Schließwinkel, Zündzeitpunkt einstellen, Sicherheitsgurte?

      Das widerspricht aber genau dem Text oben.
      "Haben Sie in Ihrem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte einbauen lassen, sind Sie nicht mehr von der Anschnallpflicht befreit. Sobald Gurte vorhanden sind, müssen Sie diese auch benutzen".

      Gegenbeispiel: Es besteht für die meisten unserer Autos auch keine Vorschrift das Rückfahrscheinwerfer vorhanden sind.
      Sind sie jedoch nachgerüstet, müssen sie auch funktionieren. Da kann man mit dem TÜV diskutieren wie man will.
      Ein Weiser prüft bevor er spricht, glaubt dem gemeinen Pöbel nicht.

      Nur weil irgendwer irgendwas ins Internet schreibt, wird es davon halt nicht richtig.
      Und ja, wenn die Gurte drin sind, müssen sie auch funktionieren, nur, davon muss man sie immer noch nicht anlegen...

      Kannst im Gesetzbuch nachlesen (da stimmt in der Regel was im Internet steht), der Auszug wurde schon zitiert.
      Dann kannste nochmal nachgucken, was in den einschlägigen Veröffentlichungen der Gerichte steht, mir ist da nichts bekannt, und dann weist du in etwa wie die Rechtslage ist.
      Das ist besser als sich auf irgendwelche halbseidenen Internetratgeber zu verlassen.
      Das ist schon Anmaßung was ihr hier betreibt. Das Zitat war immerhin von Anwalt.de. Und das ist aus meiner Sicht kein gemeiner Pöbel.

      Inzwischen habe ich, aber auch nur einen, Treffer gefunden der das Thema beleuchtet.
      Wirklich eindeutig ist es damit immer noch nicht, da sich der "Wortlaut der STVO" gar nicht mit dem Thema, Gurte nicht vorgeschrieben aber nachgerüstet, beschäftigt.
      Die Auslegung das man solche Gurte nicht benutzen müsse, steht deshalb auf wackeligen Beinen.

      Zitat des Oldtimeranwaltes:
      "Die Gefahr eines (rechtmäßigen) Bußgeldes wäre daher meines Erachtens eher gering"

      Konjunktiv und "meines Erachtens eher gering" sagen ja schon alles. Wenn es dazu belastbare Urteile gäbe, sähe die Einschätzung wohl anders aus

      Anschnallpflicht.jpg


      Quelle:
      kulturgut-mobilitaet.de/aktuel…uesteter-sicherheitsgurte
      Wie immer: "Drei Juristen - vier Meinungen!"

      Sind alles Glaubensfragen, ähnlich wie beispielsweise die Zulässigkeit von Silikon-Bremsflüssigkeit oder von LED-Blinkern.

      Du wist im Netz stets unzählige gegensätzliche Ansichten finden. Und jeder hält die von ihm zitierte für die allein massgebliche.
      Zur Ergänzung:

      Frankyboy379 schrieb:

      Gegenbeispiel: Es besteht für die meisten unserer Autos auch keine Vorschrift das Rückfahrscheinwerfer vorhanden sind.
      Sind sie jedoch nachgerüstet, müssen sie auch funktionieren. Da kann man mit dem TÜV diskutieren wie man will.


      Diese Vorschrift stammt noch aus uralten Zeiten. Damit sollte sichergestellt sein, daß freiwillig montiertes Zubehör wie Nebelscheinwerfer o. ä. bei Polizeikontrollen auf seine Zulässigkeit hin überprüft werden kann. Und der Fahrer nicht sagen kann "geht gerade nicht."
      Das ist von der Website eines Anwalts für Verkehrsrecht:

      Anschnallpflicht in Oldtimern
      Oldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO).
      Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.

      Anschnallpflicht Kinder
      Die Kinder-Mitnahme in Oldtimern ohne Gurte ist im § 21 (1b) StVO geregelt.

      Demnach dürfen Kinder, wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden sind, unter drei Jahren nicht befördert werden
      Ab dem 3. Lebensjahr, wenn sie kleiner als 1,50 m sind nur auf den Rücksitzen; sind diese nicht vorhanden ergibt sich wiederum ein Beförderungsverbot.

      In Oldtimern ohne Gurte dürfen jetzt nur noch so viele Personen mitfahren, wie Sitzplätze eingetragen sind.

