Scheinwerfer und Ganganzeige :)

      Ja, das stimmt! Ein Biluxscheinwerfer ist und bleibt einer. Die Streuscheibe ist auf die Kugellampe ausgelegt. Eine Umrüstung auf H4 kann zur Streuung des Lichtkegels und Blendung des Gegenverkehrs führen.

      zulässig ist es definitiv nicht!!!!

      Deshalb vorher versuchen und an einem Einstellgerät prüfen.

      Oder einfach Finger weg.

      Ebenso verboten wie eine Xenon Umrüstung.
      Fahr ich im C Kadett auch schon über 10Jahre. Ein Traum!
      Die sogenannte R2 Glühlampen sehen aus wie H4 , haben aber den Bilux - Sockel P45t und sind Ersatz für

      die kaum noch erhältlichen Bilux AS-Birnen mit dem runden Glaskolben.

      Also quasi Ersatz für Bilux . Die hab ich auch drin im alten Bilux - Scheinwerfer, ganz legal mit 45/40 Watt

      voelkner.de/products/104106/Os…28UA7wEAQYASABEgJesPD_BwE
      Beste Grüße aus Marl , Uli :wink:

      IG Rekord C u. Commodore A 1966-1971
      ALT-OPEL IG 1972 , 4645
      Ja, Klaus, das tut es !

      Diese Lampen sind der adäquate aktuelle Ersatztyp, 100% legal und zugelassen.

      Die Annahme, der Glaskörper des eingesetzten Leuchtmittels müsse eine Kugelform aufweisen, ist schlichtweg Unsinn.
      Die Form des Glaskörpers hat keinerlei Auswirkungen auf die Eigenschaften des Leuchtmittels.

      Hier sind einzig und allein die technischen und geometrischen konstruktiven Daten, passend zur jeweiligen Normierung des Leuchtmittels von Relevanz.

      Die Ersatztype ersetzt den alten Typus, sollte aber möglichst paarweise eingesetzt werden.

      Gruss aus DO
      Klaus

      Manic Mechanic schrieb:

      Ja, Klaus, das tut es !

      Diese Lampen sind der adäquate aktuelle Ersatztyp, 100% legal und zugelassen.

      Die Annahme, der Glaskörper des eingesetzten Leuchtmittels müsse eine Kugelform aufweisen, ist schlichtweg Unsinn.
      Die Form des Glaskörpers hat keinerlei Auswirkungen auf die Eigenschaften des Leuchtmittels.

      Dann verstehe ich nicht die Unzulässigkeit anderer H4-Lampen mit Biluxsockel! Worin liegt der Unterschied?

      Darüberhinaus stellt sich immer noch die Frage, ob diese H4-Lampen in alle alten Scheinwerfergehäuse eingesetzt werden dürfen, deren konstruktive Beschaffenheit (z. B. Streuscheibe) für die verwendung von klassischen Bilux-Birnen ausgelegt ist.

      Und wie verhält es sich mit 6-Volt-H4-Lampen, die ja ebenfalls angeboten werden?

      Tschüß
      Klaus
      Hallo Klaus,

      hier war lediglich vom 45/40 W Halogen Bilux Ersatztyp, der in allen seinen Spezifikationen der Standard Bilux Type entspricht, die Rede.
      Mit "H4" hat dieses Leuchtmittel überhaupt nichts zu tun.

      Die 60/55W "H4 Typen" mit Bilux Sockel sind hingegen nicht zulässig, alleine schon weil die Leistungsdaten nicht mit den Vorschriften übereinstimmen.

      Über Kompatibilität eines Leuchtmittels mit einer Leuchte bzw. einem Scheinwerfer und dessen einwandfreie Funktion mit diesem Scheinwerfer entscheidet einzig und allein die richtige innere Position und Anordnung der Leuchtfäden und Reflektoren dieser Leuchtmittel in den Brennpunkten der Scheinwerferreflektoren und zu den Streuscheiben hin.

