Frage zu Vollabnahme & H-Gutachten

      Frage zu Vollabnahme & H-Gutachten

      Hallo Leute,

      mit etwas Glück habe ich in ein paar Wochen meinen Traumwagen hier. Der Plan ist, das Fahrzeug aus einem EU-Land nach Deutschland zu überführen.

      Die Verhandlungen laufen gerade und gestalten sich bisher positiv.

      Da der Wagen noch nie in Deutschland angemeldet war, braucht er die obligatorische Vollabnahme und H-Gutachten. Leider darf mein Prüfer dies nicht machen, daher suche ich jemanden mit der entsprechenden Liebe zu Oldtimern im Bereich Bochum.

      Hat jemand positive Erfahrungen gemacht, dann würde ich mich über einen entsprechenden Hinweis freuen (gern auch per pn).

      Schönen Sonntag noch,
      Tom
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      Hallo,

      das wundert mich ein wenig. Nach der EU-Harmonisierung des ganzen Zulassungsrechts vor ein paar Jahren sollte doch diese ganze Bürokratie inzwischen Geschichte sein!

      Wenn ich es richtig verstanden habe kann jedes Fahrzeug, das zu irgendeinem Zeitpunkt schon einmal in einem EU-Land angemeldet war, unbesehen in D neue Papiere bekommen. Lediglich eine HU oder ggfs. die H-Abnahme ist dann noch erforderlich. Wenn ich die jüngsten Nachrichten richtig verstanden habe, dann ist inzwischen such das TÜV-Monopol für H-Gutachten gefallen und kann inzwischen von jeder Prüforganisation erteilt werden. Was ist das nur für ein "Prüfer", der dir solch einen Quatsch erzählt, er dürfe das nicht machen!!

      Bitte korrigiert mich, wenn ich damit falsch liege.

      Eine andere Frage ist die Überführung auf eigener Achse. Wenn man ganz großes Glück hat, kann die Zulassungsstelle vorab eine Rote 07-Nummer erteilen, wenn man zusichern kann, das H-Gutachten innerhalb von drei Monaten nachzureichen.

      Tschüß
      Klaus
      >>Was ist das nur für ein "Prüfer", der dir solch einen Quatsch erzählt, er dürfe das nicht machen!<<

      Also das hatte ich bei der Dekra auch
      Die haben verschiedene Dienstgrade
      Einer macht eben nur Serie, der andere Einzelabnahmen. Mußt eben beim Termin machen gleich fragen ob der Prüfer die gewünschte Erfahrung schon hat. Und dann deutsche Papiere mitbringen von baugleichem Fahrzeug. Spart dir EUR 50,-- für Daten sammeln. Denn ohne Papiere muß er alle deine Daten von Hand aufnehmen,das kost Prüfer Zeit und dich Geld.
      Opel 1.3Ltr, 1934, 2 Türer Cabrio
      Opel P1, 1958, 2 Türer Limo
      @altopelfreak
      Ich komme deiner Bitte hiermit gerne nach.
      Du bist IMMER verwundert, IMMER anderer Meinung und tust dein Halbwissen allen kund die es nicht wissen wollen. Hilfreich waren diese Ausführungen für Tom kein Bisschen. Mich ärgert das, weil das in diesem Forum unüblich ist. Da auch alle höflich genug sind so etwas nicht zu kommentieren, mache ich mich jetzt bei dir unbeliebt. Ich mag das nicht hören/lesen. Du kommst mir vor wie dieser Cartoon-Pinguin mit dem Schild "DAGEGEN". Laß das doch bitte.

      Und nein, du hast das nicht richtig verstanden.
      - innerhalb der EU ist es einfacher geworden für Fahrzeuge MIT EG-BETRIEBSERLAUBNIS
      (diese gab es je nach Modell und Hersteller frühestens ab den 1990er Jahren).
      Ältere Fahrzeuge haben Zulassungen nach dem jeweiligen Landesrecht erhalten. Daher muss geprüft werden, ob sie unserem Zulassungsrecht entsprechen.
      - bei dem "gefallenen TÜV-Monopol" fehlt dir auch etwas das Verständnis für die Sachlage. Außer den technischen Prüfstellen mit ihren amtlich anerkannten Sachverständigen gibt es jetzt für die Überwachungsorganisationen die Möglichkeit einen technischen Dienst zu betreiben (Dies sind übrigens alles rechtlich feststehende Begriffe ohne Interpretations-Spielraum). Jetzt müssen die Leute aber erst ausgebildet werden um solche Tätigkeiten überhaupt ausüben zu dürfen. Außerdem werden gar nicht alle Mitarbeiter geschult, da der Markt gar nicht so großen Bedarf aufweist. Also erzählt der Prüfer keinen Quatsch, wenn er sagt, dass er das nicht machen darf.