      Gruß aus Werl
      Rüdiger
      =÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷=÷
      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
      ÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷
      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Das gleiche Thema gibt es bei der Anschnallpflicht für Fahrer von Linienbussen, bei denen der Fahrersitz mit einem Gurt ausgestattet ist.
      Der WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer) hat dazu auch eine Stellungnahme abgegeben.

      Nein, es gibt keine Anschnallpflicht, wenn der Gurt nicht vorgeschrieben ist.

      Andererseits ist der Sicherheitsgurt (als Dreipunktgurt) immer noch Lebensretter Nr. 1. Warum sollte ich ihn also nicht anlegen?
      Viele Grüße
      Günther :daumen1:
      Also mich habens 4 oder 5 mal unangeschnallt in nem Oldtimer ohne "Gurtpflicht" angehalten und einmal habe ich mich bis aufs Blut mit denen gestritten im Ergebnis, das man dann einen Dekra Sachverständigen dazu befragt hat und bezahlen musste ich nie was.

      Meinen Vater habens auch schon mehrfach angehalten, auch da hat nach Erklärung die Polizei stets seine "Rechtsauffassung" geteilt.

      Anwalt.de kenne ich nicht, aber auch Anwälte haben unterschiedliche Auffassungen von Recht und das letztendlich Wort spricht das Gericht, wobei bei dem was da raus kommt Erfahrungsgemäß auch nur gilt, das man ein Urteil bekommt, welches auch immer...

      Du kannst dem Anwalt ja mal ne Mail schreiben uns mit unserer Rechtsauffassung konfrontieren und ihn um Stellungnahme bitten :)

      Ansonsten ist es auch so, das ebenfalls Auskünfte von Internetseiten von Ministerien, Behörden, ADAC, usw. usf. auch regelmäßig Fehlerhaft sind, die kommen halt auch nur von irgend nem Sachbearbeiter...
      Ähem, darf ich mal eine Verständnisfrage stellen?

      Warum rüstet jemand in seinem Oldtimer Gurte nach (obwohl er nicht lt. Gesetz dazu verpflichtet wäre), um sie dann nicht anzulegen?

      Macht für mich irgendwie keinen Sinn....aber ich lasse mich gern aufklären....
      Dieser Beitrag wurde aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von stillgelegten Webseiten erstellt und ist somit vollständig digital abbaubar.

      Tom Puss schrieb:

      Warum rüstet jemand in seinem Oldtimer Gurte nach (obwohl er nicht lt. Gesetz dazu verpflichtet wäre), um sie dann nicht anzulegen?


      Diese Frage finde ich wirklich interessant ?(
      Bestimmt gibt es dafür eine plausible Erklärung ;)

      Ich kenne das auch nur so . . .
      Gurtpflicht für Fahrzeuge, die ab 1.April 1970 zugelassen wurden.
      Werden aber nachträglich Gurte in Fahrzeugen eingebaut, die vor dem 1.4.70 zugelassen wurden, besteht auch Anschnallpflicht.

      So kann man es zumindest auf verschiedenen Anwaltsseiten nachlesen.
      In der StVO, oder StVZO habe ich dazu nicht genaueres gefunden.

      Ich bin seit 11 Jahren von der Anschnallpflicht befreit und bin auch schon öfters von der Polizei, auch mit meinem P2 aufgehalten worden. Eine längere Diskussion mit den freundlichen Beamten hat sich aber bei der Vorlage des Dokumentes erübrigt.

      Gruß Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „P2_Peter“ ()

      Tom Puss schrieb:

      Ähem, darf ich mal eine Verständnisfrage stellen?

      Warum rüstet jemand in seinem Oldtimer Gurte nach (obwohl er nicht lt. Gesetz dazu verpflichtet wäre), um sie dann nicht anzulegen?

