Endspurt, es gibt uns noch

      Es ist villeicht ein komischer Vergleich,aber bei meiner Schwalbe war das damals so ,das ich den momentanen Marktwert den meine vollrestaurierte Schwalbe hatte,bekommen habe (rund 2500€)
      BITTE HELFT ALLE MIT bei der ,, Sammlung von Betrieben´


      Fahrzeuge
      Astra H Caravan schwarz 2009

      Kadett C Signalgrün 1979
      Commodore A coupé silber 1967
      Rekord P1 2 türig,Faltdach ,Koralle/Alabastergrau Bj 1957

      Simson Schwalbe Rot/weiß 1985
      Kreidler Florett silber/beige1966
      DKW Hummel Standartblau 1957
      Nabend nochmal...
      Dirk, ich hab mit dem Ascona das Spielchen doch schon durch. Im Schadenfall ist die Versicherung in der Pflicht bis zu siebzig Prozent des Wiederherstellungswertes zu erstatten. Beim Ascona waren das round about 8500,-€ (70%). Der Marktwert belief sich auf etwa 7000,- bis 7500,-€. Die Schadenhöhe waren fast 7500,-€, die sie Zähne knirschend auch minus Märchensteuer, weil ich den Wagen ja eigenhändig wieder gerade gezogen habe, auch bezahlt haben. Wenn es das Wiederherstellungsgutachten nicht gegeben hätte, hätten die uns den Wagen tot geschrieben. Ich will nicht hoffen, daß wir jemals wieder in diese Situation kommen, aber glaub mir, ich trenne mich nicht von einem unserer Fahrzeuge, bloß weil die Damen und Herren der Versicherer gedenken mit uns Hazard spielen zu wollen. Ich hab zum Glück berufsbedingt des öfteren das Vergnügen gehabt und mich mit nahezu jeder Versicherung schon im Klinch befunden. Irgendwann kennt man die Taktik und weiß wie man die Jungs und Mädels dahin bekommt, wo man Sie haben will ;)

      Viele Grüße aus Chemnitz von Ina und Jens
      Ina -> Opel Ascona B 16N Automatik 2-Türer EZ 02/1978
      Jens -> Opel Olympia Rekord P2 1700L 2-Türer EZ 02/1963
      Vespa V50N Spezial Rundlenker EZ 06/1973
      ​Simson SR50 CE EZ 03/1989
      @ Dennis

      Danke für das Kompliment, aber der Ascona hat die klassischen vierspeichen Sportstahlfelgen, die er schon bei Auslieferung drauf hatte. Lediglich die Chromringe sind zusätzlich dran gekommen.
      Ina -> Opel Ascona B 16N Automatik 2-Türer EZ 02/1978
      Jens -> Opel Olympia Rekord P2 1700L 2-Türer EZ 02/1963
      Vespa V50N Spezial Rundlenker EZ 06/1973
      ​Simson SR50 CE EZ 03/1989
      Bitte gerne, die Chromeringe finde ich echt toll, leider scheinbar schwer zu bekommen, einen habe ich noch daheim liegen samt der Stahlsportfelgen, die wohl nie auf den kadett C wandern werden.
      BITTE HELFT ALLE MIT bei der ,, Sammlung von Betrieben´


      Fahrzeuge
      Astra H Caravan schwarz 2009

      Kadett C Signalgrün 1979
      Commodore A coupé silber 1967
      Rekord P1 2 türig,Faltdach ,Koralle/Alabastergrau Bj 1957

      Simson Schwalbe Rot/weiß 1985
      Kreidler Florett silber/beige1966
      DKW Hummel Standartblau 1957
      Die Ringe gibt's aus Edelstahl in der Bucht zu Hauf. Wir sind nicht ganz so die Originalos, also können wir damit gut leben. Wir bauen keine Museumsfahrzeuge, wir wollen brauchbare Fahrzeuge, die nah am Original sind und bestmöglichen Nutzwert bieten. Einfach Spaß an der Technik und beim Fahren mit unseren Wagen haben. Wenn der Anspruch mit Hauptaugenmerk in Richtung Originalität geht, dann gestaltet sich das schon schwieriger.
      Ina -> Opel Ascona B 16N Automatik 2-Türer EZ 02/1978
      Jens -> Opel Olympia Rekord P2 1700L 2-Türer EZ 02/1963
      Vespa V50N Spezial Rundlenker EZ 06/1973
      ​Simson SR50 CE EZ 03/1989
      Hey Jens,


      'tschuldigung, aber das habe ich nicht verstanden.

