Tüv Abnahme 21 iger.Probleme mit Fin

      Tüv Abnahme 21 iger.Probleme mit Fin

      Hallo liebe Forengemeinde, leider darf mein gut bekannter Dekra Prüfingenieur keine Vollabnahmen nach 21 machen.Dürfen wohl nur die Dekras im Osten.Jetzt bin ich hier zum Tüv Rheinland gefahren erstmal ohne P1, und habe Ihm die schwedischen Papiere sowie einen Alten Kfz Brief vorgelegt.
      Er wollte dann noch Fotos vom Typenschild Motornummer und der Fin.Die Fin hatte ich mit einem Elektrogravierer vorher natürlich nachgezeichnet so das man da überhaupt was erkennen kann.
      Jetzt hat er sich heute per E- Mail gemeldet und mir gesagt bezüglich der techn Daten wäre alles klar , nur seines wissens wäre die Fin nicht eingraviert und ich sollte einen Nachweis erbringen das dies damals bei Opel so üblich war.Wie kann ich Ihm das glaubhaft dokumentieren?
      Soll ich da Opel anschreiben?Oder habt Ihr da eine Idee?
      Bist Du im Besitz einer Betriebsanleitung Restorer ? Falls nicht, habe ich hier eine, die ich Dir ausleihen könnte, sie ist zwar für einen 1200er, aber das ist ja egal,
      auf der S. 2 steht dann dort, dass die Fahrgestellnummer elektrisch eingraviert gehört.

      Kannst Du Dir gerne abholen.
      Gruß aus OP
      Viele Grüße aus Opladen

      Rekord P1 - 1959 - 2 Türer
      Danke das ging aber rasch.Hab eine Betriebsanleitung schau da gleich mal rein.Hab eben noch mit dem Prüfer telefoniert , er benötigt nur noch ein aussagekräftiges Dokument bezüglich der Fin.Die anderen techn.Daten hat er wohl.Hoff das die Abnahme dann glatt durchläuft.Danke Euch für den Tipp
      Beim P2 steht das auch so in der Bedienungsanleitung. Du kannst mir ,wenn du willst die TÜV Email Adresse von dem Prüfer schicken. Ich kann dann über meine,TÜVEmail eine von meiner Bedienungsanleitung Schicken. hat ev etwas mehr Glaubwürdigkeit. Mann muss beachten dieTÜVJungs sind alle noch etwas jünger ( gut so). Viele alten wo das noch wissen schon in Rente.
      Gruß Ingo aus 71083 Herrenberg/Württemberg , Opel Rekord PII Limo L 4 Türig mit Faltdach.
      Hallo, da gibt es den Paragraphen 59 in der Strassenverkehrszulassung (StVZO), in diesem steht, daß die Fahrgestellnummer bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung vor dem 1.1.69 liegt, eingraviert sein darf. Würde ich dem TÜV-Onkel mal unter die Nase reiben. Diesen Paragraphen kennen anscheinend nur die "Sachverständigen", die mittlerweile auf dem Friedhof liegen. Ich hatte zu meiner P-Rekord-Zeit nie Probleme.

      Man kann die eingravierte Nummer auch kurzfristig sichtbar machen, wenn man Salzsäure aufträgt. Hält dann einige Stunden an.

      Gruß Winfried

      PS: Das Getriebe ist noch da
      Hey Restorer62,
      auch wenn ich eher mit deinem guten Bekannten sympathisiere,
      muss ich die jungen blauen Kollegen etwas in Schutz nehmen.
      Man kann nicht alles wissen - schon gar nicht, wenn man einen Golf 3 als Oldtimer empfindet.
      Hier bei uns in der Gegend, habe ich zum Beispiel das Gefühl, dass das BMW E30-Fieber ausgebrochen ist.
      Da fahren die ganzen U30-Jungs voll drauf ab. Und die Preise klettern!
      Ein P1 dagegen ist für die so, wie für uns Vorkriegsautos. Da haben die Meisten keinen Plan von.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C