      Macht für mich irgendwie keinen Sinn....aber ich lasse mich gern aufklären....


      ein Vorbesitzer erachtet die Nachrüstung von Gurten als sinnvoll, rüstet diese also nach und legt sie demzufolge beim Fahren auch an.
      Jetzt stell dir vor, das Fahrzeug wird verkauft und der neue Eigner hat eine andere Meinung dazu - dann hast du genau so einen Fall :)
      Das man auch nachgerüstete Gurte anlegen muss, lässt sich in einschlägigen Kommentierungen finden, bezieht sich aber auf vorgeschriebene Sicherheitsgurtnachrüstungen.
      In den 70ern mussten in gewisse Fahrzeuge ab Baujahr schlagmichtot die mit werksseitigen Befestigungspunkten für Anschnallgurte ausgerüstet waren, diese nachgerüstet werden, und selbige sind auch an zu legen. Damit ist die Aussage "nachgerüstete Gurte müssen angelegt werden" halbrichtig, besser wäre "vorgeschriebene nachgerüstete Gurte müssen angelegt werden" wäre die richtig richtige Aussage...

      Das betrifft aber m.E. nicht unsere Fahrzeuge, weil sie dafür zu alt sind...

      Die Frage warum man sich nicht anschnallt verfehlt m.E. das Thema.

      In meinem Camper (über 3,5 Tonnen, EZ 1977) ist übrigens auch keine Anschnallpflicht. Die kam in LKWs erst 1991...
      Für die Tour ans Kap Horn musste ich Anschnallgurte einbauen, was auch 2x in Argentinien kontrolliert wurde.
      Habe ich danach natürlich wieder ausgebaut.

      Das Thema Anschnallpflicht im Ausland ist in jedem Land unterschiedlich, unsere Fahrzeuge dürfen in allen Ländern ohne Anschnallgurte gefahren werden, die das Wiener Übereinkommen über den Internationalen Straßenverkehr umgesetzt haben. Sind keine Gurte vorhanden und bei uns nicht vorgeschrieben, braucht man für diese Länder keine ein zu bauen.
      Sind aber welche drin, unterliegt die Anschnallpflicht der nationalen Gesetzgebung (bei uns STVO) und da dürfte sich sowas wie "nur vorgeschriebene Gurte sind an zu legen" in nur wenigen anderen Ländern finden. Im Ausland würde ich daher empfehlen, sich, wenn Gurte vorhanden sind, an zu schnallen...
      Juristisch interpretiert kriege ich das nicht.
      Aber es gibt zwei Argumente für den Gurt.

      1. Das Portemonnaie
      Die meisten Mathematiker arbeiten angeblich bei Versicherungen.
      Außerdem beschäftigen die ganze Rechtsabteilungen.
      Und die sind, meiner Erfahrung nach, nur dafür da, dass die Versicherung nichts zahlen muss.
      Oder möglichst wenig zahlen muss, Stichwort "Schadenminderungspflicht".
      Diese werden die mit Sicherheit auch auf den (nicht angelegten) Gurt beziehen.
      Mit Gurt wären nur drei Rippen gebrochen, ohne Gurt Querschnittslähmung.
      Wofür gibt es da wohl Schmerzensgeld???

      2. Mein Leben/meine Gesundheit
      Muss man das erläutern? Der Deutsche reagiert aber eigentlich nur auf "1." :zwinker1:
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

      Alt Opel Fan schrieb:

      Wie hast denn das geschafft?? Was für nen Antrag muss man da ausfüllen?


      Hallo Peter,

      eine Gurtbefreiung kann man bei der zuständigen Genehmigungsbehörde mit einer ärztlichen Bescheinigung beantragen, wenn nach Abwägung aller Gründe aus ärztlicher Sicht die Gefahren, die sich beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes ergeben können, schwerer sind als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurtes eintreten.

      Entweder bis zu einem Jahr - kann verlängert werden - oder wie bei mir auf Dauer, bei nicht besserungsfähigen Zustand.

      Auch kleinwüchsige Personen, unter 150cm können eine Gurtbefreiung beantragen.

      Das hier ist zwar kein Ärzteforum, aber nur mal in Kurzform mein Beispiel:
      Von 2011 bis 2012 hatte ich 3-fachkrebs.
      15 OPs bei einem Jahr Krankenhausaufenthalt.
      Seit 2012 endständige Stomaanlage.

      Aufgrund der vielen Ops . . die Einschnitte vom Oberkörper, bis zum Bauch ähneln einer perforierten Landkarte, kann man davon ausgehen, dass es für mich ohne Gurt sicherer ist.

      Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises werden keine Gebühren erhoben.

      Hier steht noch mehr, z. B. auch Anträge zum Download darüber . . .

      stadt.muenchen.de/service/info…rlaubnisbehoerde/1078456/

      Gruß Peter