Hallo Leute,
Erstmal danke für die Beileidsbekundungen,
Ich hoffe auch das es schnell und gut gemacht wird.
Mir ist auch klar das es Interpretationspielraum gibt, aber die Eckdaten sind abgeklärt.
Sollte ich keine Komplettüberholung bekommen, wie es verkauft wurde, ist das ein
Sachmangel und erfüllt bei der jetzt anstehenden Überholung wenn sie nicht korrekt
stattfindet den Tatbestand des Betruges mit Vorsatz.
Ich denke, das ist dem Verkäufer auch klar.
Die Verkaufsanzeige ist bei mir gespeichert und somit als Beweis und Grundlage jederzeit verfügbar,
also alles in allem ne recht gute Ausgangslage.
Gruss Andre
Erstmal danke für die Beileidsbekundungen,
Ich hoffe auch das es schnell und gut gemacht wird.
Mir ist auch klar das es Interpretationspielraum gibt, aber die Eckdaten sind abgeklärt.
Sollte ich keine Komplettüberholung bekommen, wie es verkauft wurde, ist das ein
Sachmangel und erfüllt bei der jetzt anstehenden Überholung wenn sie nicht korrekt
stattfindet den Tatbestand des Betruges mit Vorsatz.
Ich denke, das ist dem Verkäufer auch klar.
Die Verkaufsanzeige ist bei mir gespeichert und somit als Beweis und Grundlage jederzeit verfügbar,
also alles in allem ne recht gute Ausgangslage.
Gruss Andre