Beiträge von Mark

    Replikas mit H Nummern gibt es dann, wenn die Replika mindestens 30 Jahre alt ist.

    Was "getunte Möhren" angeht, sind die "Tuningmöglichkeiten" im H Bereich durchaus recht weit zulässig. Es ist ja nicht so, dass nur Originale Fahrzeuge das H bekommen, sondern eben auch "zeitgenössisches" Tuning erlaubt ist. Das betrifft alle Umbauten die vor min. 30 Jahren erfolgt sind oder in 10 Jahren ab Erstzulassung "üblich" und "möglich" waren. Auch das gehört schließlich zum Kulturgut, auch wenn mancher Oldtimer und Originalitätsfan dabei Augenkrebst bekommt.

    [qoute]Wenn sie aber damals mit viel Glück die H-Nummer bekommen haben, dann sollte dies auch gnädigerweise unter den Bestandsschutz fallen und keine Neubewertung unter den heutigen, strengeren Maßstäben mehr verlangt werden.[/quote]

    Die "Überprüfung" der H Kriterien bei der HU erfolgt nicht an Hand der "heutigen / strengeren" Maßstäbe sondern hat genau genommen an den Maßstäben zu erfolgen, die bei Erteilung des H Kennzeichens gegolten haben. Und die haben sich in den letzten Jahrzehnten durchaus geändert.

    Mit H Gutachten meinst du das von Classic Data? Das muss aber nicht alle 2 Jahre für den TÜV erneuert werden oder? Sofern man nichts am Auto verändert hat kann ich das "alte" Gutachten auch beim nächstes TÜV vorlegen?

    Ich hab n paar Mal geschrieben, wie das läuft, dass man ein H Kennzeichen nicht "aberkennen" kann, usw. usf. Tja, es schreibt trotzdem immer wieder einer den gleichen Blödsinn von irgendwelchen Internetseiten ab...

    Weder ein Classic Data Gutachten noch dein H Gutachten interessieren bei der Hauptuntersuchung nochmal irgendwen. Es wird lediglich im Groben geprüft, ob der Fahrzeugzustand noch "erhaltenswürdiges Kulturgut" ist, also die Karre zwischenzeitlich nicht komplett vergammelt ist.

    Bei uns wird es so gehandhabt, dass die Gutachten 1 Jahr lang anerkannt werden. Ist das H Gutachten älter als 1 Jahr, braucht man n neues. Auch für die Eintragung eines Autos auf ein 07er Kennzeichen braucht man ein aktuelles H Gutachten. Also irgend ne Gurke, nicht zulassungsfähigen Hotrot o.ä. bekommt man da auch nicht mehr drauf.

    Wenn man das Kupplungspedal tritt, läuft das Ausrücklager unsinniger Weise mit.

    Meiner springt kalt nur mit Vollchoke an, warm mit 1cm Choke / ohne, außer der Unterbrecherkontakt ist verschlissen, dann springt er auch warm nur mit Vollchoke an, dann weis man, dass man da mal irgendwann dran muss...

    Es startet jedes Auto, auch in Abhängigkeit vom Zündzeitpunkt und Schließwinkeleinstellung anders.

    Wenn der halbwarm ohne Choka anspringt, dann ist doch gut, dann lass ihn halt weg. So wenig die möglich, so viel wie nötig. Lieber erst einmal paar Umdrehungen drehen lassen. Irgendwann gehen sie immer an.

    Haube öffnen, das habe ich noch nie gesehen, wenn alles halbwegs fit ist, ist das nicht nötig.

    Die Zulassungsstellen kochen generell alle ihr eigenes Süppchen. Das ist halt Behördenwillkür par Excellance...

    Der Streifenbulle ist ja in der Regel nicht alleine, sondern es sind meistens mindestens 2 Streifenbullen. Sie stellen dann in der Regel eine Mängelkarte aus, wenn der Teilnehmer im Gespräch einsichtig ist und den Mangel bestätigt. Dann gibts ne entsprechende Strafe nach BKat, der da durchaus in beide Richtungen ausdehnungsfähig ist und eben ne Mängelkarte, mit welcher wie oben beschrieben weiter verfahren wird.

