Historischer Bericht: Lenkradschloss am Auto wird Pflicht 60er Polizeikontrolle

      Historischer Bericht: Lenkradschloss am Auto wird Pflicht 60er Polizeikontrolle

      Hallo zusammen,

      ein schöner Bericht in bewegten Bildern über:Lenkradschloss am Auto wird Pflicht 60er Polizeikontrolle.
      Ein schönes Wochenende und bis morgen auf derTeilebörse in Rüsselsheim:

      Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
      Ha-Jo

      Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz

      nicht: was lange währt, wird endlich gut,
      sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!

      Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
      sondern nur eingefahren.....



      Ganz im Ernst: Mein alter Oly 51 hat ebenfalls eine Kette (kunststoffummantelt) mit einem Vorhängeschloß

      als Diebstahlsicherung. Die Kette verbindet Lenkrad + Sitzlehnenbügel. Das wurde seitens des TÜV bei der Vollabnahme, als auch bei

      den 2-Jahres-Untersuchungen ohne weiteres akzeptiert ! (Warum auch nicht ??)

      Eine mechanisch solide Sicherung ist m.E. wirksamer, als dieser Spielkram an Schaltschloß, Panzerzündspule oder Lenkradschloß,

      wirkt aber eher rustikal....

      Gruß,

      Alfred. H.
      Moin zusammen,

      @Alfred. H.
      Da frag ich mich aber nun doch, wie du die PS, welche durch die schwere Kette verloren gehen, (über)kompensiert hast?
      Aber tatsächlich hast du recht: Die einfache Lösung ist meist die bessere Lösung.

      Wobei ich für die Jetzt-Zeit wenig Gefahr sehe, das Jemand meine Oldies stiehlt, denn die Allermeisten würden die Autos gar nicht ans laufen kriegen.

      Gruß aus Werl
      Rüdiger
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Diese Vorschrift war nie rechmäßig. Ein Fahrzeug das einmal zugelassenem dem Auslieferungszusttand entspricht, braucht später nicht umgerüstet oder sonstwie aktuellen Vorschriften angepasst werden.

      Wundere mich , waum sich damals niemand dagegen gewehrt hat. G-kat-Nachrüstung war ja noch in weiter Ferne. Doch erst diese Diskussion hat die Leute aufgerüttelt.

      Tschüß
      Klaus
      Hallo Rüdiger,

      mein Oly hatte + hat einen Rek A 17S-Motor, der reicht, um die Masse der Kette zu kompensieren.

      Leider ist er seit 30 Jahren im Ruhestand....

      Es brauchte etwas Übung, um mit der Kiste schnell zu fahren und weder das Getriebe, noch die

      Hinterachse haben dem Motor dauerhaft widerstanden.....

      Gruß,

      Alfred. H.
      Es geht nicht um Verschwörungstheorien!

      Mich interessiert, ob diese Nachrüstvorschriften jemals einem Normenkontrollverfahren unterzogen wurden, etwa im Rahmen eines Klageverfahrens unter o. g. Begründungen. Gibt es darüber evtl. etwas im Netz?

      Sicherheit und Umweltschutz waren und sind doch immer die Totschlagargumente, um sich im Rahmen von neuen Vorschriften über elementare Grundsätze der Rechtssetzung hinwegzusetzen. Aktuell gibt es ebenfalls Beispiele (Habeck/Heizung). In Wahrheit geht es doch immer nur letztendlich ums Geld!

      Und serlbst wenn es um Umweltschutz geht - schon vergessen der Dieselskandal? Die Autokonzerne haben nachweislich betrogen und trotzdem müssen noch immer die Geschädigten um ihr Recht kämpfen! Autoindustrie ist angeblich ein so wichtiger Wirtschaftsfaktor, dass die Justiz am Ende doch Gnade vor Recht ergehen lässt! Wer hat hier eigentlich die Finger im Spiel?

      Weiteres Beispiel in eigener Sache: Wir müssen jetzt zu Hause mehr als 2500,- EUR für eine neuen Kaminofen investieren, obwohl der alte noch voll funktionstüchtig ist. Aber der Schornsteinfeger will ihn stillegen. Mit welchem Recht??

      Tschüss
      Klaus
      jedes Fahrzeug darf nur mit einer gültigen Betriebserlaubnis am Verkehr teilnehmen. Diese kann an Bedingungen geknüpft sein, Beispiel Dieselskandal: wer dad Zwangsupdate nicht hat aufspielen hat lassen verlor seine Betriebserlaubnis. Und für diese gibt es keinen Bestandsschutz.

      Kaminofen und Umweltschutz schließen sich auch aus und wenn der alte zwar noch brennt aber die Verbrennung darin besonders viel Feinstaub oder CO erzeugt dann gehört er halt stillgelegt.
      Die Nächsten die wohl diese Erfahrung machen werden sind die Betreiber von Pelletheizungen.
      Gruß
      Johannes
      Dann hast Du gute Chancen auf Erfolg mit einer Klage.
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


      -------------------------------------------------------------------------------------
      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
      -------------------------------------------------------------------------------------
      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"

      altopelfreak schrieb:

      Es geht nicht um Verschwörungstheorien!

      Mich interessiert, ob diese Nachrüstvorschriften jemals einem Normenkontrollverfahren unterzogen wurden, etwa im Rahmen eines Klageverfahrens unter o. g. Begründungen. Gibt es darüber evtl. etwas im Netz?

      Sicherheit und Umweltschutz waren und sind doch immer die Totschlagargumente, um sich im Rahmen von neuen Vorschriften über elementare Grundsätze der Rechtssetzung hinwegzusetzen. Aktuell gibt es ebenfalls Beispiele (Habeck/Heizung). In Wahrheit geht es doch immer nur letztendlich ums Geld!

      Und serlbst wenn es um Umweltschutz geht - schon vergessen der Dieselskandal? Die Autokonzerne haben nachweislich betrogen und trotzdem müssen noch immer die Geschädigten um ihr Recht kämpfen! Autoindustrie ist angeblich ein so wichtiger Wirtschaftsfaktor, dass die Justiz am Ende doch Gnade vor Recht ergehen lässt! Wer hat hier eigentlich die Finger im Spiel?

      Weiteres Beispiel in eigener Sache: Wir müssen jetzt zu Hause mehr als 2500,- EUR für eine neuen Kaminofen investieren, obwohl der alte noch voll funktionstüchtig ist. Aber der Schornsteinfeger will ihn stillegen. Mit welchem Recht??

      Tschüss
      Klaus


      Wie war nochmal das Thema? Ach ja, Lenkradschloss am Auto.....
      Mit dem Recht das der Staat eben Gesetze erlassen darf.
      Das ist Grundmittel zum Regieren... Ohne geht es nicht.

      Man tut sich zwar schwer damit, dem Bürger etwas weg zu nehmen, deshalb haben wir ja auch so viele Übergangsvorschriften im Fahrerlaubnisrecht, in der STVZO, FZV, etc. aber bei manchen Dingen hält der Gesetzgeber es eben für nötig, Rückwirkend zu ändern. Das kann er machen.

      Die Diskussionen um irgend ein Geschwurbel das er das nicht darf, etc. sind in dem Falle müßig wie die Exekutive umsetzt was die Legislative beschließt und die Judikative es abnickt...
      Ehrlich? DAS ist aus Deiner Sicht der EINZIGE Vorteil, in Deutschland zu leben statt in Russland?
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      altopelfreak schrieb:

      Aber der Schornsteinfeger will ihn stillegen. Mit welchem Recht??


      Moin

      Mit dem Recht wegen seinen Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




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