      Wenn die Reparaturkosten (RK) nicht den Wiederbeschaffungswert (WBW) erreichen
      (der Marktwert ist wieder ein Begriff aus dem Kasko-Recht),
      dann liegt ein Reparaturschaden vor (RK<WBW , also unter 100%).
      Dieser ist bei nachgewiesenem Integritätsinteresse übrigens im
      Haftpflichtschadenfall bis 130% des WBW gegeben.

      Wird dann auf Gutachtenbasis abgerechnet und keine Reparaturrechnung vorgelegt,
      rechnet die Vericherung die im Gutachten geschätzten Reparaturkosten netto mit dir ab,
      weil ja keine MwSt angefallen ist. (Und selbst die MwSt kann bei nachgewiesener
      Reparatur - zumindest für das Material - noch nachgefordert werden)

      Diesen Fall habe ich bei dir so verstanden.

      Wofür war jetzt der Wiederherstellungswert gut?
      Haben die bei einem WBW von 7.500,-€
      und einem Schaden unter 100%,
      dir 8.500,-€ überwiesen,
      weil du Wiederherstellungskosten von voraussichtlich 12.142,86€ nachweisen könntest??!?
      Das würde mich wundern...


      (Ich hab da auch "gelegentlich" mit zu tun ...und lerne gerne immer wieder dazu)
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Hallo Dirk,

      grundsätzlich hat du vollkommen Recht.. Dies gilt in Verbindung mit Fahrzeugen, die nach DAT - SCHWACKE gelistet und dem normalen Wertverfall unterliegen. Unsere Fahrzeuge werden in diesen Listen nicht mehr geführt und somit kann kein WBW angesetzt werden. Nun ist es so, daß du in diesem Fall der gegnerischen Versicherung glaubhaft nachweisen musst, welchen Wert dein Wagen hat und es ist unter Umständen nicht möglich ist adäquaten Ersatz zu beschaffen. Wie wir alle wissen, liegen aber die realen Kosten für eine fachgerechte Restauration immer über dem Marktwert und somit muss auch der Wiederherstellungswert zum Marktwert in Relation gesetzt sein. Das kannst du nur in Verbindung mit einem Wiederherstellungsgutachten, weil da die realen Wiederherstellungskosten vom amtlich anerkannten Sachverständigen in Bezug zum Marktwert bestätigt werden. Stell dir vor, du bist der Besitzer eines einzigartigen, originalgetreu restaurierten Fahrzeugs, welches im Schadenfall unwiederbringlich wäre. (P-Kapitän Vorserienfahrzeug Nr. 1) Der Marktwert wäre mit angenommen 100000,-€ angesetzt und beglaubigt. Er ist unwiederbringlich und du hast für die Restauration aber 200000,-€ ausgeben müssen, weil du sämtliche Blechteile aus Tafeln treiben lassen musstest. Wenn du jetzt nicht nachweisen kannst, daß der dir entstandene Schaden weit höher als der Marktwert ist, dann bekommst du deine 100000,-€ von der Versicherung und damit sind die fertig. Ersatz fällt aus, weil gibt es ja nicht. Instandsetzung bis zu 130% geduldet, aber in deinem Fall schon abgelehnt. Jetzt liegt es an dir die fehlenden 100000,-€ zu berappen, um dein Einzelstück zu erhalten.
      Weil aber die Versicherungen dem Einhalt gebieten wollen, haben Sie festgelegt, daß eine Regulierung bis maximal 70% der Wiederherstellungswertes erfolgt und somit sind einem auch da schon die Hände gebunden.

      In der Realität habe ich schon zu hören bekommen, das die alte Karre doch keine tausend Euro wert sein kann. Wenn du dann nicht nachweisen kannst, welchen Wert dein Schätzchen tatsächlich hat und in welchem Zustand er sich vor dem Schaden befunden hat, na dann gute Nacht. Das sind bei meinem Beispiel hier "nur" 10000€ -70000€, bei 130% Regelung, aber im Fall vom Ascona waren die Damen und Herren der Meinung entsprechender Ersatz wäre für 3000,-€ beschaffbar. Minus Restwert hätten Sie uns gerne 1850,-€ überwiesen. Selbst mit geschickten Händen und viel Enthusiasmus, wäre der Wagen damit nicht zu reparieren gewesen, denn der tatsächliche Schaden lag bei weit über 300%

      Also die 300€ für das Gutachten hab ich echt noch übrig, um mir sowas nicht antun zu müssen.

