LED Beleuchtung außen

      Hallo Gemeinde
      das einzige was ich auf LED umgerüstet habe, ist das Blinkerrelais und dazu auch die vorderen und hinteren Blinkbirnen als LED ( gibts mit Originalfassung ) Bremsleuchten könnte man auch.
      Denn ich hatte immer das Gefühl dass die anderen Verkehrsteilnehmer nicht wussten wohin ich will.
      Das Blinken war ja nicht besonders sichtbar.
      Nun blinkt es so dass man es auch bei hellstem Sonnenschein hell sichtbar ist.
      Denke das ist auch ein Beitrag zur Sicherheit.
      Im Innenraum sehe ich keine Notwendigkeit. Könnte man, oder auch nicht, ist auch egal.
      Gruß
      Mit den Menschen ist es wie mit den Autos.
      Laster sind schwer zu Bremsen.
      :eek002:
      (Heinz Erhardt)
      Liebe Freude,

      Die Helligkeit der Blinker selbst und deren schnelles Aufleuchten wird leider durch zusätzliche Einbauten stark beeinträchtigt,
      speziell die Warnblinkanlage belastet das System ungünstig, besonders ausgeprägt bei Fahrzeugen mit gleicher Leuchte für Blinklicht / Bremslicht.
      Diese ganze Geschichte ist auf zusätzliche Kabellängen + zusätzliche Kontakte zurückzuführen, bei werksseitig zu schwachen Kabelquerschnitten (6V).

      Das ist einfach mal so. Wenn man helles Blinklicht / Bremslicht haben möchte, helfen 2 Sachen:

      1) Kabellängen + Kontakte vermeiden (z.B. Blinkbox einbauen)
      2) dickere Kabelquerschnitte zu den Leuchten verlegen


      Die LED-Lampen lösen das Helligkeitsproblem auch, sie sind aber meines Wissens nicht zugelassen (leider).

      Gruß,

      Alfred. H.
      Zugelassen sind die nicht !! klar !
      Aber mein TüV hat noch nie die Lampen abgeschraubt um zu sehen was für ne Birne drin ist.
      Auch in meinen fast 40 Jahren zum TüV hab ich es noch nie erlebt.
      Schön Blinken muss es !! dann lächelt der gute Mann vom TüV
      :thumbsup:
      Mit den Menschen ist es wie mit den Autos.
      Laster sind schwer zu Bremsen.
      :eek002:
      (Heinz Erhardt)
      Toschi, das sehe ich technisch genau wie Du, hell leuchten hilft.

      Warum diese Einsicht nicht in eine Genehmigung der LED-Lampen mündet, weiß ich nicht.

      Nicht immer sind Vorschriften u.ä. sinnvoll.

      Bei mir hat auch kein TÜV-Kollege jemals in die Blinker geschaut, ob wohl die richtigen Lampen verbaut wären.

      Nach einem Unfall mit Totalschaden (mir war ein unaufmerksamer Zeitgenosse beim Abbiegen aufgefahren > Überschlag) hat aber

      ein vereidigter Sachverständiger meinen Wagen kontrolliert, um anhand der Deformation der Glühwendeln (Blinker) eine

      Aussage zu treffen, ob die Blinker aktiv waren, oder nicht. Sie waren aktiv und ich habe damals 16.000 DM ersetzt bekommen.

      Wie das ausgegangen wäre, wenn er unzulässige Leuchtmittel gefunden hätte....weiß ich nicht.

      Solche Unfälle machen keinen Spaß und sind Gott sei Dank selten.

      Gruß,

      Alfred. H.
      Bei mir hat auch kein TÜV-Kollege jemals in die Blinker geschaut, ob wohl die richtigen Lampen verbaut wären.
      Nach einem Unfall mit Totalschaden (mir war ein unaufmerksamer Zeitgenosse beim Abbiegen aufgefahren > Überschlag) hat aber
      ein vereidigter Sachverständiger meinen Wagen kontrolliert, um anhand der Deformation der Glühwendeln (Blinker) eine
      Aussage zu treffen, ob die Blinker aktiv waren, oder nicht. Sie waren aktiv und ich habe damals 16.000 DM ersetzt bekommen.
      Wie das ausgegangen wäre, wenn er unzulässige Leuchtmittel gefunden hätte....weiß ich nicht.
      Solche Unfälle machen keinen Spaß und sind Gott sei Dank selten.


