Hallo zusammen,
auch wenn mein Vorschlag, hier eine Rubrik "Behörden und Rechtsfragen" zu eröffnen von der Forenleitung abgelehnt wurde, möchte ich diese Thema hier zur Diskussion stellen.
Aus aktuellem Anlass: Leider hat das Alltagsauto meiner Frau -auch ein Oldtimer, aber kein Opel- im Februar einen unverschuldeten Heckschaden erlitten. Das Gutachten beläuft sich auf Totalschaden und der Zustand wurde auf 4+ eingestuft, dennoch wollen wir das Auto weiter nutzen, zumal noch 1 1/2 Jahre TÜV. Die gegnerische Versicherung verweigert jedoch die vollständige Regulierung, mit der Begründung, das Fahrzeug sei Zustand 5. Aufgrund der Nichtanerkennung dieses unmittelbar nach dem Schaden von uns in Auftrag gegebenen Gutachtens weigert sich die Versicherung ebenfalls, die Kosten für dieses zu tragen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Mir geht es momentan darum, das Prozessrisiko abzuschätzen. Der Hauptunsicherheitsfaktor dabei ist momentan, inwieweit das Gericht der Zustandseinstufung und damit dem daraus resultierenden Wiederbeschaffungswert bewertet. Anders gefragt, sind Euch Fälle bekannt, wo Richter sagen "..Auto älter als 30 Jahre ist immer Schrott.." oder so? Da es keinerlei Informationen aus der Oldtimer-Literatur und dem Netz über entsprechenden Erfahrungswerte in gleichgelagerten Fällen gibt, möchte ich mich mal unter Oldie-Fahrern umhören.
Was meint Ihr dazu? Jeder kann davon eines Tages betroffen sein.
Tschüss
Klaus