Brink AHK Anhängerkupplungen

      ich habe heute, bei einem Camping Oldtimer Forum, in Erfahrung gebracht, daß bei Brink AHK`s ohne Prüfzeichen hergestellt wurden.
      Diese sind / waren aber nicht für den deutschen Markt gedacht.
      Sollte eine solche AHK an einem, in Deutschland zulassungsfähigem, Auto montiert sein, dann hat der TÜV die Möglichkeit einer Eintragung als : "AHK nur für Abschlepp -u. Rangierbetrieb" . ?(

      Wenn aber nun ein Typenschild, mit, zum Auto passenden Daten, an der AHK "aus Versehen" landet ? Gut, die Wellenlinie u. das Prüfzeichen muß auch auf dem Zugrohr zusätzlich irgend wo eingeschlagen sein - nur - dies ist meist nicht mehr zu erkennen.
      Was dann 8) ?

      Wiku schrieb:



      Wenn aber nun ein Typenschild, mit, zum Auto passenden Daten, an der AHK "aus Versehen" landet ? Gut, die Wellenlinie u. das Prüfzeichen muß auch auf dem Zugrohr zusätzlich irgend wo eingeschlagen sein - nur - dies ist meist nicht mehr zu erkennen.
      Was dann 8) ?


      Tja, dann ist das illegal, wie diverse andere Sachen eben auch. So lange nichts passiert (Unfall o.ä.) juckt das wahrscheinlich auch keinen, es sei denn, einem Prüfer fällt das mal auf. Ist ja mit anderen Reifen/Felgen, LED-Lampen, etc. genau das gleiche.

      Wenn aber was passiert, z.B. wenn der Anhänger (warum auch immer) abreißt und einen Unfall verursacht, oder der Unfallgegner (im Falle von LED-Lampen oder selbst eingefärbten Blinkern/Rückleuchten/Glühbirnen) aussagt "ich habe den aber nicht blinken/bremsen/sonstwas gesehen", und ein Sachverständiger untersucht die Sache, dann ist man schnell in einem Bereich, wo es sehr unangenehm (und teuer) werden kann...

      Ich kann ja auch 20x bei Rot über eine Ampel fahren. Wenn es keiner sieht oder sich keiner beschwert, passiert gar nix. Mache ich das aber 3x, und werde 3x erwischt, dann...
      Dann blätter mal zurück auf Seite 1,und lies ganz von vorne.

      In Kurzform: es geht um AHK von Brink, die anscheinend nur für Exportfahrzeuge gefertigt wurden, aber (ggf. mit "anderen" Typenschildern) an in D zugelassenen Fahrzeugen montiert sind. Aktuell geht es um Chancen und Risiken.

      Alles klar, Harry...?
      Problem ist, wenn dir der TÜV die AHK als AHK für Rangierzwecke einträgt und du wirst in ner Kontrolle mit nem Anhänger dran erwischt, dann kann das richtig Ärger geben.

      Der Vorteil an nem Gebrauchtwagen ist manchmal auch, dass man nicht alles so genau weis, was in der Zeit vor meiner Geburt so an nem über 60 Jahre alten Auto passiert ist und gebastelt wurde...