Servus
Da ich meine Rückleuchten gerade entlacke möchte ich mich natürlich schlau machen was rote Blinker angeht.
Also in der StVZO §54 Absatz 3 steht was von Gelben Blinkern ,ich lese aber immer wieder vor Zulassungs Jahr 1970 ist auch "ROT" erlaubt.
Nur wo steht das exakt beschrieben ?
Möchte mir denn Wisch ausdrucken falls bei ne Kontrolle doch mal Fragen kommen.
Weiss einer von Euch wo man da eine zuverlässige Quelle finden kann.
Danke
Stefan
Da ich meine Rückleuchten gerade entlacke möchte ich mich natürlich schlau machen was rote Blinker angeht.
Also in der StVZO §54 Absatz 3 steht was von Gelben Blinkern ,ich lese aber immer wieder vor Zulassungs Jahr 1970 ist auch "ROT" erlaubt.
Nur wo steht das exakt beschrieben ?
Möchte mir denn Wisch ausdrucken falls bei ne Kontrolle doch mal Fragen kommen.
Weiss einer von Euch wo man da eine zuverlässige Quelle finden kann.
Danke
Stefan