Lichtausbeute P2 - 6V Bilux 45/40 <-> Bilux H4 60/55

  • Hallo zusammen,
    aktuell fahren ja die wenigsten, aber wenn es wieder wärmer und salzfreier wird, kann man ja auch mal im dunklen unterwegs sein. Umbau auf 12V kommt bei meinem P2 nicht in Frage daher mal die Frage ob schon jemand Erfahrung mit diesen Bilux-H4 Leuchtmitteln gemacht hat: https://www.ebay.de/itm/156588971523
    P45t ist ja der passende Bilux-Sockel, 6V sollte auch passen. Mehr Watt ist ja im Prinzip gut aber wie ist so die tatsächliche Lichtausbeute und passen die in unsere Scheinwerfer vom Reflektor usw. rein?

    VG, Michael

  • Hallo zusammen,
    aktuell fahren ja die wenigsten, aber wenn es wieder wärmer und salzfreier wird, kann man ja auch mal im dunklen unterwegs sein. Umbau auf 12V kommt bei meinem P2 nicht in Frage daher mal die Frage ob schon jemand Erfahrung mit diesen Bilux-H4 Leuchtmitteln gemacht hat: https://www.ebay.de/itm/156588971523
    P45t ist ja der passende Bilux-Sockel, 6V sollte auch passen. Mehr Watt ist ja im Prinzip gut aber wie ist so die tatsächliche Lichtausbeute und passen die in unsere Scheinwerfer vom Reflektor usw. rein?

    VG, Michael

    Was man natürlich alternativ machen könnte.

    Es gibt von Osram H4 LED in warmweiß. Wenn man einen Stepup Wandler nur für die LED-Birnen verwendet, wäre das Licht deutlich besser. Ich habe die LEDs in meinem Kadett und im Ibiza, die sind der Hammer.

    Die haben sowohl Bilux als auch H4 Sockel, da kann man nen Adapter anbringen.

    Grüße aus dem Allgäu :wink:

    Max

    Kadett B Caravan '69 (1.1N)
    Kadett B Limousine '71 (1.2N)
    Rekord A Limousine 4-türig '64 (1.7N 4-Gang)
    Seat Ibiza 021A '89 [EZ '90] (0.9l 44PS 5-Gang)

  • Hallo,

    Ja, wären die:

    https://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/207350890_-night-breaker-vintage-64193dwnbvnt-2mb-osram.html

    Alternativ gibt es die von Philips, sind aber nicht ganz so gelblich:

    PHILIPS Ultinon Classic LED-HL 11342U2510C2 Glühlampe, Fernscheinwerfer günstig | DistriAuto

    Grüße aus dem Allgäu :wink:

    Max

    Kadett B Caravan '69 (1.1N)
    Kadett B Limousine '71 (1.2N)
    Rekord A Limousine 4-türig '64 (1.7N 4-Gang)
    Seat Ibiza 021A '89 [EZ '90] (0.9l 44PS 5-Gang)

  • Mehr Watt ist im Prinzip immer gut (:cool002:), aber man darf die max. Leistungsabgabe der Gleichstrom-Lichtmaschine nicht außer acht lassen. Da bleibt nicht mehr viel bis gar nix über um die Batterie zu laden. Ich würde es mal mit diesen Dingern hier versuchen :

    LED 6V 24/48 W, Sockel P 45 T VINTAGE EVO - www.classicdepartment.com
    Ersetzt und übertrifft konventionelle 6V Glühlampen bei erhöhter Leuchtkraft und Beibehaltung der Auf- und Ablendfunktion bei minimalem Energieverbrauch.
    classicdepartment.com
  • Mehr Watt ist im Prinzip immer gut (:cool002:), aber man darf die max. Leistungsabgabe der Gleichstrom-Lichtmaschine nicht außer acht lassen. Da bleibt nicht mehr viel bis gar nix über um die Batterie zu laden. Ich würde es mal mit diesen Dingern hier versuchen :

    https://classicdepartment.com/tienda/de/leds…intage-evo.html

    Uh, dass es auch inzwischen was für 6 Volt gibt wusste ich gar nicht. Und das in warmweiß, noch besser!

    Grüße aus dem Allgäu :wink:

    Max

    Kadett B Caravan '69 (1.1N)
    Kadett B Limousine '71 (1.2N)
    Rekord A Limousine 4-türig '64 (1.7N 4-Gang)
    Seat Ibiza 021A '89 [EZ '90] (0.9l 44PS 5-Gang)

  • Moin,

    So ähnliche habe ich schon länger in Gebrauch, funktioniert super, Lichtausbeute klasse. Warmweis wie im original.