      Wer hier Quatsch erzählt ist jemand anderes - und das regt mich (leider) auf...
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

      Tausi schrieb:

      @altopelfreak
      Jetzt müssen die Leute aber erst ausgebildet werden um solche Tätigkeiten überhaupt ausüben zu dürfen. Außerdem werden gar nicht alle Mitarbeiter geschult, da der Markt gar nicht so großen Bedarf aufweist. Also erzählt der Prüfer keinen Quatsch, wenn er sagt, dass er das nicht machen darf. (...)

      Das sagte auch mein Prüfer, die Ausbildung hat er nicht, lohnt sich für ihn auch nicht (kostet wohl eine Menge).

      Bzgl. Daten: Es wird wohl ein P2, 4Türer mit 1700 Maschine, 3 Gangschaltung.

      Wenn jemand dieses Datenblatt hat, würde ich mich über einen scan sehr freuen, oder reicht auch eine Kopie der Bedienungsnaleitung von Opel? Die habe ich nämlich.

      Gruß
      Tom
      Dieser Beitrag wurde aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von stillgelegten Webseiten erstellt und ist somit vollständig digital abbaubar.
      @Tausi

      Alles klar, dann bin ich wohl wieder mal den oft falschen Presseinformationen aufgesessen! Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat sich zumindest in der Praxis an dem ganzen bürokratischen Hürdenlauf nichts geändert, wenn man ein im Ausland erworbenes Auto in D zulassen will. Es ist also alles noch genau so schikanös wie vor 50 Jahren.

      Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

      Da wird den Leuten vorgegaukelt, durch die EU würde alles einfacher, aber in der Praxis ist es dann doch nichts wert. Von mir aus könnte man diesen ganzen EU-Mist doch in die Tonne treten!

      Wer anderer Meinung ist, darf dies gern kundtun, ohne daß ich ihm böse wäre.

      Im übrigen lebt ein Forum von unterschiedlichen Meinungen. Sonst könnten wir es doch auch ganz sein lassen.

      Und wenn es das Einzige ist, daß du in solchen Fragen besser bewandert bist als ich, dann machst du dich deshalb noch nicht bei mir unbeliebt. Aber mich als Buhmann hinzustellen ist nicht gerade fair.

      LG
      Klaus
      Hallo Tom
      Ich habe meinen P2 aus den Niederlanden.
      Den ersten TÜV und die H-Abnahme habe ich in Wuppertal bei Auto Vetter machen lassen. Der bestellt einen Prüfer der die Abnahme machen darf. Zudem kennt der Jan sich gut mit den alten Opels aus! Und kann, wenn du nicht selber schraubst, noch erforderliche Reparaturen erledigen.
      Bestimmt findest du aber auch einen zugelassenen Prüfer beim TÜV, Dekra, GTÜ... usw. in deiner Nähe!
      Gruß aus Hagen
      Stadt der vier Flüsse: Ennepe, Ruhr, Lenne und Volme !
      Udo :wink:
      @altopelfreak

      Lieber Klaus,

      das ist überhaupt kein "Quatsch" !

      1.
      Allein das "Fallen" des sogenannten TÜV-Monopols in den alten Bundesländern macht nicht zwangsläufig jeden Prüfingenieur jeder x-beliebigen Organisation automatisch zum Vollsachverständigen.

      Auch bei der blauen Truppe darf das nicht jeder Prüfer und die Vereine, die sich nur auf Hauptuntersuchungen spezialisiert haben, machen es grundsätzlich nicht.

      Erst am vorigen Wochenende habe ich von einem aktiven Prüfer gelernt, dass auch längst nicht jeder Prüfingenieur daran interessiert ist, sich bei gleicher oder nur unwesentlich besserer Bezahlung, noch einen ganzen Haufen zusätzlicher Arbeit und Verantwortung aufzuhalsen und deshalb aus gutem Grund darauf verzichtet, die entsprechende Zusatzqualifikation zu erwerben.

      Wer näheres wissen will, erkundigt sich bei den Prüforganisationen oder fragt mal freundlich einen Bekannten, der diesen Job macht ...

      2.
      Die "neue" EU einheitliche Regelung ab 2005 betrifft ausschliesslich aktuelle Fahrzeuge, für die eine einheitliche internationale EU-weit geltende Typgenehmigung besteht und demnach ein sogenanntes COC Papier (Certificate of Conformity) existiert oder vom Hersteller ausgefertigt werden kann.

