GFK Kotflügel Eintragungspflichtig?

  • Hi,

    meine GFK-Kotflügel am P1 sind eingetragen und haben auch ein Gutachten vom TÜV.

    Ob das aber immer notwendig ist kann ich nicht sagen. Am Besten mal beim TÜV oder anderen Diensten der Wahl nachfragen.

    Gruß aus Werl
    Rudi

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    Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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    Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
    Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
    Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot

    Einmal editiert, zuletzt von Koralle60 (22. Oktober 2019 um 14:02)

  • Es gab mal zu GFK- Kotflügeln Bescheinigungen, ich weiß, das es mal eine Freigabe von Opel für die Dinger gab. Ist in irgendeinem alten Heft der AOIG auch abgedruckt, weiß aber nicht mehr in welchem. Da ging es um welche für den Kadett A, da die Blechkotflügel ja geschweißt waren und somit zu den tragenden Teilen gehörten.

    Gruß Winfried

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich mir wohl vorstellen, dass das eingetragen werden muss. Das Verhalten und die damit verbundene Verletzungsgefahr für andere ist im Crash-Fall ja erheblich anders, als mit den Stahlblechen da vorne dran.

    Aber der beste Tipp ist schon gegeben worden: TÜV fragen.

    gruß, Jerry.

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    remember the times when sex was safe and racing dangerous

    OPEL 1200 Das wirtschaftliche Vollautomobil

    31515 Wunstorf
    Opel 1200 (1,5l, 55PS, 4-Gang, AHK, EZ 3/60)
    Rekord P1 (1,5l, 45PS, 3-Gang, Faltdach, EZ 5/58)

  • Ich würde grundsätzlich von GFK-Kotflügeln absehen, weils nicht original ist. Eine H-Abnahme dürfte es damit nicht geben. Schon die Lackfarbe schimmert darauf anders und hebt sich vom Rest des Autos ab.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso sollte es damit keine H-Abnahme geben? GFK-Kotflügel waren in den Siebzigern typisches zeitgenössisches Zubehör, viele alte Autos tragen die GFK-Kotis viel länger als die Blechflügel vorher...

    .

    Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!

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    Wohnort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
    Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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    Motto: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"

  • Lieber Klaus,
    mein P1-Caravan hat beide Kotflügel vorn aus GFK und wenn ich rausschaue, sehe ich ein Kennzeichen mit dem H.
    In dem Oldtimergutachten nach Classic Data für meine Versicherung steht als Besonderheit: GFK-Kotflügel und eine Note von 2.

    Was also spricht für Deine obige Aussage?

    Gruß aus Werl
    Rudi

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    Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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    Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
    Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
    Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot

  • @Koralle60
    @Lennecruiser
    @altopelfreak

    Laut TÜV Süddeutschland Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern zum H-Kennzeichen gilt:

    "GfK-Kotflügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, sofern ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und die ersetzten/zu ersetzenden Teile nicht zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Ein ganze Karosserie aus GfK oder mehrere zusammenhängende Teile aus GfK (z.B. Flipfront) werden jedoch nicht akzeptiert."

    (Unter 2. Anforderungskatalog ; Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD; Blech)

    Urheber TÜV Süddeutschland:
    http://www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf

    Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
    Ha-Jo

    Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz

    nicht: was lange währt, wird endlich gut,
    sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!

    Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
    sondern nur eingefahren.....

  • Urheber TÜV Süddeutschland:

    schellong.de/div/Hanforderungen.pdf

    Ha-Jo ,
    das ist sehr Intresant und wird dem einen oder anderen von Nutzen sein bei der H-abnahme .
    Es ist leichter sich darauf Vorzubereiten mit solch einer Info
    :danke1:

    Gruß Gebhard


    P2 Caravan BJ 1961
    Ponton BJ 1956
    Rekord E1 2,0 E BJ 1981
    VW Polo 86C BJ 1989
    Intruder VS 1400 BJ 1994

  • Die Anforderungen zum §21c werden sinngemäß wohl noch angewendet.
    Aber lustigerweise gibt es den §21c nicht mehr.

    Das H-Kennzeichen wird schon einige Zeit nach §23 StVZO vergeben.
    Ich weiß gar nicht, ob es dazu mittlerweile einen konkreten Anforderungskatalog gibt?
    Dieser Status war am Anfang eigentlich ganz gut. Man hatte quasi etwas mehr Spielraum.

    Im Einzelfall würde ich "weiter oben" nachfragen. Gerade bei original verschweißten Teilen.
    Aber zuerst muss man das mal merken wenn GFK verbaut ist. Warum sollte ich auf dem Auto rumklopfen?
    Wenn es auffällt, kann man immer noch darüber nachdenken, ob man sich aufregen will...

    Wobei die Argumentation bei einer "selbsttragenden Karosserie" schwer fällt.
    Bei offensichtlichen Durchrostungen bei einer Hauptuntersuchung (landläufig auch TÜFF genannt),
    kommt immer wieder - wie aus der Pistole geschossen - "das ist doch kein tragendes Teil".
    Alles Quatsch!!! Warum soll die linke hintere Tür, oder der rechte vordere Kotflügel
    nicht zur Gesamtstabilität der Karosserie beitragen? Sogar Scheiben tragen mit.

    Also alles so n Bisschen Ermessenssache. Tut mir Leid, nix Genaues weiß man nicht... :pardon:

    Schöne Grüße

    Dirk "Tausi" :wink:

    aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
    "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

  • So kenne ich die Argumentation auch noch, was eine selbsttragende Karosserie betrifft, die unsere Opels nun einmal haben. Nur mit der Einschränkung, das jedes Teil der Karosserie eine (mit)tragende Funktion hat, das nicht geschraubt ist. Also nix mit Türen! Wohl aber bei verschweißten Kotflügeln, z. B. Kadett bis Bj. Mitte 67.

    Und selbst dann ist es immer noch Ermessenssache des Prüfers, wie maßgeblich das betreffende Teil an der Tragfunktion beteiligt ist.

    Tschüß
    Klaus

  • Das sehe ich natürlich GANZ ANDERS.

    Hast du schon mal ein Cabrio auf der Bühne gehabt?
    Dann mach mal die Türen auf und hebe es hoch.
    Da gibt's Modelle, wo die Tür dann nicht mehr bis an den Fanghaken kommt...

    Oder stell dir mal einen Unfall vor ohne Türen.
    Ich sag dir: Die Fahrgastzelle ist nicht so stabil wie mit Türen
    (darum verklemmen diese auch je nach Schaden und Modell).

    Geschraubt = nicht tragend ??? sorry, aber das ist Schwachsinn

    Schöne Grüße

    Dirk "Tausi" :wink:

    aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
    "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

  • Ich würde mal behaupten,das der Kotflügel vielleicht beim Ford Capri tragende Funktion hat(weil geschweißt).Was soll ein Blechteil das man mit 2 Händen verbiegen kann groß Tagen?Außer dem Lack?

  • Ob Kotflügel geschraubt oder gescheißt sind ist völlig egal, in beiden Fällen tragen diese zur Stabilität bei.
    Beim Segelflugzeug sind die Flügel (ohne Kot, manchmal auch mit) auch nur geschraubt und haben eine tragende Rolle.

    Gruß Werner
    P1 mit Olymat & Faltschiebedach / P1 PickUp Rechtslenker aus Kreis Paderborn