      Der Glaskolben beherbergt lediglich die zur beständigen Funktion der Fäden notwendige Atmosphäre und lässt das Licht ungehindert passieren und besteht dazu aus klarem und vollständig schlierenfreiem Glas.

      Eine Beeinflussung des Lichtaustrittes durch den Glaskolben ist absolut unerwünscht.

      Die Form des Glaskolbens ist damit irrelevant.

      Ein unnötig grosses Volumen des Glaskolbens bei einer Füllung der Lampe mit einem teuren technischen Gas ist hingegen unwirtschaftlich und unsinnig.

      Die unzulässigen 60/55W "H4" Lampen mit Bilux Sockel, sind bis auf die Leistungswerte identisch mit der 45/40W Variante und funktionieren deshalb in allen für 45/40W Bilux konzipierten Scheinwerfern ebenso einwandfrei, wie die Originalleuchtmittel und die schwächere Ersatzvariante.
      Sie brennen lediglich etwas heller.
      Aus den bereits genannten Gründen ist aber eine Blendung des Gegenverkehr bei korrekt eingestelltem Abblendlicht ebenfalls ausgeschlossen.

      Es wird ausserdem mit einiger Sicherheit niemand auf die Idee kommen (weder bei einem Schadengutachten im Auftrage des geschädigten Fahrzeughalters, noch bei einer Hauptuntersuchung), aus einwandfrei funktionierenden Scheinwerfern die Leuchtmittel herauszufummeln, um denen eine Illegalität oder Fehlfunktion in Form von "zu hellem Leuchten" oder gar einen Einfluss auf ein Unfallgeschehen attestieren zu wollen.
      Das wäre ebenso absurd, wie technisch zu 100% auszuschliessen, bzw. zu widerlegen.

      Der Prüfer sieht und prüft vielmehr jeden Tag von Morgens bis Abends 12V Fahrzeuge mit hellem Licht und wird deshalb eher eine trübe 6V Funzel als abweichend von der Norm wahrnehmen.

      Man muss und kann nun aber auch niemanden zu seinem Glück zwingen.

      Dem einen Zeitgenossen sind halt unsinnige Vorschriften und Paragraphen das Allerliebste auf der Welt, während ein anderer Typus Mensch lieber auf (s)einen gesunden Menschenverstand und seinen technischen Durchblick als Fachmann schwört, bzw. vertraut.

      Ich zähle mich definitiv zur letzteren Gruppe, das kann und soll aber jeder für sich halten, wie er will.

      Wer sich nicht traut, der fährt eben mit 45/40W Lampen sicherer, weil er sich zu 100% knöllchensicher wähnt.

      Die mutigeren und technisch bewanderten Zeitgenossen fühlen sich im Gegensatz dazu eher sicherer, wenn sie das Optimum an Licht aus ihren serienmässigen Scheinwerfern herausholen können und deshalb einfach mehr und besser sehen können.

      So soll ein jeder nach seiner Façon glücklich sein und möge für sich entscheiden, was für ihn der richtige (sicherere) Weg ist.

      Kadavergehorsam oder bessere Sicht, bzw. besseres Licht ?!

      Just do as you like ! ;)

      Gruss aus DO
      Klaus

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „Manic Mechanic“ ()

      Oder soll ich mehr dazu sagen?

      Also:

      Höhere Leistungsaufnahme trotz passendem Sockel kann ich nicht befürworten. Gerade bei den ollen Opel ist das eher brandgefährlich, weil die Scheinwerfer gerne mal KEINE Sicherung haben.

      Grundsätzlich sind "Lichttechnische Einrichtungen" an Fahrzeugen immer "bauartgeprüft".
      Das gilt auch für die Leuchtmittel.
      Den Zusatz "1)" , mit der Angabe über die ECE Konformität haben die aber bei dem o.g. Typ nicht gemacht.
      Also sind diese als "Nachfolger" benannten Dinger eigentlich nicht zulässig.