    Dafür muss der Bulle auch nicht Sachverständig sein, denn er hat nen Verdacht und in dem ersten "Normalfall" gibt der Teilnehmer ihn zu, weil er ja im Normalfall weis was er falsch gemacht hat.

    Dann gibts die Nummer 2, das Sachverständnis von den Bullen reicht aus. Um nen komplett glatzegefahrenen Reifen zu dokumentieren oder n Loch im Scheinwerfer / Rücklicht, dafür braucht man ja nun keinen besonderen Sachverstand.

    Und dann gibts die harte Tour, dann wird der TE freundlich gebeten mit zum nächsten Sachverständigen zu kommen oder die Karre wird gleich beschlagnahmt und dann kommt ein öffentlich Bestellter Sachverständiger, schaut sich die Karre an und dokumentiert die Mängel.
    In der Regel sind die dann aber auch da, denn sonst hätte der Bulle das Zenova nicht gefeiert. Meistens gibts danach gleich die Zwangsstillegung. Die Zwangsstillegung macht aber nicht die Polizei, sondern die Kreisbehörde...

    Die gewohnte "Rechtsstaatlichkeit" kennt in diesen Prozessen durchaus ihre Grenzen...

    Da wäre ich mal vorsichtig!

    Laut Definition in der ZVO stellt die H-Zulassung eine "Besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer" dar. Durch die Eintragung der Schadstoff-Schlüsselnummer "98" im "Brief", heute ZB2 genannt, bleibt dieser Status auch nach einer etwaigen Stillegung erhalten. Dies bedeutet aber auch, dass das Fzg. künftig nur noch als Oldtimer zugelassen werden kann.

    Wird der Status "Oldtimer" durch die Zulassungsbehörde aberkannt, aus welchen Gründen auch immer, wäre damit auch die Betriebserlaubnis futsch.

    Der Status wird aber nicht durch die Zulassungsbehörde "aberkannt".
    Ich kenne das Verfahren... Zumindest bei uns ist die Zulassungsbehörde dafür überhaupt nicht zuständig.

    Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Kreisstadt.

    Eine "Einheitliche" Verfahrensweise gibt es dazu zumindest im ersten Akt sowieso nicht.
    Zuerst muss der "Mangel", also "Karre ist zu rottig fürs H" auffallen. Dies kann real durch 2 Dinge passieren, nämlich weil die Polizei einen erwischt oder jemand Anzeige erstattet. Die Polizei stellt dir dann eine Mängelkarte aus und du hast 2 Wochen Zeit, den Mangel zu beheben. Die Mängelkarte verbleibt für die 2 Wochen entweder in der Dienststelle, wo du den Nachweis erbringen kannst, entweder durch Vorführung oder durch Stempel von Sachverständigem oder Werkstatt. Das entscheidet der Bulle. Oder wenn du weiter weg wohnst, dann geht die Mängelkarte an die zuständige Kreisbehörde. Dann musst du die abgehakte Mängelkarte, durch Sachverständigen, Polizei oder Werkstatt (kreuzt der Bulle an) an die Kreisbehörde senden, dann ist das fertig.

    Passiert das nicht, dann geht die Mängelkarte von der Polizei an die Behörde des Landkreises und von dort aus bekommst du Post. In der Regel gibts ne Ordnungsverfügung mit ner Frist von 2 Wochen die Mängel zu beheben oder das Fahrzeug ab zu melden. Die kostet -bei uns- 54€, woanders 26...

