Gestärkte Rechte für Oldtimerkäufer - Privatverkäufer haften für zugesicherte Zustandsnoten

  • Ferenghi Du solltest mit deinen Urteilen über dir unbekannte Menschen etwas zurückhaltender sein! Und auch keinen Zusammenhang zu mir implizieren!

    ich wollte dich damit nicht angreifen oder einen Zusammenhang herstellen.
    Du hast das Beispiel hier auf das Board gebracht und ich habe lediglich meine Meinung dazu kund getan.
    Laut deiner Darstellung hattest du mit der Sache ja nichts zu tun.

  • Der Käufer kam und es wurde mündlich der Verkauf vereinbart, also noch ohne Vertrag und Anzahlung.

    Auch eine mündliche Zusage hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein schriftlicher Vertrag.

    Das war schon immer so. Nur wissen die meisten Leute das nicht, bzw. unterschätzen es.

  • Dein Bekannter hat sich einfach wie ein A** verhalten.

    Muss zugeben, ein solches "A" war ich auch mal, bzw. fast.

    Hatte in den späten 80ern meinen P2 einem Bekannten meinen ersten P2 für DM 1500,- zugesagt. Kurz danach hatte ich einen Lagerschaden und musste einen Ersatzmotor auftreiben. Alles zusammen kostete mich der Motorwechsel in der Summe ebenfalls fast 1400,- . Da fand sich ein anderer Interessent, der mir spontan anbot, meine Reparaturkosten draufzuschlagen und das Auto für 3000,- sofort zu nehmen. Was also tun? Wer würde ein solches Angebot aus purer Korrektheit ausschlagen und hinterher null Gewinn machen?

    Zugegeben, das Auto war karosseriemäßig schlecht, was ihm aber äußerlich nicht sofort anzusehen war. Jedenfalls zum damaligem Zeitpunkt nur mit viel Augenzwinkern den Preis wert. Zudem galt der erste Interessent als unsicherer Kantonist, der nur mit Mühe die 1500,- hätte zusammenkratzen können.

    Doch er hatte Verständnis für meine Situation und wäre mir nicht böse, wenn der andere den P2 zum höheren Gebot bekäme. Bat mich aber darum, ihm bei der Suche nach einem anderen Auto zu helfen.

    Er bekam dann kurz darauf den Weltkugel-Taunus einer guten Freundin, den ich ihm für 1500,- vermitteln konnte. Der gefiel ihm dann sogar besser als der P2 und alle Beteiligten waren am Ende glücklich und zufrieden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Für den gewerblichen KFZ Handel läßt sich, weder für Geld noch für gute Worte, eine Rechtschutzversicherung abschließen. Damit meine ich eine Rechtschutzversicherung, welche auch den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen abdeckt.



    Im gewerblichen Bereich gibt es generell keine Rechtsschutzversicherungen.

    Das fällt unter "unternehmerisches Risiko" und solche Sachen muss man im Preis einkalkulieren.

  • Hallo Mark, das stimmt so nicht ganz. Wir haben für unseren Familienbetrieb bei der Zürich eine Betriebsrundumversicherung. Einschließlich Rechtschutz. Bei diesem Rechtschutz sind allerdings Vertragsstreitigkeiten welche den An und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen betreffen ausgeschlossen.

    Als ich meinen Betrieb 1980 angemeldet habe, hatte ich ( ich meine beim Gerlingkonzern ) noch einen Rechtschutz bekommen, incl. Vertragsrechtschutz ! Aber nach dem 2. Zivilprozess haben die gekündigt und danach war dann von keiner Versicherungsgruppe je wieder eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz für den gewerblichen Gebrauchtwagenhandel zu bekommen.

    Grüße aus Nordbaden :wink:

    • Offizieller Beitrag

    Das ist grundsätzlich richtig, aber die Rechtsschutzversicherungen im gewerblichen Bereich die angeboten werden sind so schweineteuer, dass kein gescheiter Unternehmer die abschließt.

    Deshalb hat kein mir bekannter Unternehmer eine betriebliche Rechtsschutzversicherung.
    Die braucht man auch nicht, man kalkuliert einfach einen Betrag X für das Thema pro Jahr ein und dann bezahlt man es. Dafür braucht man keine Versicherungen, keine Versicherungsfachangestellten, etc. und man hat den Vorteil, dass man eben immer entscheiden kann ob es nicht besser ist, das zu bezahlen auch wenn man vielleicht nicht muss. Du hast ja auch die 6 Mille abgeschrieben statt zu Klagen. Mit einer Rechtsschutzversicherung hättest du Prozesskosten von 40k€ verursacht und das bei ner 50/50 Chance hätte die RSV dann anteilig kalkulativ auf die Fälle umgelegt 20k€ gekostet, selbst hast du es für 6 hin bekommen :)

    Im allgemeinen versichert man als Unternehmer nur Schäden welche die Wirtschaftliche Existenz bedrohen und das ist in der Regel keine Rechtsschutzversicherung. Den Rest kalkuliert man im Bereich "unternehmerisches Risiko" in den Preis ein und fertig.

  • Muss zugeben, ein solches "A" war ich auch mal, bzw. fast.

    ....

    Doch er hatte Verständnis für meine Situation und wäre mir nicht böse, wenn der andere den P2 zum höheren Gebot bekäme. Bat mich aber darum, ihm bei der Suche nach einem anderen Auto zu helfen.

    Er bekam dann kurz darauf den Weltkugel-Taunus einer guten Freundin, den ich ihm für 1500,- vermitteln konnte. Der gefiel ihm dann sogar besser als der P2 und alle Beteiligten waren am Ende glücklich und zufrieden.

    Das ist ein ganz anderes Thema.. du hast mit demjenigen gesprochen und alles geklärt und deinem Kollegen geholfen..