Dazu kann ich sagen, daß mein Sohn, mit meinem 07er Kennzeichen in Spanien angehalten wurde. Er durfte, vom Polizeiauto begleitet, das Fahrzeug noch in unsere Garage auf unser Anwesen fahren, dann wurden ihm die Kennzeichen und der rote Fahrzeugschein abgenommen. Die Polizei erklärte, daß wir uns an das deutsche Konsult im Barcelona wenden sollen.
Da ich zu der Zeit in Deutschland war, telefonierte ich mit dem betreffenden Konsulat und bekam zur Antwort, daß Schilder und Fahrzeugschein vernichtet werden, da diese Fahrt nicht legal gewesen wäre. Obwohl die Fahrt, eine Überführungsfahrt, von Deutschland zu unserem Wohnsitz in Empuriabrava gewesen ist. Half alles nichts. Dieses Vorgehen bekam ich dann noch in schriftlicher Form nach Deutschland zugesendet. Auch unsere Zulassungsstelle, in Deutschland, bekam so ein Schreiben-
So, nun marschierte ich mit meinen Sorgen zur Leiterin unserer deutschen Zulassungsstelle. Ich schilderte, daß dieses Fahrzeug offiziell nach Spanien überführt wurde, mit dem Ziel, es dort zuzulassen. Und ich habe darauf hingewiesen, daß dies nirgendwo als verboten geschrieben steht.
Binnen einer Stunde hatte ich einen neuen roten Fahrzeugschein und durfte mir neue rote Kennzeichen prägen lassen. das war vor ca. 20 Jahren. Inzwischen bin ich mal an der Grenze Schweiz / Italien von den Schweizern mit meiner 07er Nummer angehalten worden. Die Beamten telefonierten ca. 30 Min. Gott weiß mit wem, dann ließen sie mich und ein paar andere Oldtimer weiterfahren. Wir waren auf dem Wege zu einem Oldtimertreffen in Italien.
Von befreundeten Oldtimerfahrer habe ich gehört, daß die Franzosen auch gerne anhalten und dann die Fahrt beenden. Ist mir persönlich aber nie passiert. Durch Frankreich bin selbst, schon wiederholt, mit 07er und auch mit 06er Kennzeichen gefahren. Ohne Probleme, aber dies ist nicht aussagekräftig.
Auf jeden Fall solltet Ihr einen Nachweis mitführen, zu welcher Veranstaltung Ihr unterwegs seid. Kleiner Tipp : Neue Oldtimermarkt Zeitschrift mitführen. Darin sind zahlreiche Adressen mit Datum der Veranstaltungen aufgeführt. Wenn Ihr also in die Schweiz wollt, sollte z.B. in Mailand zu der Zeit ein Treffen sein. Wenn es Euch dann vor der italienischen Grenze einfällt, daß zu Hause nicht abgeschlossen ist und Ihr deshalb umdrehen und zurück fahren müßt, kann dies nicht verboten sein.....