Zumindest wird ein Warnlichtschalter benötigt, der die Leitung zum Bremslichtschalter beim Einschalten der Warnlichter unterbricht.
Es ist tarsächlich so, dass die Nachrüstung von Warnblinkanlagen damals für alle Fahrzeuge vorgeschrieben wurde, ohne Rücksicht auf Baujahr und technische Machbarkeit. Was ich für juristisch sehr fragwürdig halte.
Besonder putzig wird das heute bei Klappwinkern, die, wenn noch altiv, dann auch beidseitig warnend mitwinken.