      Womit ich wieder auf Manic Mechanik zurück komme. Warum sollte ich hier nicht die Sicherheit verbessern, wenn aktuelle Technik das hergibt. Und der Hersteller ist ja auch eher vertrauenswürdig. Eine G-Kat-Nachrüstung z.B. ist ja schließlich auch ausdrücklich erlaubt.

      Also ist eine offizielle Antwort:
      Nee, dat darf nicht.

      Inoffizielle Antwort:
      Ich würde es tun.

      90% der TÜFF-Prüfer merken das gar nicht. 9% fänden das gut. Und wer an das Eine Prozent Gerät, hat Pech gehabt. Und die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall mit Todesfolge verklagt zu werden, weil man ein falsches Birnchen drin hatte, halte ich für noch geringer (aber sie besteht, das Risiko muss jeder selber abwägen).
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      ...wegen des Preises für eine OSRAM 64183 können die geneigten Interessenten mal einen
      Blick in das Angebot des "Motointegrator" werfen, er hat den Typ von Osram zu rund 1,92€
      im Angebot und von Bosch zu etwas über 2€. Unter "Vergleichsnummern" kann man auch die
      Bezeichnungen von GE (General Electric), Philips + co. finden.
      Mehr muß der Spaß nicht kosten. Die o.a. Adresse ist bei vielen Markenartikeln eine gute Anlaufstelle !


      Gruß,

      Alfred. H.
      Dirk, da sind wir absolut pari !

      Tausi schrieb:



      Den Zusatz "1)" , mit der Angabe über die ECE Konformität haben die aber bei dem o.g. Typ nicht gemacht.


      ... und das hat ganz einfache Gründe:

      1. Zu Bilux Zeiten hat ohnehin noch kein Mensch geahnt, dass es 'zig Jahrzehnte später mal europäisches Recht und ECE Richtlinien geben würde.

      2. Das ECE Konformitätsgedöne kostet nicht wenig überflüssiges Geld.

      3. Für eine "tote" Technologie von vorgestern, die in Neufahrzeugen schon ewig nicht mehr eingesetzt wird, lohnt sich das schlicht weg nicht mehr.

      4. ist es für den technischen Einsatz völlig unerheblich, ob ein Substitut für ein Leuchtmittel, für das es zu seiner Zeit nur eine DIN Norm gab und das dieser technisch entspricht, mit neumodischen ECE Richtlinien konform ist.

      Das ergibt sich ja auch im Umkehrschluss, denn wenn das Substitut technisch dem Ursprungsprodukt und damit der alten Norm entspricht, ist es automatisch mit der ECE Richtlinie konform, die an deren Stelle in Kraft trat und für solche, in Relation zum aktuellen Tagesgeschäft seltenen, Oldtimer-Fälle reicht der gute alte Ermessensspielraum eines denkenden Vollgutachters der blauen Truppe immer noch völlig aus .... ;) ;)
      @Manic Mechanic, @Tausi

      Vielen Dank für die umfassende Klarstellung.

      Interessant finde ich vor allem den Aspekt mit den fehlenden Sicherungen bei höherer Leistungsaufnahme.

      Es geht mir bei der Frage der Zulässigkeit/Erlöschen der Betriebserlaubnis gar nicht darum, was ein HU-Prüfer dazu sagen könnte, sondern um die Reaktion der Versicherung im Schadensfall. Bei kleinen Blechschäden werden die sich nicht für Scheinwerferbirnchen interessieren. Was aber, wenn es um 5- oder 6-stellige Beträge geht? Da werden die solange das Auto auseinandernehmen, bis sie etwas finden, um sich um die Regulierung herumzudrücken! Falsche Birnen, deren Einbau die Betriebserlaubnis in Frage stellen, dürften da ein gefundenes Fressen sein.

