Spannungswandler 6v Zugfahrzeug auf 12V Anhänger

      Gestern war ich bei GTÜ um die Kupplung eintragen zu lassen, leider ohne Erfolg. Der Prüfer meinte, er braucht den D-Wert und durchsuchte ohne Erfolg seine EDV. Ursprünglich wollte ich zu einer anderen GTÜ Station und bin dann auch noch dort hingefahren. Dieser Prüfer meinte mit voller Überzeugung, dass eine Eintragung nicht nötig ist. Das konnte ich nicht glauben und habe Schorni kontaktiert und er gab mir eine Kopie vom Kraftfahrzeugteile-Typenblatt, die er mal vom Tüvtler bekommen hatte. Die habe ich heute an GTÜ gefaxt und später angerufen ob er damit die Eintragung vornehmen kann. Dies wurde verneint, da er alles durchgelesen habe und nichts gefunden hat. Dann habe ich mal gefragt was dieser D-Wert ist. Der D-Wert ist die Anhängelast und die war in dem Typenblatt aufgeführt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, alte Weisheit. ;)

      Damit waren alle Fakten zusammen und nun habe ich meine Änderungsabnahme in der Hand. :chor002:
      Grüße von Günni aus Hagen :wink:

      Opel Rekord P2 4TL 1700ccm EZ 1962
      NSU Fox 125ccm Bj 1951
      NSU Fox 125ccm Bj 1952
      Demm Ping Pong 50ccm Bj 1976
      Rapido Confort Matic Bj 1982
      Hymer B544 Bj1996
      Wohnort: 58099 Hagen

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      Falsch :

      - Der D-Wert ist nicht gleich der Anhängelast. Man kann mit ihm die Anhängelast berechnen.


      Weiterhin falsch :

      - Anhängerkupplungen mit nationalem Prüfzeichen benötigen immer eine Anbauabnahme (landläufig "Eintragung" genannt)
      - Anhängerkupplungen mit EG-Betriebserlaubnis brauchen diese tatsächlich nicht, aber die gibt's erst seit den 90ern. Kommt wohl beim P2 nicht in Frage.


      Und was du mit G-Wert meinst (auf den du innerhalb von 5 Zeilen umschwenkst), weiss ich nicht.


      So, Klugscheisser-Modus aus. ;)

      Schön, dass das mit deiner Änderungsabnahme geklappt hat. (Warum auch immer)
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Ich habe eine Prüfbescheinigung bekommen,man hat mir gesagt,mit dieser Bescheinigung kann ich die AHK eintragen lassen, sollte ich aber nur machen,wenn irgendwann Mal die Papiere geändert werden müssen,z.B. Wohnortwechsel oder was.Das wäre sonst nur unnütze Geld ausgeberei.
      Bei den HU's war das bisher auch kein Problem.
      Grüße aus der Volmestadt Hagen :wink:
      Alles gut Schorni.
      Du hast eine Anbauabnahmeprüfung/Änderungsabnahme gemacht bekommen (§19.2 / §19.3 StVZO),
      das eigentliche Ändern der Fahrzeugpapiere ist nicht zwingend erforderlich.

      Der Begriff "Eintragung" wird im Sprachgebrauch für ALLES was damit zusammenhängt verwurstet.
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C