Kann das H-Kennzeichen "aberkannt" werden?

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    "Aberkennen" von "H" bedeutet streng genommen Verlust der Betriebserlaubis und damit Zwangsstillegung.

    Man kann das H Kennzeiche nicht "aberkennen".
    Man kann allenfalls einen Mangel feststellen, der dazu führt dass die Hauptuntersuchung nicht bestanden ist.
    Damit verliert man nicht die Betriebserlaubnis, sondern hat keine gültige Hauptuntersuchung. Fertig.

    Die zweite Variante ist, dass man wenn es Polizei auffällt, von der Polizei eine Mängelkarte bekommt oder seitens des Landkreises eine Verfügung, wenn unabhängig von der HU festgestellt wird das solch ein Mangel vorliegt und dann eine Frist von üblicher Weise 2 Wochen bekommt, um den Mangel zu beheben und den Nachweis darüber ein zu reichen oder das Fahrzeug ab zu melden.

    Auf die Betriebserlaubnis hat das überhaupt keinen Einfluss.

  • Auf die Betriebserlaubnis hat das überhaupt keinen Einfluss.

    Da wäre ich mal vorsichtig!

    Laut Definition in der ZVO stellt die H-Zulassung eine "Besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer" dar. Durch die Eintragung der Schadstoff-Schlüsselnummer "98" im "Brief", heute ZB2 genannt, bleibt dieser Status auch nach einer etwaigen Stillegung erhalten. Dies bedeutet aber auch, dass das Fzg. künftig nur noch als Oldtimer zugelassen werden kann.

    Wird der Status "Oldtimer" durch die Zulassungsbehörde aberkannt, aus welchen Gründen auch immer, wäre damit auch die Betriebserlaubnis futsch.

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    Da wäre ich mal vorsichtig!

    Laut Definition in der ZVO stellt die H-Zulassung eine "Besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer" dar. Durch die Eintragung der Schadstoff-Schlüsselnummer "98" im "Brief", heute ZB2 genannt, bleibt dieser Status auch nach einer etwaigen Stillegung erhalten. Dies bedeutet aber auch, dass das Fzg. künftig nur noch als Oldtimer zugelassen werden kann.

    Wird der Status "Oldtimer" durch die Zulassungsbehörde aberkannt, aus welchen Gründen auch immer, wäre damit auch die Betriebserlaubnis futsch.

    Der Status wird aber nicht durch die Zulassungsbehörde "aberkannt".
    Ich kenne das Verfahren... Zumindest bei uns ist die Zulassungsbehörde dafür überhaupt nicht zuständig.

    Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Kreisstadt.

    Eine "Einheitliche" Verfahrensweise gibt es dazu zumindest im ersten Akt sowieso nicht.
    Zuerst muss der "Mangel", also "Karre ist zu rottig fürs H" auffallen. Dies kann real durch 2 Dinge passieren, nämlich weil die Polizei einen erwischt oder jemand Anzeige erstattet. Die Polizei stellt dir dann eine Mängelkarte aus und du hast 2 Wochen Zeit, den Mangel zu beheben. Die Mängelkarte verbleibt für die 2 Wochen entweder in der Dienststelle, wo du den Nachweis erbringen kannst, entweder durch Vorführung oder durch Stempel von Sachverständigem oder Werkstatt. Das entscheidet der Bulle. Oder wenn du weiter weg wohnst, dann geht die Mängelkarte an die zuständige Kreisbehörde. Dann musst du die abgehakte Mängelkarte, durch Sachverständigen, Polizei oder Werkstatt (kreuzt der Bulle an) an die Kreisbehörde senden, dann ist das fertig.

    Passiert das nicht, dann geht die Mängelkarte von der Polizei an die Behörde des Landkreises und von dort aus bekommst du Post. In der Regel gibts ne Ordnungsverfügung mit ner Frist von 2 Wochen die Mängel zu beheben oder das Fahrzeug ab zu melden. Die kostet -bei uns- 54€, woanders 26...

    Kommt man dem nicht nach, kommt ein Zwangsstillegungsbescheid. Kostet bei uns 98€ (woanders 26€).
    Damit wird dir die Nutzung des Fahrzeuges direkt untersagt und angeordnet, dass du die Kennzeichen und den Fahrzeugschein bei der Kreisbehörde abgeben musst. Tust du das nicht, kommt dein Fahrzeug auf die Verhandungsliste der Polizei und wird beim Aufgreifen still gelegt. Die Polizei kommt doch auch kostenpflichtig zu Hause suchen, kostet bei uns 168€ pro Versuch.

    Am Eintragunsstatus "Oldtimer" wird in allen Fällen nichts geändert.

  • Wie auch immer der korrekte Behördengang auch abläuft...

    Das Ergebnis ist das ich das Fahrzeug dann nicht mehr fahren kann.

    *

    Ist jetzt eh' akademisch, denn das Wellssow Coupé scheint tatsächlich für die 10K verkauft worden zu sein...

    "Jeden Morgen steht ein Dummer auf" oder ein Schlaufuchs der das Potential von dem Wagen besser erkannt hat?

    *

    Kleine Anekdote bezüglich unserer Freunde und Helfer:

    Bin vor vielen, vielen Jahren mit meinem Ford 17m P7/b Coupé nachts angehalten worden.

    Das Ding hatte vom Vorbesitzer 4-Lagige Kombi-Blattfedern verpasst bekommen, damit es mit seinem Wohnwagen nicht so in die Knie ging. Reckte also ohne Wohnwagen seinen Hintern recht keck in die Luft.

    Der Polizist sah sich das alles genau an, und warf mir dann vor, ich hätte die "orginalen Schraubenfedern" illegalerweise durch Blattfedern ersetzt! Mängelkarte, zwei Wochen zeit, das alles wieder "orginal" zu machen.

    Hab' also nach Ford Köln geschrieben, und tatsächlich einen alten Ingenieur gefunden, der mir rechtsicher bestätigte, daß der P7/b niemals nicht mit Schraubenfedern vom Band gelaufen ist, und daß verstärkte Kombi Blattfedern eine zulässige Modifikation seien!

    Die Mängelkarte war danach natürlich Makulatur.

    Jetzt lacht man, hätte aber auch wesentlich übler ausgehen können!

    Und das war lange bevor es das H-Kennzeichen gab!

    :eek002:

  • Sorry, aber alles nett was ihr schreibt, aber:

    Das H-Kennzeichen kann entzogen werden!

    1. Bei nicht zulässigen Umbauten.

    2. Wenn die Prüfstelle bei der Hauptuntersuchung erhebliche Abweichungen von einem H-konformen Zustand feststellt

    Klar, darf man erst nachbessern, aber das mach mal in ein paar Wochen.

    Das Fahrzeug könnte, wenn die Verkehrssicherheit gegeben ist l, als normales Fahrzeug angemeldet werden.

    Es mag persönliche Erfahrungen geben, die hier oder da ein anderes Bild aufkommen lassen, aber die Rechtslage ist wohl klar.

    Aussage des TUEV:

    "Kann ein H-Kennzeichen wieder aberkannt werden

    Ja, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Kriterien dafür entspricht."

    Gruß aus Werl

    Rüdiger

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    Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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    Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
    Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
    Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot

  • Echt?

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    Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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    Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
    Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
    Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot

  • Der Polizist sah sich das alles genau an, und warf mir dann vor, ich hätte die "orginalen Schraubenfedern" illegalerweise durch Blattfedern ersetzt! Mängelkarte, zwei Wochen zeit, das alles wieder "orginal" zu machen.

    Hab' also nach Ford Köln geschrieben, und tatsächlich einen alten Ingenieur gefunden, der mir rechtsicher bestätigte, daß der P7/b niemals nicht mit Schraubenfedern vom Band gelaufen ist, und daß verstärkte Kombi Blattfedern eine zulässige Modifikation seien!

    Die Mängelkarte war danach natürlich Makulatur.

    Jetzt lacht man, hätte aber auch wesentlich übler ausgehen können!

    Unglaublich! Die Beweislast hätte korrekterweise bei diesem Hilfssheriff gelegen, Dir nachzuweisen, dass der Ford P7 werksseitig mit Schraubenfedern ausgeliefert worden sei.

    Ich finde die Rechtssprechung ohnehin höchst fragwürdig, dass ein einfacher Streifenpolizist ohne entsprechende Qualifikation, Prüfmittel und Werkzeug die Befugnis besitzt, ein Fahrzeug am Strassenrand einfch stillzulegen. Da müßte zumindest ein Sachverständiger hinzugezogen werden oder es könnte die Vorführung beim TÜV angeordnet werden

    Bei ausländischen LKW trauen die sich ja auch keine solchen Zwangsmaßnahmen zu, obwohl es in vielen Fällen gerechtfertigt wäre.

  • Mängelkarten gab es hin und wieder schon mal, früher auch schon wegen abgelaufener ASU (wegen überzogenem TÜV jedoch interessanterweise nie), war jedoch immer harmlos.

    Ob eine Mängelkarte mit Nachbesserungsfrist von -sagen wir- 2 Wochen bei einem Oldtimer, der keiner ist im Sinne von §23, überhaupt logisch ist, wäre eine andere Frage.

    Ich wollte nochmal auf die Formulierung "besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer" zurückkommen. Was genau steckt dahinter? Klingt fast nach einer Einschränkung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Eine "Aberkennung" mit Rückkehr zur normalen Zulassung wäre ja dann fast schon eine geschenkte Aufwertung.

    Die Schlüsselnummer wurde dann auch nicht mehr stimmen. Also ohne anschliessende Vollabnahme dürfte eine Wiederzulassung kaum möglich sein.

  • Hier steht wie es ist wenn die H-Anforderungen nicht mehr erfüllt sind.

    Entweder nachbessern oder wieder zur normalen Zulassung zurück, das geht dann über die Zulassungsstelle.

    https://vorkriegs-peugeot.de/das-register/a…n%20d%C3%BCrfen.

    Neulich war bei Motortalk ein Fall, wo ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen verkauft wurde und die Zulassungsstelle des Käufers plötzlich ein neues H-Gutachten verlangt hat.

    Ummeldung verweigert H-Kennzeichen
    Ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung verkauft. Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern…
    www.motor-talk.de

    Es scheint also vieles möglich zu sein was man eigentlich für nicht plausibel hält.


    Gruß

    Frank

  • Über Zulassungsstellen hört man ja die unglaublichsten Horrorgeschichten. Willst Du z.B. in München einen Borgward, Glas oder DKW anmelden, schicken sie dich wieder weg, weil sie die Hersteller-Schlüsselnummer, die in dem Papieren steht, nicht im Computer haben.

    So manche Münchener Oldtimer-Freunde mussten sich daduch behelfen, indem sie sich im benachbarten Dachau bei einem Freund für eine Woche mit Hauptwohnsitz einquartieren, das Auto dort anmelden, um dann wieder nach München zurückzuziehen. Dann geht es dort auf einmal!

  • Ja und? Die Zulassungsstelle ist berechtigt ein neues Gutachten zu verlangen. Das kann damit begründet sein, das ein Gutachten zu alt ist und oder Zweifel am H-konformen Zustand bestehen. Da (zumindest bei uns) kein Behördenmitarbeiter seinen Schreibtisch verlassen wird, unterstellen wir mal den ersten Grund.

    Das wird dann aus lauter Empörung im Motortalk gepostet und schon geht die Luzi ab..., so wie hier ja auch.:popkorn:

    Wenn alle diese Dinge so schrecklich sind sollte man ein E-Auto fahren.... :wippe002:

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    Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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    Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
    Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
    Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot

  • Vom Schreibtisch aus "Zweifel" zu haben, ist aber auch wenig logisch. Außerdem widerspricht es den Regelungen für das H-Kennzeiche bzw. der Betriebserlaubnis als Oldtimer, die in die Papiere eingetragen, mit Schlüsselnummer dokumentiert und an das KBA nach Flensburg gemeldet ist.

    Es werden bei einer Umschreibung ja auch keine Zweifel gehegt, ob sich eion PKW inzwischen zum LKW oder zm Anhänger verwandelt hat und deshalb eine neue Vollabnahme verlangt!

  • Moin Klaus,

    du unterstellst einer deutschen Behörde logisch zu handeln?! Du verwirrst mich.

    Gruß aus Werl

    Rüdiger

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    Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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    Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
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    Die Zulassungsstellen kochen generell alle ihr eigenes Süppchen. Das ist halt Behördenwillkür par Excellance...

    Der Streifenbulle ist ja in der Regel nicht alleine, sondern es sind meistens mindestens 2 Streifenbullen. Sie stellen dann in der Regel eine Mängelkarte aus, wenn der Teilnehmer im Gespräch einsichtig ist und den Mangel bestätigt. Dann gibts ne entsprechende Strafe nach BKat, der da durchaus in beide Richtungen ausdehnungsfähig ist und eben ne Mängelkarte, mit welcher wie oben beschrieben weiter verfahren wird.

    Dafür muss der Bulle auch nicht Sachverständig sein, denn er hat nen Verdacht und in dem ersten "Normalfall" gibt der Teilnehmer ihn zu, weil er ja im Normalfall weis was er falsch gemacht hat.

    Dann gibts die Nummer 2, das Sachverständnis von den Bullen reicht aus. Um nen komplett glatzegefahrenen Reifen zu dokumentieren oder n Loch im Scheinwerfer / Rücklicht, dafür braucht man ja nun keinen besonderen Sachverstand.

    Und dann gibts die harte Tour, dann wird der TE freundlich gebeten mit zum nächsten Sachverständigen zu kommen oder die Karre wird gleich beschlagnahmt und dann kommt ein öffentlich Bestellter Sachverständiger, schaut sich die Karre an und dokumentiert die Mängel.
    In der Regel sind die dann aber auch da, denn sonst hätte der Bulle das Zenova nicht gefeiert. Meistens gibts danach gleich die Zwangsstillegung. Die Zwangsstillegung macht aber nicht die Polizei, sondern die Kreisbehörde...

    Die gewohnte "Rechtsstaatlichkeit" kennt in diesen Prozessen durchaus ihre Grenzen...

  • Ja und? Die Zulassungsstelle ist berechtigt ein neues Gutachten zu verlangen. Das kann damit begründet sein, das ein Gutachten zu alt ist und oder Zweifel am H-konformen Zustand bestehen. Da (zumindest bei uns) kein Behördenmitarbeiter seinen Schreibtisch verlassen wird, unterstellen wir mal den ersten Grund.

    Das wird dann aus lauter Empörung im Motortalk gepostet und schon geht die Luzi ab..., so wie hier ja auch.:popkorn:

    Wenn alle diese Dinge so schrecklich sind sollte man ein E-Auto fahren.... :wippe002:

    Solange das Auto vor der Ummeldung angemeldet war, wird die H-Konformität bei jeder HU ja mit abgeprüft und es sollte kein Anlass bestehen, vom Schreibtisch aus ein neues Gutachten zu fordern.

    War das Fahrzeug jahrelang abgemeldet, würde ich die Forderung für legitim halten.

    Gruß Frank

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    Bei uns wird es so gehandhabt, dass die Gutachten 1 Jahr lang anerkannt werden. Ist das H Gutachten älter als 1 Jahr, braucht man n neues. Auch für die Eintragung eines Autos auf ein 07er Kennzeichen braucht man ein aktuelles H Gutachten. Also irgend ne Gurke, nicht zulassungsfähigen Hotrot o.ä. bekommt man da auch nicht mehr drauf.