Hallo zusammen,
wie auf den Bildern zu sehen ist, wurde die FIN an der Stirnwand eingraviert.
Die Nummer kam erst nach dem Entfernen der Lackierung zum Vorschein.
Der Graveur litt offensichtlich an Parkinson. Wenn dem so gewesen sein sollte, sei ihm verziehen.
Laut Übergangsbestimmung - § 59 StVZO - ist bei Fahrzeugen, die vor dem 01. Oktober 1969 zugelassen wurden auch ein Schild, mit der FIN zulässig.
So ein Blechschild würde ich mir gerne machen, oder besser anfertigen lassen.
Nicht weit von mir entfernt wäre ein Laden, der Pokale und andere Sachen beschriftet.
Muss man die FIN auf das Schild eingravieren, oder darf man dafür auch Schlagzahlen nehmen?
Sind anstatt der Nieten auch Blechschrauben zulässig?
Darf das Schild diese häßliche Gravur überdecken, oder muss diese sichtbar bleiben, um Manipulationen ausschießen zu können?
Die Nummer 24309 über der FIN ist die Karosserienummer. Die darf so bleiben.
Danke und Grüße
Peter