      Die Entscheidung muß nun jeder selbst treffen.

      Tschüß
      Klaus
      @Tausi Hallo, danke für die Erläuterungen - E-Prüfzeichen hab ich nicht beachtet. Ich dachte Osram als namhafter Hersteller? Naja.

      Hab noch ein bisschen gegoogelt, und siehe da : z.B. Bosch,Hella und Narva bieten diese Glühlampen mit ECE R37 Prüfzeichen an

      bzw. weisen auf die STVZO-Konformität hin. Nur schade, daß man explizit danach suchen muss.
      Beste Grüße aus Marl , Uli :wink:

      IG Rekord C u. Commodore A 1966-1971
      ALT-OPEL IG 1972 , 4645

      Osram ist ein anständiger Hersteller und gibt Auskunft !

      Liebe Freunde,

      ob es zulässig ist, die Osram-Type 64183 als Ersatz für die altbekannte Bilux - AS zu verwenden, habe ich mal direkt bei Osram angefragt und die u.a.
      Antwort erhalten. Ja, ist zulässig, siehe dazu auch die anliegenden Bescheinigungen. Der Mailverkehr zur Kenntnis.

      Die Bibel meint dazu: Fraget, so werdet ihr Antwort erhalten !

      Gruß + viel Spaß,

      Alfred. H.




      Sehr geehrter Herr Alfred. H.

      vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten. Die von Ihnen genannte Lampentype >64183< hat die Straßenverkehrszulassung und darf in Scheinwerfer eingebaut werden,
      die ursprünglich für eine BILUX R2 Lampe mit 40/45W ausgelegt sind. „Original“ BILUX R2 Lampe 12V 40/45W (40W für Abblendlicht- 45W für Fernlicht)
      Beiliegend finden Sie als Nachweis die Genehmigung des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes.
      Gute Fahrt!

      Mit freundlichen Grüßen Martin Lohrmann Global Account Customer
      Quality Manager OSRAM GmbH AM QM CQM Customer Quality Management
      An der Bahnbrücke 89542 HerbrechtingenTel. +49 (0)7324 / 12-191
      Mobile +49 (0)160 907 667 58Fax +49 (0)7324 / 12-494
      mailto: m.lohrmann@osram.dewww.osram.com
      Please consider the environment before printing this e-mail!OSRAM GmbH:
      Chairman of the Supervisory Board: Peter Bauer; Managing Directors: Dr. Olaf Berlien (Chairman),
      Ingo Bank, Dr. Stefan Kampmann;Registered office: Munich; Commercial registry: Munich, HRB 201526;
      WEEE-Reg.-No. DE 71568000 From: alfred. h. Frage zu Scheinwerferlampe


      Sehr geehrte Damen und Herren, wegen einer Scheinwerferlampe habe ich eine Frage an Sie, es geht um das Produkt: 64183.
      Das ist nach Ihren Unterlagen der Nachfolgetyp für die uralten Bilux-AS-Lampen. Die "neue" Bauform wird (meines Wissens)
      auch als HALOROAD bezeichnet, sie paßt mit ihrem Sockel in die "alte" Bilux-AS-Fassung. Hin und wieder gibt es unterschiedliche Ansichten,
      ob ein Einbau der neuen Type zulässig wäre, oder nicht. Deshalb meine konkrete Frage: - ist der Einbau der Type 64183 in Scheinwerfer mit Bilux-Aufnahme zulässig ?
      - gibt es dazu eine Prüfunterlage o.ä. ? Die gleiche Wattage ist natürlich vorausgesetzt.

      Gruß, Alfred. H.
      Dateien
      Guck an....
      Bauart-Genehmigung als Erweiterung zu einem bestehendem Produkt
      (jetzt verstehe ich den Begriff "Nachfolger") beim KBA schon 1997.
      ECE-Norm erwähnt im Produktdatenblatt ganz aktuell von...
      ... HEUTE !?!! (wie geht das denn? - egal, ich muss nicht alles verstehen)

      Warum schreiben die das nicht direkt dran? (Na ja, vielleicht geht das erst seit ...heute?)

