Moin,
müssen GFK Kotflügel nach der Montage am Oldtimer eingetragen oder vom TÜV angenommen werden?
Gruß
Michael
Moin,
müssen GFK Kotflügel nach der Montage am Oldtimer eingetragen oder vom TÜV angenommen werden?
Gruß
Michael
Hi,
meine GFK-Kotflügel am P1 sind eingetragen und haben auch ein Gutachten vom TÜV.
Ob das aber immer notwendig ist kann ich nicht sagen. Am Besten mal beim TÜV oder anderen Diensten der Wahl nachfragen.
Gruß aus Werl
Rudi
Es gab mal zu GFK- Kotflügeln Bescheinigungen, ich weiß, das es mal eine Freigabe von Opel für die Dinger gab. Ist in irgendeinem alten Heft der AOIG auch abgedruckt, weiß aber nicht mehr in welchem. Da ging es um welche für den Kadett A, da die Blechkotflügel ja geschweißt waren und somit zu den tragenden Teilen gehörten.
Gruß Winfried
Kann ich mir wohl vorstellen, dass das eingetragen werden muss. Das Verhalten und die damit verbundene Verletzungsgefahr für andere ist im Crash-Fall ja erheblich anders, als mit den Stahlblechen da vorne dran.
Aber der beste Tipp ist schon gegeben worden: TÜV fragen.
Ich würde grundsätzlich von GFK-Kotflügeln absehen, weils nicht original ist. Eine H-Abnahme dürfte es damit nicht geben. Schon die Lackfarbe schimmert darauf anders und hebt sich vom Rest des Autos ab.
Wieso sollte es damit keine H-Abnahme geben? GFK-Kotflügel waren in den Siebzigern typisches zeitgenössisches Zubehör, viele alte Autos tragen die GFK-Kotis viel länger als die Blechflügel vorher...
Lieber Klaus,
mein P1-Caravan hat beide Kotflügel vorn aus GFK und wenn ich rausschaue, sehe ich ein Kennzeichen mit dem H.
In dem Oldtimergutachten nach Classic Data für meine Versicherung steht als Besonderheit: GFK-Kotflügel und eine Note von 2.
Was also spricht für Deine obige Aussage?
Gruß aus Werl
Rudi
@Koralle60
@Lennecruiser
@altopelfreak
Laut TÜV Süddeutschland Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern zum H-Kennzeichen gilt:
"GfK-Kotflügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, sofern ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und die ersetzten/zu ersetzenden Teile nicht zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Ein ganze Karosserie aus GfK oder mehrere zusammenhängende Teile aus GfK (z.B. Flipfront) werden jedoch nicht akzeptiert."
(Unter 2. Anforderungskatalog ; Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD; Blech)
Urheber TÜV Süddeutschland:
http://www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf
Ich würde grundsätzlich von GFK-Kotflügeln absehen, weils nicht original ist. Eine H-Abnahme dürfte es damit nicht geben. Schon die Lackfarbe schimmert darauf anders und hebt sich vom Rest des Autos ab.
Sorry aber das ist Unsinn
Ich sage ja nur, daß ich es nicht machen würde! Warum also weitere Gedanken verschwenden, ob das eintragungspflichtig ist?
Urheber TÜV Süddeutschland:
schellong.de/div/Hanforderungen.pdf
Ha-Jo ,
das ist sehr Intresant und wird dem einen oder anderen von Nutzen sein bei der H-abnahme .
Es ist leichter sich darauf Vorzubereiten mit solch einer Info
Habe noch 2 neue P2 GFK flügel zum abgeben , so als seltenes zubehör vielleicht ( grins )
Gruss Kurt
Die Anforderungen zum §21c werden sinngemäß wohl noch angewendet.
Aber lustigerweise gibt es den §21c nicht mehr.
Das H-Kennzeichen wird schon einige Zeit nach §23 StVZO vergeben.
Ich weiß gar nicht, ob es dazu mittlerweile einen konkreten Anforderungskatalog gibt?
Dieser Status war am Anfang eigentlich ganz gut. Man hatte quasi etwas mehr Spielraum.
Im Einzelfall würde ich "weiter oben" nachfragen. Gerade bei original verschweißten Teilen.
Aber zuerst muss man das mal merken wenn GFK verbaut ist. Warum sollte ich auf dem Auto rumklopfen?
Wenn es auffällt, kann man immer noch darüber nachdenken, ob man sich aufregen will...
Wobei die Argumentation bei einer "selbsttragenden Karosserie" schwer fällt.
Bei offensichtlichen Durchrostungen bei einer Hauptuntersuchung (landläufig auch TÜFF genannt),
kommt immer wieder - wie aus der Pistole geschossen - "das ist doch kein tragendes Teil".
Alles Quatsch!!! Warum soll die linke hintere Tür, oder der rechte vordere Kotflügel
nicht zur Gesamtstabilität der Karosserie beitragen? Sogar Scheiben tragen mit.
Also alles so n Bisschen Ermessenssache. Tut mir Leid, nix Genaues weiß man nicht... ![]()
So kenne ich die Argumentation auch noch, was eine selbsttragende Karosserie betrifft, die unsere Opels nun einmal haben. Nur mit der Einschränkung, das jedes Teil der Karosserie eine (mit)tragende Funktion hat, das nicht geschraubt ist. Also nix mit Türen! Wohl aber bei verschweißten Kotflügeln, z. B. Kadett bis Bj. Mitte 67.
Und selbst dann ist es immer noch Ermessenssache des Prüfers, wie maßgeblich das betreffende Teil an der Tragfunktion beteiligt ist.
Tschüß
Klaus
Das sehe ich natürlich GANZ ANDERS.
Hast du schon mal ein Cabrio auf der Bühne gehabt?
Dann mach mal die Türen auf und hebe es hoch.
Da gibt's Modelle, wo die Tür dann nicht mehr bis an den Fanghaken kommt...
Oder stell dir mal einen Unfall vor ohne Türen.
Ich sag dir: Die Fahrgastzelle ist nicht so stabil wie mit Türen
(darum verklemmen diese auch je nach Schaden und Modell).
Geschraubt = nicht tragend ??? sorry, aber das ist Schwachsinn
Ich würde mal behaupten,das der Kotflügel vielleicht beim Ford Capri tragende Funktion hat(weil geschweißt).Was soll ein Blechteil das man mit 2 Händen verbiegen kann groß Tagen?Außer dem Lack?
Ob Kotflügel geschraubt oder gescheißt sind ist völlig egal, in beiden Fällen tragen diese zur Stabilität bei.
Beim Segelflugzeug sind die Flügel (ohne Kot, manchmal auch mit) auch nur geschraubt und haben eine tragende Rolle.
Unterhalten wir uns jetzt hier über Cabrios oder Segelflieger?
Am Ende soll die geschraubte Stoßstange dann auch noch ein tragendes Teil sein!
Hallo Klaus
Selbst die Windschutzscheibe ist mittlerweile ein tragendes Teil.
Warb Audi nicht in den 80er oder 90er Jahren damit?
Wenn du es nicht glaubst kann du es hier nachlesen, unter dem Absatz Montage.
https://de.wikipedia.org/wiki/Windschutzscheibe
Da der Kotflügel an die Karosse geschraubt wird,frag ich mich wer da wen trägt