      Für Oldtimer, die lange vor der Einführung dieser Regelung gebaut und erstmals zugelassen worden sind, gibt es keine EU-einheitlichen Typgenehmigungen und deshalb auch keine COC Papiere.

      Hier ist zur Zulassung, wie eh und je, immer ein Vollgutachten nach Par. 21 erforderlich, ebenso wie für in Deutschland erstzugelassene Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis bereits wegen längerer Stilllegung erloschen ist.



      @Tom Puss
      PN ist unterwegs


      Tropische Grüße
      aus Westfalen

      Klaus

      altopelfreak schrieb:

      Alles klar, dann bin ich wohl wieder mal den oft falschen Presseinformationen aufgesessen!


      Moin Klaus

      Darauf verlasse ich mich schon lange nicht mehr, und da Tausi vom erwähnten Fach ist würde ich seine Meinung zum Zulassungsthema als zutreffender einstufen.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      Moin

      Braucht er nicht, der ist nach dem Wochenende vollkommen relaxt.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      @Klaus

      Manic Mechanic schrieb:

      Allein das "Fallen" des sogenannten TÜV-Monopols in den alten Bundesländern macht nicht zwangsläufig jeden Prüfingenieur jeder x-beliebigen Organisation automatisch zum Vollsachverständigen.

      Auch bei der blauen Truppe darf das nicht jeder Prüfer und die Vereine, die sich nur auf Hauptuntersuchungen spezialisiert haben, machen es grundsätzlich nicht.

      Erst am vorigen Wochenende habe ich von einem aktiven Prüfer gelernt, dass auch längst nicht jeder Prüfingenieur daran interessiert ist, sich bei gleicher oder nur unwesentlich besserer Bezahlung, noch einen ganzen Haufen zusätzlicher Arbeit und Verantwortung aufzuhalsen und deshalb aus gutem Grund darauf verzichtet, die entsprechende Zusatzqualifikation zu erwerben.
      Interessant, aber was interessieren mich die persönlichen Befindlichkeiten der Prüfingenieure! Ich verlange als autofahrender Bürger nichts anderes als einen kundenfreundlichen und unbürokratischen Serivce! Doch zu diesem sind diese selbsternannten und selbstherrlichen Autoritäten von Prüforganisationen offenbar bis heute nicht in der Lage.

      Manic Mechanic schrieb:

      Hier ist zur Zulassung, wie eh und je, immer ein Vollgutachten nach Par. 21 erforderlich, ebenso wie für in Deutschland erstzugelassene Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis bereits wegen längerer Stilllegung erloschen ist.


      Und was bedeutet nach im Jahr 2008 reformiertem Zulassungsrecht "längere Stillegung"? Habe so etwas in Erinnerung von nicht mehr einem Jahr, sondern jetzt sieben Jahre. Oder gilt das auch wieder nur für Neufahrzeuge mit "EU-Typgenehmigung" oder so?

      Tschüß
      Klaus
      Tach Klaus

      Steht die Karre 7 Jahre still, erlischt die BE und Du brauchst eine Vollabnahme nach Par. 21 - Punkt. Da gibt es nichts zu deuteln oder misszuverstehen.

      Die bekommst Du bei den bekannten Prüforganisationen, d.h. neuerdings sogar bei zusätzlichen Anbietern.

      Schikanös ist auch überhaupt nichts, an der Zulassung eines Oldtimers aus einem EU Land.

      Es werden keine Zollpapiere benötigt, nur die alten Papiere und die vollständigen Fahrzeugdaten und die 21er Vollabnahme.
      Die braucht braucht halt auch jedes deutsche Fahrzeug, das länger als 7 Jahre stillgelegt war, was bei einem historischen Kfz. ja grundsätzlich schon nichts ungewöhnliches ist.


      Der wahre Aufreger passiert derweil (von vielen ganz unbemerkt) an ganz anderer Stelle...

      Gemeint ist das neuerdings immer schlimmer werdende Affentheater, um Überführungs- und Probefahrten, nicht oder noch nicht dauerhaft zugelassener Kraftfahrzeuge.

      Nach Ansicht mancher kadavergehorsamer Bleistiftschubser in den Zulassungsbehörden, sollen am liebsten alle diese Fahrzeuge ohne gültige deutsche HU mit Kurzzeitkennzeichen, auf den Trailer gezwungen und Kurzzeit- und Überführungskennzeichen damit obsolet und ad absurdum geführt werden.