      Dirk unsere Fahrzeuge sind Kulturgut und auch wenn der 123er Fahrer der Meinung ist, wir bewegen nur Schrott, sind es die Hinterlassenschaften deutscher Ingenieurskunst, die wir uns entschieden haben, zu erhalten. Jeder verunfallte Wagen, der nicht wieder hergestellt wird, ist unwiederbringlich verloren. Jetzt sind die Wagen 50, 60 oder 70 Jahre alt und rar gesäht. Wie sieht es denn in 50 oder gar 100 Jahren aus? Glauben wir dann auch, daß diese Autos elektrisch fuhren, weil keiner jemals den klang des Verbrennungsmotors hören konnte? Einen CAN vernetzten Direkteinspritzer wird es bis dato garantiert nicht mehr geben. Wir erhalten aktiv Geschichte

      Ganz liebe Grüße
      Jens und Ina
      Ina -> Opel Ascona B 16N Automatik 2-Türer EZ 02/1978
      Jens -> Opel Olympia Rekord P2 1700L 2-Türer EZ 02/1963
      Vespa V50N Spezial Rundlenker EZ 06/1973
      ​Simson SR50 CE EZ 03/1989
      Hmmm...

      Wir arbeiten mit Schwacke - und die reicht (nur) 12 Jahre zurück.
      Trotzdem erlaube ich es mir ziemlich häufig einen WBW für ein
      Auto aus 2005, oder noch älter, anzugeben. Das funzt.
      (Ausserdem laufen diese schrecklich alten Karren in meinem Kopf noch als Neuwagen)

      Aber ich werde mal versuchen herauszufinden, ob es da was Offizielles gibt.
      Ich habe von der 70%-Regel jedenfalls noch nix gehört.
      Gucken, ob einer unserer Experten mir dazu Auskunft geben kann.


      Zu befürchten ist aber, dass wir die Anderen mit dem Kram hier langweilen.
      Vielleicht machen wir besser mit PN weiter, oder noch besser:
      Ihr kommt nach Vreden!


      So, schlaft schön.
      Ich mach jetzt Heiabubu
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Du hast sicher Recht Dirk, es wird hier niemanden wirklich interessieren und ich würde nur zu gern das persönliche Gespräch führen.
      Vreden ist aber für uns leider nicht machbar und ausgeschieden. Wir hoffen auf's kommende Jahr.

      Ein Beispiel noch aus der Praxis. Frag mal Milli und Rolo, die Beiden lassen den Bezugsstoff für den Erich nachweben, um originalgetreu die Sitze satteln zu lassen. Das will keine Versicherung im Schadenfall bezahlen. Wenn es aber niemanden gäbe, der diesen Enthusiasmus hätte, dann gäb es nur solche zurecht gemachten Exemplare, wie meinen.
      Ich ziehe den Hut, vor dieser Konsequenz und bin der Meinung, daß dies im Fall der Fälle auch
      gewürdigt und zurecht berücksichtigt werden muss.

      Guts Nächtle aus Chemnitz
      Ina -> Opel Ascona B 16N Automatik 2-Türer EZ 02/1978
      Jens -> Opel Olympia Rekord P2 1700L 2-Türer EZ 02/1963
      Vespa V50N Spezial Rundlenker EZ 06/1973
      ​Simson SR50 CE EZ 03/1989
      Moin

      Also so ganz uninteressant ist das nicht.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      Okay...

      Ich habe mit unserem bundesweiten Chef-Oldtimer-Sachverständigen telefoniert.
      Vorläufiges Ergebnis:
      Es gibt keine solche Regelung.