      Danke Alfred
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      @Tausi

      und an alle, die es interessiert ...

      Moin zusammen,

      hier ist nichts weiter aktuell vom 22.01.2019, als der per e-mail an Alfred versandte Archivauszug des Datenblattes.

      Die Bauartgenehmigung ist von 1997 und niemand von Osram hat an die völlig absurden Spekulationen gedacht, die sich hier oder anderorten neuerdings entspinnen.

      Auch auf allen anderen Lampenverpackungen, die ich in meinem Leben jemals in den Händen hatte, ist nie explizit auf eine ECE Konformität hingewiesen worden.

      Bei handelsüblicher Ware hat sich da auch noch nie jemand drum gekümmert, sondern auf das vertraut, was der Fahrzeughersteller verbaute, bzw. angab, was da rein gehörte oder was man bei einem Defekt vorfand und einfach äqivalent ersetzte.

      Auch Datenblätter zu Leuchtmitteln waren nie als Info für Konsumenten gedacht, sondern stellen nach wie vor die gesetzlich vorgeschriebene Produktdokumentation dar, die jeder Hersteller für seine Produkte zu erstellen und bereitzuhalten hat, und damit für gewöhnlich lediglich bei Produkteinführung seine Primärkunden, die Fahrzeughersteller, versorgt und deren Konstrukteure und Einkäufer für die Erstausrüstung mit einem bestimmten Zulieferprodukt gewinnen will.

      Etwas weniger Spekulation täte einfach gut.

      Wissen und verinnerlichen sollte der Verbraucher, dass jeder deutsche Einzelhandelsanbieter nicht zur Verwendung im deutschen Strassenverkehr zugelassene Produkte gesondert als unzulässig und nicht StVZO-konform zu deklarieren hat und darauf hinweisen muss, dass Verkauf und Erwerb dieser Produkte legal ist, nicht aber der Einsatz im öffentlichen Strassenverkehr, im Geltungsbereich der besagten StVZO.

      Alles andere kann man getrost den Verantwortlichen und professionell in den o.g. Bereichen tätigen Menschen überlassen.

      Verbraucher und Laien haben ebensowenig Einfluss, Zugriff und Mitspracherechte auf die, bzw. bei der Zulassung von Lebensmitteln, Medikamenten, chemischen Produkten, Putzmitteln usw. usw., von denen sie absolut keine Ahnung haben.

      Ganz schlimm ist auch, dass sich neuerdings immer mehr fachlich ebenso völlig inkompetente Politiker und Juristen massiv versuchen, sich in solche Prozesse und Bereiche einzumischen, die sie nicht einmal ansatzweise verstehen oder begreifen können und dieser Schwachsinn dann von ebenso inkompetenten Journalisten und Hobbyisten als vermeintliche Wahrheiten oder vermeintlich authentische Infos & Fakten über die Medien verbreitet wird.

      Es wird massiv über Dinge lamentiert, geurteilt und verhandelt, die von all denjenigen die da behaupten, lamentieren, verhandeln und aburteilen, nicht mal ansatzweise kapiert worden sind.

      Bestes Beispiel für diesen ganzen Nonsens ist der sogenannte "Diesel-Skandal" und die sogenannten Software-"Manipulationsvorwürfe".

      Es hat niemals jemand in diesen Bereichen Software "manipuliert", sondern es wurde lediglich nach den Erfordernissen der Praxis entwickelt.

      Die vorhandenen rechtlichen Spielräume mussten dabei von allen Herstellern gleichermassen berücksichtigt, der Konstruktion vorgegeben und praktisch ausgeschöpft werden.

