Das widerspricht aber genau dem Text oben.
"Haben Sie in Ihrem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte einbauen lassen, sind Sie nicht mehr von der Anschnallpflicht befreit. Sobald Gurte vorhanden sind, müssen Sie diese auch benutzen".
Gegenbeispiel: Es besteht für die meisten unserer Autos auch keine Vorschrift das Rückfahrscheinwerfer vorhanden sind.
Sind sie jedoch nachgerüstet, müssen sie auch funktionieren. Da kann man mit dem TÜV diskutieren wie man will.
"Haben Sie in Ihrem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte einbauen lassen, sind Sie nicht mehr von der Anschnallpflicht befreit. Sobald Gurte vorhanden sind, müssen Sie diese auch benutzen".
Gegenbeispiel: Es besteht für die meisten unserer Autos auch keine Vorschrift das Rückfahrscheinwerfer vorhanden sind.
Sind sie jedoch nachgerüstet, müssen sie auch funktionieren. Da kann man mit dem TÜV diskutieren wie man will.