Sammlung Anbauanleitungen für AHK (Anhängerkupplungen)

      Sammlung Anbauanleitungen für AHK (Anhängerkupplungen)

      Aus gegebenem Anlass habe ich diverse Anbauanleitungen von AHK gescannt. Die Sammlung kann nachfolgend beliebig erweitert werden.

      Wie man nach dem EInbau vorzugehen hat, beschreibt Hubertus wie folgt:

      Tüvtler schrieb:

      Die "alten AHK" haben noch ein Nationales Prüfzeichen und sind erkennbar an einer Wellenlinie plus einem Buchstaben M oder F mit einer 4-5 stelligen Ziffernfolge. Diese AHK sind grundsätzlich immer noch eintragungspflichtig, und dazu benötigt man die Anbauanleitung.

      Bei den "neuen AHK", welche ein EG Prüfzeichen besitzen, reicht der ordnungsgemäße Anbau und das Mitführen der Anbauanleitung aus!


      Also: vom TÜV abnehmen lassen, und beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen.

      Angehängt die Einbauanleitungen für folgende Typen:

      Oris E1/1 mit Prüfzeichen M3086-1 für Rekord P1 und P2 (gleiche Nummer/Typprüfung fur P1 und P2, jedoch etwas andere Knotenbleche, daher 2 Ausführungen).

      Peka M4 mit Prüfzeichen M3120 Rekord 58-60

      Peka M24 mit Prüfzeichen M3205 für Rekord 60-61

      Westfalia mit Prüfzeichen F513 für Rekord Caravan 58

      Westfalia F580 (Westfalia-Bestellnummer 6675191) für Rekord 61 (P2)

      Westfalia F581 (Westfalia-Bestellnummer 314009) für Rekord P2, alle Modelle

      Westfalia F646 (Westfalia-Bestellnummer 314014) Für Rekord 63

      Westfalia H665 für Rekord 58

      Grüße,

      Jörg
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Jörg_250SE“ ()

      :danke1:
      Hey Jörg, super Sache - alle Daumen hoch!
      :thumbsup: :daumen1: :thumbup:
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      Hallo zusammen,

      ich habe noch ein anderes Modell von PEKA für den P1 (Limousine):

      Typ: Peka - Z
      Prüfzeichen: M 625

      Leider habe ich keine Einbauanleitung und über die Firma Gaynater, die PEKA Einbauanleitungen vertreibt, ist diese auch nicht zu bekommen. Vielleicht hat hier im Forum jemand eine?

      Was ich habe, ist eine Briefkopie wo die AHK eingetragen ist (siehe Anlage)
      Dateien
      • IMG_6107.JPG

        (726,73 kB, 39 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Ergänzt: Oris E18 für Rekord A und B sowie E18-1, Oris D31 für Rekord A einschl. Caravan.

      Grüße, Jörg
      Dateien
      Naja, das Urheberrecht stellt hier wahrscheinlich keiner in Frage - es werden nur scans von Dokumenten dargestellt....Von Oris habe ich nichts mehr gehört, die habens glaub ich drangegeben. Bei Westfalia ist vor lauter Umstrukturierungen wohl keiner mehr wirklich zuständig - ich hatte es über einen sehr guten Kontakt probiert. Zu den Dokumenten: Bei Eintragungen sollten wohl nur Originalpapiere vorliegen - die Gültigkeit von Kopien darf ein Prüfer wohl anzweifeln wenn erwill (oder nicht). Im Zweifelsfall muß er Akteneinsicht nehmen ( ich glaube KBA ) wo die Bauart vom Hersteller genau beschrieben ist.

      Aber, fast schon wieder am Thema vorbei.

      Die Thematik von nachgebauten Typenschildern ist da schon eher eine Grauzone in Richtung Urheberrecht, da es Richtung Plagiat geht - aber da hat sich meines Wissens auch noch kein Hersteller aufgerafft auf Unterlassung zu klagen...

      Ich denke da sind wir mit den Darstellungen gescannter Dokumnte im Hobbybereich recht (s) sicher,

      §§§

      DT
      LK Osnabrück - where the rust never sleeps...

      Rekord A ,1700er 4 Gang, 2T Limo, EZ 05/63 Schweden
      ich habe meinen KAP ja vor kurzem durch die H- Abnahme gebracht.
      und mir einen Zirkus gemacht wegen Eintragung der hängerkupplung.
      der tuev- prefer meinte dann, wäre alles nicht notwendig gewesen, keine Eintragung erforderlich...
      wie sind denn eure Erfahrungen damit? jemand anderes hat mir erzählt, das sei nur bei den neuen Kupplungen so...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Kapi“ ()

      Hey Mark,
      frag doch mal Deine Typgruppenreferentenkollegen bei der Alt-Opel-IG. Auf der IG-Homepage kann man sich z. B. bei der Typgruppe D-Rekord genau solche AHK-Anbauanleitungen runterladen. Vielleicht weiß die IG mehr zu dem Thema...
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      Also eintragungspflichtig sind die alten ganz sicher noch aber der ein oder andere Prüfer hat da heute kein Problem mehr mit-das kommt dann wenn der Versicherungs bzw. Unfallfall eintritt und man gefragt wird warum das Teil nicht eingetragen ist. Da sollte man sich selbst absichern !! Bevor der Worst Case eintritt.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Mark,

      wenn es Dich nicht stört, hier Links zu Inhalten auf anderen Servers zu haben, können wir die Anbauanleitungen einfach auf meinen Server legen. Ich habe mit den Dingern kein Problem, würde die aber erst einmal auch nur aus dem Forum verlinken. So wie beim Spezialwerkzeug-Katalog.