      Ein Rücklichtglas ist schnell gekaputt, bei nem kleinen Treffer und schon kann jeder halbwegs Sachkundige sehen, dass da ein nicht zulässiges Leuchtmittel drinnen ist.
      Wenn dir jemand mit halbwegs Sachkenntnis drauf fährt und das sieht und der Polizei sagt "ich hab die Bremslichter nicht gesehen" und "gucken sie mal, da hat jemand gebastelt" hast du die Arschkarte...

      Wenn es zum Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge kommt, werden idr. die beteiligten Fahrzeuge zumindest bei uns in der Gegend erst einmal beschlagnahmt, egal ob Schuld oder nicht Schuld und dann kommt die Staatsanwaltschaft, Polizei UND ein Sachverständiger und die gucken sich die Autos an. Ich möchte dann nicht derjenige sein, bei dem man LED Leuchtmittel im Blinker oder Bremslicht findet...
      Das ist ja schon Alles ganz einleuchtend. (wir haben es ja von Leuchten :) )
      Ich frage mich nur wie es auch mit modernen KFZ gehändelt wird ?
      Audi z.B. Da ist hinten Alles mit LED ? ( besoders die schönen Lauflichtblinker) und Andere Hersteller ziehen nach !
      Auch die neuesten Motorräder sind in LED Technik ausgestattet.
      Klar ist es Baujahrbedingt - bei Alt muss alt rein.
      Ja unsere Gesetze sind schon etwas fragwürdig?
      Ich werde einfach mal beim nächsten TüV nachfragen und schauen ob ich eine Eintragung bzw. Sondergenehmigung bekomme.
      Die Glühbirnchen nehme ich mal mit um ggf. vor Ort rückzubauen.
      Dennoch denke ich, wenn eine LED unter Spannung zerstört wird, sind Durchbrennungen/Verschmorungen sichtbar.
      Da wird dann ein Grundsatzurteil her müssen ?(
      Mit den Menschen ist es wie mit den Autos.
      Laster sind schwer zu Bremsen.
      :eek002:
      (Heinz Erhardt)
      Nich umsonst steht bei jedem Verkaüfer der LED Leuchtmittel das sie im Bereich der Stvo nicht zulässig sind. Wer sich darüber hinweg setzt muss sich im klaren sein das er im zweifeslfall ohne Versicherungsschutz unterwegs ist. Die Beleuchtung am Opel (und allen andern KFZ) ist halt mit den Leuchtmitteln auszurüsten mit denen die Zulassung erteilt wurde.
      Wir leben Autos "Opel der Zuverlässige" :wink:
      Das ist ja schon Alles ganz einleuchtend. (wir haben es ja von Leuchten :) )
      Ich frage mich nur wie es auch mit modernen KFZ gehändelt wird ?
      Audi z.B. Da ist hinten Alles mit LED ? ( besoders die schönen Lauflichtblinker) und Andere Hersteller ziehen nach !
      Auch die neuesten Motorräder sind in LED Technik ausgestattet.

      Klar ist es Baujahrbedingt - bei Alt muss alt rein.

      Ja unsere Gesetze sind schon etwas fragwürdig?

      Ich werde einfach mal beim nächsten TüV nachfragen und schauen ob ich eine Eintragung bzw. Sondergenehmigung bekomme.

