Kapitän P2.6 auf Scheibenbremsen umrüsten

      BS-Panorama schrieb:

      Nochmal Hallo......
      Auch wenn es scheinbar fertig diskutiert ist : Die Frage nach dem Bremskraftverstärker ist unbeantwortet.
      Für mich ist das Thema noch längst nicht zu Ende diskutiert. Weder von der technischen und schon gar nicht von der juristischen Seite!

      In unseren Stammtischkreisen kursieren gelegentlich solche Schauergeschichten, wonach Polizeikräfte speziell Treffen von "customizedten" US-Cars unter die Lupe nahmen und dort dutzendweise Autos gleich am Straßenrand stillgelegt oder gar beschlagnahmt haben sollen. Daß darüber im Netz nichts zu finden ist, verwundert mich zwar ein wenig, könnte aber damit zu erklären sein, daß die Jungs in dieser Richtung schon so "abgehärtet" sind, daß sie darüber kein öffentliches Wort verlieren und für sie entsprechender Ärger mit der Polizei zur Routine gehört.

      Wer nun meint, das hätte ja seine Richtigkeit, weil bestimmte Tuning-Maßnahmen nicht in die Papiere eingetragen wären, der irrt: Nein, in einigen Fällen soll alles eingetragen gewesen sein, nur diese Einträge seien "unzulässig" gewesen!

      Da frage ich mich, woher ein dahergelaufener Streifenpolizist a) die fachliche Kompetenz und b) ohne Prüfmittel und Werkzeug die Befugnis nimmt, ein Auto zu beschlagnahmen, das einen vermeintlich unzulässigen Eintrag in den Papieren hat?

      Doch selbst wenn ein Sachverständiger mit mobiler Hebebühne die Polizeikontrolle begleitet (was im beschriebenen Fall so gewesen sein soll), welche übergeordnete Instanz legt denn letztendlich fest, was zulassungsfähig ist und was nicht und nach welchem Regelwerk?

      Normalerweise ist doch alles zulassungsfähig, was lenken, bremsen und Signale geben kann. Angeblich gibt es nicht einmal eine durch Vorschriften beschränkte Leistungsgrenze nach oben. So gesehen verstehe ich diese ganze Zulassungslogik überhaupt nicht!

      Schaut Euch nur einmal an, was dieser Herr aus dem niedersächsischen Bückeburg seit über 40 Jahren treibt:

      zynki-power.de/

      Vor einigen Jahren gab es mal einen Artikel in der Oldtimer-Praxis über ihn. Er haucht u. a. div. Glas- und BMW-Modellen aus den 60ern Motorleistungen von über 1400 PS ein, die bis zu 400 km/h erreichen und trotzdem schafft er es, dafür eine ganz normale Straßenzulassung zu bekommen! Teilweise sogar noch mit H-Nummer!

      Wie ist das zu erklären? Wird hier eine Gesetzeslücke geschickt ausgenutzt? Welcher Prüfer oder Gutachter übernimmt dafür die Verantwortung? Und welche Versicherung versichert das?

      Eines aber dürfte doch klar sein: Hier liegt ein massiver Fall von Ungleichbehandlung vor, wenn der TÜV in Niedersachsen solche Höllenmaschinen auf öffentliche Straßen läßt, während in -von mir aus- Hessen Fahrzeuge mit angeblich unzulässigerweise eingetragenen Felgen oder Reifengrößen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden.

      Ihr seht also, auf welch dünnem Eis Ihr Euch möglicherweise mit Euren Scheibenbremsen im Kapitän bewegt.

      Aber vielleicht können ja die juristisch bewanderten Mitglieder mehr dazu sagen.

