H-Kennzeichen Richtlinien - " Baureihe "

      H-Kennzeichen Richtlinien - " Baureihe "

      Hallo zusammen ,

      nach einer Odyssee bei einigen Herren im blauen Prüfkittel ( alle mit unterschiedlichen Aussagen ) wollte ich mal eure Auffassung bzw wie versteht ihr den Begriff " Baureihe " in den H- Richtlinien ? Es geht sich um den Motorumbau bzw Einbau eines 1900S CIH Motor in einen Rekord A . Die Herren in den blauen Kitteln in meinem Umfeld ( an vier verschiedenen Stellen ) sagen das Rekord A , Rekord B, Rekord C , usw. jeweils eine eigene Baureihe seien und man untereinander dort nichts tauschen kann bzw darf jedenfalls nicht bei Erhalt des H-Kennzeichens . Wie sind eure Erfahrungen bei diesem Thema ? Auch die 10 Jahres Regel und Zeitgenössisches Tuning legt jeder anders aus . Junge Junge harter Tobak und viel Lauferei und bisher null Ergebnis . Der eine Kollege der mir das letztes Jahr eintragen wollte ist nun zurückgerudert nach dem er vor ein paar Monaten Ärger hatte wegen so etwas .Habe mich diesbezüglich mal an die Redaktion der Oldtimer Markt gewanndt und nachgefragt , bin mal gespannt was da so raus kommt .

      Gruß
      Jossi
      Also mein Tipp: such dir nen Prüfer, der sich mit der Materie befassen will. War bei meinem Rekord C mit 2.2er + Weber das gleiche Thema - unzählige Prüfstellen und Aussagen.
      Am Ende hab ich jemanden gefunden, mit dem ich ein wirklich gutes Gespräch geführt habe & am Ende wurde alles ganz legal eingetragen.
      Wichtiges Hilfsmitel sind immer technische Daten und Unterlagen. So ist zum Beispiel recht einfach Nachweisbar, dass der Rekord B (CIH) eigentlich nur ein "Facelift" vom Rekord A ist; somit wäre das Thema CIH in Rekord A schon mal recht gut zu Argumentieren.
      Des Weiteren gilt die Regel, dass du eigentlich alle Umbauten, die du in den ersten zehn Jahren nach EZ durchführen konntest, auch in Verbindung mit H eingetragen bekommst.
      Daher nochmal die Empfehlung vom Anfang: such dir nen anderen Prüfer.
      Woher kommst du denn?
      Wer später bremst ist länger schnell...

      1963 Opel Rekord A 2TL auf E36 Chassis (im Aufbau)
      1964 Opel Rekord A 1700 aus Antwerpener Produktion
      Hallo Pat ,

      egal wo mann hinkommt , eine gut gestaltete Mappe mit Informationen über das besagte Vorhaben bei hat sagt jeder was anderes und du merkst den Prüfern an das sie von solchen Themen genervt sind , da wird man sofort im Keim erstickt wenn man denen Auszüge zitiert die in den Richtlinien stehen die von der Aussagekraft für mich ganz anders wirken. Dann kommen immer die Supersprüche -ja ja in den Foren , ihm graut´s dabei - Junge gefährliches Halbwissen und der Prüfer muß seinen Kopf dafür herhalten. Auch wenn man denen erklärt, dass man sein Auto gerade restauriert und keinen Scheiß aufbauen will und die das ganze Vorhaben doch begleiten sollen werde ich das Gefühl nicht los das die alle keinen Bock darauf haben. Da mußt du schon lange suchen bis du einen findest der auch Lust auf Oldtimer hat. Aber für ca 350 Euro trägt er mir das so ein unter Entzug des H-Kennzeichens, das war in zwei Minuten albgefrühstückt ohne wenn und aber . Schnelles Geld sag ich da nur. Ist halt ein leidiges Thema .

      Jossi
      Ich könnte Dir den Kontakt über einen Typ Referenten der Alt Opel IG vermitteln, der früher selber beim TÜV war und einen guten Draht zu seinen Nachfolgern hat.
      Er hat mir damit mit einem englischen Wohnwagen zur Zulassung verholfen.
      Nachteil: in Lübeck!
      Thomas für Campingfamilie

      Diplomat 2.8 E von 1976, Falter Klappfix von 1956, Opel Kadett E Limousine 1987 für die Kinder, Alltagsauto Opel Vivaro 1,9 DTI von 2003 und viele Wohnwagen
      Tach Jörg,

      weißt du ob ihr evtl. schon eine Bündelungsbehörde habt in eurem Zulassungsbezirk ?? Würde erklären warum Prüfer nach getätigter Aussagen zurückrudern und du niemand findest der dir helfen kann und möchte. So blöd es klingt-ich würde mal die Adam Opel AG und da das Kundencenter anschreiben,manchmal gerät man dort an Leute mit Lust zur Hilfe und sogar etwas Sachverstand. Wenn du Glück hast bekommst du eine Art Freigabe vom Werk das die verschiedenen Komponenten in A und B gefahren werden dürfen.,etc. Betrifft aber nur die zulassungsfähigkeit nicht die H-fähigkeit,die gilt es dann noch anschließend zu klären.Nicht das hier der falsche Eindruck entsteht : Die Bestimmung mit den ersten zehn Jahren nach EZ heißt,es muß nachgewiesen werden das der Umbau in dieser Zeit stattgefunden hat und eingetragen wurde und nicht das er möglich gewesen wäre !! Aufpassen die Herren und nicht so auslegen das es passt. Es gibt sicher einen Prüfer der dies alles schreibt aber das nutzt dich bei vorhanden sein einer Bündelungsbehörde nichts !! Die Probleme haben wir nämlich hier-da geht an der absoluten Normalität vorbei garnix. Der Sachverständige muß seine Eintragung und Papieränderung gegenüber dieser Behörde rechtfertigen,dazu haben viele keine Lust und möchten möglichen Problemen direkt aus dem Weg gehen-ein natürlicher Prozess würde ich meinen.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Die Bestimmung mit den ersten zehn Jahren nach EZ heißt,es muß nachgewiesen werden das der Umbau in dieser Zeit stattgefunden hat und eingetragen wurde und nicht das er möglich gewesen wäre.
      Das sehe ich anders. Schaut mal auf die Homepage des TÜV Süd unter dem Punkt "Anforderungskatalog zur Begutachtung von Oldtimern" unter Pkt.1 ( Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO:) Absatz 3 nach.