      Länger stillgelegte Fahrzeuge und EU-Importfahrzeuge die gar keine gültige deutsche HU haben können (und damit ein großer Teil der am Markt angebotenen Oldtimerfahrzeuge), dürften nach dieser Praxis noch nicht einmal nach dem Kauf auf eigener Achse abgeholt und zur TÜV-Abnahme gefahren werden.

      Wieder wird dem mündigen Bürger ein Teil der Verantwortlichkeit weg genommen und durch eine unnütze, völlig praxis- und weltfremde Zwangsregelung ersetzt.

      Die gängige sinnvolle Regelung, vorzuschreiben, auch mit Kurzzeit- und roten Kennzeichen nur betriebs- u. verkehrssichere Fahrzeuge bewegen zu dürfen, hat bislang alle Eventualitäten abgedeckt.
      Zuwiderhandlung und Missbrauch war grundsätzlich immer schon strafbar.

      Jeder Käufer eines topfitten auswärtigen Fahrzeuges soll jetzt nicht mehr mit Überführungskennzeichen zum TÜV oder nach Hause fahren dürfen, während weiterhin zigtausende schrottreife rumänische LKW, ohne funktionierende Bremsen, Bereifung und Beleuchtung als tickende Zeitbomben über bundesdeutsche Autobahnen rollen.

      Da könntest Du dich mit gutem Grund drüber aufregen !

      Gruß aus Westfalen
      Das ist alles sehr interessant! Aber welch eine Idiotie! Wie soll denn ein Auto beim TÜV geprüft werden, wenn es noch nicht einmal auf eigener Achse dorthin fahren darf? Oder gibt es inzwischen (wieder) Prüfer, die zur Abnahme in die heimische Garage kommen, so wie in den 50er Jahren im tiefsten Bayerischen Wald?
      Schon gar nicht, wenn die meisten Prüfer ein auf dem Hänger antransportiertes Vehikel ablehnen. Mit Recht, denn sie müssen ja ggfs. auch eine Runde auf der Straße drehen können.

      Und das mit den ausländischen LKW, die als rollende Zeitbomben seit Jahren unsere Autobahnen gefährden, ist wieder ein Thema für sich. Hier ist die Politik gefordert, Sicherheitskontrollen für LKW an allen Grenzen einzuführen!

      Tschüß
      Klaus
      Tach Klaus,

      ja die Prüforganisationen haben es gerne wenn die vorgestellten Wagen in irgendeiner Art versichert sind,sei es über geliehene rote Händlerkennzeichen 06 oder die möglicherweise einsetzbaren Kurzzeitkennzeichen zur direkten Fahrt zur Prüfstelle auch ohne aktuelle HU !! Wenn das alles nicht geht kenne ich noch die rote 05 die die Prüforganisationen stellenweise zur Verfügung haben. Also mit nem Anhänger andienen und dann vom Prüfer mit der 05 versehen lassen...dies muß allerdings logischerweise vorher abgesprochen sein !! Desweiteren ist der Besuch/Anruf beim Dienststellenleiter der örtlichen Zulassungsstelle unumgänglich da der dieser im Grunde festlegt welche Abnahme reicht bzw. durchzuführen ist. So kenne ich es hier bei uns und einigen anderen Landkreisen...sprich nicht der Prüfer legt fest und bestimmt sondern die Zulassungs oder Bündelungsbehörde. Aber das hatten wir schon oft hier...da is nix einheitlich in der BRD. Da kocht jeder ne andere Suppe. :)

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Die rote 05er -Nummer muss es bereits vor 2012 gegeben haben, denn den besagten Kapitän habe ich bereits 1985 oder 86 mit dieser Nummer gesehen und fotografiert.
      Möglicherweise hatte die Vorziffer damals noch eine andere Bedeutung.

      Weiss eigentlich jemand, wie diese Vorziffern 03, 04, 05, 06 und 07 historisch entstanden sind?

      Eine rote 03 gab es bereits bei den alten Besatzungskennzeichen vor 1956. Möglicherweise liegen die Wurzeln zu dieser Numerierung sogar noch im 3. Reich.

      Tschüss
      Klaus
      Vielen Dank für eure rege Beteiligung.

      Ich würde mich freuen, wenn wir zum eigentlichen Thema des Beitrages zurückkommen könnten.

      "Kennzeichenkunde" u.a. können wir doch bestimmt in entsprechenden anderen Fachbeiträgen diskutieren.

      Schönen Abend noch,
      Tom
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