      Logische Erklärung:
      Für jedes Brot-und-Butter-Auto sind die Wiederherstellungskosten immer deutlich höher als der Wiederbeschaffungswert. (Der Aufwand eine Zagato-Motorhaube aus einer Tafel Blech zu dengeln ist halt der Gleiche wie bei einer Kadett-Motorhaube)
      Gäbe es die 70%-Regel, könnte sich jeder seine Karre vergolden. Warum sollte jemand (eine Versicherung) 70% einer irrwitzigen EinzelstückAusDemVollenFräsen-Summe bezahlen, wenn sich an jeder Ecke (im Internet-Zeitalter) ein vergleichbares Fahrzeug für eine kleine Mark findet.
      Das kann nicht sein und würde bei entsprechender "Nutzung" unsere Versicherungsprämien in ungeahnte Höhen treiben.

      Für die Absicherung des Fahrzeugwertes reicht ausserdem eine Bewertung (die immer halbwegs aktuell sein sollte). Über ein halbwegs seriöses Produkt kann sich die gegnerische Versicherung auch nicht einfach hinweg setzen.

      Chef trifft aber diese Woche nochmal auf einen Rechtsanwalt, der viel in der Richtung zu tun hat. Er will das Thema da nochmal ansprechen. Mal schauen ob ich nochmal etwas höre...
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      :wink: n´Abend mein grüner Freund,

      ​ich habe morgen mit dem "Ludwig" den Termin zur HU und zur Begutachtung und werde das Thema nochmal explizit ansprechen.
      ​Defakto kann ich nur aus meiner Erfahrung berichten und explizit den Unfall vom Ascona als Beispiel anbringen.
      ​Da hatten wir das Problem Seitenteil hinten rechts. Listung als Neuteil lt. Schwacke waren 186€ das einzig verfügbare Neuteil war mit 850€ zu bekommen. Das wurde im Schadensgutachten festgehalten und somit der Kalkulation zugefügt. Damit schnellen die Wiederherstellungskosten rasant in die Höhe und man ist schneller als man denkt in Regionen, die den Marktwert des Fahrzeugs bei weitem übertreffen können. Die Aussage des Gutachters war eindeutig, dass bei erreichen von 70% des Wiederherstellungswertes die Versicherung eine Regulierung ablehnen wird und nur den aktuellen Marktwert minus Restwert auszahlen würde.
      ​Es geht hier um Teilepreise, die exorbitant über Listenpreisen liegen und Verfügbarkeiten nahe Null oder Null gehen. Ich habe für die Beschaffung eines guten gebrauchten linken Kotflügels für den Rekord gefühlt ewig gebraucht. Das waren etwa vier Monate. Der Listenpreis eines Neuteils liegt bei etwa 230€. Bloß woher nehmen, wenn´s keines gibt? ein guter Gebrauchter war zum Zeitpunkt nicht unter 400€ zu bekommen. Als Geschädigter hast du trotz allem das Recht dein Fahrzeug in den Vorschadenzustand zurückversetzt zu bekommen, wenn die Reparaturwürdigkeit gegeben ist. Ist im Wiederherstellungsgutachten der belegbare Beweis erbracht, dass die Restauration des Wagens den beglaubigten Betrag X gekostet hat, ist die Versicherung in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Ich habe das im Fall des Ascona wie folgt abgewickelt. Die Gegnerische Versicherung hat natürlich den Preis des Seitenteils angemängelt. Postwendend habe ich die Aufforderung zur Ersatzteilbeschaffung an die Versicherung übertragen. Es war ihnen nicht möglich Ersatzteile zu beschaffen und somit haben Sie dem nach Gutachten geforderten Betrag zugestimmt.
      ​Ein Wiederherstellungsgutachten sagt nicht aus, Du hättest den Wagen von Hand aus einem Klotz gefeilt. Es sagt aus, was Du tatsächlich investiert hast, um das Fahrzeug in den Vorgeführten Zustand zu versetzen.
      ​Beim Rekord bin ich inkl. der Anschaffung momentan bei ca. 8500€ bis 9000€ an Teilen und Arbeitsleistungen, die ich selbst nicht erbringen konnte. Rechne ich jetzt meine rund 750 Arbeitsstunden mit nur 20€ die Stunde, übersteigt dies bereits bei weitem den Marktwert des Wagens. Trotzdem sind es reale Kosten, die im Schadenfall zu Buche stehen. Dies allein ist der Grund für eine detaillierte Auflistung aller ausgeführten Arbeiten im Wiederherstellungsgutachten. Du hast mit Sicherheit auch schon Gutachten gesehen, bei denen du dir erstmal die Augen wischen musstest. Mir und jedem Anderen sollte klar sein, dass dies nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs entspricht. Dieser wert entspricht den ausgeführten Aufwendungen. Deshalb glauben ja manche Leute, dass man ein solches Fahrzeug zum Beispiel den gerade angebotenen P1 fünftausend Euro über DAT Note 2+ verkaufen könne. Kann man dann, wenn man einen Käufer findet, der sich mit der Materie nicht auskennt.