      Tschüß
      Klaus
      Um die ganze Diskussion hier nicht noch grotesker werden zu lassen: Die Polizei maßt sich öfter mal Berechtigungen an, zu denen sie nicht berechtigt ist. Das war schon immer so und wird sich wohl auch auf absehbare Zeit nicht ändern. Aber auch die Polizei steht nicht über dem Recht, auch wenn sie es oft nicht wahr haben will. Wir leben in einem Rechtsstaat und inzwischen kann man sich gegen Polizeiwillkür und Kompetenz- oder Richtlinienüberschreitungen recht effektiv zur Wehr setzen. So viel dazu, dass die Polizei einfach so gültige TÜV-, Dekra- oder sonstige Eintragungen ignorieren oder gar ungültig machen kann. Das kann sie nicht! Da gab es schon etliche, einschlägige Gerichtsurteile und es gibt genügend Anwälte, denen es ein großes Vergnügen ist, die Polizei auf ein rechtsstaatskonformes Maß zurück zu stutzen.
      Das war hier aber nicht das Thema, und große Orakel haben ihre Berechtigung in der griechischen Mythologie, aber nicht hier. Genau so wenig ist es Thema, was irgend jemand tun, nicht tun, lassen oder sonstwas würde, wenn jemand anständig eine konkrete Frage gestellt hat und sie gerne beantwortet haben möchte. Die Frage war, was man bei der Umrüstung eines Kapitäns P 2.6 auf Scheibenbremsen vorn zu beachten hat. Es war nicht die Frage, ob man das tun oder lassen sollte und es ging vor allem nicht um wilde, frühpubertäre Hinterhofbasteleien, sondern um eine seriöse, technische Verbesserung vor dem Hintergrund des heute wesentlich dichteren Verkehrs und deutlich leistungsstärkerer Bremsanlagen als zu Zeiten, als die Kapitäne noch neu im Schaufenster der Opelhändler standen. Egal, welche Meinung man zu diesem Umbau hat: Sie ist hier nicht gefragt und deshalb fehl am Platz. Mal ganz abgesehen davon, dass es ausgesprochen unhöflich ist, einem Erwachsenen etwas ausreden zu wollen, was er sicher ausreichend durchdacht hat.
      Es gibt ganze Firmenzweige, die sich der Optimierung von Auto- und Motorradbremsanlagen widmen. Für ältere Opel Hecktriebler mit starrer Hinterachse gibt es dort z.B. Scheibenbremsanlagen-Umbausätze für die Hinterachse, die auf Audi- bzw. VW Golf-Komponenten basieren. Na und? Bei der von Randall aufgeworfenen Frage geht es um einen Umbau, der mit Original Opel-Teilen vorgenommen werden soll, und er wollte wissen, welche Komponenten aus dem großen Opel Baukastensystem zueinander passen. Opel selbst macht auch nichts anderes. Weshalb dann hier deswegen ein solches Fass aufgemacht wird, erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht im mindesten.
      Beruhigt Euch mal wieder und trinkt einen Salbeitee. Zuviel Aufregung macht alt und faltig.
      Entspannte Grüße vom Rhein
      Harry
      @Big Harry
      daß Du an eine Rechtsstaat glaubst wundert mich schon ein wenig. Wobei Du deine Meinung ja schon zuvor wieder relativierst:

      Big Harry schrieb:

      ...Die Polizei maßt sich öfter mal Berechtigungen an, zu denen sie nicht berechtigt ist. Das war schon immer so und wird sich wohl auch auf absehbare Zeit nicht ändern. Aber auch die Polizei steht nicht über dem Recht, auch wenn sie es oft nicht wahr haben will. ...
      Genau so ist es! Und sich dagegen zur Wehr zu setzen kostet Geld und Nerven, die nicht jeder hat! Tatsache ist, daß es vorkommt und den Ärger und den Schaden hast letztendlich du als Betroffener, während die Verantwortlichen dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

      Ein Rechtsstaat kann nur so gerecht sein und so gut funktionieren wie die Menschen, die ihn verwalten. Und da liegt leider vieles im Argen. Bei gerichtlichen Verfahren geht es nicht immer nur um Gerechtigkeit, sondern um Macht, Rechthaberei und Geschäft. Darüberhinaus können Behördenvertreter sehr unangenehm zurückschlagen, wenn sie sich auf den Schlips getreten fühlen. Nehmen wir doch nur mal das Beispiel von unserem Alt-Opel-Freund aus Berlin mit seinem originellen 56er-Ponton-Caravan, welchem jahrzehntelangen Terror durch die örtlichen Behörden er sich ausgesetzt sah. Auch wenn es hier sicher keinen Armen trifft, hätte es auch anders ausgehen können. Ein armer Teufel hätte sich längst von diesem Auto trennen müssen.

