Endlich Fertig aber TÜV macht Probleme
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Er wohnt in Schorndorf - ist das Österreichisches Hohheitsgebiet oder Deutscher TÜV?
Blinker hinten mit intermittierendem Bremslicht in ROT war seinerzeit in der Betriebserlaubnis drin und kann nicht verlangt werden geändert zu werden (Deutsches Recht).
Warnblinkanlage muss sein seit 1961 (?).
Gibts aber fast überall zum Nachrüsten kombinierte Ausführung in 6 V oder 12 V. Am besten mit Einbauschaltbild erwerben. Sonst Schaltbild bei mir anfordern. Erfordert etwas Mühe, um die einzelnen Anschaltpunkte zu finden, befinden sich aber alle unter dem Armaturenbrett und sind im Gegensatz zu moderneren Autos, wo alles unter Putz versteckt ist, leicht zugänglich.
Der Senior-Typreferent für P-Rekord in der AltOpelInteressengemeinschaft *119
YouTube Kanal: Heini Humbug (LauxTonbildschau(OPEL),
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Herzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
Ha-Jo
Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz
nicht: was lange währt, wird endlich gut,
sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!
Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
sondern nur eingefahren.....
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Servus Pittus,
hinsichtlich der Fahrtrichtungsanzeiger gilt:
de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger
salzburg.gv.at/oldtimer
tankstelle-brandshof.de/index.php/rote-blinker.html
jusline.at/19_Fahrtrichtungsanzeiger_KFG.htmlHerzliche Alt-Opel-Grüße aus Offenbach am Main
Ha-Jo
Opel Rekord A LZ 1,5 l von März 1963, Familienbesitz
nicht: was lange währt, wird endlich gut,
sondern: was lange fährt, ist wirklich gut!
Ein Opel ist nie gebraucht oder alt,
sondern nur eingefahren.....
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Ah , verstehe . Hat jemand die Blinker auf die Rückfahrscheinwerfer gebastelt . Würde jetzt weiss blinken und das ist hier natürlich verboten . Hast verschiedene Möglichkeiten .: Birnen gegen orange tauschen oder die Gläser bzw. Lampen tauschen . Oder ( schöner ) alles wieder auf orig. umbauen ...
Gruss
Marcus -
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Harzhopper schrieb:
sprich er MUß eingebaut sein. Und also kein KANN Artikel für Autos vor 1961
Genau so haben wir das schon vermittelt, hast Du was anderes verstanden Jan?Wir leben Autos "Opel der Zuverlässige" -
Pittus schrieb:
Danke ra63. Hab gleich erworben. Wir nächste Woche gleich eingebaut. Muss jetzt nur noch schauen warum die Blinker bei mir auf den weißen Rücklichtern drauf sind. Hab da nichts verändert!?
Achtung, beim P2 muss ein Warnblinkschalter für eine Zweikreis Lichtanlage eingebaut werden, also Bremslicht und Blinker mit derselben Lampe.
Da gibt es nicht viel Auswahl, ich habe den von Kabel Schmidt drin kabel-schmidt.de/warnblinkgeber-volt-zweikreis-p-877.htmlWir leben Autos "Opel der Zuverlässige" -
Das Thema hatten wir übrigens schon öfters, hier mal der Link zu den Beiträgen aus 2012/2013 P2 nachrüstbare Warnblinkeinrichtung 6 VoltWir leben Autos "Opel der Zuverlässige"
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Ja, der sollte funktionieren.
Hier der Link zur Bosch-Seite, da gibt es auch gleich einen Download-Link mit den Klemmenbezeichnungen.
bosch-automotive-tradition.com…ichtgeber_0336851xxx.htmlWir leben Autos "Opel der Zuverlässige" -
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Rennfox schrieb:
Achtung, beim P2 muss ein Warnblinkschalter für eine Zweikreis Lichtanlage eingebaut werden, also Bremslicht und Blinker mit derselben Lampe. Da gibt es nicht viel Auswahl, (...)
So schlimm ist es zum Glück nicht - Zweikreis "kann" (fast) jeder anständige Warnblinkschalter von VDO, Bosch, Hella, Pneutron, Jokon usw. Die Klemmen sind üblicherweise da, nur bei ein paar (billigeren) Exoten die ohne eigenen Blinkgeber daherkommen.
Ich hab' einfach einen aus der Warnblinker-Grabbelkiste genommen, wo die ausgebauten aus diversen Schlachtungen o.ä. gelandet sind. Hat (wenn man das System der Verkabelung verstanden hat) auch nicht besonders schwer. Die elektronischen haben natürlich diverse Vorteile in punkto gleichbleibender Blinkfrequenz und relativer Unabhängigkeit von Unterspannung.
Ach ja, im Gegensatz zu Deutschland muss man in Österreich und der Schweiz NICHT nachrüsten.
Gruß Jörg -
Jörg_250SE schrieb:
Ach ja, im Gegensatz zu Deutschland muss man in Österreich und der Schweiz NICHT nachrüsten.dessenthalben ich ja als erste Frage wissen wollte, welches Hoheitsgebiet zuständig ist.
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