• vorher beim TÜV nachfragen! Alles andere kann in die Hose gehen :eek002:

    Der Prüfer muss dies ja unterschreiben und dann ist es einfach besser er weiß vorher schon was genau gemacht und eingetragen werden soll - und was er gerne dafür für Unterlagen sehen will.

    Gruß
    Johannes

  • Da sind zu viele "wenn" und "aber" drin.

    Muss das Getriebe mit getauscht werden? Brauchst du dadurch eine andere Hinterachs-Übersetzung? Was zeigt der Tacho dann an? Muss eine größere Bremsanlage rein? Oder reicht nur ein größerer Kühler?

    Mit einem Prüfer ausdiskutieren und mit genau dem dann auch die Abnahme machen. Ein anderer Prüfer kann wieder anderer Ansicht sein.

    Schöne Grüße

    Dirk "Tausi" :wink:

    aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
    "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

  • Wir haben bei unserem Rekord B auch von 1.5 auf 1.9s ausgerüstet. Wir hatten aber den Motor aus einem ausschlacht Fahrzeug wo der Motor schon in die Papiere eingetragen war. Der DEKRA man meinte dann dass er es dadurch einfach um tragen kann.

    Getriebe sind beim Rekord B alle gleich von der Übertragung im letzten Gang. 3 und 4 Gang haben die gleiche Übersetzung in letzten Gang. Theoretisch brauchst die eine andere Hinterachse mit der passenden Übersetzung für den 1.9er.

    Auf https://www.opel-infos.de/modelle/rekord_b.html gibt es dazu ein paar Tabellen.

    Ich fahre momentan den 1.9er mit der originalen 1.5er Achse von meinen, weil die einfach noch top war.

    Beim Tacho musst du auf die Wegezahl schauen. Wir haben auf gut Glück ein w666 aus unserem Fundus eingebaut und es hat, vielleicht mit Glück, direkt gepasst. 😎


    Aber wie die anderen schon sagten, an besten vorher mit dem TÜV man des Vertrauens sprechen was er sagt. 😉


    Gruß

    Stephan

  • Bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen interessiert es doch niemanden mehr, welche Motorisierung das Auto hat.

    Der Senior-Typreferent für P-Rekord in der AltOpelInteressengemeinschaft *119
    YouTube Kanal: Heini Humbug (LauxTonbildschau(OPEL),

  • Die Hinterachsübersetzung ist nicht TÜV-relevant. Wichtig ist die Bremswirkung. Für den 1900er benötigst du auf jeden Fall einen Bremskraftverstärker mit den passenden RBZ. Für den 1,7S nicht erforderlich.

    Zeige dem TÜV-Prüfer alle entsprechenden Opel-Unterlagen und erkläre die darin beschriebenen baulichen Unterschiede, vor allem bei der Bremsanlage. Dann sollte der Eintrag kein Problem sein.

  • Ja die Motorvarianten gab es ja.

    Mir ging es nur in die Scheibenbremsen alle die gleichen sind ,das mit der Achsübersetzung zb wusste ich nicht.

    Also kann ich das Getriebe mit der 3 Gang Lenkrad Schaltung in allen Motorvarianten benutzen das ist dann ja schon mal gut

  • altopelfreak Ja stimmt, beim 1.9s brauchst du ein Bremskraft Verstärker, war zumindest damals vorgeschrieben. Darum hatten wir uns damals auch den zweiten B zum ausschlachten geholt. Der hatte nämlich den Halter für den BKV AT51 drin. Das musst du schauen. Ich glaube es gab zwei verschiedene BKV Systeme.

  • Der Rekord B wurde mit 1,9s nur mit BKV und Zweikreis HBZ ab Werk angeboten. Aus Unkenntnis und wegen Teilemangel fahren viele ohne BKV und mit Einkreis Bremsanlage herum. Ich würde die passende Hinterachsübersetzung zum gewählten Motor nehmen. Gute 1,9s Motoren sind selten geworden. Vielleicht gefällt Dir ein 1,7N (60 oder 66PS) oder 1,9N (75Ps) Motor? Die N Motoren einen schönen Drehmomentverlauf. Und die 1,7N Motoren passen vermutlich zu Deiner Hinterachse.

  • Guten Abend,

    einen 17N aus einem D Rekord haben wir in unserem Caravan drin.
    Die Hinterachse ist noch die alte, vorne war ursprünglich ein 1500er drin. Haben wir nie gecheckt, ob die Hinterachse bei 1500 und 1700 die gleiche ist.
    Der 17N aus dem D Rekord hat den Spitznamen „Wanderdüne“. So richtig Spaß macht das Ding nicht, weshalb wir schon einen 17S Motor ohne Anbauteile gekauft haben.
    Wenn wir das übrige Zeug zusammen haben, wollen wir aufrüsten.


    Wir wünschen viel Erfolg bei deinem Vorhaben!


    Grüße aus Liedberg!

  • Aus Unkenntnis und wegen Teilemangel fahren viele ohne BKV und mit Einkreis Bremsanlage herum.

    Das halte ich beim 1900er für bedenklich!

    Ich frage mich ohnehin, wie Opel es bei den schwächeren Rekord-B-Versionen geschafft hat, Scheibenbremsen vorn und Trommelbremsen hinten mit einem Einkreissystem zu kombinieren. Beim Rekord A waren die auf Wunsch erhältlichen Scheibenbremsen nur zusammen mit einer Zweikreisanlage zu haben. Das ist beim Rekord B ein Rückschritt.

    Allerdings war es beim Erzkonkurrent Ford auch nicht besser: Scheibenbremsen vorn waren beim 17m zwar bereits 1962/63 serienmäßig, doch auf eine Zweikreisbremse mußten die Ford-Kunden bei allen Modellen bis Mitte 1967 warten.