      Meine Taktik in der Unfallabwicklung in der Firma, ist darauf ausgerichtet das Bedürfnis und die Pflicht nach Streichung zu erfüllen. Gezielt an einer Stelle den Bogen leicht zu überspannen, um dem Versicherungsmitarbeitern das Erfolgserlebnis zu verschaffen. Bei Oldtimerschäden nehme ich sehr gern die Versicherungen bei der Teilebeschaffung mit ins Boot. So habe ich zum Beispiel für eine Alfa Giulia Sprint GT Veloce von einem Versicherungsmitarbeiter, der echt auf Zack war, einige unbeschaffbare Teile beschafft bekommen.
      ​Es ist wie im wahren Leben, wie man in den Wald hinein ruft... wobei keiner sagt, das es immer schön sein muss. :nein:

      ​Ich bleibe dran und werde weiter berichten.

      Bis dahin viele Grüße aus Chemnitz
      Ina -> Opel Ascona B 16N Automatik 2-Türer EZ 02/1978
      Jens -> Opel Olympia Rekord P2 1700L 2-Türer EZ 02/1963
      Vespa V50N Spezial Rundlenker EZ 06/1973
      ​Simson SR50 CE EZ 03/1989
      N'abend ihr Lieben,

      der Gutachter hat den Termin verschoben. Die Begutachtung findet jetzt am 28.02. statt, was ich ganz interessant finde, da der Ludwig das Erstzulassungsdatum 28.02.1963 hat. Ein schönes Geschenk zum 55. Geburtstag.
      Morgen gibt's also was zu feiern :)

      Viele Grüße aus Chemnitz
      Ina -> Opel Ascona B 16N Automatik 2-Türer EZ 02/1978
      Jens -> Opel Olympia Rekord P2 1700L 2-Türer EZ 02/1963
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      ​Simson SR50 CE EZ 03/1989
      Ey, ich war ja auch erst wieder dran :zwinker1:

      Hey Jens,

      da hab ich aber Glück gehabt, dass der Termin verschoben wurde.
      Wir müssen doch immer abwechselnd schreiben...
      Nehmen wir eigentlich Eintritt für unsere "Privat-Diskussion"?
      Den Erlös könnte man dann ja für einen guten Zweck spenden.

      Zurück zum Thema:
      Ein Gutachter, der mit 30 Jahren alten Preisdaten kalkuliert, hat den Knall nicht gehört. Wie ich schon gesagt hatte, reicht Schwacke 12 Jahre zurück. Das von uns verwendete Kalkulationsprogramm Audatex hält noch ältere Daten vor. Für das normale Tagesgeschäft reicht das auch aus, aber die Ersatzteilpreis-Aktualisierungen enden irgendwann. Selbst wenn man noch einen Typenbogen zum Fahrzeug hat (egal ob elektronisch, oder noch in Papierform), stimmen dort nur die Arbeitswerte, nicht aber die Eratzteilpreise. So ein Gutachten wird für Oldtimer zwangsläufig falsch werden. Darum kriegen die "normalen" Gutachter bei uns auch Produkte für Autos ab einem Alter von 20 Jahren (glaub ich) gar nicht ausgedruckt, sie haben dafür keine Freigabe.

      Die Idee sich das Ersatzteil von der Versicherung beschaffen zu lassen ist gut. Die können daran eigentlich nur scheitern. Den Bogen bewusst zu überspannen wäre nicht so mein Ding. Aber ich möchte ja auch ein seriöses Produkt abliefern und nicht feilschen wie auf einem türkischen Basar.

      Aber selbst wenn du nachweisen kannst, was dich das - nennen wir es mal - "Aufbauen" des Wagens gekostet hat, beweist du doch nur, was wir alle wissen. Das Geld kriegst du beim Verkauf nie wieder (das soll ja bei Porsche- und Mercedes-Restaurierungen anders sein). UND du bekommst es auch nicht von einer Versicherung im Haftpflichtschadenfall. Du sagst ja selber:

      Bendleb Jens schrieb:

      Mir und jedem Anderen sollte klar sein, dass dies nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs entspricht.


