Sammlung Anbauanleitungen für AHK (Anhängerkupplungen)

      Wilm schrieb:

      1200er schrieb:

      lange ist es her... aber der Beitrag wurde gemeldet.


      Moin
      Wer macht denn sowas?
      Entfernst du bitte den Smokey dahinter? Ich habe zwar keine Rechte darauf, aber nicht das welche auf den Gedanken kommen das ich es gemeldet hätte, da ich den Smokey gerne nutze könnte man es als Hinweis darauf ansehen.


      Nein Wilm, Du hast nicht gemeldet. Es war jemand anderes und derjenige weiß Bescheid. Die Meldung enthielt den Wunsch, den Beitrag in den internen Teil zu verschieben, was die „rechtliche“ Situation aber nich ändert, im Gegenteil, verschlimmert.

      altopelfreak schrieb:

      Seit wann sind denn Links auf andere Internetseiten verboten? Notfalls einfach ein w von www weglassen und sich vom Inhalt distanzieren.

      Aber wie verhält sich das denn rechtlich mit eingescannten WHB-Abbildungen, die hier gelegentlich eingestellt werden oder mit Maverick's Seiten?
      Oder gibt es da eine Sondervereinbarung über die Alt-Opel-IG mit Opel?

      Ich glaube mit diem ganzen Bildrechtequatsch liegt ohnehin einiges im Argen und viele Gesetzestexte widersprechen sich derart, dass auch Fachjuristen völlig unterschiedlicher Meinung sind.

      Tschüss
      Klaus

      in diesem Fall geht es nicht nur um Bildrechte. Es geht um Urheberrechtlich geschützte Dokumente. Es gibt Anbieter, die für die Bereitstellung einiger dieser verlinkten Dokumente Geld verlangen. Es ist schlichtweg verboten, Dokumente zur öffentlichen Verbreitung freizugeben, wenn man selber nicht der Rechteinhaber ist.

      Mark hat weiter oben dazu (vor Jahren) sein Statement abgegeben, er möchte die Dateien nicht auf seinem Server haben.

      Wenn Maverick auf seiner Seite Opel-Dokumente zum Download anbietet, das von Opel aber nicht freigegeben wurde, bewegt er sich damit auf dünnen Eis. Da der Kram so alt ist, wird es Opel nicht nennenswert scheren, da dadurch kein Schaden entsteht. Möchte Opel nun, wie einer der Hakenhersteller, mit Prospekten oder Handbücher Geld verdienen, könnten Sie Frank dafür hart anzählen.

      alles in allem: die Anhänge sind zu löschen.

      Danke.

      Umd damit Ihr Euch nicht wundert: seit Mark mir die passenden Rechte übertragen hat, habe ich Zugriff auf das „Moderationsmodul“, welches den Moderatoren sagt, wer welchen Beitrag gemeldet hat. Ich habe die Liste der Melungen nun abgearbeitet. Sie reichen bis 2015 zurück. :thumbsup:
      Dann wäre es zumindest an der Zeit, über die AOIG mit der Fa. Opel klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen, wenn denen das egal ist. Die Beziehungen zum Opel-Werk sind heute gut genug, um etwas in der Richtung auszuhandeln, daß die WHBs, ET-Kataloge etc. in einem festgelegten Rahmen veröffentlicht werden dürfen.

      Die Frage ist nur, wer sich einmal darum kümmert.

      Tschüß
      Klaus
      Nun etwas anderes zu Eintragungpflicht von Anhängekupplungen: Nehmen wir mal an, es würde heute wieder eine neue AHK für den P2 mit ABE angeboten. Wie alt darf denn das Zugfahrzeug sein, um auf eine Eintragung zu verzichten?

      Die Probleme gehen ja schon bei Blinker-Bremslicht los, weil es heute kaum noch solche Anhänger mit intermitttierendem Blinklicht gibt. Früher gab es angeblich mal entsprechende Adapter, aber wer hat die noch? Und funktioniert das auch bei jedem Anhänger?

      Andere Situation: Ich habe auch am Golf 1 eine vor 15 Jahren nachgerüstete AHK mit ABE, nicht nicht eingetragen werden mußte. Die hat aber keinen Pol für die Nebelschlußleuchte, da zu Lebzeiten des Golf 1 noch nicht Pflicht. Dennoch ist sowohl am Auto als auch am Anhänger eine Nebelschlußleuchte vorhanden, deren Funktion so aber bei der Anhänger-HU nicht geprüft werden kann.

      Tschüß
      Klaus
      Moin

      Wie schon mal gechrieben wurde.
      TÜV fragen und die Antwort schriftlich geben lassen.
      Bevor Du mit den Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst. :hmm:




      Wilms Wohnort 48691 Vreden
      Wilms Fuhrpark
      P II Schnelllieferwagen 1700 Bj 60

      Olympia Rekord 1500 Bj 57
      Volvo B 10 M Knickgelenkbus
      VW Sharan
      Hyundai H1

      altopelfreak schrieb:

      Dann wäre es zumindest an der Zeit, über die AOIG mit der Fa. Opel klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen, wenn denen das egal ist. Die Beziehungen zum Opel-Werk sind heute gut genug, um etwas in der Richtung auszuhandeln, daß die WHBs, ET-Kataloge etc. in einem festgelegten Rahmen veröffentlicht werden dürfen.

      Die Frage ist nur, wer sich einmal darum kümmert.

      Tschüß
      Klaus

      was die AOIG macht, muss der Vorstand entscheiden / verantworten. Dieses Forum ist zwar sehr AOIG-Mitglieder-lästig, aber kein offizieller Teil der iG. Und damit entscheidet Mark, welches Recht er hier beugen lässt. :alt002:
      Zu den Anleitungen hat er sich geäußert, was er akzeptiert, und was nicht.