Schließwinkel, Zündzeitpunkt einstellen, Sicherheitsgurte?

      Tom Puss schrieb:

      Warum rüstet jemand in seinem Oldtimer Gurte nach (obwohl er nicht lt. Gesetz dazu verpflichtet wäre), um sie dann nicht anzulegen?


      Ganz einfach: Du hast originale, zeitgenössische Statikgurte nach langer Suche für Dein Auto aufgetrieben und gffs. auch zur Vervollständigung der Ausstattung eingebaut. Das Anlegen ist umständlich (jedes Mal Bauch einziehen, Jacke hoch, nicht die Peitsche vom Beifahrer erwischen usw..). Nun machst Du eine Test- und Einstellfahrt in einem Wohngebiet und musst immer wieder anhalten, z.B. Leerlauf nachstellen oder an die Felge fassen, ob zu heiss oder v.m.

      Jeder kann sich vorstellen, wie lästig das ist, sich alle paar 100m an- uns abschnallen zu müssen!

      Aber jetzt warte ich schon auf die, die jetzt sagen "wieso, ich repariere mein Auto doch schon in der Garage auf Anhieb so perfekt, dass ich nie eine Probefahrt machen muss"! Wetten?

      matze schrieb:

      ein Vorbesitzer erachtet die Nachrüstung von Gurten als sinnvoll, rüstet diese also nach und legt sie demzufolge beim Fahren auch an.
      Jetzt stell dir vor, das Fahrzeug wird verkauft und der neue Eigner hat eine andere Meinung dazu - dann hast du genau so einen Fall


      Genau so war (ist) das bei meinen letzten beiden Oldies.
      Der P2 (Schwedenimport) hatte sogar Automatikgurte. Die haben aber schlecht gesessen und lagen ganz komisch über der Schulter. Wirklich bewegen konnte man sich damit auch nicht. Außerdem gab es keine Kopfstützen. Ich habe mal gelernt, dass Gurte nichts nutzen, wenn keine Kopfstützen vorhanden sind, eher sogar schaden. Also habe ich die Gurte nicht genutzt.
      In meinem A-Rekord Coupé sind Beckengurte eingebaut. Die bringen es ja auch nicht wirklich, obwohl es Kopfstützen gibt. Die werden also auch nicht genutzt.
      Bisher hatte ich diesbezüglich noch keine Diskussionen mit der Rennleitung.
      Vielleicht baue ich das Geraffel mal aus ...

      Grüße
      Christian
      ich hatte mal einen Spezialisten in der Nachbarschaft, der fuhr einen Oldtimer, den es ausschliesslich nur mit Gurten gab.
      Die hat er dann ausgebaut und gemeint, wie clever er sei, denn jetzt braucht er keine mehr. Blöd war, dass ihn dann jemand auf die Bohrlöcher hingewiesen hat ;)

      altopelfreak schrieb:

      Wahrscheinlich ein Volvo. Die waren schon ab Bj. 59 serienmäßig mit Gurten vorne ausgestattet. Doch wenn aus der Bauzeit bis Feb. 1970, warum sollte er sie dann nicht ausbauen dürfen?


      Weil seit ca. 2008 eine verbaute Sicherheitsausrüstung nicht mehr zurück gerüstet werden darf.
      Man darf also auch keinen Airbag oder ABS mehr ausbauen, auch wenn es das Modell ohne gab und dies nicht vorgeschrieben ist.
      Na dann muss ich mich jetzt mal outen und rechne stark mit dem Unverständnis einiger Forumskollegen.
      Für mich zählt die Tatsache, mich nicht anschnallen zu brauchen, zu den Vorteilen des Oldtimerfahrens. Natürlich weiß ich, dass ich nicht vor der Dummheit Anderer gefeit bin und einen Unfall nicht unbedingt selbst schuld sein muss, jedoch bilde ich mir ein, auf Grund von anderen konstruktiven Merkmalen meines P2 ( Fahrwerk, Bremsen) sehr umsichtig zu fahren, was mich auch mit meinen alten Zweirädern seit mehr als 20 Jahren unfallfrei unterwegs sein lässt. Und wenn ich derart ängstlich wäre, dürfte ich diese 50 und 80 Jahre alten Dinger gar nicht mehr fahren. Mein P2 ist jedenfalls mein drittes 60er-Jahre-Auto,aus dem ich die vom Vorbesitzer installierten Gurte wieder ausgebaut habe. Aber im Falle des Verkaufs meines Kombis werden diese mitgegeben.
      Gruß Norbert. :wink:
      '62er Opel Olympia Rekord Caravan, '79er Mercedes W116 280SE
      Nimbus, CB 400,CB 500,CB750

      Mark schrieb:

      Weil seit ca. 2008 eine verbaute Sicherheitsausrüstung nicht mehr zurück gerüstet werden darf.


      Das halte ich für sehr an den Haaren herbeigezogen. Wer wollte denn -selbst angesichts der Befestigungslöcher- nachweisen, dass der Ausbau nicht schon vor 2008 erfolgte?

