Erstzulassung - wie kriege ich die raus?

      Erstzulassung - wie kriege ich die raus?

      Hallo Freunde,
      ich besitze einen Rekord B, der aus Belgien stammt. Natürlcih habe ich keine Papiere. Zu gerne nur würde ich die EZ dieses Wagens rauskriegen.
      Laut Opel-Zertifikat wurde mein Wagen am 22.5.66 vom Opel Werk Rüsselsheim nach Belgien importiert, dann verliert sich seine Spur.
      Anhand eines im Handschuhfach liegenden Unfallberichtes von 1967 kann ich ersehen, wer damals der Besitzer war und dass der Wagen in Brüssel zugelassen war.
      (Es war ein kleiner, schlecht reparierter Heckschaden, nebenbei.)
      Ich habe bereits unser KVA angeschrieben, das verwies mich an Belgien. zwar gibt es das Datensystem eucaris, aber eine weitergabe der daten an dritte ist verboten.
      Ferner habe ich die Autohäuser in Belgien angeschrieben, aber von einem kam nur eine antwort. ich wurde an den händler opel garage boden verwiesen, der wohl als einziger damals existent war, diesen laden habe
      ich dann schon 3 mal angeschrieben, es kam nie auch nur eine antwort.
      Auch ein brief an den ehemaligen besitzer (an dessen adresse von 1967) blieb unbeantwortet.
      Wer hat noch eine Idee, wie ich die wahre EZ erfahren kann?
      Gruss aus berlin....
      ich nehme an, Du brauchst das 1. Zul.Dat. damit Du hier in D zulassen kannst.
      Hast Du Dich schon mal mit der zuständigen Zulassungsstelle in Verbindung gesetzt, ob dieses Datum unbedingt nötig ist ?
      Das wird nämlich sehr unterschiedlich gehandhabt.
      Das aller Wichtigste ist, ein nachvollziehbares Eigentumsrecht. Sehr gut auch, wenn Du nachweisen kannst, wer die Papiere verschlampt hat.
      Wenn diese beiden Punkte ok sind, dann würde ich mir eine Prüfstelle suchen, welche bereit ist, in das § 21 Gutachten das Datum 22.05.66 als Erstzulassung einzutragen. Dann hast Du gewonnen. Es gibt auch die Möglichkeit, daß der Prüfer das Erstzulassungdatum auf 01.07.66 "schätzt" und dieses eintragt.
      Die meisten Zulassungstellen akzeptieren dies - aber - z.B. der Landkreis Karlsruhe nicht.
      Wir. im Landkreis Karlsruhe, lösen solche Fälle so : Das Fahrzeug auf einen Bekannten / Freund / Verwandten zulassen, welcher einen anderen Wohnsitz hat. Danach können wir dann, auch in unserem Landkreis, ummelden.
      Lass hören, wie es weitergeht 8) .
      Hallo
      das gleiche hatte ich mit meinem Caravan.Auto kommt ursprünglich aus Belgien und hatte keine Papiere.Bei mir in Düsseldorf verlangen Sie folgendes.
      1. Eidesstattliche Versicherung über den Kauf des Fahrzeugs
      2. Tüvberichte §21 mit geschätzten Baujahr
      3. Dann wird die Fahrgestellnummer im Amtsanzeiger veröffentlicht für ca. 14 Tage
      4. Danach kann man den neuen Brief beantragen.

      Bei mir wurde der 1.7.1965 eingetragen,für ein b Rekord sehr früh :denk1: .
      Leider würde mir auch keine Auskunft gegeben über die Besitzer in Belgien und den Erstzulassungestermin,obwohl die es über dieses Eucaris sehen konnten.

      Gruß Jupp

      Jupp schrieb:

      Hallo
      das gleiche hatte ich mit meinem Caravan.Auto kommt ursprünglich aus Belgien und hatte keine Papiere.Bei mir in Düsseldorf verlangen Sie folgendes.
      1. Eidesstattliche Versicherung über den Kauf des Fahrzeugs
      2. Tüvberichte §21 mit geschätzten Baujahr
      3. Dann wird die Fahrgestellnummer im Amtsanzeiger veröffentlicht für ca. 14 Tage
      4. Danach kann man den neuen Brief beantragen.

