Beiträge von altopelfreak

    Ich frage mich manchmal angesichts so mancher willkürlich getunter Möhre, die mit H-Nummer herumfährt, wie die die HU geschafft hat. In der Anfangszeit des H-Kennzeichens waren die Prüfer ja noch recht tolerant. Viele die damals die Eingangsuntersuchung bestanden haben, würden heute mit diesem Zustand nicht mehr durchkommen. Wenn sie aber damals mit viel Glück die H-Nummer bekommen haben, dann sollte dies auch gnädigerweise unter den Bestandsschutz fallen und keine Neubewertung unter den heutigen, strengeren Maßstäben mehr verlangt werden.

    Was ich aber gar nicht in Ordung finde, wenn Autofirmen wie BMW für ihre Werks-Replikas H-Nummern durchsetzt, die gar keine alten Fahrzeuge sind.

    Mit H Gutachten meinst du das von Classic Data?

    Nein, Classic Data ist keine Behörde und ein solches Gutachten von denen hat keine Relevanz für die Zulassungsstelle und für Zulassungsvorgänge. Allenfalls Deine Versicherung könnte damit etwas anfangen.

    Mit "Gutachten" ist hier die sog. "Eingangsuntersuchung" nach §23 ZVO gemeint, die nur eine amtlich anerkannte Prüfstelle vornehmen kann, wie TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ, etc.

    Diese bestätigt damit den Oldtimer-mäßg korrekten Zustand des Fahrzeugs, aufgrund dessen dann die Zulassungsstelle weiter entscheidet, ob Deinem Antrag auf "Ha-kenzeichen" oder oder "Rote 07" stattgegeben werden kann.

    Ist das einmal erfolgt, die Schlüsselnummer "98" im Feld "Schadstoffklasse" eingetragen, kräht normalerweise später kein Hahn mehr danach.

    Den Choke kann ich bei meinen P1 nicht komplett ziehen, dann springt er nicht an.

    Dann würde ich vielleicht mal das Flatterventil prüfen.Den Choke kann ich bei meinen P1 nicht komplett ziehen, dann springt er nicht an.

    Also was macht es für einen Unterschied, ob das Kupplubgspedal getreten ist oder nicht?

    Z. B. wenn sich gerade mal wieder eine Schaltgestängebuche verabschiedet hat, aber noch der Gang drin ist und du irgendwie wegkommen willst.

    Vom Schreibtisch aus "Zweifel" zu haben, ist aber auch wenig logisch. Außerdem widerspricht es den Regelungen für das H-Kennzeiche bzw. der Betriebserlaubnis als Oldtimer, die in die Papiere eingetragen, mit Schlüsselnummer dokumentiert und an das KBA nach Flensburg gemeldet ist.

    Es werden bei einer Umschreibung ja auch keine Zweifel gehegt, ob sich eion PKW inzwischen zum LKW oder zm Anhänger verwandelt hat und deshalb eine neue Vollabnahme verlangt!

    Über Zulassungsstellen hört man ja die unglaublichsten Horrorgeschichten. Willst Du z.B. in München einen Borgward, Glas oder DKW anmelden, schicken sie dich wieder weg, weil sie die Hersteller-Schlüsselnummer, die in dem Papieren steht, nicht im Computer haben.

    So manche Münchener Oldtimer-Freunde mussten sich daduch behelfen, indem sie sich im benachbarten Dachau bei einem Freund für eine Woche mit Hauptwohnsitz einquartieren, das Auto dort anmelden, um dann wieder nach München zurückzuziehen. Dann geht es dort auf einmal!

    Genau. Bei warmem oder heissem Motor Gaspedal vor dem Startversuch langsam ganz runtertreten, damit viel Luftsauerstoff angesaugt werden kann. Aber keinesfalls "Pumpen", zu schnell treten (Beschleunigerpumpe spritzt sonst) oder gar den Choke ziehen. Erst in dieser Stellung den Anlasser betätigen. Man muss länger orgeln als bei etwas kälterem Motor, dabei meine ich aber nicht "Kaltstart" nach Standzeit über Nacht. Wenn er dann anspringen will, langsam das Gaspedal wieder loslassen, ggfs. gleich darauf ganz vorsichtig nochmal ein wenig treten.

    Mängelkarten gab es hin und wieder schon mal, früher auch schon wegen abgelaufener ASU (wegen überzogenem TÜV jedoch interessanterweise nie), war jedoch immer harmlos.