      Gruß

      Michael
      Tach Dirk,

      diese Behörde bündelt sämtliche Eintragungen und Papieränderungen der Prüforganisationen und überprüft diese-sehr oft kommt es vor das erstellte Gutachten von denen verworfen werden und die Gutachter/Prüfer angemahnt werden. Das ist es so im groben...hatten wir schon einigen Spaß mit. :)

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Zur Erläuterung des o.g. Anforderungskataloges gibt es eine sogenannte Arbeitsanweisung. Dort steht zum Thema Baureihe und Motor:
      Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten zehn
      Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt
      wurden. Dies sind Änderungen durch Original-, Zubehör- oder auch Tuningteile. Auch
      originalgetreue Nachbauten dieser Teile – ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sind
      zulässig.

      Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden.


      Nicht zeitgenössische Änderungen müssen vor mindestens 30 Jahren durchgeführt
      worden sein, Hierzu zählen auch umfangreiche Umbauten (wie z.B. Hot-Rods, Kit-Cars
      oder Replikas).

      A/s Fahrzeugbaureihe gelten „Modellvarianten gleichen Typs" (i.d.R. analog dem internen
      Hersteller-Code) wie z.B. VW Golf I, Typ 17. Eine Modellreihe mit gleicher
      Handelsbezeichnung und unterschiedlicher Typbezeichnung – wie z.B. VW Golf I (Typ 17)
      / VW Golf III (Typ IH) – ist keine Baureihe in diesem Sinne.
      Hallo ,

      so , nachdem ich eine Mail an die Redaktion der Oldtimer Markt geschrieben habe nehmen die sich dem Thema an , geben es an den GTÜ Experten Geich weiter und es wird in einer ( evtl nächsten ) Ausgabe veröffentlicht. Mal sehen was dabei rauskommt. Ebenso habe ich mich an den Typ Referenten Herrn Leweling gewandt auch hier wurde mir schon sehr nett und positiv mit Info´s geholfen.

      Jossi
      Im Osten haben wir hier die Dekra. Die sind problemlos. Beim TÜV im Westen ist da immer so eine Herschaftsposition. "An uns kommst du eh nicht vorbei"
      Ist doch nicht vorgeschrieben, das du deine Abnahme vor Ort durchführen mußt oder dort dein Geld ausgeben mußt. Mein persönliche Prüfer ist auch Oldi-Sammler. Da frage ich vorher was geht, wie was zu sein hat und dann wird das so gebaut und abgenommen.
      Ausserdem ist im Osten die Detailkenntnis nicht vorhanden was A- B- C- Rekord zu sein hat
      Opel 1.3Ltr, 1934, 2 Türer Cabrio
      Opel P1, 1958, 2 Türer Limo

      Jossi71 schrieb:


      Es geht sich um den Motorumbau bzw Einbau eines 1900S CIH Motor in einen Rekord A . Die Herren in den blauen Kitteln in meinem Umfeld ( an vier verschiedenen Stellen ) sagen das Rekord A , Rekord B, Rekord C , usw. jeweils eine eigene Baureihe seien ..


      Also hier muß ich dem Prüfer mal ausnahmsweise Recht geben: ich bin auch der Meinung, daß ein 1900er-CIH -Motor in einem Rekord A nichts zu suchen hat. Der 1900er entspricht dem damals völlig neuen Motorenkonzept, das mit dem Rekord B eingeführt wurde, wogegen die im Rekord A verbauten Motoren noch Vorkriegskonstruktionen waren. 1965 war einfach ein technischer Meilenstein bei Opel, was allgemein bekannt ist und ja gerade das Besondere am Rekord A darstellt. Eine Maschine der neuen Generation würde die Charakteristik in jeder Hinsicht verfälschen. Ganz abgesehen davon, daß die Bremsanlage des Rekord A nicht auf die 90 PS ausgelegt ist.

      Äußerlich mag der Rekord B nur ein Face-Lift vom Rekord A sein, aber nicht im Hinblick auf die Technik. Und darum geht es hier ja. Die Änderungen an Front und Heck waren der Legende nach ein Wunsch von Verkaufsdirektor Dr. H. Schnabel, der meinte, man müsse dem Kunden die neuen Motoren auch optisch verdeutlichen - so entstand der Rekord B. Bei Kaptän und Admiral, die zum selben Zeitpunkt ja ebenfalls neue Motoren als 6-Zylinder-Pendant bekamen, verzichtete man jedoch darauf.

      Aber wo ist denn das Problem? Ein 1700er S- Ersatzmotor für den Rekord A müsste doch aufzutreiben sein, oder? Fahrtechnisch bringt der 1900er doch eh keinen Gewinn an Fahrfreude. Auch das ist seit Jahrzehnten bekant.

      Tschüß
      altopelfreak