      Wenn wir hier ein Thema wie Bremsen umrüsten diskutieren, dann gehören auch alle damit im Zusammenhang stehenden Aspekte aufs Tablett. Und natürlich auch alle dazu denkbaren Meinungen. Was hätte solch eine Diskussion sonst für einen Sinn? Mit "Unhöflichkeit" hat das nichts zu tun - also so einen Quatsch habe ich wirklich noch nie gehört!

      Daß eine Diskussion auch mal etwas abdriften kann, sehe ich nicht unbedingt als Manko an. Dadurch kann sie eigentlich nur gewinnen und wenn es zuviel wird, läßt sich notfalls ein extra-Thread daraus abspalten.

      Bleibt als offene Erkenntnis, daß Umrüstungen an Fahrzeugen, die nicht durch die ABE abgedeckt sind, immer eine Art rechtsfreier Raum darstellen, denn was Sachverständiger A positiv bewertet, kann Sachverständiger B jederzeit wieder zunichte machen. So ist z. B. die in letzter Zeit zunehmend propagierte Silikonbremsflüssigkeit bei Oldtimern unter Fahrzeugprüfern umstritten. Ich kenne welche, die in einem solchen Fall die Plakette verweigern.

      Auch wenn es jetzt vielleicht wieder "unhöflich" klingt, sehe ich hier vor allem Dachverbände wie den DEUVET in die Pflicht genommen, sich endlich um eine Rechtssicherheit für uns Oldie-Besitzer zu bemühen. Aber die sind ja leider zu sehr mit sich selbst beschäftigt.

      Tschüß
      Klaus
      Lieber Klaus,
      wenn Du mich schon zitierst, dann bitte richtig. Ich habe nirgendwo eine Diskussion für unhöflich erklärt. Unhöflich ist, wenn man einem Erwachsenen sein Vorhaben - bei dem er sich sicher etwas gedacht hat - auszureden versucht, indem man seine Meinung dazu zum Maßstab erhebt. Das ist und das bleibt unhöflich, daran gibt es nichts zu rütteln. Und, um in Deinem Duktus zu bleiben: Es ist Quatsch, was Du dazu schreibst und was Du für Quatsch hältst.
      Zu unserem Rechtsstaat kann man stehen, wie man will. Ich habe auch schon so meine Erfahrungen gemacht, als die Ordnungshüter wegen eines nicht bezahlten Parkknöllchens von 10.- € mit zwei Mann und Haftbefehl vor meiner Wohnungstür standen. Auch dass Behörden bei lächerlichen Nichtigkeiten gern die Muskeln spielen lassen, während sie bei wichtigen Anlässen kläglich versagen, dass sie einem das Leben schwer machen, wenn sie einen auf dem Kieker haben, und dass sie bei Bedarf - und vor Gericht - lügen, dass sich die Balken biegen, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen. Dass aber die Polizei einfach so einen gültigen, abgestempelten TÜV-Eintrag für unrechtmäßig erklären kann, das stimmt einfach nicht. Das können und das dürfen sie definitiv nicht. Hast Du diesen Vorfall selbst erlebt? Das kann ich mir kaum vorstellen. Oder hast Du ihn vielleicht eher von Dritten über Bande erzählt bekommen? Es hört sich nämlich sehr nach Urban Legend an, genau so wie die bekannte Spinne in der Yuccapalme.
      Den Berliner Opelfreund kenne ich persönlich. Er ist aus Urbar, einem Nachbarort von Koblenz. Er nimmt das ganze sportlich und spielt gerne mit den Behörden Katz und Maus. Als Professor für Fahrzeugtechnik, der TÜV-Prüfer ausbildet, hat er alle Argumente auf seiner Seite. Und er hat bundesweit dafür gesorgt, dass die zuständigen Behörden seitdem weniger nassforsch agieren. Denn die fürchten nichts mehr, als sich in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen. Die Bevölkerung liebt den Typ Michael Kohlhaas, der als David dem Goliath Behörde zeigt, wo es lang geht.
      Um auf die Bremse - und zum Thema - zurück zu kommen: Wenn es ordentlich, mit Sachverstand, und von einem Fachmann gemacht ist, spricht - außer der Meinung der Originalheimer - nichts dagegen. Deuvet, Orakel und Reichsbedenkenträger hin oder her.
      Immer noch entspannt, grüßt
      der Harry
      Wollte mich nicht einmischen, weils eigentlich nicht zum Tread gehört, aber dieser Fall mit der Stilllegung stimmt, nur das der TÜV das Gutachten erstellt und die Autos stillgelegt hat, die Pol. war dann nur ausführendes Organ - wohlgemerkt Ami mit deutscher Zulassung und deutschem TÜV aus einem anderen Bundesland wie kontrolliert, alles eingetragen. Es geht nicht um einen Mängelbericht, sondern darum, daß dieses Fahrzeug so in Deutschland nicht Zulassungfähig sein soll. Und jetzt hat der Besitzer auch noch eine Hausdurchsuchung am Hals gehabt wegen den Streitigkeiten mit den Behörden und Gutachter. Harry, laß dir das von Peter aus 2.Hd. in Ebern erzählen.
      Danke Dieter für die moralische Unterstützung!

