Auf der anderen Seite tauschen wir aber Bremszylinder gegen Reproteile aus, ohne Zulassungsnummer drauf, genauso sieht es mit den Dichtringen für die Radbremszylinder aus. Die wenigsten
kaufen die bei dem Hersteller direkt, sondern lose auf irgendeinem Teilemarkt. Also meistens ohne Herkunftsnachweis oder Rechnung.
Die Motoren werden vom P1/P2/Rekord A mit 3 oder 4 Gang Getrieben verbaut. Hat das einer eintragen lassen? Ich nicht. Der TÜV bei der Vollabnahme hat bei mir sogar einen 55PS Motor eingetragen obwohl
ein 60PS drin ist, aufgrund unvollständiger Unterlagen beim TÜV, also Unwissenheit.
Auch Nachfertigungen von Gläsern sind im Umlauf, die haben auch keine Zulassung. Wie sieht es mit den Repro-Traggelenken aus?
Die Liste mit der Frage nach der Zulässigkeit einzelner Bauteile ist sicher noch zu erweitern.
Ich glaube, bei einem Unfall hat der (fachkundige) Gutachter genug Ansatzpunkte, um eine Zahlung der Versicherung zu verweigern, bzw. die Zulässigkeit des Fahrzeugs anzuzweifeln.
Für Nachbauteile die in Art und Ausführung dem Original entsprechen, gibt es oft keine "Zulassungspflicht".
Auch eine Nachweispflicht wo her du die hast, gibt es nicht.
Bzgl. Rücklichtgläsern, die mitlerweile wohl nachgefertigt werden, bin ich da aber überfragt...
Das Thema 4 Gang Getriebe dürfte allgemein unkritisch sein, weil die 4 Gang Getriebe a) die Höchstgeschwindigkeit nicht verändern (letzer Gang bleibt i=1:1 übersetzt) und bereits in der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges erfasst sind.
Nebenbei unabhänig von der rechtlichen Thematik lässt sich heute sowieso nicht mehr nachweisen, mit was für einem Getriebe das Auto jemals ausgeliefert wurde, da die Archivunterlagen meines Wissens abgebrannt sind und die Höchstgeschwindigkeit die gleiche bleibt und es damit an Hand der Fahrzeugpapiere / Werksunterlagen gar nicht nachvollziehbar wäre.
Ein anderer (Leistungsstärkerer) Motor muss natürlich eingetragen sein.