    Kommt man dem nicht nach, kommt ein Zwangsstillegungsbescheid. Kostet bei uns 98€ (woanders 26€).
    Damit wird dir die Nutzung des Fahrzeuges direkt untersagt und angeordnet, dass du die Kennzeichen und den Fahrzeugschein bei der Kreisbehörde abgeben musst. Tust du das nicht, kommt dein Fahrzeug auf die Verhandungsliste der Polizei und wird beim Aufgreifen still gelegt. Die Polizei kommt doch auch kostenpflichtig zu Hause suchen, kostet bei uns 168€ pro Versuch.

    Am Eintragunsstatus "Oldtimer" wird in allen Fällen nichts geändert.

    Nein, Butylband ist Affenkit wie Kotflügeldichtband, etc. und wenn du damit das Blinkerglas eindichtest, sieht das Scheisse aus und du kriegst das auch kaum noch heile ab um n Biernchen zu wechseln...


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    Das kannst du in den Ecken in 3mm mit n paar Tropfen Sekundenkleber fixieren und danach das Blinkerglas draufschrauben. Geht auch -entsprechend dicker- zur Rückleuchtenmontage im Rekord P1...

    "Aberkennen" von "H" bedeutet streng genommen Verlust der Betriebserlaubis und damit Zwangsstillegung.

    Man kann das H Kennzeiche nicht "aberkennen".
    Man kann allenfalls einen Mangel feststellen, der dazu führt dass die Hauptuntersuchung nicht bestanden ist.
    Damit verliert man nicht die Betriebserlaubnis, sondern hat keine gültige Hauptuntersuchung. Fertig.

    Die zweite Variante ist, dass man wenn es Polizei auffällt, von der Polizei eine Mängelkarte bekommt oder seitens des Landkreises eine Verfügung, wenn unabhängig von der HU festgestellt wird das solch ein Mangel vorliegt und dann eine Frist von üblicher Weise 2 Wochen bekommt, um den Mangel zu beheben und den Nachweis darüber ein zu reichen oder das Fahrzeug ab zu melden.

    Auf die Betriebserlaubnis hat das überhaupt keinen Einfluss.

    Es gibt aber inzwischen Anbieter die Vieles nachdrucken können.

    Der Preis hängt wohl von der Stückzahl ab.

    https://www.3d-gedruckte-ersatzteile.de/


    Gruß Frank

    Theoretisch ja, aber professionell für viele Teile nicht bezahlbar, jedenfalls nicht bei uns in Deutschland.
    Ich hatte schonmal versucht, 20 Stück Stabilisatorlagerung nachdrucken zu lassen, die Gesamtsumme war weit 4 stellig.

    Das Problem ist eben, das es nicht damit getan ist, ein Teil in nen Scanner zu legen und es dann aus dem Drucker kommt, sondern die Teile müssen in der Regel viele Stunden von Hand nachgemessen / nachdesigned werden, es müssen entsprechende Stützen rein geplant werden die später wieder entfernt werden müssen, da laufen die Stunden und Stundenlöhne in Deutschland sind teuer.

    Dazu ist das Material auch nicht ganz billig und die Druckzeiten sind relativ lang, auch auf professionellem Gerät, das entsprechende Material muss eingerichtet werden, ebenso der Drucker, ...

    Am Ende müssen die meisten Sachen auch noch manuell nachgearbeitet werden, was auch sehr teuer ist.

    Professionell klappt das kaum, das klappt nur wenn sich jemand engagiert, da bisschen Ahnung von hat und das in unzählichen Stunden Heimarbeit als Hobby betreibt, in Stunden die er nicht zählt und dann auf nem kleinen eigenen Drucker ein paar Teile von drucken lässt oder wenn alles steht und fertig ist, in ner Druckerei in Auftrag gibt.

    Na, das nützt mir wenig, weil ich auf Bildern wenig sehe und um das wirklich gescheit zu beurteilen, die Lackschichtdicke messen müsste...

    Das Letzte Originallackauto was mir als solches erklärt wurde, vom Besitzer voller Überzeugung, war dann vom Vorbesitzer in Omega Lichtgrau 2000 lackiert worden, mit Klarlack.