      Die Hauptbeurteilungskriterien der Kundschaft waren dabei immer nur die folgenden:
      Motorleistung, Fahreigenschaften und Verarbeitungsqualität in Relation zum Kaufpreis des Fahrzeuges.

      Wer hier negativ aus dem Rahmen fiel, verlor massiv Kunden & Marktanteile.

      Niemand hat dort Betrug im Sinn gehabt, sondern lediglich Entwicklungsfortschritt im Sinne von technischer Machbarkeit, Kundenzufriedenheit und Konkurrenzfähigkeit.

      Die Konstruktionsvorgabe:
      "Manipulation zum Wettbewerbsvorteil, zur Gewinnmaximierung und zum Nachteil von Kunden" ist derart absurder Schwachsinn, für einen technischen Entwickler und für einen Fahrzeughersteller, der eine Reputation auf Basis nachhaltig wertiger technischer Produkte begründen und aufrecht erhalten muss, dass eigentlich jedem Menschen, mit elementarem technischen Verständnis klar sein muss, dass es sich hier nur um völlig absurde, konstruierte Behauptungen total ahnungsloser Sesselfurzer handeln kann.

      Schade, wenn sich diese üble Mentalität in Form von Obrigkeitsgläubigkeit und Kadavergehorsam bis in alle Bevölkerungsschichten verbreitet.

      Das Volk ist aber leider viel zu dämlich und glaubt lieber, was in der Zeitung oder sonstwo geschrieben steht, als mal selbst das eigene Hirn zu bemühen.

      In diesem Sinne:

      Schönen Mittwoch und
      Beste Grüsse aus DO

      Klaus

      Manic Mechanic schrieb:



      Ganz schlimm ist auch, dass sich neuerdings immer mehr fachlich ebenso völlig inkompetente Politiker und Juristen massiv versuchen, sich in solche Prozesse und Bereiche einzumischen, die sie nicht einmal ansatzweise verstehen oder begreifen können und dieser Schwachsinn dann von ebenso inkompetenten Journalisten und Hobbyisten als vermeintliche Wahrheiten oder vermeintlich authentische Infos & Fakten über die Medien verbreitet wird.

      Es wird massiv über Dinge lamentiert, geurteilt und verhandelt, die von all denjenigen die da behaupten, lamentieren, verhandeln und aburteilen, nicht mal ansatzweise kapiert worden sind.

      Jetzt hat ja kürzlich in einer Talkshow ein Lungenfacharzt für Furore gesorgt, als er ausführte, dass die angeblich vom Diesel ausgestossenen Schadstoffe für die menschliche Gesundheit gar nicht so schädlich sind wie bisher behauptet, sondern dies nur von irgendwelchen grünen Politikern masslos aufgebauscht wird.

      So ist es doch mit Vielem!

      Tschüss
      Klaus
      Genau, Klaus, den habe ich auch im TV gesehen !! ;)

      Was andererseits ebenso saugefährlich, wie unnütz ist und in ganzen Umgebungen von amerikanischen Hafenstädten und sonstwo auf der Welt für einen sprunghaften Anstieg der Krebsraten und massenweise zunächst ungeklärte Todesfälle gesorgt hat, ist die wahnsinnige Schwerölbrennerei und das völlig nutzlose Umherkariolen von Waren und Menschen auf den Weltmeeren, durch Handelsschifffahrt, Logistik- und Kreuzfahrtindustrie.

      Dazu kommt die immer aberwitzigere Verlagerung von Schwerlastverkehr zu Lande von der Schiene auf immer mehr stinkende LKW und die Verweigerung von Ausbau und Einrichtung umweltfreundlicher elektrischer Strassen-, Stadtbahn- und Obuslinien zugunsten der Dieselbusflotten durch den ÖPNV.

      In Stuttgart richtet man Dieselfahrverbote ein, aber die Stadt setzt auf neue Diesel-Linienbusse ...

      Völlig aberwitzig, dieser ganze Humbug.

      Gruss aus DO
      Klaus