    Viele Grüße aus'm Taunus :wink:

    Kai-Uwe


    Wägelchen:
    Rekord P1 Limosine 06/1960 1.7 55 PS. EX; Alabastergrau-Comograu
    Astra K ST CDTI 01/2019 1.6 136 PS. Tiefseeblaumetallic.

  • Mehr Watt ist im Prinzip immer gut (:cool002:), aber man darf die max. Leistungsabgabe der Gleichstrom-Lichtmaschine nicht außer acht lassen. Da bleibt nicht mehr viel bis gar nix über um die Batterie zu laden. Ich würde es mal mit diesen Dingern hier versuchen :

    https://classicdepartment.com/tienda/de/leds…intage-evo.html

    Hat die jemand schon? Mit Versand 64€. Ist kein Schnäppchen aber wenn die lange halten und vel Licht bringen, dann lohnt sich das schon.
    VG, Michael

  • Ja, wenn das die aus Spanien sind.

    Viele Grüße aus'm Taunus :wink:

    Kai-Uwe


    Wägelchen:
    Rekord P1 Limosine 06/1960 1.7 55 PS. EX; Alabastergrau-Comograu
    Astra K ST CDTI 01/2019 1.6 136 PS. Tiefseeblaumetallic.

  • ....genau die sind das, kamen aus Spanien. Funktionieren sehr gut, hab die schon über zwei Jahre drin. Lichtausbeute ist fast wie 12 Volt H4.

    Viele Grüße aus'm Taunus :wink:

    Kai-Uwe


    Wägelchen:
    Rekord P1 Limosine 06/1960 1.7 55 PS. EX; Alabastergrau-Comograu
    Astra K ST CDTI 01/2019 1.6 136 PS. Tiefseeblaumetallic.

  • Kann man alles machen, ist jedoch nicht zulässig. H4-Lampe benötigt auch eine dazu passende Streuscheibe, die es aber m. W. nicht gibt. Außerdem keine ABE. Somit erlischt bei Einbau die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz ist in Gefahr.

    Einmal editiert, zuletzt von altopelfreak (8. Januar 2026 um 18:34)

  • Und da ist er wieder, der typisch deutsche Bedenkenträger, der ewig zur Mahnung erhobene Zeigefinger, der uns sagen möchte (oder unbedingt muss), was wir zu tun oder zu lassen haben, was legal ist oder auch nicht. Als ob wir nicht alt genug wären, um zu wissen, was wir machen. Ich finde es mittlerweile ziemlich nervend und ermüdend.
    Ich wollte es ja nicht wahrhaben, aber mir ist mittlerweile klar geworden, warum einige Leute hier nichts mehr schreiben....

  • Und da ist er wieder, der typisch deutsche Bedenkenträger, der ewig zur Mahnung erhobene Zeigefinger, der uns sagen möchte (oder unbedingt muss), was wir zu tun oder zu lassen haben, was legal ist oder auch nicht. Als ob wir nicht alt genug wären, um zu wissen, was wir machen. Ich finde es mittlerweile ziemlich nervend und ermüdend.
    Ich wollte es ja nicht wahrhaben, aber mir ist mittlerweile klar geworden, warum einige Leute hier nichts mehr schreiben....

    Hallo, prinzipiell hat er ja vollkommen recht damit.
    Und natürlich sollte jeder wissen was er am Auto machen darf oder nicht, dafür dürfte der Altersdurchschnitt hier ja relativ hoch sein ;) (Eine Statistik würde mich mal interessieren <- typisch deutsch).
    Aber nur zur Beruhigung, es gibt andere Foren (W123 Forum) wo sich der Hinweis über eine halbe Bildschirmseite inkl. Gesetzestextverweisen gezogen hätte.
    VG, Michael

  • Und da ist er wieder, der typisch deutsche Bedenkenträger, der ewig zur Mahnung erhobene Zeigefinger, der uns sagen möchte (oder unbedingt muss), was wir zu tun oder zu lassen haben, was legal ist oder auch nicht. Als ob wir nicht alt genug wären, um zu wissen, was wir machen. Ich finde es mittlerweile ziemlich nervend und ermüdend.
    Ich wollte es ja nicht wahrhaben, aber mir ist mittlerweile klar geworden, warum einige Leute hier nichts mehr schreiben....

    Den emotionalen Ausbruch brauchte es gar nicht, da Klaus hier lediglich den Hinweis gegeben hat, das es nicht legal ist. Er hat es ja gar nicht kritisiert, sondern sogar den Hinweis auf die Streuscheibe gegeben.

    Macht was ihr wollt, ist euer Auto und alt genug seid ihr auch. Also cool bleiben

    Gruß aus Werl

    Rüdiger

    =÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷
    Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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    Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
    Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
    Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot

  • Und da ist er wieder, der typisch deutsche Bedenkenträger, der ewig zur Mahnung erhobene Zeigefinger, der uns sagen möchte (oder unbedingt muss), was wir zu tun oder zu lassen haben, was legal ist oder auch nicht. Als ob wir nicht alt genug wären, um zu wissen, was wir machen. Ich finde es mittlerweile ziemlich nervend und ermüdend.

