Oldtimer gestohlen...

    Guten Abend in die Runde

    Bin in diesen THREAD zufällig "gestolpert". Was soll ich sagen: Spannnung & Eomtionen pur!
    Habe geschlagene 30 Minuten gelesen (das toppt alle meine sonstigen Online-Lesegewohnheiten) - und das will was heißen!
    Kommentieren möchte ich hierzu nichts.

    Aber ein großer Irrtum ist mir aufgefallen (wird gerne mal falsch eingeschätzt):
    Wenn jemand einen Fehler begeht (was ja durchaus menschlich ist) und somit in Schuld gerät,
    so kann er sich dafür beim Geschädigten nicht "entschuldigen". Allenfalls kann er um Entschuldigung bitten.
    Entschuldigen kann ihn nur der Geschädigte! Es kann als ein Zeichen große Güte oder Stärke angesehen werden, eine Entschuldigung anzunehmen/auszusprechen,
    und somit dem in die Schuld geratenen zu vergeben. Diese Form der Ent-Schuldigung kann im nachhinein zu einer Entlastung beider Parteien führen (muss aber nicht).

    Alles in allem hätte ich es schade gefunden, wenn der Thread vorzeitig geschlossen worden wäre (Danke also an Mark für seine guten Nerven), denn man konnte ja einiges wichtiges daraus lernen (oder eben auch nicht).
    Oder wie es der Rheinhesse sagt: Nix iss so schlecht, dass es net für ebbes gut iss!

    Danke auch an alle Beteiligten für die kurzweiligen Beiträge.
    Gruß in die Nacht vom Frank (aus dem Taunus)
    61479 Glashütten im Taunus / OPEL Rekord B Coupé 1,7 S, Bj.66