Tüv bericht, gefälshte fin?

      Tüv bericht, gefälshte fin?

      Guten Tag,
      Ich habe mein Auto heute beim Tüv vorgeführt... und der hat mit total geshockt... er meine die fin sei warscheinlich nicht echt... das Auto war noch nie in Deutschland angemeldet habe es allerdings von einem seriösen Händler.
      Jetzt die frage, der tüv mein die nummer muss eingeschlagen sein aber sie ist ich nenne es eingenadelt mit einzelnen punkten... wie muss die Fin aussehen? Ich bin zotal schockiert!!
      In den papieren und überall aus ungarn ist die selbe nummer zu lesen...

      Nebenbei muss ich tatsächlich einen warnblinker einbauen? Der tüvler meint immer und überall...

      Danke für die hilfe!!

      Mfg
      Friederich Eberle
      Warnblinker muss tatsächlch nachgerüstet werden und die Fg.Nr. ist mit einem elektroschreiber eingraviert, das ist nach über 50 Jahren oft nicht gut abzulesen.
      Ab Werk gab es beim P2 keine eingeschlagenen Fg. Nummern. Da bist Du leider an einen nicht Fachkundigen Prüfer bezüglich älterer Opel Modelle gekommen.

      Diese Frage taucht immer wieder mal auf, siehe Beitrag von 2016 Hilfe wo ist die Fahrgestellnummer beim P2
      Wir leben Autos "Opel der Zuverlässige" :wink:
      Hallo Friederich,

      dieses Thema hatten wir schon öfter hier. Die Fahrgestellnr. ist original in Fahrtrichtung oben rechts in ein freies/blankes Feld elektrisch eingraviert !! Meist ist sie schlecht zu lesen wenn nicht mal nachgeschrieben wurde. In unmittelbarer Nähe gibt es dort noch eingeschlagene Zahlen die aber nur mit der Produktion zu tun haben.
      Tip in dieser Sache,immer vor einem TÜV oder Prüftermin bei einer Neuzulassung schauen ob die Fahrgestellnr. in den Papieren mit der eingravierten bzw. der auf dem Typenschild übereinstimmt. Falls nicht mehr leserlich die Nr. in dem freien Feld nachschreiben oder eben ganz erneuern.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Ich nochmal Friederich,vielleicht solltest du einfach mal bei dir in der Gegend zu Jungs Kontakt aufnehmen die auch P1 P2 ´s am Start haben die fahren sicher alle noch mit eingravierter Nr. und kennen einen fachkundigeren Prüfer,davon ab lese ich mal in der ABE nach,da meine ich steht drin wie die Nr. angebracht ist. Ich schaue nach und melde mich. Falls du bis dahin keinen anderen Weg gefunden hast gebe ich dir Seite etc. durch. Dann kannst du dem Prüfer entsprechendes Wissen liefern.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Wenn der Prüfer die Nummer an sich nicht anzweifelt, kannst Du die Nummer in gleicher oder vom Prüfer gewünschten Größe an der geplanten Stelle einschlagen.
      Maschinenbauer und Werkzeugmacher haben in der Regel Schlagzahlen und -buchstabensätze in verschiedenen Größen zur Hand. Nur immer schön nen Handamboß beim Blech unterlegen,
      damit Du nicht aus Versehen ne neue Reserveradmulde reinwemst.

      Viel Erfolg!

      DT
      LK Osnabrück - where the rust never sleeps...