      Ich hoffe jetzt darauf, dass der Gutachter der Selbe ist wie damals. Dann frage ihn doch bitte nochmal nach seiner Aussage:

      Bendleb Jens schrieb:

      Die Aussage des Gutachters war eindeutig, dass bei erreichen von 70% des Wiederherstellungswertes die Versicherung eine Regulierung ablehnen wird und nur den aktuellen Marktwert minus Restwert auszahlen würde.

      Und er soll bitte auch sagen wo das steht. Vielleicht gibt es ja ein Urteil dazu. Ich hab nix gefunden. Hoffentlich kann er sich noch daran erinnern und den Sachverhalt für uns aufklären.


      So, ich muss na Bett :sleeping:
      Richte deinem Ludwig herzliche Glückwünsche von mir aus
      er hat ja JETZT Geburtstag
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      nAbend ihr Lieben,

      ​jetzt nochmal die Zusammenfassung meiner Erkenntnisse zum Thema Gutachten und Schadenabwicklung

      nachdem ich am Mittwoch leider keine Zeit hatte den Gutachter zu löchern, hab ich mir den Burschen heute noch einmal zur Brust genommen. Vorweg, es geht um Haftpflichtschäden. Bei Kaskoschäden, ist es tatsächlich abhängig vom Vertrag, der ausgehandelt wurde. Meine Wiederherstellungsgutachten enthalten außerdem immer ein Classic Data Zertifikat, was auch im Haftpflichtfall entscheidend ist.
      Im Haftpflichtfall gilt genauso die 130% Regelung, wie Dirk das richtig festgestellt hat. Der Wiederherstellungswert wird dann interessant, wenn nachweislich kein oder nur unverhältnismäßig minderer Ersatz am Markt zu finden ist. Das trifft bei Butter und Brot Fahrzeugen im Regelfall nicht zu. Wird der Wiederherstellungswert zu 70% erreicht, ist der Gutachter verpflichtet eine Restwertangabe ins Schadengutachten auf zu nehmen. Geschieht dies nicht wird das die gegnerische Versicherung tun. Wie das dann aussieht, kann man sich vorstellen. Ist nachweislich kein Ersatz am Markt beschaffbar, bleibt nur die Wiederherstellung oder der Verlust mit finanzieller Entschädigung. Besteht der Geschädigte auf Wiederherstellung, herzlich willkommen auf dem Basar. Der wird dann zwischen einem Rechtsbeistand und der Versicherung frei ausgehandelt. Wohl bemerkt wird das bei Fahrzeugen, die in Mengen am Markt sind wohl nie passieren. Interessant wird das allerdings schon wenn es um wirklich seltene oder hochpreisige Fahrzeuge in außerordentlichem und sehr gutem Zustand geht.

      Genauer kann ich leider nicht darlegen. Gesetzestexte und Paragraphen oder Grundsatzurteile kann ich auch nicht anführen. Jedoch arbeitet mein Gutachter mit mehreren Oldtimergutachtern sachsenweit zusammen und letztendlich waren meine persönlichen Erfahrungen im Schadenfall mit Ina´s Ascona dementsprechend.

      ​Dirk, ich hoffe du gehst mit meinen Ausführungen konform und wir können diesen Threat jetzt schließen.

      Viele liebe Grüße aus Chemnitz :wink:
      Ina -> Opel Ascona B 16N Automatik 2-Türer EZ 02/1978
      Jens -> Opel Olympia Rekord P2 1700L 2-Türer EZ 02/1963
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      ​Simson SR50 CE EZ 03/1989
      Hey Jens,

      danke, dass wir aufhören können.
      Mit der Aussage, dass das für unsere Kisten wohl nicht zutrifft,
      werden wohl auch die stillen Zuhörer/Mitleser das Interesse verlieren
      und wir können uns wieder auf das Kerngeschäft konzentrieren. :daumen1:

      Soll heißen: Ich freue mich auf das nächste Bier mit dir :beer:

      So, jetzt muss ich meiner Frau erst mal erklären, warum ich heute in Rüsselsheim 400,-€ ärmer geworden bin.
      Das wird weitaus schwieriger... :zwinker1:
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C