Eingravierte FIN an Stirnwand durch Blechschild ersetzen

  • Hallo zusammen,

    wie auf den Bildern zu sehen ist, wurde die FIN an der Stirnwand eingraviert.
    Die Nummer kam erst nach dem Entfernen der Lackierung zum Vorschein.

    Der Graveur litt offensichtlich an Parkinson. Wenn dem so gewesen sein sollte, sei ihm verziehen.

    Laut Übergangsbestimmung - § 59 StVZO - ist bei Fahrzeugen, die vor dem 01. Oktober 1969 zugelassen wurden auch ein Schild, mit der FIN zulässig.

    So ein Blechschild würde ich mir gerne machen, oder besser anfertigen lassen.
    Nicht weit von mir entfernt wäre ein Laden, der Pokale und andere Sachen beschriftet.

    Muss man die FIN auf das Schild eingravieren, oder darf man dafür auch Schlagzahlen nehmen?

    Sind anstatt der Nieten auch Blechschrauben zulässig?

    Darf das Schild diese häßliche Gravur überdecken, oder muss diese sichtbar bleiben, um Manipulationen ausschießen zu können?

    Die Nummer 24309 über der FIN ist die Karosserienummer. Die darf so bleiben.

    Danke und Grüße
    Peter

  • Muss man die FIN auf das Schild eingravieren, oder darf man dafür auch Schlagzahlen nehmen?

    Moin Peter, ich würde es wie folgt beantworten. Beides ist möglich und erlaubt.

    Sind anstatt der Nieten auch Blechschrauben zulässig?

    Nein; nur Nieten oder Kerbnägel sind erlaubt. Niemals Schrauben!

    Darf das Schild diese häßliche Gravur überdecken, oder muss diese sichtbar bleiben, um Manipulationen ausschießen zu können?

    Auf gar keinen Fall; dass wäre im schlimmsten Fall eine Straftat; sie muss sichtbar bleiben.

    Nach § 59 Abs. 3 Satz 2 StVZO darf eine alte, vorhandene Nummer bei Änderungen am Fahrzeug niemals unleserlich gemacht werden. Das Gesetz verlangt, dass eine alte Nummer „dauerhaft so zu durchkreuzen ist, dass sie lesbar bleibt“. Das einfache Verdecken erfüllt zudem den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB (Verwischung von Beweiszeichen). Das neue Schild muss daher zwingend neben der Gravur angebracht werden.

    Ich würde es zur Sicherheit sogar empfehlen, vor dem Festnieten des neuen Schildes die freigelegte Gravur einem TÜV-Prüfer zu zeigen, damit dieser die Übereinstimmung mit den Fahrzeugpapieren offiziell bestätigen kann und das geforderte "Durchkreuzen" erörtert.

    Viele Grüße

    Olli

    Opel Rekord A 2-türig 1.5 Ltr. 1963 ** GM Buick Special Eight 4 Door - 1940 ** W116 280 S - 1976 ** W123 300 D USA - 1983 ** W126 300SE - 1986 ** GM Buick Roadmaster 5.7 V8 - 1992 ** GM Chevrolet Tahoe LT 4WD 5.7 V8 - 1997 ... u.a. lustige Sachen :zwinker1:

  • Warum vier neue Löcher in die Karosse bohren um dieses Schild anzubringen?

    Die Fahrgestellnr. wurde bei Opel händisch mit einem Elektrogriffel in die Blechoberfläche geschrieben.

    Die Beschriftung an deinem Auto sieht nicht Original aus, da fehlt zudem das Begrenzungszeichen * vor und nach der Zeichenkolonne.

    Warum nicht die Gravur im alten Stil erneuern?

    Gruß aus Werl

    Rüdiger

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    Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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    Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
    Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
    Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot

  • Hallo Olli + Rudi,

    danke für Euere Infos:daumen1:

    Von den nicht vorhandenen Sternen vor- und hinter der Zahlenkolonne wusste ich.
    Ist es nicht so, dass diese Sterne nur nach einer Reparatur vom Prüfer eingeschlagen werden müssen, wenn an dieser Stelle z.B. ein neues Blech eingesetzt werden musste?

