Hallo allerseits,
in der Vergangenheit habe ich ab und zu Anzeigen gesehen, in denen Rekorde mit Sitzbänken vorn und hinten als 6-Sitzer ausgewiesen waren.
Kennt jemand hier die genauen Regularien? Im Netz habe ich dazu leider recht wenig gefunden, in der StVO steht ja lediglich "In Kraftfahrzeugen dürfen (…) so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."
Für die hintere Sitzbank sind dies drei Personen, für die vordere auch?
Viele Grüße
Thomas
in der Vergangenheit habe ich ab und zu Anzeigen gesehen, in denen Rekorde mit Sitzbänken vorn und hinten als 6-Sitzer ausgewiesen waren.
Kennt jemand hier die genauen Regularien? Im Netz habe ich dazu leider recht wenig gefunden, in der StVO steht ja lediglich "In Kraftfahrzeugen dürfen (…) so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."
Für die hintere Sitzbank sind dies drei Personen, für die vordere auch?
Viele Grüße
Thomas
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