      Rekord A ,1700er 4 Gang, 2T Limo, EZ 05/63 Schweden
      Tja,genau das ist das Problem,da kommste nicht großartig hin zum unterlegen !! Oder du bist gezwungen eine andere Stelle zu wählen aber ich würde ganz einfach die von Opel originale Version und Stelle bevorzugen...einfach das Personal wechseln hilft meist.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Lt. Gesetzestext darf die Fahrgestellnummer bei Fahrzeugen vor Erstzulassung vor dem 1.10.69 eingraviert sein. Das sollten die "Ingeneure" beim tüv eigentlich wissen, ebenso die Prüfer. Die können nachschlagen in ihren Unterlagen und werden dann sehen, daß die Nummer ordnungsgemäß eingeprägt ist. alles ist nachzulesen im § 59 der StVZO. Auf den Paragraphen würde ich den Prüfer hinweisen, denn die wenigsten , die noch einen P 2 kennen, sind noch am arbeiten

      Das mit dem Nachschlagen der Fahrgestellnummer ist natürlich möglich, aber nicht erforderlich, wenn sie gut sichtbar und lesbar ist. das Nachschlagen erfordert wieder Mehrkosten, da der TÜV die Nummer begrenzen muß, ebenso wird ein Vermerk in den Papieren gemacht, der auch nicht kostenlos ist

      Eine Warnblinkanlage ist natürlich Pflicht und muß nachgerüstet werden. Hatte vor einigen Tagen einen Kadett A aus Ungarn hier, der hatte das gleiche Problem. Nach der Nachrüstung wurde der Wagen umgehend abgenommen

      Gruß Winfried
      Eher ein Fall von Unwissenheit, da diese Angelegenheiten ja recht selten sind und jüngere Ingenieure noch nicht mit der Thematik zu tun hatten und auch nicht genau wissen, nach welchen Paragraphen sie die Beurteilungen machen sollen. Was Die Scheibenbremse angeht - setzt Euch mal mit mir in verbindung

      Gruß Winfried
      Der Kollegah soll sich kundig machen.
      Man kann nicht Alles wissen, sollte aber wissen wo's steht.

      Willkür ist Quatsch - "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

      Tausi schrieb:

      Der Kollegah soll sich kundig machen.
      Man kann nicht Alles wissen, sollte aber wissen wo's steht.

      Willkür ist Quatsch - "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt


      Grundsätzlich ist bei solchen Abnahmen der Antragssteller nachweispflichtig.
      Wenn er nicht einmal ne Bedienungsanleitung hat und die vorlegen kann, und sowieso keine Warnblinkanlage, liegt das nicht am Prüfer.
      Zumindest mit dem "Wissen" war es dann aber nicht weit her.

      Das mit der Warblinkanlage ist zwar nicht zu vermeiden, aber technisch kein Problem. Normale Warnblinkschalter für 6V dürften sich noch auftreiben lassen und lassen sich unauffällig montieren. Besser für den P2 (nehme ich an?) wäre aber ein spezieller Warnlichtschalter mit Bremslichtabschaltung, wegen des intermittierenden Blinkers, sonst kommt beim Tritt auf die Bremse und gleichzeitigem Warnblinken der ganze Stromkreis durcheinander. Aber diese Warnlichtschalter sind heute rar.

      Aber seit wann brauche ich für die Vollabnahme eine Betriebsanleitung?

      Tschüß
      Klaus
      Guten Abend,
      Danke für die vielen Antworten. Ich sehe das echt auch als unwissenheit des prüfers und woher soll ers auch wissen...
      Eine Bediehnungsanleitung habe ich aber echt nicht gewusst/geseh das dies dort so drin steht... ich frage am Montag beim tüv Prüfer nochmal nach ob ihm das im zusammenhang mit dem paragraphen ausreicht... @Stefan, sonnst werd ich nochmal auf dich zurück kommen

      Das mit dem Warnblinker wusste ich einfach echt nicht... aber egal machbar ist das auf jeden fall!!

      Vielen Dank!!
      Bei mir war die FIN unter unzähligen Farbschichten nur noch ein unleserliches etwas. Ich habe so einen unbedenklichkeitszettel vom Straßenverkehrsamt geholt und durfte dann selbst einschlagen. TÜV hat begrenzt und fertig
      Opel 1.3Ltr, 1934, 2 Türer Cabrio
      Opel P1, 1958, 2 Türer Limo