    Was willst du damit zum Ausdruck bringen?

    Ist es in einem öffentlichen Forum angebracht, unzulässige Dinge zu empfehlen?

    Würde nicht voraussetzen, dass alle, insbesondere Neueinsteiger ins Oldtimerhobby, darüber informiert sind. Die Verkäufer solcher H4-Birnen weisen wahrscheinlich auch nicht auf die Unzulässigkeit hin.

    Und wer hier nichts mehr schreiben möchte, kann es ja gern lassen. Gezwungen wird dazu niemand. Sehe hier keinen Zusammenhang.

  • Im Herzen bin ich ja Hot Rodder, und wenn TÜV und Finanzen es zuließen, würde wahrscheinlich irgendwann ein Kadett A oder P1 mit Kompressor V8 in genau diesem 60er Jahre "Gasser" Design in meiner Garage stehen:

    BEAUTIFUL BLOWN '59 ALTERED ANGLIA GASSER! SHOW QUALITY! STREET LEGAL! GLORY DAYS BYRON!
    Randy Schmitt of the Nickey Performance Gasser Shop is well known for all types of meticulously built custom cars and his '59 Ford Anglia 100e gasser is just...
    www.youtube.com

    (Natürlich nur mit 'nem stabilen Kastenrahmen drunter! Ich bin zwar verrückt, aber nicht lebensmüde.)

    :evil:


    Ich liebe aber auch Autos wo wirklich alles bis zur letzten Schraube nach Orginalvorgaben restauriert wurde:

    https://autosleben.com/wp-content/uploads/2024/10/as_bad_as_new.pdf

    *

    *

    *

    Having said that...

    Klaus hat nunmal vollkommen recht! Und das war schon in den 80er Jahren ein "Problem", als es bei mir Hauptsächlich um Rekord C ging, die ja damals noch relativ neu waren. Und deswegen waren schon damals H4 Scheinwerfer heiß begehrt und auch unverschämt teuer!


    Darum wollte ich auch schon beinahe das gleiche wie Klaus schreiben.

    ES IST NUNMAL NICHT ERLAUBT. H4 geht nur mit H4 Streuscheibe, und die gibt es im Gegensatz zum Rekord C für unsere Autos nunmal nicht.

    Natürlich "funktioniert es", wenn man einfach H4 oder LED Birnen reinschraubt.

    Natürlich ist das sogar sicherer, weil besseres Licht.

    Und genauso natürlich bescheinigt dir der Gutachter der Gegenseite im Schadensfalle eine erloschene Betriebserlaubnis wegen unzulässiger Modifikationen, und die Versicherung reibt sich die Hände und rechnet zumindest eine Teilschuld an, wenn sie denn überhaupt zahlt.

    :(


    Und das wenigstens zu erwähnen, hat meines Erachtens nichts mit "Madig machen" zu tun.

    Kann ja jeder halten wie er will. Aber man sollte dann auch halt wissen, worauf man sich einlässt.

    Genau wie ein falscher, weil zu starker Motor ohne Eintragung.

    Kann (lange) gutgehen, aber wenn man dann doch irgendwann auffällt, ist das Geschrei groß.

    Ich persönlich werde dem Problem mit dem Licht wohl mit einer 6V Drehstromlichtmaschine begegnen. Wie gesagt, ich hatte eine BMW 6V Drehstromlima in unser 12m P4 Coupé eingebaut, und das Ergebnis war meiner Meinung nach hervorragend.

    Zumal so ein Umbau ja auch jederzeit wieder in einer Stunde spurenfrei rückbaubar ist.

    Wahrscheinlich gönne ich meiner Peggy auch noch einen nigel-nagelneuen Kabelbaum. Und vielleicht sogar einen neuen Lichtschalter. Dann sollte eigentlich genügend Strom ankommen, um mir jederzeit ordentlich Heimzuleuchten.

    :S

    Also, jeder kann natürlich mit seinem Auto ja machen was er will.

    (Solange er niemand anderes gefährdet)

    Aber wenn's schiefgeht nicht hinterher ankommen und sagen: "Das hat mir aber vorher keiner gesagt".

    Unwissenheit schützt in unserem Rechtssystem nunmal nicht vor Strafe.

    Klingt komisch, ist aber so.

    ;)

    *

    Roy

  • Das Phänomen der aufgeblähten Empörungskultur finde ich da persönlich deutlich nervender als unverbindliche Hinweise zu rechtlichen Problemen.

    Da sind wir mal froh, dass der Hinweis von einem typisch deutschen Bedenkenträger kam, sonst hätten wir zusätzlich noch das Problem der kulturellen Aneigung.

