Schließwinkel, Zündzeitpunkt einstellen, Sicherheitsgurte?

      Mark schrieb:

      auf dem Typenschild oder Sonderausstattungsschild hinterlegt.

      Dann werde ich mal bei der nächsten HU den Prüfer fragen, ob er mein Typenschild entziffern kann.

      Aber Mark, das sind doch alles keine Oldtimer-Themen! Für unsere Opels gab es doch weder Airbag, noch ABS!

      Interessant könnte es allenfalls werden, wenn ich z. B. einen Ford 17M P3 (Bj. 1960-64) in Aussicht habe, der schon vor einiger Zeit mit G-Kat nachgerüstet wurde. Den würde ich natürlich rausschmeissen. Das könnte dann beim "Austragen" möglicherweise zum Problem werden.

      Nachgerüstete G-Kats mit Gutachten wurden zeitweise über manche Markenclubs (Alt-Ford-Fr., Citroen, usw) vermittelt. In der AOIG hat man sich damit zum Glück zurückgehalten, bzw. wurde von der Mehrheit der Mitglieder nicht akzeptiert.
      GKat, Airbag & ABS sind mitlerweile seit weit über 30 Jahren im Einsatz...
      Bisher haben unsere Prüforganisationen das in der Praxis so gehandhabt, das "nachgerüstete" G Kats, Kaltlaufregler, etc. beim H Gutachten oft wieder ausgetragen wurden.

      Ich hab beim H Gutachten meines 124er Alltagsautos die mittels Kaltlaufregler nachgerüstete Abgasschlüsselnummer + Schadstoffklasse gesondert eintragen lassen, denn im "Normalfall" wird bei der Umtragung als Oldtimer die Abgasschlüsselnummer durch Nummer 0098 "Oldtimer" ersetzt. Hat aktuell den Vorteil das ich ausländische Umweltzonen, die keine Sonderregelungen für Oldtimer haben, trotzdem noch befahren darf. Sollte bei uns die Sonderregelung für Oldtimer in Umweltzonen gekippt werden, bekommt mein Auto theoretisch weiterhin eine Gründe Plakette :)

      Mark schrieb:

      Bisher haben unsere Prüforganisationen das in der Praxis so gehandhabt, das "nachgerüstete" G Kats, Kaltlaufregler, etc. beim H Gutachten oft wieder ausgetragen wurden.

      Das wäre aber nicht korrekt. Bei der Einführung der H-Nummer gab es kein weiteres Feld, also wurde die Schadstoff-Schlüsselnummer durch die "98" = Oldtimer ersetzt.
      Die Schadstoffklasse lautet dann eben "Oldtimer".
      Nur wird ja die ggfs. vorhandene Abgasreinigung deshalb nicht ausgebaut. Somit bleibt der Anspruch auf die Grüne Plakette natürlich bestehen, auch unterm H-Kennzeichen.

      Die H-Nummer ist eine reine Steuerangelegenheit und hat nichts mit Schadstoffausstoss und etwaigen Teilnahmebeschränkungen im Srassenverkehr zu tun.

      altopelfreak schrieb:

      Mark schrieb:

      Bisher haben unsere Prüforganisationen das in der Praxis so gehandhabt, das "nachgerüstete" G Kats, Kaltlaufregler, etc. beim H Gutachten oft wieder ausgetragen wurden.

      Das wäre aber nicht korrekt. Bei der Einführung der H-Nummer gab es kein weiteres Feld, also wurde die Schadstoff-Schlüsselnummer durch die "98" = Oldtimer ersetzt.
      Die Schadstoffklasse lautet dann eben "Oldtimer".
      Nur wird ja die ggfs. vorhandene Abgasreinigung deshalb nicht ausgebaut. Somit bleibt der Anspruch auf die Grüne Plakette natürlich bestehen, auch unterm H-Kennzeichen.

      Die H-Nummer ist eine reine Steuerangelegenheit und hat nichts mit Schadstoffausstoss und etwaigen Teilnahmebeschränkungen im Srassenverkehr zu tun.


      Die wurden natürlich nicht nur ausgetragen, sondern vorher auch ausgebaut...