      Oder bei Frank auf opel-rekord-P1.de? Da wären die Scans dann auch einfacher zu finden, wenn man nicht übers Forum sucht.

      Gruß,
      Marcus
      Marcus Schaper aus 16515 Oranienburg, aber oft auch in 31855 Groß Berkel

      61er Rekord P2 2TL mit Frisur, 62er Kapitän PL 2,6 Hydramatic, 58er Kapitän 2,5 L, mehrere rekord P1 CarAvane und diverse Baustellen anderer Marken
      Die Lösung fände ich gut, wenn du das umsetzen könntest und die links hier einstellen könntest, würde ich den obigen Beitrag editieren.

      der tuev- prefer meinte dann, wäre alles nicht notwendig gewesen, keine Eintragung erforderlich...
      wie sind denn eure Erfahrungen damit? jemand anderes hat mir erzählt, das sei nur bei den neuen Kupplungen so...


      Sie müssen weiterhin eingetragen werden. Eintragungsfreie Kupplungen nur mit ABE, die alten haben aber keine ABE, sondern nur eine BE, also "eintragen".
      Weis nur kaum noch einer beim TÜV, weil das im Prinzip nicht mehr vor kommt.
      Die letzten Prüfer die das wissen, gehen langsam alle in Rente.

      Ich kenne nur noch einen, der davon Plan hat und dich auch mit weißen Blinkergläsern wieder nach Hause schickt, dem Rest kannste so ne Kiste auch mit Sonnenschute, Lampenschirmchen und Bordsteinkratzern hin stellen, das wissen die nicht mehr...

      Jörg_250SE schrieb:

      Aus gegebenem Anlass habe ich diverse Anbauanleitungen von AHK gescannt. Die Sammlung kann nachfolgend beliebig erweitert werden.

      Wie man nach dem EInbau vorzugehen hat, beschreibt Hubertus wie folgt:

      Tüvtler schrieb:

      Die "alten AHK" haben noch ein Nationales Prüfzeichen und sind erkennbar an einer Wellenlinie plus einem Buchstaben M oder F mit einer 4-5 stelligen Ziffernfolge. Diese AHK sind grundsätzlich immer noch eintragungspflichtig, und dazu benötigt man die Anbauanleitung.

      Bei den "neuen AHK", welche ein EG Prüfzeichen besitzen, reicht der ordnungsgemäße Anbau und das Mitführen der Anbauanleitung aus!


      Also: vom TÜV abnehmen lassen, und beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen.

      Angehängt die Einbauanleitungen für folgende Typen:

      Oris E1/1 mit Prüfzeichen M3086-1 für Rekord P1 und P2 (gleiche Nummer/Typprüfung fur P1 und P2, jedoch etwas andere Knotenbleche, daher 2 Ausführungen).

      Peka M4 mit Prüfzeichen M3120 Rekord 58-60

      Peka M24 mit Prüfzeichen M3205 für Rekord 60-61

      Westfalia mit Prüfzeichen F513 für Rekord Caravan 58

      Westfalia F580 (Westfalia-Bestellnummer 6675191) für Rekord 61 (P2)

      Westfalia F581 (Westfalia-Bestellnummer 314009) für Rekord P2, alle Modelle

      Westfalia F646 (Westfalia-Bestellnummer 314014) Für Rekord 63

      Westfalia H665 für Rekord 58

      Grüße,

      Jörg


      lange ist es her... aber der Beitrag wurde gemeldet. :cool1:

      solange die Rechte der Verbreitung nicht vorliegen, sind die Links zu löschen.
      Eine Verschiebung ins interne nützt leider nichts. Es ist dann trotzdem verboten.

      gruß, Jerry

      1200er schrieb:

      lange ist es her... aber der Beitrag wurde gemeldet.


      Moin
      Wer macht denn sowas?
      Entfernst du bitte den Smokey dahinter? Ich habe zwar keine Rechte darauf, aber nicht das welche auf den Gedanken kommen das ich es gemeldet hätte, da ich den Smokey gerne nutze könnte man es als Hinweis darauf ansehen.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1
      Seit wann sind denn Links auf andere Internetseiten verboten? Notfalls einfach ein w von www weglassen und sich vom Inhalt distanzieren.

      Aber wie verhält sich das denn rechtlich mit eingescannten WHB-Abbildungen, die hier gelegentlich eingestellt werden oder mit Maverick's Seiten?
      Oder gibt es da eine Sondervereinbarung über die Alt-Opel-IG mit Opel?

      Ich glaube mit diem ganzen Bildrechtequatsch liegt ohnehin einiges im Argen und viele Gesetzestexte widersprechen sich derart, dass auch Fachjuristen völlig unterschiedlicher Meinung sind.

      Tschüss
      Klaus