      Lieber Harry!
      Wenn Du Dir ein Bild machen willst, was wirkliche Unhöflichkeit ist, dann schaue mal in andere Internet-Foren. Aber wenn ich mir hier die Finger wund tippe, um anderen gute Tipps zu geben, brauche ich mir keine Unhöflichkeit vorwerfen zu lassen. Das möchte ich so nicht stehen lassen. Im Gegenteil, ich sehe es fast schon als moralische Pflicht an, andere Oldie-Schrauber auf mögliche negative Konsequenzen hinzuweisen. Wenn Du meinst, ich könnte jemandem etwas ausreden, dann überschätzt Du meinen Einfluß aber ein wenig. Die Entscheidung, was jemand mit seinem Auto macht, trifft letztendlich jeder selbst.

      An der Geschichte mit den nachträglich angezweifelten TÜV-Einträgen hatte ich ehrlich gesagt auch gewisse Zweifel und es stimmt, auch ich habe hier nur Dritthandinformationen. Aber irgendetwas muß an der Sache dran sein, denn ich lese und höre davon längst nicht zu ersten Mal. Doch wie so oft wird einem ja meist nur die halbe Wahrheit erzählt. Denkbar wäre z. B. ein Ermittlungsverfahren gegen einen bestechlichen TÜV-Sachverständigen, der mit Einträgen evtl. etwas zu großzügig war und weswegen die von ihm bedachten Fahrzeuge als Beweismittel beschlagnahmt wurden. Das würde auch die Hausdurchsuchung ein wenig erklärbar machen.

      Mit den anderen Punkten stimme ich Dir zu. Hier ist "Michael Kohlhaas" das richtige Stichwort.

      Tschüß
      Klaus
      Es gab auch Zweikreishauptzylinder, die andere Innenteile haben und ohne Bremskraftverstärker auskamen. Die Innenteile könnte man bei einem Zweikreiszylinder nachrüsten und dann ohne BKV auskommen. Gab es im Rekord A und auch im Rekord B. Von den Innenteilenmüßte ich noch Reparatursätze haben, die das Innenleben beinhalten

      Gruß Winfried
      Moin,
      besagte Zweikreis-Hauptbremszylinder gab es nur beim Rek. A. Er heißt glaube ich Stufenzylinder, da die Bohrung für die beiden Bremskreise unterschiedlich ist. Ich habe meinen damaligen Rek.A damit umgerüstet, da mir der BKV kaputt gegangen ist. Ersatzteile für den BKV gab es seinerzeit nicht für Geld und gute Worte. Die Innereien passen nicht in den normalen Zweikreis-Hauptbremszylinder für den BKV, der nur die vorderen Scheibenbremsen unterstützt. Der Rek. B ohne BKV hat vorne Scheiben- und hinten Trommelbremsen. Es ist aber kein Zweikreiss- sondern nur ein Einkreisystem.