    Bei der letzten Bewertung hat der Prüfer, mein fester Ansprchpartner bei der DEKRA die fehlenden Sterne nicht bemängelt. Ich kann ihn beim nächsten Prüftermin ja mal darauf ansprechen.

    Bei einem neuen Schild, oder einer neuen Gravur im alten Stil, wäre die alte, durchkreuzte FIN leider immer noch sichtbar.

    Das Typenschild vorne ist übrigens auch nur angeschraubt.

    Gruß Peter

  • Bei einem neuen Schild, oder einer neuen Gravur im alten Stil, wäre die alte, durchkreuzte FIN leider immer noch sichtbar.

    ... ja genau; dies fordert der Gesetzgeber so.

    Viele Grüße

    Olli

    Opel Rekord A 2-türig 1.5 Ltr. 1963 ** GM Buick Special Eight 4 Door - 1940 ** W116 280 S - 1976 ** W123 300 D USA - 1983 ** W126 300SE - 1986 ** GM Buick Roadmaster 5.7 V8 - 1992 ** GM Chevrolet Tahoe LT 4WD 5.7 V8 - 1997 ... u.a. lustige Sachen :zwinker1:

  • Ist ja schon viel Meinung abgegeben worden, aber

    ---Rüdiger verwechselt die Sterne bei der Motornummer mit den (nicht nötigen) Sternen bei der FIN.

    ---Wenn das Fahrzeuge vom Lackierer kommt, ist die (70 Jahre alte) FIN natürlich unleserlich.

    Also: bevor man mit dem Auto zur HU fährt, FIN mit einem Elektrosigniergerät (von jemandem, der des händischen Schreibens mächtig ist) nachschreiben lassen. Und auf die Frage, ob diese nachgeschrieben wurde, verneinen und mit Hervorhebung durch Säureeinwirkung begründen.

    Der Senior-Typreferent für P-Rekord in der AltOpelInteressengemeinschaft *119
    YouTube Kanal: Heini Humbug (LauxTonbildschau(OPEL),

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    Die Aussage: "Keine Ahnung, war schon so, als ich das Auto damals gekauft habe, da hat noch nie einer nach gefragt." könnte später vor dem lieben Gott eventuell als Notlüge durchgehen...

    .

    Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!

    --------------------------------------------------------------------------
    Wohnort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
    Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
    --------------------------------------------------------------------------
    Motto: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"

  • und schweigen ist manchmal gold.

    Und auf die Frage, ob diese nachgeschrieben wurde, verneinen und mit Hervorhebung durch Säureeinwirkung begründen.

    "Keine Ahnung, war schon so, als ich das Auto damals gekauft habe

    Das wäre nicht nur ein Vergehen. Dieser Akt würde sogar wie Olli bereits schrob den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen.

    Auch wenn es nicht gleich auffallen würde, liegt bei der DEKRA meine dort gemachte Bewertung mit den Fotos. Auch das Bild von der FIN an der Stirnwand.

    Und bei einer neuen Bewertung, bei einer Auffrischung nach ein paar Jahren holt der Prüfer die alten Unterlagen hervor und wundert sich vielleicht:search::huh::nein:

  • Auf gar keinen Fall; dass wäre im schlimmsten Fall eine Straftat; sie muss sichtbar bleiben.

    Nach § 59 Abs. 3 Satz 2 StVZO darf eine alte, vorhandene Nummer bei Änderungen am Fahrzeug niemals unleserlich gemacht werden. Das Gesetz verlangt, dass eine alte Nummer „dauerhaft so zu durchkreuzen ist, dass sie lesbar bleibt“. Das einfache Verdecken erfüllt zudem den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB (Verwischung von Beweiszeichen). Das neue Schild muss daher zwingend neben der Gravur angebracht werden.

    Ich würde es zur Sicherheit sogar empfehlen, vor dem Festnieten des neuen Schildes die freigelegte Gravur einem TÜV-Prüfer zu zeigen, damit dieser die Übereinstimmung mit den Fahrzeugpapieren offiziell bestätigen kann und das geforderte "Durchkreuzen" erörtert.

    Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht!

