PII mit Twingo-Faltdach

      PII mit Twingo-Faltdach

      Tag zusammen.
      Ich kann einen PII mit Twingo-Faltdach bekommen. Der Wagen ist keine Schönheit mehr,
      was zum Fahren halt, aber wohl gesund. Eigentlich Tüv drauf, fettich, ab.
      Auf meine Frage, warum das FD nicht eingetragen ist, kam die Antwort, er wär schon
      mehrfach damit getüvt worden, gab von Prüferseite keine Bemerkungen dazu.
      Eintragen müsste man sowas heut nicht mehr, genau wie Anhängerkupplungen usw.
      Die hat er übrigens auch, sieht aus wie Westfalia, ebenso nicht eingetragen …

      Ja, stimmt, hab ich schonmal so gehört. Aber ist es in diesem Zusammenhang auch richtig?
      > Weiß jemand was Genaues dazu?
      Danke schonmal
      Die Anhängerkupplungen müssen weiterhin aufgrund ihres Alters eingetragen werden, da sie keine EU-Prüfung und kein entsprechendes Typenschild haben. Eintragung ist aber kein Problem. Mit dem Twingo-Faltdach müßte eigentlich auch eine Eintragung erfolgen, hatte mal einen P2 mit nachträglichem Golde-Dach, welches auch eingetragen war. Es handelt sich ja um eine bauartliche Karosserieänderung. Ist mein Stand.

      Gruß Winfried
      Ich denke schon, dass es bei der Veränderung tragender Karosserieteile ne Eintragung erfordert und n Twingo Dach ivm. H Kennzeichen ist da wohl schwierig. Der normale Prüfer wird dass aber wahrscheinlich nicht mal merken.

      Die Anhängerkupplung muss auf jdn. Fall eingetragen werden, dass man AHKs nicht mehr eintragen muss betrifft nur die mit ABE und für unsere Autos gibts keine AHK mit ABE, also muss die wie früher eingetragen werden. Ob da n Prüfer nach guckt? Wahrscheinlich nicht.
      Zum H-Kennzeichen:
      Im vorigen Jahr wollte ich in den Niederlanden eine Citroen DS mit Gasanlage und Twingo-Faltdach kaufen und hier mit H-Kennzeichen anmelden.
      youtube.com/watch?v=57PMK_MO_5U
      (Hab nach gründlicher Besichtigung doch Abstand davon genommen).

      Meine Anfrage beim TÜV Nord gab folgende Antwort:
      Die Einrüstung einer LPG-Venturi-Anlage war bereits zum Zeitpunkt der Erstzulassung möglich, ebenso der Einbau des Faltschiebedaches.
      Wenn alle Einbauten technisch sauber ausgeführt wurden, steht der Zulassung, auch als Oldtimer, nichts entgegen.

      Ich hatte allerdings nicht explizit nach einem Twingo-Faltdach gefragt. Schlafende Hunde....

      Viele Grüße aus GE
      Christoph
      _______________________________________________
      Opel Rekord P1 - 1700 S - Limo 2-türig royalblau / alabastergrau - EZ 1960
      Heinkel Tourist 103-A2 - 175 ccm - atlantisblau / alabastergrau - EZ 1961

      1200er schrieb:

      Lass dann aber mal was sein...
      der Versicherungsgutachter erkennt das „Neuteil“ und behauptet, dass da Fzg dann nicht mehr betrieben hätte werden dürfen. Teilschuld ist dann das mindeste... :whistling:


      So schwarz-weiss gesehen stimmt das leider nicht.

      Sofern das Dach eingetragen wird (so stand es ja im vorherigen Post) stellt das kein Problem mit der Versicherung dar. Die technische Änderung ist abgenommen und somit ist das Fahrzeug nach Auffassung der von Staat mit der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge beauftragten Organisation straßenverkehrstauglich
      Wer später bremst ist länger schnell...

      1963 Opel Rekord A 2TL auf E36 Chassis (im Aufbau)
      1964 Opel Rekord A 1700 aus Antwerpener Produktion
      Danke für eure Antworten. Gut, ich fasse mal zusammen:
      Vor dem Kauf kommt der PII durch den Verkäufer oder mich zum Tüv zur Begutachtung.
      Die Herren in Grau sagen dann top oder flop und ich weiß, ob ich kaufe oder nicht.
      Falls ich selbst hinfahre, könnte ich noch nach den Abnahmemöglichkeiten und -kosten
      fragen, vielleicht ist es ja auch mit dem H-Status machbar.
      Das Twingodach ist übrigens so beschnitten, dass vorne eine alte Luftleitblende sitzt und
      die überstehenden, neumodischen Gummiteile alle weg sind.

      pat... schrieb:

      1200er schrieb:

      Lass dann aber mal was sein...
      der Versicherungsgutachter erkennt das „Neuteil“ und behauptet, dass da Fzg dann nicht mehr betrieben hätte werden dürfen. Teilschuld ist dann das mindeste... :whistling:


      So schwarz-weiss gesehen stimmt das leider nicht.

      Sofern das Dach eingetragen wird (so stand es ja im vorherigen Post) stellt das kein Problem mit der Versicherung dar. Die technische Änderung ist abgenommen und somit ist das Fahrzeug nach Auffassung der von Staat mit der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge beauftragten Organisation straßenverkehrstauglich

      Sorry, ich verstehe die Postings so, dass weder das Twingo-Dach vom P2 noch von der Zitrone eingetragen sind/waren.

      Und da es kein Original, ab Werk erhältliches Bauteil ist, muss es eingetragen werden. Wäre was anderes, wenn man nen Twingo aufschneidet, und das Dach da dann reinhäkelt.