      Gruß
      Michael
      Hallo,
      ich würde mich mit meiner Frage zum Thema Bremse gerne einklinken.

      Ich besitze einen OpelKapitän PL, Bj. 1963, der in der Schweiz gebaut wurde. Diesen bereite ich gerade für die Vollabnahme vor.

      Das Fahrzeug hat eine Einkreisbremsanlage. Gegen die Trommelbremsen habe ich soweit nichts , aber der eine Bremskreis soll durch einen zweiten ergänzt werde, ich will also eine Zweikreisbremsanlage.

      hier hätte ich dann gerne, um wenig umbauen zu müssen, eine Schwarz/Weiß-Trennung, d.h.1 Kreis für Vorderachse, ein Kreis für Hinterachse.

      Sollte es dann mal Bremsprobleme geben, bleibt mir zumindest eine kleine Möglichkeit.

      Ich würde gerne wissen, welcher Hauptbremszylinder für den Kapitän passt.

      Dazu habe ich hier nur gefunden, dass der aus der KAD-Reihe passt.

      Hättet Ihr vielleicht noch nähere Angaben für mich?

      Danke schon mal.

      Manni
      Hallo Manni, wer bist Du denn? Schau mal auf Deine Pinnwand, über eine Vorstellung Deinerseits würden wir uns alle freuen!
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      Wie man sieht, wurde in diesem Thread schon vor zwei Jahren keine abschließende Ideallösung gefunden. Unbeantwortet bleibt für mich vor allem die Frage, ob überhaupt Platz für einen BKV an der Spritzwand vor dem HBZ ist, wegen der Vergaser/Auspuffanlage des 2,6-Liters. Und den BKV bräuchte man bei Scheinenbremsen schon.

      Ich würde mich auf die Zweikreis-Anlage beschränken, sofern sich ein passender HBZ finden läßt.
      Hallo,
      Scheibenbremse hab ich mir abgeschminkt, wegen zu viel Aufwand.

      Ich will nur eine Zweikreisbremsanlage, das heisst einen 2-Kreis Hauptbremszylinder und einen minimalen Umbau in Schwarzweiss-Anordnung. Dies wäre ein Kreis Vorderachse und ein Kreis Hinterachse...

      Einen Bremskraftverstärker brauche ich nicht, obwohl m.E. dafür genügend Platz wäre...

      Ich suche folglich ausschließlich einen 2-Kreis HBZ... Nur, welcher würde passen??
      Hallo zusammen

      Ich hatte ja die Idee mit dem Umbau auf Scheibenbremsen vorne. Damals wurde mir vom Amt gesagt ich müsse eine Bremsprüfung ect machen für tausende Franken.

      Mittlerweile sieht das besser aus.
      Es sollte gehen.
      Die Frage die ich mir nun stelle, der T50 vom KAD A 2.6 war ja ein extern montierter BKV.
      Hätte ein T51 vom KAD A 2.8 überhaupt Platz? Mich dünkt das ganz schön eng.

      Harry, dein Geiz ist Geil Kollege hatte ja den vom Commo B genommen, das ging??

      @Widder1960 ich habe den hier gefunden shop.tw-oldtimerteile.de/Opel-…hparam=hauptbremszylinder
      welcher du für einen einfachen Zweikreisumbau nehmen kannst. Allerdings ist der Preis schon frech..

      Hoffe auf euer Feedback.
      Hecktriebne Gruess
      Randall


      :elvis:

      I will not spin my tires!!!!!


      78' Rallye 2.0
      63' Käpt'n 2.6

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