      Da wird dann ein Grundsatzurteil her müssen ?(


      Die Gesetze sind nicht fragwürdig, sondern ganz einfach.
      Die Beleuchtungseinrichtungen sind Typgeprüfte Bauteile die mit dem Leuchtmittel zusammen geprüft sind.
      Das steht dann als Leuchte nebst Prüfnummer und Leuchtmittel so in der ABE.
      Bei den neuen Autos sind die LED Lampen mit den LED Leuchtmitteln als solche Typgeprüft und stehen entsprechend bei den neuen Autos in der ABE. Würdest du da (wenn es es praktisch hin bekommst) eine Glühlampe rein schrauben, wäre dass auch illegal.
      Modifikation an der Beleuchtungsanlage führt dass zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

      Der TÜV guckt manchmal drüber weg, aber dass ist keine "Legalisierung". Der hat bei einem Kunden auch immer an der LED Kennzeichenbeleuchtung dran vorbei geschaut, die Polizei ein paar Städte weiter fand die nicht lustig und hat das Auto Beschlagnahmt... Dann kam ein Sachverständiger, hat festgestellt dass die Kennzeichenbeleuchtung mit LED Technik unzulässig modifiziert wurde und die Betriebserlaubnis erloschen ist. Das Auto wurde Zwangsstillgelegt.
      Konnte er dann aufm Transporter abholen lassen, die Lampen erneuern lassen und beim TÜV neu Vorführen und anschließend beim Straßenverkehrsamt wieder zulassen... Dazu kamen dann natürlich noch leichter Ölverlust, die Reparatur wurde dann etwas teurer...

      Wenn du die Lampen mit LED Technik eingetragen haben willst, brauchst du ein neues Lichttechnisches Gutachten welches sicherstellt, dass die Lampen den erfordernissen der STVZO in Verbindung mit dem Leuchtmitteltyp genügen. Das dürfte um 3k€ kosten, wenn du es bestehst. Dann kann der TÜV die die Lampen auch mit LED Leuchtmitteln eintragen, vorausgesetzt er sieht dabei keine Beinträchtigung der Originalität (H Kennzeichen).

      So einfach und klar geregelt ist das Spielchen in Deutschland.
      Da wird dann ein Grundsatzurteil her müssen


      Das Grundsatzurteil im Unfalllfall gibts bereits. Das erfordert, dass auf Grund der unzulässigen Veränderung und erlöschen der Betriebserlaubnis der Unfall "passiert", bzw. "begünstigt" sein muss.
      Das heist, wenn du hinten falsche Birnen drin hast und vorne fährt einer drauf, dann macht das nix.
      Wenn du hinten falsche Birnen drin hast und hinten fährt einer drauf, dann liegt es Nahe, dass er vieleicht drauf gefahren ist weil die Beleuchtung nicht so funktionierte wie sie sollte.

      Ob du dann eine Teilschuld oder die volle Schuld bekommst, entscheidet der Richter vor Ort. Bei Gebastel grade an Lichttechnischen und allgemein Sicherheitstechnischen Dingen am KFZ sind die bei uns in der Gegend aber ziemlich unentspannt...
      Na dann O.K.
      Werde die schön sichtbaren Leuchten wieder auf original zurücktauschen und riskiere dass mir Einer voll hinten rein ballert.
      Hauptsache ich war legal unterwegs :thumbup: und meine Karre ist hin.
      Dann warte ich mal ab bis die Leuchten eine Zulassung bekommen.
      Danke für Eure Hinweise.
      Mit den Menschen ist es wie mit den Autos.
      Laster sind schwer zu Bremsen.
      :eek002:
      (Heinz Erhardt)
      Liebe Freunde, es gibt viel Quatsch auf der Welt, nicht alle Gesetze und Vorschriften bleiben aber, wie sie sind:

      Als ich den Führerschein erwarb, mußte man "Deutsch" links abbiegen, "Amerikanisch" war erlaubt, bei Verständigung durch die beiden Fahrzeugführer (ohne Handy, damals)
      mit Handzeichen, oder so. Was für ein Gesslerhut !!!

      Heute ist "Amerikanisch abbiegen" ganz normal und regelkonform, irgendwie ist das denn doch einfacher und ungefährlicher.

      "Früher", als die ersten Corrados in die USA exportiert wurden, gab es einige Rückläufer, die farblich und seitens der Ausstattung nicht dem dortigen Geschmack trafen.
      Sie wurden nach entsprechenden Umbauten hier verkauft, das für die USA damals schon obligatorische 3. Bremslicht mußte stillgelegt und abgedeckt werden !!

