Blinklicht und Stoplicht

      Alles richtig

      OBEN ROT ist für Schlusslicht.
      MITTE GELB für Bremse und Blinker,
      bei gleichzeitiger Betätigung blinkt das Bremslicht oder bremst das Blinklicht. :denk1:
      UNTER KLAR ist für den Rückfahrscheinwerfer vorgesehen.
      Wenn Du noch einen Rückfahrscheinwerfer benötigst dann meld dich mal bei mir.
      Gruß Werner
      P1 mit Olymat & Faltschiebedach / P1 PickUp Rechtslenker aus Kreis Paderborn
      Wäre vielleicht noch anzumerken, dass es zwingend erforderlich ist, dass das Bremslicht vom Blinklicht "overruled" wird. Sprich: beim Betätigen der Bremse darf der Blinker nicht aufhören zu blinken. Das gilt natürlich auch für nachgerüstete Warnblinklicht- Anlagen. Ob Du auf die Bremse trittst oder nicht, der Warnblinker muß weiter seinen Dienst tun. Darauf achtet Prüfingenieur/-in ganz genau!

      Alles klar?
      Berufener Kurvenräuber
      Ich denke mal, die Opel-Ingenieure werden schon gewusst haben, was sie da konstruieren ;). Schließlich machen es die großen Ami-Geschwister ganz genau so.
      Es kann aber sein, dass eine (zeitweilige) Umrüstung erforderlich ist. Ich musste für die Vollabnahme die Bremslichter nach oben verlegen und Gläser mit gelben Blinkern verbauen. Jetzt, wo das Auto zugelassen ist, hab ich wieder die roten Export-Gläser drin und werde bei Gelegenheit auch das Bremslicht wieder zurückrüsten. Wenn dein Auto schon zugelassen ist, solltest du eigentlich keine Probleme haben. Kannst dich (fast) immer darauf berufen, dass das für den Erhalt des original Erscheinungsblides so bleiben muss.
      OPEL REKORD - Bilen med kvalitet alltigenom

      Opel är stark - Opel är hållbar - Opel är stabil - Opel är ekonomiledaren

      Elwood schrieb:

      Ich denke mal, die Opel-Ingenieure werden schon gewusst haben, was sie da konstruieren ;). Schließlich machen es die großen Ami-Geschwister ganz genau so.
      Es kann aber sein, dass eine (zeitweilige) Umrüstung erforderlich ist. Ich musste für die Vollabnahme die Bremslichter nach oben verlegen und Gläser mit gelben Blinkern verbauen. Jetzt, wo das Auto zugelassen ist, hab ich wieder die roten Export-Gläser drin und werde bei Gelegenheit auch das Bremslicht wieder zurückrüsten. Wenn dein Auto schon zugelassen ist, solltest du eigentlich keine Probleme haben. Kannst dich (fast) immer darauf berufen, dass das für den Erhalt des original Erscheinungsblides so bleiben muss.

      Also eigentlich hättest du für die Vollabnahme garnicht umrüsten brauchen. Ich habe ja nun auch die roten Rückleuchten drin und hatte keine Probleme mit dem TÜV. Ist ja original so. Und die Geschichte mit den roten Blinkern hatten wir schon öffters hier im Forum. Ist alles erlaubt.
      Der Frank aus 49356 Diepholz 8)
      www.opel-rekord-p1.de
      Richtig. Nur die Warnblinkanlage muss man hierzulande auf Vorrangschaltung umrüsten. Früher war das nicht so, deshalb könnte es in seltenen Fällen sein, dass noch eine alte Warnblinkschaltung (oder sogar das in den 60ern erlaubte "Springlicht", d.h. abwechselndes Blinken bzw. Leuchten links und rechts der hinteren Blinker) vorhanden ist, wenn der Wagen viele Jahrzehnte abgemeldet war.

      Ansonsten ist die Blink-/Bremslichtschaltung noch zulässig, ebenso wie rote Blinker (aber nur dann, wenn das rote Blinklichtglas ein Prüfzeichen hat).

      Gruß Jörg
      Bei mir war es so, dass der eine Prüfer kein Problem mit der Leuchtanlage hatte, mir aber wegen des ranzigen Lacks das H-Kennzeichen verweigerte. Der andere Prüfer sah dafür beim H kein Problem, wollte aber, dass ich die Rücklichter umrüste. Also hab ich das gemacht, hab natürlich darauf geachtet, dass alles wieder rückrüstbar ist.
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      Generell ist in der ABE zum Teil beschrieben wie und in was für einer Farbe es blinkt oder leuchtet. Beim P1 gab es keine roten Blink bzw.Bremsleuchten sondern nur gelbe!! Rot bedeutet genau genommen erlöschen der ABE. Eine andere Farbe kann nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt werden. So kenne ich es jedenfalls. Wenn sich da kein Prüfer dran hochzieht hat er entweder keinen Plan oder ist etwas gelassener ganz einfach.

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Wenn ichs richtig verstanden habe, unterliegt dem Guggi sein Auto schweizerischen Bedingungen. Da soll er doch sich beim huäbär schlau machen. Jedenfalls müssen die Blinker in der Schweiz ganz gemäächlich blinkern.... :juchu002:
      Der Senior-Typreferent für P-Rekord in der AltOpelInteressengemeinschaft *119
      YouTube Kanal: Heini Humbug (LauxTonbildschau(OPEL),

      Ash180_0 schrieb:

      Was für eine Willkür! Ich hatte anfangs auch Probleme mit der Zulassung in Hamburg. Ich hab mir auch rote Rücklichtgläser besorgt. Hoffentlich macht der TÜV bei mir keinen Ärger

      Wenn der Wagen schon zugelassen ist, glaube ich das weniger. Das ist wie mit den Flügelmuttern bei Speichenrädern. Offiziell wegen Fußgängerschutz (könnte sich ja ein Schal drin verfangen) nicht erlaubt, aber bisher wurden sie bei uns noch nie beanstandet. Und wenn doch, einfach zu einem anderen Prüfer. Die Chance, dass zwei sich daran stoßen ist recht gering ;).

      rekord59 schrieb:

      Beim P1 gab es keine roten Blink bzw.Bremsleuchten sondern nur gelbe!! Rot bedeutet genau genommen erlöschen der ABE.

      In Deutschland gab es für den P1 keine roten Blinkleuchten. Die Export-Versionen für die USA hatten jedoch deren Reglement entsprechend welche. Bei meinem Auto war beim Kauf ein solches Original dabei. Und das auf der Veterama zugekaufte hat ein E-Prüfzeichen und diese Wellenlinie, womit es in Deutschland völlig legal ist.
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      Also rot mit Prüf oder Wellenzeichen kenne ich nicht-lasse mich aber gerne eines besseren belehren-Export USA ist klar. Die roten in Deutschland mit Prüfzeichen sind meist eingefärbte-so zumindest kenne ich es. Die meisten Prüfer machen da keine große Nr.draus weil sie sich weniger damit auskennen und auch oft wenig Zeit haben sich einzulesen-da rutscht bei einem so temporär genutzten Auto wie unseren schonmal einer durch. :)

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Hier der Beweis, dass es das gibt. Ob umgefärbt oder nicht, kann ich aber nicht sagen. Zum Vergleich das original Glas ohne irgendein Prüfzeichen, nur mit Seriennummer und "Hella"-Prägung.
      Dateien
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      Zum Thema an vielen Ampeln .....;-))
      Der schöne Text im Fahrzeugschein welcher auch die Herren in Grün schonmal verwirrt..;-)))

      Abw d. Bestimmung d §53 Abs.2 letzter STVZO Gen.,
      Daß bei verw. d. linken Bremsleuchte als Fahrtrichtungsanzeiger eine Betätigung d. Betriebsbremse nach rückwärts n.d.d. Bremsleuchte auf d. rechten Seite der Fahrspur angezeigt wird.


      ich liebe diesen Text...
      Grüße E.