  • Moin,

    ihr habt mich mal wieder "gereizt" ... :lol002: Hier zum Thema "Leuchtmittel ohne Bauartgenehmigung"!

    :popkorn:

    Also nur für die Interessierten ganz grob dargestellt: Auch wenn, wie Klaus zuvor korrekt beschrieben hat, die Betriebserlaubniss erlischt, ist für den Fall, dass man großen Ärger bekommen kann, ein Punkt beachtenswert. Ein womöglicher Unfall muss im direkten (kausalen) Zusammenhang mit den "illegalen" Umbauten am Fahrzeug stehen, damit die Versicherung einen Teil des finanziellen Schadensausgleichs von euch zurückverlangen kann (nennt man Regress).

    Beispiel: Kurz gesagt, Klaus hat sich diese illegalen Leuchtmittel eingebaut und fährt um 12.00 Uhr Mittags mit seinem Commodore dem Olli ins Heck (weil er im Handschuhfach seine Brille gesucht hat). Nun haben ja die illegalen Leuchtmittel im Hauptscheinwerfer des Commodores mit dem Unfallgrund nichts zu tun; der Commodore war zwar nun tatsächlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs, ABER nun kommen die Feinheiten!

    Regel: Ohne Betriebserlaubnis ist die aktuelle "Zulassung wertlos", weil das Auto nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf!

    Folgen: Ein Kfz-Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, den Schaden des Unfallgegners zu ersetzen, wenn das Fahrzeug den Unfall verursacht hat. Dies ergibt sich aus § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) in Verbindung mit § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz).

    Ob der Versicherer bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Regress geltend machen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Ein Regress (grobe Richtschnur § 5 der KfzPflVV: Haftpflicht bei 5.000 Euro aber max. 10.000 Euro) kommt NUR DANN in Betracht, wenn der Verstoß grob fahrlässig begangen wurde und kausal für den Unfall war. Die Regelungen dazu gem. allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) und in § 86 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

    Wenn, wie hier diskutiert, die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erloschen ist (z.B. durch unzulässige Umbauten wie unzulässige Leuchtmittel ohne erforderliche Bauartgenehmigung), kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die nach § 19 Abs. 2 StVZO geahndet wird. Die Höhe des Bußgeldes und die Verhängung von Punkten richten sich nach dem Bußgeldkatalog.

    Die Polizei kann nun die Weiterfahrt untersagen, wenn ein Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften entspricht und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Die rechtliche Grundlage hierfür kann sich aus § 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) in Verbindung mit den allgemeinen polizeilichen Befugnissen ergeben.

    Wichtig: Also nur für euch ganz kurz dargestellt; dieses Beispiel gilt NUR, wenn Umbauten zum Erlöschen der BE führen, aber der Unfall nicht im Kausalzusammenhang zu den Umbauten steht! In anderen Fällen, sieht es da ganz anders aus.

    Aber: Das Erlöschen der BE ist immer eine riskante Sache, es löst (meist) immer auch weitere Rechtsfolgen aus und man sollte die Risiken kennen! :alt002:

    Viele Grüße

    Olli

    Opel Rekord A 1965 4-Türer 1.5 Ltr. ** GM Buick Special Eight 4 Door - 1940 ** W116 280 S - 1976 ** W123 300 D USA - 1983 ** W126 300SE - 1986 ** GM Buick Roadmaster 5.7 V8 - 1992 ** GM Chevrolet Tahoe LT 4WD 5.7 V8 - 1997 ... u.a. lustige Sachen :zwinker1:

  • Zitat

    ES IST NUNMAL NICHT ERLAUBT. H4 geht nur mit H4 Streuscheibe, und die gibt es im Gegensatz zum Rekord C für unsere Autos nunmal nicht.

    So pauschal stimmt das nicht. Osram (Bilux ist übrigens deren geschützter Markenname für Zweifadenlampen) hat vor rund 20 Jahren mit der "Osram Bilux-Haloroad 12V 45/40W" eine Halogenlampe mit Straßenzulassung herausgebracht, die (so wie ich das verstanden habe) in die alten Scheinwerfer mit "runden" Streuscheiben eingebaut werden darf, da die Glühfäden an gleicher Stelle sitzen.

    Ich fahre die im Mercedes seit vielen Jahren, und ja: das Licht ist "gefühlt besser".

    Die Haloroad gibt es aber nicht für 6V.

  • Das Phänomen der aufgeblähten Empörungskultur finde ich da persönlich deutlich nervender als unverbindliche Hinweise zu rechtlichen Problemen.

    Da wird eben online so mancher Frust aus ganz anderen Lebensbereichen abgeladen, der mit der Erörterung von Oldtimer-Fragen gar nichts direkt zu tun hat.