Trotzdem müssen die Fahrzege mal warmgefahren und bewegt werden. Z.B. für Ölwechsel etc. oder Einstellfahrten. All das sind Probefahrten, bei denen das Auto keinen Zwecknutzen erfüllt und damit im Rahmen der Bestimmungen liegen. Ausserdem müssen die Autos ja auch ggfs. für die HU vorbereitet werden können, falls wieder eine reguläre Zulassung geplant ist. Auch dazu müssen im Vorfeld Probefahrten stattfinden können.
Tschüß
Klaus
Das sehe ich für mich immer als das größte Problem. Ich habe in den letzten sechs Jahren einen Fendt Farmer 2d, einen Rekord C einen Rekord D Caravan und zuletzt den Blitz komplett aufgebaut und mußte eine Vollabnahme machen lassen. Seid dem es die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr ohne gültiger HU gibt, hast du keine Möglichkeit ein frisch aufgebautes Fahrzeug mal mehr als ein paar Meter auf dem eigenen Grundstück Probe zufahren. Du hast eigentlich keine Möglichkeit zu testen, ob irgend klappert, schleift oder ob die Bremsen gleichmäßig ziehen, Ob ein Radlager Geräusche macht oder im Getriebe ein Lager breit ist kann man auch nicht testen.
Man muß mit mulmigen Gefühl das Fahrzeug mit dem Trailer beim TÜV auf den Hof stellen und hoffen das alles passt.
Und wenn das alles gut gegangen ist, meldest du das Fahrzeug an und stellst bei der ersten Probefahrt fest, dass wie bei meinem Blitz der Motor unter Last dermaßen Geräusche macht, dass sich ein kapitaler Motorschaden ankündigt.
Das hätte ich schon gern vorher mal rausgefunden.
Ich meine, es ist mir bewusst, warum die HU Regelung eingeführt worden ist, es sind halt einfach zu viele original 55PS Golf mit umgebauten VR6 Motor kontrolliert worden. Natürlich mit noch originalem 55PS Fahrwerk und Bremsen.
Und zu dem Thema mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen bewegen, da gibt es in der Schweiz ein super Konzept. Da kannst du bis zu ( ich glaube ) 4 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen bewegen und zahlst Steuern und Versicherung jeweils nur für das teuerste Fahrzeug. Den TÜV braucht trotzdem jedes Fahrzeug ( das finde ich auch ok). Man darf halt nur immer mit einem der Fahrzeuge fahren, es dürfen nicht zwei oder mehr der Fahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sein. Darum zahlt man auch nur für das teuerste Fahrzeug.
Ich finde das richtig gut !!! Und auch die deutsche Regierung findet das Thema im großen und ganzen nicht schlecht, darum hat man das in Deutschland auch eingeführt. Mit dem einzigen Unterschied, dass man hier für alle Fahrzeuge die Steuer und Versicherung voll zahlen muß, trotzdem darf natürlich nur jeweils ein Fahrzeug bewegt werden.
Also macht voll Sinn das Ding.
Gruß
Stephan