      Kurze Zeit später: Halte Dich gut fest: wurde die dritte Bremsleuchte in Deutschland Vorschrift !!!

      Das ist nicht die einzige Quatschsituation, gerade weil es Lampen betrifft, fällt es mir eben ein.

      Manche Sachen brauchen eben bei uns etwas länger, ehe der Nutzen die Bedenken überwindet, haltet aus, für die LED-Front habe ich noch Hoffnung.
      Aus anderen Erwägungen heraus sind ja auch schon einige Glühlampenformen für den Haushalt nicht mehr einzusetzen.

      Gruß + immer gutes Licht !

      Alfred. H.
      Nee nee, die Lauflichtblinker nutzen eine Gesetzeslücke,
      die aus der Zeit unserer Kisten stammt.

      Sinngemäß heißt es da, dass eine Sekunde (sag ich jetzt mal) vergehen darf,
      bis der Blinker seine volle Leuchtkraft entwickelt hat.

      Früher hieß das, dass der Blinker (der ja eigentlich Fahrtrichtungsanzeiger heißt)
      von wenig hell bis nach ganz hell sich etwas Zeit nehmen darf.

      Die heutige Interpretation braucht halt
      von erst links ein Bisschen hell bis ganz nach rechts durch alles hell
      ein wenig Zeit. Oder eben von rechts nach links anders herum.


      Was gar nicht erlaubt ist, ist so n "Night-Rider" Ding vorne.
      Die bewegen sich immer (also nicht nur ne Sekunde oder so),
      haben das falsche Signalbild (vorne rot ist nicht zulässig)
      und kommen meistens vom Wühltisch (also nix mit Bauartprüfung).
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Also ich verstehe diese Hysterie wegen angeblich zu dunkler Lichter und Blinker bei 6-Volt-Autos nicht!

      Wenn ich die hinteren Blinker mancher aktueller Autos sehe, insbesondere VW, die so klein sind, daß sie bei Tageslicht völlig untergehen, dann sind wir mit unseren Rücklichtern immer noch weit besser daran. Gerade gestern auf der längeren Autobahnfahrt wurde ich wieder mit dieser Erscheinung konfrontiert, daß ich mich fragen mußte, ob die ABE dieser Autos auch nur durch Bestechung des KBA zustande gekommen ist.

      Davon abgesehen: Wenn eine 6-Volt-Anlage intakt und frei von Kontaktkorrosion oder Übergangswiderständen ist, dann ist sie vollkommen ausreichend. Spätere Opel-Modelle hatten bei 12 Volt ja auch nur 18-watt-Birnchen für Bremslicht und Blinker. Somit sind sie im Neuzustand auch nicht heller als 18 Watt bei 6 Volt. Dagegen habe ich schon so manche funzelnden 12-Volt-Lichter gesehen.

      Nochmal zur Frage der Zulässigkeit im Hinblick auf Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz im Schadensfall: Weiß jemand genaues, wie sich die Rechtslage bei historischen, innenbeleuchteten D-Schildern verhält? Wobei sich die Frage stellt, ob diese überhaupt als Beleuchtungseinrichtung gelten.

      Da hatte ich nämlich schon mal eine Diskussion mit dem HU-Prüfer. Auch beim Deuvet war man zu dieser Frage ratlos.

      Tschüß
      Klaus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „altopelfreak“ ()

      Die heutige Generation braucht an ihren Autos bald gar keine Blinker mehr, da Blinken völlig überbewertet ist.
      Nicht nur die hinteren Blinker werden immer kleiner, auch die vorderen sieht man oft schlecht weil sie in die Scheinwerfer integriert sind.
      Ort: 89165 Dietenheim bei Ulm/Alb-Donau-Kreis
      - Rekord P2, 2TL, 1700, Bj. 63
      - Rekord P2 Coupe, 1700 S, mit Golde SKD, Bj. 62
      - Rekord A, 4 TL, 1700 mit Golde SKD, Bj. 65