    Ob eine Mängelkarte mit Nachbesserungsfrist von -sagen wir- 2 Wochen bei einem Oldtimer, der keiner ist im Sinne von §23, überhaupt logisch ist, wäre eine andere Frage.

    Ich wollte nochmal auf die Formulierung "besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer" zurückkommen. Was genau steckt dahinter? Klingt fast nach einer Einschränkung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Eine "Aberkennung" mit Rückkehr zur normalen Zulassung wäre ja dann fast schon eine geschenkte Aufwertung.

    Die Schlüsselnummer wurde dann auch nicht mehr stimmen. Also ohne anschliessende Vollabnahme dürfte eine Wiederzulassung kaum möglich sein.

    Der Polizist sah sich das alles genau an, und warf mir dann vor, ich hätte die "orginalen Schraubenfedern" illegalerweise durch Blattfedern ersetzt! Mängelkarte, zwei Wochen zeit, das alles wieder "orginal" zu machen.

    Hab' also nach Ford Köln geschrieben, und tatsächlich einen alten Ingenieur gefunden, der mir rechtsicher bestätigte, daß der P7/b niemals nicht mit Schraubenfedern vom Band gelaufen ist, und daß verstärkte Kombi Blattfedern eine zulässige Modifikation seien!

    Die Mängelkarte war danach natürlich Makulatur.

    Jetzt lacht man, hätte aber auch wesentlich übler ausgehen können!

    Unglaublich! Die Beweislast hätte korrekterweise bei diesem Hilfssheriff gelegen, Dir nachzuweisen, dass der Ford P7 werksseitig mit Schraubenfedern ausgeliefert worden sei.

    Ich finde die Rechtssprechung ohnehin höchst fragwürdig, dass ein einfacher Streifenpolizist ohne entsprechende Qualifikation, Prüfmittel und Werkzeug die Befugnis besitzt, ein Fahrzeug am Strassenrand einfch stillzulegen. Da müßte zumindest ein Sachverständiger hinzugezogen werden oder es könnte die Vorführung beim TÜV angeordnet werden

    Bei ausländischen LKW trauen die sich ja auch keine solchen Zwangsmaßnahmen zu, obwohl es in vielen Fällen gerechtfertigt wäre.

    Auf die Betriebserlaubnis hat das überhaupt keinen Einfluss.

    Da wäre ich mal vorsichtig!

    Laut Definition in der ZVO stellt die H-Zulassung eine "Besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer" dar. Durch die Eintragung der Schadstoff-Schlüsselnummer "98" im "Brief", heute ZB2 genannt, bleibt dieser Status auch nach einer etwaigen Stillegung erhalten. Dies bedeutet aber auch, dass das Fzg. künftig nur noch als Oldtimer zugelassen werden kann.

    Wird der Status "Oldtimer" durch die Zulassungsbehörde aberkannt, aus welchen Gründen auch immer, wäre damit auch die Betriebserlaubnis futsch.

    Das ist mir beim E-Rekord als bewusste Erscheinung bekannt. Der soll rechts hängen, damit bei Einstieg des Fahrers das Auto waagerecht steht.

    Kaum zu glauben! Dann dachten die damals bei Opel, daß ihre Kunden alles hosenträgerbewehrte korpulente Herren seien, die sich allenfalls äußerst schlanke und leichtgewichtige Beifahreinnen leisten könnten!

    Heute hat mich der Anbieter angerufen. Er will jetzt als Nächstes prüfen, ob er die Verdrehbleche als NOS-Teil vorrätig hat, dann würde er sie mir bei der Überholung meiner Altteile mit einbauen lassen.

    Falls nicht, gäbe es einen anderen, Szene-bekannten Händler, der sie im Programm hat. Ob ich da dran komme? Wie gesagt, alle Tage ist kein Sonntag.......

    Du kannst gerne in den Club eintreten und sich engagieren, statt auf unserem Club rum zu hacken in dem du nicht einmal Mitglied bist und noch abstruse Forderungen zu stellen.

    Soll das jetzt ein Witz sein?

    Ich bin seit 1981 Mitglied in der Alt-Opel-IG (damals war ich 19 und ging noch zur Schule) und mir sind diese Probleme durchaus bewusst.

    Trotzdem sollten wir an einer gemeinsamen Lösung arbeiten, da es sich um ein sich stets wiederholendes Problem handelt. Das gilt für alle Nachfertigungaktionen, die entsprechend zukunftsorientiert geplant werden müssten.