lampen!!
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Kann sein dass ich noch nen Wäschekorb voll davon hab.
Legal ist es allerdings keinesfalls. Keine Ahnung wie man wieder auf die Idee kommt.
Die SWs haben unterschiedliche Prüfnummern und die sind in der ABE festgeschrieben. -
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Original von Piff
Denke , dass die Nr. egal is , hauptsache die Lampen sind mal zugelassen gewesen . KBA Nr. oder Wellenlinien müssen drauf sein !
Und die Position ist ja mal identisch ...
Nö, die sind genau so legal wie als wenn du Scheinwerfer vom Omega einbaust. -
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ALSO: es geht hier nicht um erlaubt oder nicht erlaubt!
rock'n'rekord will die dinger haben und fertig. entweder verkauft die ihm jemand, oder nicht.
dss es eventuell bei der benutzung im strassenverkehr zu problemen kommen kann, haben wir verommen.
gruß, Jerry.
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remember the times when sex was safe and racing dangerous
OPEL 1200 Das wirtschaftliche Vollautomobil
31515 Wunstorf
Opel 1200 (1,5l, 55PS, 4-Gang, AHK, EZ 3/60)
Rekord P1 (1,5l, 45PS, 3-Gang, Faltdach, EZ 5/58)
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Nochmal zum Thema : Hatte an meinen Winterkäfern immer alte Rückleuchten montiert . Hat auch beim TÜV nie Probleme gegeben . Sogar Umrüstung von Elefantenfüssen auf Einkammerleuchten war nie ein Problem . Alles machbar ...
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Nee , waren eifache Leuchten vom Ovali . Keine Herzchenleuchten o.ä. . Hab` ich glaube ich noch einen Satz und Einzelteile . Bist du dran interessiert ?
Mit den roten Blinkern hinten isses glaube ich so , dass Fzge vor Bj.1968 ( hinten ) rot blinken dürfen . -
1200er schrieb:
ALSO: es geht hier nicht um erlaubt oder nicht erlaubt!
rock'n'rekord will die dinger haben und fertig. entweder verkauft die ihm jemand, oder nicht.
dss es eventuell bei der benutzung im strassenverkehr zu problemen kommen kann, haben wir verommen.
Ich finde, das eine gesunde, distanzierte Diskusion der Legalität in so einem Falle durchaus nicht das Thema verfehlt.
Es sollte jedoch rein informativ bleiben und dem Betroffenen selbst obliegen, zu entscheiden, welchen Weg er geht. -
sachte ich ja. nur mit anderen worten!
hast dich etwas gewählter ausgedrückt, als ich. danke!gruß, Jerry.
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Rekord P1 (1,5l, 45PS, 3-Gang, Faltdach, EZ 5/58)
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Will ich mal als TÜVtler mein wissen preis geben.
Scheinwerfer umbau ist legal wenn die gleiche befestigung für die Scheinwerfer benutzt wird!
Ein Beispiel ist der oft gemachte Umbau bei den Golf/Jetta 2 Modellen-ist nicht Eintragungspflichtig!!! und BLF (BundLänderFachausschuß) hat dies abgesegnet!!!!
Bis dann"Der Traum eines Angestellten"
Gruß Hubertus und momentan ohne Oldtimer
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nochmal was zum Thema erlaubt...
habe vor ca 3 Jahren meine SBBR ( oder auch klassisch Rückleuchte ) in Rot gefärbt .. einfach Verdünnung genommen .. die alte Farbe ausgewischt und den Kram halt rot lackiert ... bei der letzten HU bei Tüv .. waren sich 2 Prüfer nicht einig ob das original sei oder auch nicht .. der eine jedenfalls hatte im Rechner nach Hinweisen gesucht .. leider ging seine Datenbank nur bis zum A Kekord zurück
Was lernen wir daraus .. selbst die Profis wissen`s manchmal nicht ... ich denke jedem das Seine .. obs legal ist .. oder auch nicht ... ist ja unser Hobby ! und wenn man den Bogen nicht überspannt und keiner Schaden nimmt ... sind alle glücklich !!
gruß
Jens -
Woher auch?
Die können auch nicht alles wissen.
Ein Blick in den Fahrzeugschein hätte das ganze schon geklärt, dort sollte die Ausnahmegenehmigung für das intermetierende Bremslicht eingetragen sein. Und das geht nun mal nicht ohne rot-gelb.
rot-rot-weiß gab es für Export US.
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