      Wenn an dieser Theorie etwas dran ist, dann dürfte ich ja auch die Statik-original-Opel-gurte aus meinem P1 nicht mehr ausbauen! Und nicht einmal die gelben Nebelscheinwerfer, die ja auch als Sicherheitsausrüstung gelten können.
      Oder soll es nur für Volvos aus den 60ern mit werksseitig eingebauten gurten gelten?
      Nein, das ist nicht "an den Haaren herbei" gezogen...
      Die Auslegung seitens der Prüforganisationen ist aber so, das man von "Werksseitig" verbauten Sicherheitsausstattungen ausgeht.

      Vorher war es z.B. möglich einen Airbag aus zu tragen, wenn dieser Sonderausstattung war und das Serienmodell auch ohne Verfügbar war. Das geht seit dem nicht mehr.
      Um hier noch neue Aspekte in die Diskussion einzubringen:
      Ich bin mir relativ sicher, das Albert Einstein hätte, auf der Fahrt zum besagten Verein, sein Kaninchen mit den verbauten, aber nicht vorgeschriebenen, Sicherheitsgurten angeschnallt.
      Ob dann allerdings deutsches Recht oder das Recht seiner Exilheimat USA zum tragen kommen, bin ich mir relativ unsicher.
      Wobei mir gerade einfällt, Albert ist ja nie P1/P2 gefahren, da er ja schon 1955 verstarb, vielleicht hatte er einen Ponton? Dann wäre das ja bisschen am Forumsthema vorbei....
      LG aus Diez,

      Lutz

      Rekord P2 Coupe SZ 1,7S (im Aufbau)
      Rekord P2 1,7S LVL
      Rekord P2 1,7 LZ
      Kadett D Berlina Automatik 1,3S
      Kadett D C20LET

      Alfred. H. schrieb:

      HERR IM HIMMEL, was für eine Diskussion !

      Ein Kaninchenzüchterverein könnte das nicht besser.

      Herzlichen Glückwunsch + gute Besserung.

      Alfred. H.


      So ist eben Deutschland.
      Im Detail wird das interessant beim TÜV, jetzt nicht unbedingt mit Anschnallgurten in nem alten Volvo außer er fährt selber den gleichen und weis das, sondern neben sicherheitstechnischen Rückschritten wurde damit auch abgastechnisch ein Riegel vor geschoben. Seit dem kannst du in "jüngere" Fahrzeuge z.B. keinen Motor mehr eintragen lassen, der die Abgasnorm verschlechtert.
      Früher konntest du auch noch n nicht Serienmäßigen Airbag zurück rüsten auf n Sportlenkrad ohne, usw. usf. Das geht seit dem nicht mehr.
      Dadurch wird die Diskussion einmal mehr überflüssig! Wenn Airbags nicht in die Papiere eingetragen werden, kann auch niemand nachweisen, dass irgendwann einmal einer freiwillig montiert war. Im übrigen waren bei mir noch nie beim HU-Termin Gurte und Airbag ein Thema.

      Und noch etwas: Ich kann euch beruhigen, denn in manchen Kreisen gilt Oldtimer restaurieren inzwischen als genau so spießig wie Kaninchen züchten. Also bildet euch mal bloß nicht so viel auf die Exklusivität unseres Hobbys ein!
      Die Airbags sind nicht in den Papiere drinnen, aber in der Regel in den Fahrzeugdaten / auf dem Typenschild oder Sonderausstattungsschild hinterlegt.

      Früher war es möglich, den Airbag aus zu tragen und ein Sportlenkrad zu montieren, das geht wie gesagt seit ca. 2008 nicht mehr.
      Auch im Bereich Abgasnorm konnte man früher z.B. einen 2.3 16V ECE Motor ohne Kat in einen 190E GKat einbauen und eintragen, auch das geht seit der Gesetzesnovelle nicht mehr.

      Das ist genau so wie z.B. ein ABS System welches in einem Modell Sonderausstattung war, einfach aus zu bauen statt es zu reparieren. Ich kenne die Nummern, dann steht derjenige bei der HU und der Prüfer sagt "da fehlt das ABS, gibt keinen TÜV" und Scheisse, früher ging das, jetzt nicht mehr und bis dahin sind Leitungen schon entsorgt, Kabelbäume durchgeschnitten & Raus, usw. usf. wo doch der Kumpel sagte "meiner hat auch keins, bau es einfach aus"...

      Klar sagen viele "kräht kein Hahn nach", das sind dann die die heulen wenn sie irgendwann mit ner Bastelbude ohne Betriebserlaubnis stehen und jammern wie Kleinkariert das alles ist.
      Das sind dann die Leute die ohne Plan von Vorschriften und Richtlinien drauf los basteln und hinterher bei Facebook schreiben "suche verständnisvollen Prüfer", eben dann wenn sie an einen geraten sind, der doch weis das n werksseitig mit Anschnallgurten ausgeliefertes Fahrzeug die Gurte drin haben muss... Die sie bis dahin natürlich weggeworfen haben...

      Von daher macht es in gewissen Bereichen doch was aus, bei irgendwelchen Spezialitäten oder Änderungen am Fahrzeug, sich mit den geltenden Vorschriften und Richtlinien zu beschäftigen...