      Bei mir wurde der 1.7.1965 eingetragen,für ein b Rekord sehr früh :denk1: .
      Leider würde mir auch keine Auskunft gegeben über die Besitzer in Belgien und den Erstzulassungestermin,obwohl die es über dieses Eucaris sehen konnten.
      Gruß Jupp


      Hi Jupp,
      das procedere ist in Berlin das selbe, da ich einen Kaufvertrag habe entfällt die Erklärung. wie alles so abläuft, habe ich schon längst mit dem TÜV prüfer in meiner werkstatt abgeklärt,
      ich hätte nur gerne für mich die richtige EZ erfahren.

      und @HK-56 : nach brüssel wollte ich eh schon mal, das atomium bestaunen. allerdings finde ich es schrecklich, dass der haupthändler dort weder über email, brief oder kontaktformular antwortet.. was ein stoffel.

      und @Jupp : die sache mit dem 1.7. ist mir bekannt und auch in berlin so üblich, daher hat ein freund mit einem 57er oly eine EZ vom 1.7.56.... nach logik geht da nix.
      vielen dank für die tipps... ich glaube, ich muss wohl doch mal nach brüssel fahren.
      gruss
      Und wie sieht es aus,wenn man ausländische papiere hat ?

      Ich habe z.B für meinen Commodore A Coupé nur Französissche Papiere ^^
      BITTE HELFT ALLE MIT bei der ,, Sammlung von Betrieben´


      Fahrzeuge
      Astra H Caravan schwarz 2009

      Kadett C Signalgrün 1979
      Commodore A coupé silber 1967
      Rekord P1 2 türig,Faltdach ,Koralle/Alabastergrau Bj 1957

      Simson Schwalbe Rot/weiß 1985
      Kreidler Florett silber/beige1966
      DKW Hummel Standartblau 1957
      Hallo Dennis, wenn aus den Papieren das Erstzulassungsdatum hervorgeht, dann ist alles ok, sofern nachvollziehbar ist, daß der Wagen auch abgemeldet ist. Ohne Erstzul.Dat. wird geschätzt. Das geht aber nicht überall, siehe meinen vorhergehenden Beitrag.
      In meinem Landkreis wollen die, bei ausländischen Papieren, oft auch noch einen Kaufvertrag sehen. :wink:
      @Mario
      Belgien ist verwaltungstechnisch und juristisch ein hochproblematisches Land, um nicht zu sagen, in mancher Hinsicht ein rechtsfreier Raum. Außerdem ist man uns Deutschen dort keineswegs wohlgesonnen. Ich würde darum einen ganz großen Bogen machen.

      Auf keinen Fall mit der roten 07er-Nummer dorthin fahren. Dann bist Du das Auto möglicherweise los.

      Tschüß
      Klaus
      Für den B ist das wahrscheinlich uninteressant,
      aber eher doof ist der 01.07.1969,
      da Benziner ab diesem Erstzulassungsdatum AU-plichtig sind.

      Jetzt bringen einen die Kosten für die Abgasuntersuchung
      (is ja nur alle 2 Jahre) nicht um.
      Aber man kann auch durchfallen!
      Unsere Kisten laufen gerne mal zu fett.

      Und es ist nicht immer problemlos möglich
      mager genug zu stellen um die AU zu bestehen
      UND ruckel- und hoppelfrei vom Hof zu fahren.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      @altopelfreak Klaus, das sehe ich anders und habe es auch anders erlebt. Klar es kommt auch darauf an wo man in Belgien ist.
      Bin dort oft beruflich und auch privat gewesen. So wie man auf die Menschen dort zugeht, bekommt man es wieder zurück.
      Du hast recht mut der Roten Nummer, die ist dort früher auch nicht erlaubt gewesen. Daher der Neid!
      Ich würde als erstes zum früheren Eigentümer fahren. Im Gepäck viele Bilder, damit die Menschen sjch erinnern können. Vielleicht kennt diesen Wagen auch jemand in der Straße, dort wo er war. Dann wäre es als nächstes die ehemalige Werkstatt wo der Wagen gewesen ist.
      Du hast ja schon recht viele Infos.
      Gruss Frank K. (HK)
      Opel Rekord P2 Bj.1962 1,7 L
      Opel Kapitän PL Bj. 1962 2,6 L
      Fiat, Carado I339, Bj. 2020, 2,5 L

      :alt002: P2.Fra.nkheix.de

      Tausi schrieb:

      Aber man kann auch durchfallen!
      Unsere Kisten laufen gerne mal zu fett.

      Und es ist nicht immer problemlos möglich
      mager genug zu stellen um die AU zu bestehen
      UND ruckel- und hoppelfrei vom Hof zu fahren.