    Voraussetzung wäre erst einmal, ob die derzeige Gravur überhaupt original ist. Auf den ersten Blick sieht die nicht wie werksseitig eingraviert aus (Parkinson), sondern eher nach nachträglich aufgebracht.

    Einen guten Rat wüßte ich jetzt leider auch nicht.

  • Die Gravur ist Original und sieht so Stümperhaft aus, je mehr man schmiergelt, desto schlechter lesbar. es gibt eine Lasur die bei Metall eine alternde Patina verursacht, und die Zahlen wider deutlicher sichtbarer macht. Mann kann auch mit einem dünnen grauen Stift etwas nachhelfen, merkt kein Mensch. Selber so ausprobiert. Neue Fahrgestellnummern wurden nur erneuert, wenn das Blech verrottet war und erneuert wurde Kad Manta und Ascona in der Bodengruppe eingeschlagen, und vom Tüv und der Werkstatt bestätigt. Aber je Originaler desto besser.

    Die alten Geländewägen hatten das Problem oft am Rahmen, in der Praxis war es üblich einen roten Rahmen drum zu machen, damit der Tüv sie gleich findet.

  • Danke Ingo für das Foto von Deiner FIN:daumen1:

    und auch

    für den TIPP mit der Zinn-Patina:daumen1:

    Aber ist diese Oxydationsflüssigkeit nicht für Zinnmaterial . . Zinnfiguren o.Ä vorgesehen, um die künstlich zu altern. Funktioniert das auf Stahlblech auch?

    Gruß Peter

  • Ja siehe Bilder, meine sah blank aus, wegen dem Schmirgelpapier, der Kujau währe stolz auf mich.

    Gruß Ingo aus 71083 Herrenberg/Württemberg , Opel Rekord PII Limo L 4 Türig mit Faltdach.

  • Bei den ollen Opels, die kaum einen Wert über 15.000 € haben, wird entsprechend lax mit der Fahrgestellnumner umgegangen. Nachgravieren, Blechschild, "war schon immer so"... - alles Nebensache. Hauptsache ein schönes Auto, wenig Rost, TÜV neu, und schöne Treffen.

    Wer mag, kann sich ja mal die Kienle-Doku anschauen - andere Sicht- und Denkweise:


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  • Hallo Jörg, es handelt sich um die Original Fahrgestellnummer, nicht um eine Fälschung. Aber wenn man sie freilegen muss, wegen einer damaligen Lackierung, gibt es bei der HU Diskussionen ( eigene Erfahrung). Diese Aktion soll das vermeiden und Funktioniert, zumindest bei meinem P2

    Gruß Ingo aus 71083 Herrenberg/Württemberg , Opel Rekord PII Limo L 4 Türig mit Faltdach.

  • Da fällt mir gerade ein, dass ich ja ein ähnliches Problem habe: Bei meinem Rek. B-L-6 ist die Fg.-Nr. ja im oberen Luftleitblech eingeschlagen. Dort hat der Lackierer so gründliche Arbeit geleistet und die Farbe so dick aufgesprüht, dass nichts mehr zu erkennen ist. Die Stelle kann ich zwar noch erahnen, doch selbst brutales Polieren mit Lackschleifpaste hat die Ziffern noch nicht wieder zum Vorschein gebracht.

    Hat jemand eine idee?

    Ich möchte ja nicht gleich zu Dichlormethan-haltigem Abbeizer greifen, der ja jede Lackfarbe zerstört. Vielleicht gibt es noch ein sanfteres Mittel?

  • ich habe das so verstanden, daß die elektrisch eingravierte FIN durchaus noch sichtbar ist. Auch wenn diese etwas verwackelt ist, besteht keine Verpflichtung diese zu erneuern. Auch die Angaben, ein Typschild muß immer genietet sein, bezweifle ich. In der Vergangenheit habe ich ungezälte Fahrzeuge zur HU vorgestellt, wo das Typschild geschraubt war. Eine Beanstandung gab es deshalb nie ! In jüngster Zeit sind Typschilder lediglich aufgeklebt !

    Also, nochmal alles überdenken. Bei der HU eines P1 kann man durchaus per Betriebsanleitung nachweisen, daß die Elektrogravierung damals Serie war...

    Grüß aus Nordbaden :wink: