Rekord mit 6 Sitzplätzen?

      Rekord mit 6 Sitzplätzen?

      Hallo allerseits,

      in der Vergangenheit habe ich ab und zu Anzeigen gesehen, in denen Rekorde mit Sitzbänken vorn und hinten als 6-Sitzer ausgewiesen waren.

      Kennt jemand hier die genauen Regularien? Im Netz habe ich dazu leider recht wenig gefunden, in der StVO steht ja lediglich "In Kraftfahrzeugen dürfen (…) so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."

      Für die hintere Sitzbank sind dies drei Personen, für die vordere auch?

      Viele Grüße
      Thomas
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      Die Anzahl der Sitzplätze ist ja im Fahrzeugschein eingetragen. Da die alten Schätzchen weder Gurte noch Kopfstützen haben, wird nicht genauer definiert, WO die Passagiere zu sitzen haben. Es geht also auch zu dritt vorne, dann dürfen hinten aber nur zwei sitzen. Ausserdem darf der Fahrer in seiner Beweglichkeit nicht eingeschränkt werden. Wer also korpulente Kumpels hat, sollte diese besser nach hinten setzen, denn im eher schmalen Rekord sitzen drei Erwachsene vorne nicht wirklich bequem...
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      Ha, pat... war schneller! :D
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      pat... schrieb:

      Die Anzahl der Sitzplätze steht im Fahrzeugschein.


      Das ist natürlich richtig. Wir (ein paar Kollegen und ich) hatten am Wochenende in dieser Richtung ein bisschen "gefachsimpelt", da mein Wägelchen ja noch keine dt. Papiere hat....
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      Lennecruiser schrieb:

      dann dürfen hinten aber nur zwei sitzen.
      Wieso denn das? Das ist ja unlogisch, wenn als 6-sitzer eingetragen.
      Aber seit wann wurden denn überhaupt die Anzahl der Sitzplätze eingetragen? Ich muss mal nachschauen, ob beim P1 das bei mir schon der Fall ist. Möglicherweise gab es die Angabe bei den alten grauen Pappbriefen noch gar nicht bzw. nicht immer.

      Ferner wäre interessant, bis wann der Rekord C mit durchgehender Sizbank vorne verkauft wurde. Hier sehe ich in der Tat ein Problem, was die Gurtnachrüstpflicht ab EZ 1. 2. 1970 betrifft. Wie sollte das für den vorderen Mittelplatz bewerkstelligt werden? Da dies m. W. eine Exportausstattung war, hat sich die Frage wohl nie in grösserem Umfang gestellt. Was aber, wenn jemand solch ein Auto im Ausland gekauft hat und nun deutsche Papiere benötigt?

      Vielleicht kann @Tausi etwas TüV-fundiertes dazu sagen.

      Tschüss
      Klaus
      @rekoc

      Hallo Wolfgang,

      ab August 1959 wurde der P1 im Rahmen der Verbesserungen, z.B. größere Bereifung für die Limousine
      5,90-13 statt 5,60-13, entsprechend höhere Zuladung, erstmals in den Zulassungspapieren zum Fünfsitzer
      (Eckhart Bartels & Frank Thieme, Das Opel Rekord Buch 1995 Seite 31 und 122).
      Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
      Ha-Jo

      Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz

      nicht: was lange währt, wird endlich gut,
      sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!

      Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
      sondern nur eingefahren.....



      Hallo Hajo,
      das wusste ich, aber bei unserem ist halt noch die Eintragung
      mit 4 Personen... müsste ich vielleicht mal ändern lassen.
      Obwohl wir ja nur zu zweit fahren...
      Grüße aus Waldaschaff
      Wolfgang


      Opel gut, alles gut!
      Opel P I / Bj. 4/60 in der Schweiz gebaut
      Opel Rekord C Coupè / Bj. 3/70

      altopelfreak schrieb:

      Wieso denn das? Das ist ja unlogisch, wenn als 6-sitzer eingetragen.


      Ja natürlich, wenn es wirklich einen eingetragen Sechssitzer geben SOLLTE (was ich nicht glaube), darf man auch zu sechst drin sitzen. Ich bin von den fünf zulässigen Insassen ausgegangen, die in meinen Papieren stehen.

      Zum Thema durchgehende Sitzbank: die gab es sogar noch im D-Rekord!
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      Zu diesem Thema fällt mir zur Auflockerung eine Situation aus meiner Jugend ein. Wir waren zu sechst auf der Rückfahrt von einem Amicar Treffen am Bodensee oder in der Schweiz - das weiß ich nicht mehr so genau, ist ja etwa 34 Jahre her. Jedenfalls haben wir damals im Kap A 2,5 in der seltenen Österreich Ausführung mit 112PS einen einfach besetzten Golf GTI (in voller Fahrt) rechts überholt und alle sechs dem Fahrer freundlich rüber gewunken. Das Gesicht hättet ihr sehen sollen!

      Grüße, Birra
      Eine vordere Sitzbank ist ja schön aber der Mittlere Passagier sitzt ja dann zwischen den zwei Rückenlehnen quasi so ne Art Besucherritze, ob das bequem ist wage ich zu bezweifeln . Mein Rekord A Caravan hat diese Sitzbank mit zwei einzelnen Rückenlehnen , oder gab es auch eine mit einer durchgehenden Rückenlehne ? Ist mir nicht bekannt.

      Gruß
      Jossi
      Was aber, wenn jemand solch ein Auto im Ausland gekauft hat und nun deutsche Papiere benötigt?

      Vielleicht kann @Tausi etwas TüV-fundiertes dazu sagen.

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      Nö, leider nicht. Der bräuchte ja ne 21er (also Vollabnahme) - und die darf ich nicht machen. Hab ich also kein Plan von. Ich gehe aber davon aus, dass da ganz schnell auch das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist.


      So, nachdem ich da schon versagt habe, jetzt noch ne völlig unqualifizierte Anmerkung:
      Wenn der Franky und ich vorne sitzen, dann ist's zu zweit schon eng.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Hallo zusammen,

      also versuchen wir mal zusammenzufassen:
      Habe mal in den Papieren meiner Opels nachgeschaut, auch solcher, die nicht mehr existent: Bei allen sind 5 Sitzplätze eingetragen und zwar in allen Papieren, egal welchen Alters.
      Wenn bei Rekord P1 bis B mit vorderer durchgehender Sitzbank nur 5 Sitze eingetragen sind, dann darf strenggenommen die vordere Sitzbank nicht mit einer dritten Person besetzt werden. Zudem deutet die Ausstattung mit einzelnen Lehnen, übrigens auch bei den 4-türern, darauf hin, daß die durchgehende Sitzbank lediglich das Aussteigen des Fahrers auf der Beifahrerseite erleichtern sollte. Zeitgenössische Testberichte nennen dies "Durchstiegmöglichkeit".

      Anders dagegen sieht es bei Kapitänen ab Bj. 58 ohne L-Ausstattung aus. Diese weisen nicht nur eine durchgehende Sitzfläche, sondern auch eine durchgehende vordere Lehne auf. Spätestens der Kapitän A (ohne L) wurde verkaufspolitisch als 6-Sitzer angeboten und müßte dann auch 6 eingetragene Sitzplätze haben. Andererseits hat auch der Ford 12M / P4 als Viertürer eine komplett durchgehende Vorderbank, was dann aber mit 6 Insassen etwas knapp bemessen wäre. Dennoch wiederum sind Kadett B und Golf 1 auch 5-Sitzer, obwohl noch kleiner.

      Die andere Frage ist, welche straßenverkehrsrechtliche Bedeutung im Hinblick auf die Zahl der Mitfahrer hatte die Anzahl der Sitzplätze damals und welche hat sie heute. Ich gehe davon, daß dies erst mit Einführung der Gurtpflicht überhaupt zum Thema wurde.

      Wieviele brechend volle PKWs habe ich damals gesehen, ohne daß je ein Hahn danach gekräht hätte! Wenn ich daran denke, wie wir oft zu siebt im VW Typ 3 meiner Großeltern gesessen haben oder wieviele kinderreiche Familien in den 60ern regelmäßig bis zu 6 Kinder auf der Rückbank im Rekord A oder Taunus 17m dabei hatten, manchmal noch das jüngste bei Mama vorne auf dem Schoß! Nie ist das kontrolliert worden.

      Was hätte ein Familenvater damals auch schon für eine Möglichkeit gehabt? Schon ab 4 Kindern hätte er sich nach heutigen Maßstäben einen VW-Bus oder Ford Transit kaufen müssen! Doch das hat sich niemand angetan, erst recht nicht für die Reise nach Italien, zumal sie ja mit lahmen 34 PS, voller Besetzung und obendrein noch mit Urlaubsgepäck nicht einmal über den Großglockner gekommen wären. Mir fällt im Moment kein Vielsitzer mit 100 PS oder mehr ein, der damals auf dem europäischen Markt angeboten wurde, auch in den 70ern noch nicht.

      Interssant aber wäre nun wirklich, wie das heute mit Rekord C oder gar D bei durchgehender Vordersitzbank und Nutzung in D aussieht. Auch hinsichtlich der Gurtpflicht.

      Tschüß
      Klaus
      PS:

      Jossi71 schrieb:

      oder gab es auch eine mit einer durchgehenden Rückenlehne ? Ist mir nicht bekannt.

      Mir auch nicht. Erst ab Rekord C gab es bei Rekorden eine durchgehende Lehne. Aber auch nur bei 4-türern und Lieferwagen und m. W. auch nur im Export.

      Moin,
      wir sind seinerzeit als 6-köpfige Familie in besagtem 12M gefahren. Hat keinen gestört oder sonst wie interessiert.
      Nur mich...., weil ich nicht vorne bei Vater und Mutter sitzen dürfte, sondern nur meine kleinere Schwester.

      Beantwortet die ursprüngliche Frage natürlich nicht und ist selbstverständlich nicht erlaubt.

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot

      RA63 schrieb:

      ab August 1959 wurde der P1 im Rahmen der Verbesserungen, z.B. größere Bereifung für die Limousine
      5,90-13 statt 5,60-13, entsprechend höhere Zuladung, erstmals in den Zulassungspapieren zum Fünfsitzer
      (Eckhart Bartels & Frank Thieme, Das Opel Rekord Buch 1995 Seite 31 und 122).

      Der Termin muss etwas früher gewesen sein als im Buch genannt (wenn auch nicht viel früher). Meiner hat Erstzulassung 16.7.59 und 5 eingetragene Sitzplätze bei der Reifengröße 5.90-13 und 45 PS.
      Viele Grüße,
      Michael
      Michael mit 1959er Olymat-P1 aus 86971 Peiting

      Koralle60 schrieb:

      Nur mich...., weil ich nicht vorne bei Vater und Mutter sitzen dürfte, sondern nur meine kleinere Schwester.

      Da kann ich Dich voll und ganz verstehen! In diesem Fall hätte ich Zeter und Mordio geschrien und meinem Vater so lange den Zündschlüssel weggenommen, bis alle Kinder hinten sitzen! Einmal wurde ich als Kind gezwungen, in einem überbesetzten Kadett A von Bekannten vorne bei meiner Mutter auf dem Schoß zu sitzen. Bevor ich auch nur ansatzweise zum Protest ansetzen konnte, hat sie mich derart in den Arm gekniffen, daß mir der Atem stockte. Dazu ganz 60er-Jahre-Mentalitäts-typisch geflüstert "Mensch Klaus, halt bloß den Mund, wir dürfen uns hier vor den Leuten nicht blamieren....."!

      Meine Stammtisch-Kollegen sagen dazu, daß ich wohl deshalb bis heuten keinen Kadett A mag! (was gar nicht einmal stimmt!)
      Moin zusammen,

      Die durchgehende Rückenlehne der vorderen Sitzbank hat es mindestens schon beim Rekord B gegeben, evtl. auch schon beim A, aber natürlich nur beim 4-Türer-Standard und wahrscheinlich nur in Verbindung mit Lenkradschaltung. Der Teilekatalog fürA/B kennt jedenfalls so einen Bezug und - unglaublich aber wahr - ich habe so einen Rückenbezug vom B Kunstleder rot NOS.
      Ob die Kisten dann als 6-Sitzer zugelassen waren, weiss ich aber auch nicht.
      Fakt ist aber: ich habe zwei Pappbriefe vom Ponton-Kapitän, beide mit sechs Sitzplätzen eingetragen. Merkwürdig dabei: einer ist ein "L", also eigentlich Einzelsitze....hmm...
      Bei meinem Schlüsselochkapitän, der ein "L" ist, sind nur 5 Plätze eingetragen.
      Wenn denn aber in den Papieren 6 Plätze stehen, dann dürfte das unter Bestandsschutz fallen.

      Gruß
      Stephan