      Das würde mich wundern. Damals galten die 4,5 Vol % CO und nur die können/dürfen bei einer AU geprüft werden. Den Wert sollten unsere Autos locker schaffen, wenn sie korrekt funktionieren und richtig eingestellt sind.

      Darüberhinaus gab es für eine ganze Reihe von Opel-Modellen bis Bj. Mitte 1971 eine Sonderregelung, wonach auch höhere Abgaswerte zulässig sind. Eine Liste bis zu welcher Fg.-Nr. ist beim KBA hinterlegt und kann über die Alt-Opel-IG abgefragt werden.

      Die Adam Opel AG hat nach dem 1. 7. 1969 mit dem KBA einen Deal ausgehandelt, mit entsprechenden Modifikationen am Vergaser noch bis zum nächsten Modellwechsel warten zu dürfen und die für das Jahr 1970 erstmals geltenden Abgasnormen nicht einhalten zu müssen. Es gab vor 30 Jahren Opel-Fahrer der betreffenden Baujahre, die aufgrund dieser Liste eine AU-Befreiung für ihr Auto durchsetzen konnten. Das dürfte heute zwar schwieriger werden, aber wer Probleme mit der AU bekommen sollte, kann das ja mal zur Sprache bringen.

      Wie man sieht und wenn man es so sehen will, dann gab es kleine "Abgasskandale" auch damals schon. Eines aber dürfte doch wohl klar sein: Zu Lasten des Autobesitzers darf das nicht gehen, egal ob nach 5 oder nach 50 Jahren!!!

      Tschüß
      Klaus
      Moin

      Watt happ ich doch nen Glück datt ich keine Ahnung von sowatt hap. Meine Werkstatt sollte sich mal trauen ohne Stempels und Plaketten meine Autos wieder zurückzugeben. Wie die datt machen iss mir egal, notfalls gebe ich das als Auftrag zu meinem Angelkumpel der beim gleichen Jobanbieter wie Tausi arbeitet.Der biecht mir datt dann passend hin, aber wirklich passend ohne watt rumzumurksen, so wie ätt sein muß.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1

      altopelfreak schrieb:

      Tausi schrieb:

      Aber man kann auch durchfallen!
      Unsere Kisten laufen gerne mal zu fett.

      Und es ist nicht immer problemlos möglich
      mager genug zu stellen um die AU zu bestehen
      UND ruckel- und hoppelfrei vom Hof zu fahren.

      Das würde mich wundern. Damals galten die 4,5 Vol % CO und nur die können/dürfen bei einer AU geprüft werden. Den Wert sollten unsere Autos locker schaffen, wenn sie korrekt funktionieren und richtig eingestellt sind.

      Darüberhinaus gab es für eine ganze Reihe von Opel-Modellen bis Bj. Mitte 1971 eine Sonderregelung, wonach auch höhere Abgaswerte zulässig sind. Eine Liste bis zu welcher Fg.-Nr. ist beim KBA hinterlegt und kann über die Alt-Opel-IG abgefragt werden.

      Die Adam Opel AG hat nach dem 1. 7. 1969 mit dem KBA einen Deal ausgehandelt, mit entsprechenden Modifikationen am Vergaser noch bis zum nächsten Modellwechsel warten zu dürfen und die für das Jahr 1970 erstmals geltenden Abgasnormen nicht einhalten zu müssen. Es gab vor 30 Jahren Opel-Fahrer der betreffenden Baujahre, die aufgrund dieser Liste eine AU-Befreiung für ihr Auto durchsetzen konnten. Das dürfte heute zwar schwieriger werden, aber wer Probleme mit der AU bekommen sollte, kann das ja mal zur Sprache bringen.

      Wie man sieht und wenn man es so sehen will, dann gab es kleine "Abgasskandale" auch damals schon. Eines aber dürfte doch wohl klar sein: Zu Lasten des Autobesitzers darf das nicht gehen, egal ob nach 5 oder nach 50 Jahren!!!

      Tschüß
      Klaus


      Ich habe diese Bescheinigung als Kopie vorliegen und nutze sie alle 2 Jahre, da mein Admiral B unter diese Regelung fällt. Meine Dekra Stelle akzeptiert sie auch, ich weiß
      aber auch von anderen Prüfstellen, die diese Bescheinigung nicht akzeptieren, oder vom KBA beglaubigt haben wollen. Was aber nicht geht, da sie dort offensichtlich nicht mehr vorliegt.