Off-Topic

      am neuen nicht

      Hallo 60+,
      am neuen Opel nicht aber am alten-ich spiele mit dem Gedanken meinen Rek.C Caravan mit einer Gasanlage auszurüsten da dieser als Sommeralltagsauto doch einige km zurücklegen muß.
      Wenn du da was weißt,wäre ich auch dankbar.

      Gruß aus WZ Stephan :daumen1:
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Hab` da mal was gehört , dass sich die Gasanlage nicht mit dem H-Kennzeichen vereinbaren lässt . Entweder oder ?
      Is das so ? Würde ich auf jeden Fall vorher checken ...
      Rücksichtsvolles Fahren ehrt den Opelfahrer !

      Ort : 42369 WUPPERTAL
      Fahrzeuge : Rekord P2 , Rekord B , Kadett C ...

      zeitgenössisch

      @Piff-Servus Marcus,eigentlich hast du Recht aber wo eine Regel oder Bestimmung ist ist auch ein Gegenregel. Da es die Gasanlagen in PKW´s schon ziemlich lange gibt so seit den Anfang der Achtziger (Flächendeckende Verbreitung) hat man die Möglichkeit eine "alte" Gasanlage aus dieser Zeit als zeitgenössisch eingetragen zu bekommen der Einbau muß dann nur länger wie 20 Jahre zurückliegen.Da in meinem Fall keine Papiere mehr da sind und ich eine "alte" Anlage einbauen wollte muß mir bewiesen werden das es nicht so ist-wenn man höflich fragt und nicht auf bestimmten Dingen besteht hat man ausreichend Chancen das die Anlage nicht mit dem H in Konflikt kommt.Desweiteren ist mein C ein Auto aus `67 also unterliegt keinen Abgasbegutachtungen und hat schon 12 Volt die eigentlich Bedingung sind für einen einwandfreien Betrieb der Gasmagnetventile-mal sehn was draus wird.
      Zum Glück gibt´s ja sogenannte Ermessensprüfer die nach ihrem eigenen Ermessen eintragen können was ok ist. Ich möchte niemand auf die Füße treten aber für sowas geht halt nur TÜV und nicht DEKRA GTÜ KÜS oder sonstiges. § 19/2 ist das magische Wort oder Paragraph.
      Ich habe noch einen Käfer Aumann Speedster aus ´66,der Umbau der als Ostermann bekannter ist-dieser hätte logischerweise als "normaler" Käfer Bj.1966 kein Problem in vernünftigem Zustand ein H Kennzeichen zu bekommen als Umbau mit Aumann Speedster Aufbau wurde ihm das H verwehrt bis der Umbau 20 Jahre zurückliegt,da dieser im Jahr 89 umgebaut wurde kann ich ihn seit 2009 mit dem H versehen.

      Gruß aus WZ Stephan :daumen1:
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Meld mich auch mal wegen H-Konform..

      Zeitgenössisch ist schon richtig,aber der Umbau muß 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sein!

      Das es Prüfer gibt die das nicht so sehen ist aber wohl schon vorgekommen............ :unterhaltung002:

      Viel Glück bei der Suche
      "Der Traum eines Angestellten"


      Gruß Hubertus und momentan ohne Oldtimer


      :daumen1:

      stimmt nicht ganz,kleine Richtigstellung

      Hallo Hubertus,
      so wie du es beschreibst stimmt es nicht ganz-um einen H-fähigen Umbau zu haben muß er bei einem 30 Jahre alten Auto innerhalb der ersten 10 Jahre ausgeführt sein da er sonst die Auflage 20 Jahre alt sein zu müssen nicht erfüllen kann.
      Bei meinem Käfer Speedster Beispiel liegt der Fall allerdings anders-das Auto ist im Grunde schon länger H-fähig und durch den Umbau des H-Kennzeichens beraubt, in diesem speziellen Fall wäre er eigentlich ohne Umbau schon in 1996 H-fähig gewesen der Umbau wurde 1989 durchgeführt-deshalb mußte noch bis 2009 mit dem H-Kennzeichen gewartet werden.
      Grundsätzlich gilt: Ein Umbau muß 20 Jahre zurückliegen und nicht für jedes Auto innerhalb der ersten zehn Jahre nach EZ denn dann wäre mein Käfer kein H-Kandidat geworden.

      Gruß aus WZ Stephan :daumen1:
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Hallo Stephan

      Meine Info´s sind da ein wenig anders.

      Wer mehr wissen möchte kann sich mal den Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern zu gemüte führen.

      Hier ist er zufinden : tuev-sued.de/uploads/images/11…mer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

      Da steht eindeutig das Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulasung H-Kenzeichen fähig sind.

      Nichts für ungut.

      Gruß Hubertus
      "Der Traum eines Angestellten"


      Gruß Hubertus und momentan ohne Oldtimer


      :daumen1:
      Hallo Hubertus,

      wie bereits geschrieben-stimmt nicht.Das was du schreibst trifft nur auf die Fahrzeuge zu die gerade 30 Jahre alt geworden sind denn wenn diese nicht innerhalb der ersten zehn Jahre umgebaut worden sind erfüllen sie die Regel mit zwanzig Jahre nicht-ist ja logisch.Du machst das an der Erstzulassung fest,was aber nur für die gerade 30 jährigen gilt-für alle anderen gilt:Der Umbau muß 20 Jahre zurückliegen d.h. ein 40 Jahre alter Klassiker kann auch 20 Jahre alt gewesen sein beim Umbau und ist trotzdem H-fähig.So ist der Passus zu verstehen und nicht anders.



      Gruß aus WZ Stephan :daumen1:
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo: