Der Hürdenlauf, (m)einen P1 auf die Straße zu bringen

      Moin Ha-Jo


      Unvergessen!!
      Den ehemaligen Dortmunder und nun Düsseldorfer Polizeipräsidenten kenne ich weil er aus unserer Stadt kommt und auch noch hier wohnt. Er ist Kandidat zur kommenden Kommunalwahl als Bürgermeister unserer Heimatstadt Vreden.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      Hallo,

      myp1 schrieb:

      Zudem wundert mich die Frage ausgerechnet von Dir - denn gerade Du hast mich doch überhaupt erst auf das Thema gebracht: nachdem ich von dem => schwammigen Fahrverhalten auf der kurzen Strecke von Derendorf nach Bilk berichtet hatte, hast Du darauf geantwortet:

      das ist natürlich alles relativ und ein wenig vom persönlichen Empfinden abhängig. Ich selbst verstehe das etwas schwammige Fahrverhalten als original-Charakteristik des Autos und habe kein Problem damit. Hier in Heidelberg haben wir ja auch Straßenbahnschienen wie bei Euch in Düsseldorf, da kann es schon mal etwas unangenehm werden, doch auch damit läßt sich leben. Ansonsten habe ich von Reifen und Felgen ehrlich gesagt wenig Ahnung. Mich interessiert das nur insoweit, als es den Originalzustand betrifft. Möglich, daß es bei den Goodrich-Diagonalreifen auch gewisse Qualitätsschwankungen gibt. Habe ich jedenfalls schon in Stammtischkreisen gehört.

      Und das mit dem Salär für den Experten hatte ich dann wohl falsch verstanden.

      Tschüß
      Klaus

      Wilm schrieb:

      Leider kann ich dir weder theoretisch noch praktisch weiterhelfen. Aber ich habe einigermaßen gute Verbindungen zu vielen Leuten. Wie ist es denn nun mit der Anmeldung und TÜV und dem Ärger damit? Ich kenne den Düsseldorfer Polizeipräsidenten ein wenig. Aber das hilft dir auch nix weiter, oder?

      Wenn dessen Arm bis nach Lübeck reicht und der mal ein SEK vorbeischicken könnte, das den erwiesenermaßen unfähigen TÜV-Prüfer mit vorgehaltener Waffe zwingt, mir ein korrektes §21-Gutachten auszustellen...?

      Die Sache mit der genullten TSN ist ja gar nicht das Hauptproblem, sondern nur "nebenbei" - die Papiere müssen aus einem ganz anderen Grund korrigiert werden, da könnte man die TSN gleich mit erledigen.

      Das Auto ist ja zugelassen - nur wäre es mit diesen Papieren eigentlich gar nicht zulassungsfähig gewesen. Das war pures Glück, dass die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts aus Unkenntnis etwas gemacht haben, was sie nicht hätten machen dürfen.

      Was das eigentliche Problem ist, schreibe ich in einem separaten Post. Wird länger...
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „myp1“ ()

      Ja gut - aber sorry, das kann's doch nicht sein. Es muss doch a) irgendwo klar geregelt sein, was zulässig ist, und b) ein Konsens darüber existieren, was technisch sinnvoll und "richtig" ist.


      Ja, in Deutschland will man am liebsten alles bis ins allerletzte Detail geregelt haben.

      Klappt aber nicht immer, weil sich manche Vorschriften auch widersprechen oder über die Jahre geändert wurden.

      Und manchmal gibt es auch kein "richtig und kein" falsch" bzw. "schwarz" oder "weiß", sondern jeder trifft die für sich passende Entscheidung. Insbesondere im Oldtimerbereich. Eine "entspannte" Einstellung hilft häufig ungemein!
      Opel hat diese Fahrzeuge ab Werk mit schlauchlosen Reifen bestückt, bei einigermaßen gewissenhafter Handhabung, insbesondere Prüfung des Reifenluftdrucks stellt das kein wirkliches Problem dar. Das Problem ist eher, dass ganz allgemein das Sicherheitsbedürfnis heutzutage mitunter Dimensionen annimmt, die sich zumindest mir nicht mehr so ganz erschließen.

      myp1 schrieb:

      Wilm schrieb:

      Wie ist es denn nun mit der Anmeldung und TÜV und dem Ärger damit?

      Die Sache mit der genullten TSN ist ja gar nicht das Hauptproblem, sondern nur "nebenbei" - die Papiere müssen aus einem ganz anderen Grund korrigiert werden, da könnte man die TSN gleich mit erledigen.

      [...]

      Was das eigentliche Problem ist, schreibe ich in einem separaten Post.

      So, dann wollen wir mal... Aber vorab eine Frage, bevor die untergeht:

      Können bitte mal User, die einen in Rüsselsheim gebauten und aus dem Ausland importierten P1 (vorzugsweise Schweden/Skandinavien) besitzen, aufs Typenschild schauen und das zulässige Gesamtgewicht sowie die zulässigen Achslasten vorne und hinten posten? Wäre nett. Warum, steht am Ende dieses Posts.

      Als ich den zweiten Termin zwecks Zulassung beim Straßenverkehrsamt hatte, hat der Mitarbeiter die Werte vom §21-Gutachten brav in seine Maske eingetippt, und nachdem er die gesamte Eingabe bestätigt hatte, setzte er ein ratloses Gesicht auf und holte den Kollegen vom Schalter nebenan zuhilfe. Der schaute aber genauso ratlos und man forderte telefonisch weitere Hilfe an. Eine jüngere Dame erschien, drückte ein paar Tasten - voilá, Problem anscheinend gelöst.

      Als ich fragte, was denn das Problem gewesen sei, hieß es, der TÜV habe im Gutachten in einem Feld wohl ein falsches zulässiges Gesamtgewicht eingetragen, es gäbe da zwei unterschiedliche Werte. Und zwar:

      Gesamtmasse und Achslasten (Gutachten §21).png

      Es geht um den gelb markierten Wert von 1500 kg im Feld F.2, der nicht mit dem (korrekten) Wert von 1340 kg im Feld F.1 sowie der Summe der Achslasten in den Feldern 8.1 und 8.2 übereinstimmt bzw. höher ist. Das akzeptiert die Software des Straßenverkehrsamts nicht, der vom TÜV hingegen ist das offenbar völlig egal.

      Aber was besagt das Feld F.2? Laut Fahrzeugschein ist das die "Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg", während das Feld F.1 die "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" bezeichnet. Demzufolge kann der Wert in F.2 nicht höher sein als der im Feld F.1 (und auch nicht höher als die Summe der Achslasten in den Feldern 8.1 und 8.2). Was die jüngere Dame also offenbar gemacht hat, ist, kurzerhand den Wert vom Feld F.1 in das Feld F.2 zu kopieren - was ja im Grunde von der Sache her auch korrekt ist. Somit steht also im Fahrzeugschein:

      Gesamtmasse und Achslasten (Fahrzeugschein).png

      Woher der TÜV Lübeck den Wert von 1500 kg überhaupt hergenommen hat, ist völlig unklar. Er taucht weder in den schwedischen Papieren noch sonstwo auf.

      So. Als ich nun beim Straßenverkehrsamt wegen der Eintragung der korrekten TSN nachgefragt hatte, hieß es, da müsse der TÜV ein neues Gutachten ausstellen, man sei nicht sachverständig und könne nicht einfach Angaben im Gutachten eigenhändig ändern. Als ich darauf hinwies, dass man das doch bei der zulässigen Gesamtmasse im Feld F.2 sehr wohl gekonnt hatte, hieß es, das sei nicht korrekt gewesen, eigentlich hätte das Fahrzeug so gar nicht zugelassen werden dürfen. :S

      Na super... (Fahrzeug bleibt aber natürlich zugelassen)

      Es kommt aber noch besser - auf dem Typenschild im Fahrzeug stehen nämlich nochmal andere Werte als a) im Gutachten und b) im Fahrzeugschein (bitte draufklicken):

      Typenschild (ohne VIN).jpg

      Die vordere Achslast beträgt also nicht 620 kg, sondern nur noch 605 kg (und das Gesamtgewicht somit nur noch 1325 kg statt 1340 kg). ?(

      Deshalb meine Bitte/Frage am Anfang dieses Posts, ob andere User da mal beim Typenschild ihres (importierten) P1 nachschauen können.

      Wenn man ganz genau hinschaut, dann erkennt man, dass sich die "Schrifttype" der vorderen Achslast und des Gesamtgewichts von der der (originalen) hinteren Achslast auf dem Typenschild unterscheidet. Möglicherweise ist das also irgendwann mal geändert worden, aber aus welchem Grund...? Hat da jemand eine Idee?

      Somit habe ich also drei unterschiedliche Gesamtmassen/-gewichte:
      • 1500 kg (TÜV-Gutachten)
      • 1340 kg (Fahrzeugschein)
      • 1325 kg (Typenschild)
      Wo ich bei diesem Auto hinfasse, ich greife ich die Sch....

      Und nein, ich werde deswegen dennoch nicht (und trotz all der tollen Hotels, Sehenswürdigkeiten und Gaslaternen) die 1.000 km mit dem P1 nach/von Lübeck fahren. Die 620 kg vorne und 1340 kg gesamt können die meinetwegen lassen, aber die 1500 kg im Feld F.2 müssen die auch so korrigieren, ohne dass ich da persönlich mit dem Auto auf der Matte stehen muss. Und dann können sie bei der Gelegenheit auch gleich die TSN nachtragen.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700

      Jörg_250SE schrieb:

      Ja gut - aber sorry, das kann's doch nicht sein. Es muss doch a) irgendwo klar geregelt sein, was zulässig ist, und b) ein Konsens darüber existieren, was technisch sinnvoll und "richtig" ist.

      Ja, in Deutschland will man am liebsten alles bis ins allerletzte Detail geregelt haben.

      Klappt aber nicht immer, weil sich manche Vorschriften auch widersprechen oder über die Jahre geändert wurden.

      Und manchmal gibt es auch kein "richtig und kein" falsch" bzw. "schwarz" oder "weiß", sondern jeder trifft die für sich passende Entscheidung. Insbesondere im Oldtimerbereich. Eine "entspannte" Einstellung hilft häufig ungemein!

      Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern in ganz Europa und vielen anderen Ländern. Frag nach bei dem Kollegen, der seine => Kreidler Florett in Italien zulassen wollte und sie dann mangels Erfolg verkaufen wollte/musste. Deutschland ist in vielerlei Hinsicht noch viel liberaler als etliche andere europäische Länder.

      Und es geht nicht darum, dass "man" am liebsten alles geregelt haben will, sondern dass man Rechtssicherheit hat. Wenn irgendwo stünde "alles egal, kannste machen wie Du willst", wär ich's auch zufrieden.

      Aber so isses ja nicht. Und wenn sich irgendwann ein Prüfer auf die Hinterbeine stellt und schlauchlose Reifen auf Felgen ohne Hump (oder schlauchlose Reifen mit Schlauch) beanstandet, dann nützt mir meine "entspannte" Einstellung nämlich gar nix.

      Deswegen hätte mich die klare Rechtslage schon interessiert, sofern es eine gibt. Von der Willkür von Prüfern abhängig zu sein, ist keine Situation, die wünschenswert ist. Und sollte ich bewusst gegen irgendwas verstoßen (mache ich gelegentlich), dann will ich wenigstens wissen, ob das wirklich und überhaupt der Fall ist.

      gmsuisse schrieb:

      Opel hat diese Fahrzeuge ab Werk mit schlauchlosen Reifen bestückt

      Hast Du dazu mal 'ne belastbare Quelle...? Kann ich mir nämlich nur schwer vorstellen, dass ein Hersteller das macht, wenn die Felgen keinen Hump haben.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700

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      Das ist alles sehr interessant. So wie es aussieht, ist das Fabrikschild speziell für das Exportland mit einer niedrigeren vorderen Achslast beschlagen worden. Es gibt offenbar eine Differenz von jew. 15 kg bei Gesamtmasse u. vord. Achslast.

      Doch wenn ich die Angaben bereinigen lassen will, dann würde ich die deutschen Werte für Achslasten u. Zul. Gesamtgewicht eintragen lassen. Das wären 1340 u. Achsen 620 vorn u. 720 hi. Dazu sollte auch der Düsseldorfer TÜV in der Lage sein, dies zu bestätigen, ebenso die korrekte Typschlüsselnummer. Das muß das StvA dann akzeptieren. Aber jemanden deshalb wieder nach Lübeck schicken zu wollen ist absoluter Quatsch! Selbst eine komplett neue §23-H-Abnahme in D wäre ja da noch billiger als die Reisekosten!

      Notfalls wende Dich an einen Oldtimer-Rechtsanwalft wie Dr. Götz Knoopp in NRW oder Michael Eckert in Heidelberg. Vielleicht machen die ja auch eine in Oldtimer-Markt veröffentlichte Anfrage. Das Thema dürfte -vielleicht nicht hier bei den Foristen, die ja in der Hauptsache cruisen wollen- aber generell in der Oldtimer-Szene von allgemeinem Interesse sein.

      Nochmal zu den Reifen: Früher zumindest war es so, daß bei Eintrag von original 5.90-13 ohne Änderung der Papiere 165 SR 13, also Gürtelreifen, aufgezogen werden dürfen. Vor einiger Zeit stellten aber einige Foristen fest, daß die vorgenannte Gürtelreifengröße einen geringeren Abrollumfang hat, was zu verfälschten Tacho- und KM-Anzeigen führt, wenn auch geringfügig.

      Tschüß
      Klaus

      altopelfreak schrieb:

      Das ist alles sehr interessant. So wie es aussieht, ist das Fabrikschild speziell für das Exportland mit einer niedrigeren vorderen Achslast beschlagen worden. Es gibt offenbar eine Differenz von jew. 15 kg bei Gesamtmasse u. vord. Achslast.

      Doch wenn ich die Angaben bereinigen lassen will, dann würde ich die deutschen Werte für Achslasten u. Zul. Gesamtgewicht eintragen lassen. Das wären 1340 u. Achsen 620 vorn u. 720 hi.

      Genau die sind doch eingetragen (siehe Ausschnitt vom Fahrzeugschein). Ich hab ja auch geschrieben, dass der TÜV Lübeck die 620 kg (Felder 7.1 und 8.1) und 1340 kg (Feld F.1) ruhig lassen soll, nur die völlig frei erfundenen 1500 kg im Feld F.2 müssen korrigiert werden. Dann würden wenigstens TÜV-Gutachten (das ja die alleinige Grundlage für die Zulassung ist!) und die Zulassungspapiere (bzw. deren im System gespeicherte Daten) übereinstimmen.

      Und was das Typenschild betrifft, würde es mich eben brennend interessieren, ob bei Exporten nach Schweden (oder wohin auch immer) wirklich immer die Achslasten geändert wurden (und wenn ja, warum), oder ob das nur bei meinem Fahrzeug so ist (und wenn ja, warum). Deshalb meine Bitte ans Forum, da mal nachzuschauen. Kann ja eigentlich nicht sein, dass ich der erste bin, dem das auffällt - wird ja hoffentlich noch andere User geben, die ein Fahrzeug z.B. aus Schweden haben und ein Typenschild lesen können.

      altopelfreak schrieb:

      Dazu sollte auch der Düsseldorfer TÜV in der Lage sein, dies zu bestätigen, ebenso die korrekte Typschlüsselnummer. Das muß das StvA dann akzeptieren. Aber jemanden deshalb wieder nach Lübeck schicken zu wollen ist absoluter Quatsch! Selbst eine komplett neue §23-H-Abnahme in D wäre ja da noch billiger als die Reisekosten!

      Nach Lübeck schicken wollten mich ja unbedingt einige Foristen, nicht das Straßenverkehrsamt. ;) Ob ich das auch hier mit dem TÜV vor Ort regeln kann statt per Mail mit dem TÜV in Lübeck, muss ich noch klären. Wenig Zeit dazu gehabt bisher...

      Allerdings würde ich das Fahrzeug ungerne vorführen müssen, weil dann evtl. die Diskrepanz zum Typenschild bemerkt würde (die der ohnehin blinde TÜV Lübeck - in diesem Fall zum Glück - offenbar übersehen hat), und es dann weitere Probleme gibt.

      altopelfreak schrieb:

      Nochmal zu den Reifen: Früher zumindest war es so, daß bei Eintrag von original 5.90-13 ohne Änderung der Papiere 165 SR 13, also Gürtelreifen, aufgezogen werden dürfen. Vor einiger Zeit stellten aber einige Foristen fest, daß die vorgenannte Gürtelreifengröße einen geringeren Abrollumfang hat, was zu verfälschten Tacho- und KM-Anzeigen führt, wenn auch geringfügig.

      Ich denke, dass ich die Reifengröße 165R13 problemlos eingetragen bekomme, das ist ja quasi eine "offizielle" Übersetzung. Es ging mehr um die Kombi Reifen/Schläuche/Felgen und damit verbunden um die Themen Schläuche in schlauchlosen Reifen und schlauchlose Reifen auf Felgen ohne Hump.

      Ich frage nochmal:

      myp1 schrieb:

      Hat jemand überhaupt und irgendwo schon mal für den P1/P2 passende Felgen mit Hump gesehen, auf die auch die originalen P1/P2-Radkappen passen? Wurden die jemals von Kronprinz, Lemmerz oder wem auch immer produziert?

      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700
      "Leberliste" - eine Eintragung der Gürtelreifen ist gar nicht erforderlich... Wissen aber nicht mehr alle Prüfer.

      Bei den "Gewichten" muss man aufpassen, die sind häufig modelljahrspezifisch.

      Ich hatte mir vor der Zulassung meines Österreichers einen (ungültigen) alten Deutschen Brief passend zur Motorisierung und Baujahr besorgt, dafür war der Prüfer dankbar, denn er konnte die Werte mit dem Computerausdruck abgleichen und fehlendes aus dem alten Brief übernehmen.

      Wegen der Daten schau ich gleich nach. - Schein erledigt, siehe Anhang. 06/1960 mit 50 PS. Typenschild kommt noch.
      Dateien
      Vom Typenschild habe ich kein Foto, daher ein Auszug aus dem deutschen "Vergleichsbrief" (1960, 50 PS).

      Deine 605 kg Achslast und 1325 kg zGG auf dem Typenschild sind demnach wohl in Ordnung. Wie gesagt: baujahrsspezifisch können die Gewichte/Massen leicht abweichen, haben wir beim VW 1500 (der immerhin 12 Jahre produziert wurde) auch. die 15 kg mehr (oder weniger) betreffen dann irgendwelche Änderungen, z.B. ein schwererer Motor oder eine (werksmäßige) Auflastung/Erhöhung, damit man mit den Mitbewerbern mithalten kann (weil vielleicht AMS kritisiert hat, dass mit 5 Personen nur noch 15 kG Gepäch mitgenommen werden dürfen...)

      Da es anscheinend die genannten (und bei Dir eingetragenen) 620 kg und 1340 kg beim P1 gibt, hat vielleicht der Lübecker Prüfer das falsche P1-Datenblatt aufgerufen, was eben nicht zum Typenschild passt. Ider das Typenschild wurde (nach 50+ Jahren) mal getauscht.

      technische Daten Vergleichsbrief.jpg


      Nochmal zu den Reifen: Früher zumindest war es so, daß bei Eintrag von original 5.90-13 ohne Änderung der Papiere 165 SR 13, also Gürtelreifen, aufgezogen werden dürfen. Vor einiger Zeit stellten aber einige Foristen fest, daß die vorgenannte Gürtelreifengröße einen geringeren Abrollumfang hat, was zu verfälschten Tacho- und KM-Anzeigen führt, wenn auch geringfügig.

      Bei den Reifenrechnern werden (aus Unwissenheit) häufig die falschen Querschnitte eingetragen. Diagonalreifen hatten 88%, die frühen Gürtelreifen (z.B. 165 SR 13) hatten 82%, heute gibt es die Gürtelreifen aber generell mit 80% Querschnitt (so weit ich mich erinnere, ohne in meinen Unterlagen nachzuschlagen). Und dann gibt's noch Toleranzen und Normabweichungen. Kann man auch wieder auf die Spitze treiben und alles mit 2 Nachkommastellen berechnen. Besser wird es dadurch nicht.

      Gerade aus Jux mal gemacht:

      5.90-13 = 149.86/88-13 -> Abrollumfang 180.6cm

      165 SR 13 = 165/82-13 -> Abrollumfang 182.6cm -> Differenz zu Diagonalreifen 1,1%, Fahrgeschwindigkeit 100 km/h, angezeigt werden 99 km/h.

      165/80-13 -> Abrollumfang 180.6cm -> keine Differenz zu den Diagonalreifen

      Und es erscheint der Hinweis: "Der Tacho darf 7% bis 10% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig. Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger."

      Den Quellennachweis der "Leberliste" hatte HaJo in diesem Thread gegeben: rekord-p2-forum.de/index.php/T…9044-Reifengrösse-und-TÜV

      Der Eintrag der Gürtelreifen ist unnötig, allerdings hilfreich (weil die meisten Prüfer mit dem Stichwort "Leberliste" nichts mehr anfangen können) wenn ohnehin die Papiere neu ausgestellt/geändert/angepasst werden. Ansonsten halt ausdrucken und mitnehmen.

      gmsuisse schrieb:

      opel-rekord-p1.de/opel-service/betriebsanleitung-p1.html

      Seite 32 der Betriebsanleitung erwähnt die schlauchlose Bereifung.

      Danke. Allerdings geht daraus nicht hervor, ob die Felgen einen Hump hatten (falls es die 1961 schon gab).

      Aber die nächste Seite gibt auch in anderer Sache Aufschluss: die 605 kg auf der Vorderachse gelten beim Zweitürer, die 620 kg beim Viertürer.

      Damit ist klar, dass das Typenschild stimmt, alles andere nicht.
      Gruß aus Düsseldorf
      Michael

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      Opel P1 1700
      Dann hat das mit den 15 kg Differenz nichts mit dem Export zu tun. Aber ich finde es schon seltsam, dass hier zwischen 2- u. 4-türer ein Unterschied in der vorderen Achslast gemacht wird.
      Die gesamte fahrwerkstechnische Ausstattung ist doch gleich.

      Wer kann uns das erklären?

      Tschüss
      Klaus