Rote Blinker Vorne und hinten !

      Rote Blinker Vorne und hinten !

      Servus

      Da ich meine Rückleuchten gerade entlacke möchte ich mich natürlich schlau machen was rote Blinker angeht.
      Also in der StVZO §54 Absatz 3 steht was von Gelben Blinkern ,ich lese aber immer wieder vor Zulassungs Jahr 1970 ist auch "ROT" erlaubt.
      Nur wo steht das exakt beschrieben ?
      Möchte mir denn Wisch ausdrucken falls bei ne Kontrolle doch mal Fragen kommen.

      Weiss einer von Euch wo man da eine zuverlässige Quelle finden kann.

      Danke

      Stefan
      Der Oldtimerexperte des TÜV-Süd, Matthias Gerst, hat das Thema mal ausführlich behandelt. Musst mal die Suchmaschine bemühen.

      So pauschal stimmt das nicht, vor 1970 = rot erlaubt. Es ist von solchen Umrüstungenauch eher abzuraten. Es reicht wohl schon, wenn der Rentner Dir hinten drauf fährt, dass er behauptet er hätte das rote Blinken nicht erkennen können, und ganz schnell will Dir die gegnerische Versicherung eine Mitschuld anhängen.

      Und rote Blinker vorn geht schon mal gar nicht.

      Grüße, Jörg
      Das hab ich jetzt mal ausgedruckt und ins Handschuhfach gelegt.
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      § 54 Abs. 3Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b vom 6. Dezember 1960 BGB1 zulässig waren. § 54 Abs. 3Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b vom 6. Dezember 1960 BGB1 zulässig waren.
      Also bei mir blinkt es hinten rot und vorne gelb. Da ich ja nun die GM Version fahre. Finde ich für hinten auch besser. Wenn ich sehe das bei den deutschen das gelbe Blinklicht auch die Bremse ist, denke ich immer das kann auch schnell übersehen werden. Da der deutsche von heute ja nun mal auf rote Bremslichter geschult ist.
      Warum man allerdings vorne rot blinken sollte, ist mir auch ein Rätzel :denk1:
      Der Frank aus 49356 Diepholz 8)
      www.opel-rekord-p1.de
      Servus Frank.

      Vorne hab ich ja schon auf weisse Glässer umgerüstet das ist ok so ,das man vorne nicht Rot blinken darf kann ich aus dem Text nicht raus lesen aber egal.
      Du hast ja auch nur 2 Felder von deinen Rückleuchten belegt oder ?
      Also auch die Brems/Blink Leuchte ?
      Bei mir wurde das ja mal umgebaut ich hab alle 3 Felder belegt.
      Rücklicht - Oben
      Blinken - Mitte
      Bremsen - Unten

      Hast Du eigentlich deinen Rückfahr Scheinwerfer in die Rückleuchten integriert ?

      Stefan
      Für das hintere intermetierende Bremslicht gibts ne Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt, die sollte eigentlich bei jedem Fahrzeug eingetragen sein.

      Vorne müssen die Gelb blinken, und zwar mit gelben Gläsern. Theoretisch kann man auch gelbe Birnen rein machen, aber es gibt keine Bauartgenehmigten gelben Sofitten in 6V zu kaufen :D
      Selber anstreichen ist nicht zulässig, da dann die Bauartgenehmigung der Glühlampe erlischt.
      Somit gibt es keine legale Möglichkeit, außer über eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidenten vorne weiße Gläser zu fahren.
      So ist zumindest mein Infostand.

      Das weis aber heute weder bei der Rennleitung, noch beim Tüv irgendwer...

      Mark schrieb:


      Vorne müssen die Gelb blinken, und zwar mit gelben Gläsern. Theoretisch kann man auch gelbe Birnen rein machen, aber es gibt keine Bauartgenehmigten gelben Sofitten in 6V zu kaufen :D



      Ich habe vorne Orange Soffiten drin. Gibt es zB beim Trabant.- oder Simsonshop.
      Unser TÜV hat da überhaupt nichts zu gesagt. Ausser:"och die blinken ja schön orange"
      Der Frank aus 49356 Diepholz 8)
      www.opel-rekord-p1.de
      Mein Österreicher hat die Blinkergläser original ebenfalls in klar, und ich habe' orangefarbene Soffitten drin. Die Voll-/H-Abnahme gab's ohne Mängel. Trotzdem sollte man ein wenig vorsichtig bei den "lichttechnischen Einrichtungen" sein, da begibt man sich schnell aufs Glatteis. Und unterschätzt mal die Polizei nicht...

      Auch wenn die roten Blinker am Exportwagen dran waren, heißt das noch lange nicht, dass man sie fahren darf. Die Bauartgenehmigung für Blinker kam am 01.04.1957, also müss(t)en die rot blinkenden Heckleuchten ab diesem Datum eine Bauartgenehmigung = Wellenlinie haben. Wenn nicht, dann umrüsten auf gelb.

      Die Stichworte zum Thema (für die Suchmaschine) habe ich ja oben geliefert, und das was Stefan ausgedruckt hat ist eben nur die "halbe Wahrheit". Und "Geschmackssache" (wie Stefan das schreibt) ist in unserem Land voller Vorschriften eher wenig...

      Gruß Jörg
      Das mit der Wellenlinie ist doch schon mal gut. Dann würde ich daraus folgern, dass das rote Blinken hinten erlaubt ist.

      Mein Österreicher hat zwar klare Blinkergläser, aber es waren auch klare Soffiten drin, d.h. er blinkte weiß. Anscheinend ist das nach österreichischen Regularien erlaubt, denn der Tüv war fast neu. Ich habe dann auch orangefarbene Soffiten gewechselt, um mir Palaver bei der Vollabnahme zu ersparen.

      Gruß Jörg
      Servus

      Hab heut mal den TÜV Süd auf trapp gebracht und da mal angerufen.
      Nach 15 Minuten hat er mich nach meiner Nummer gefragt er würde zurück rufen.
      Hat er dann auch getan.
      Also Rote Blinker sind bis 1970 zulässig .
      Da es damals die Kombi Brems-/Blinklicht gab.
      er dürften also alle P1 Rot Blinken wenn da nicht das Orange Glas wäre.
      Was aber bedeutet das die Rückleuchten vom Meverik auch ohne Probleme durchgehen.
      Ein Kumpel fährt an seinem Comodore vorne und hinten Rote Blinker.
      Der § unterscheidet nicht von vorne oder hinten das hat der TÜV Man auch gesagt er hat nix gefunden das vorne und hinten trennt.
      Es ginge in §54 nur Fahrrichtungsanzeiger .

      Stefan
      Meiner war ja auch Österreicher hatte aber Orange Blinker Gläser.
      Hab mir die Weissen Glässer auch selber umgebaut.

      Also was in Österreich ab Werk verbaut war - Keine Ahnung.

      Aber Weiss Birnchen glaub ich jetzt gar nicht das das Orginal is.

      Morgen kommt hoffentlich der rote Lack dann pinsel ich mal los.

      Stefan
      Es gibt eine ganze Reihe von Übergangsregelungen. Bis zu einem bestimmten Baujahr ist auch nur ein Bremslicht in der Mitte möglich. Oder bei Fahrzeugen unter 4 Meter Blinker in der Mitte des Fahrzeuges und vieles mehr.

      Vorne weiße Blinker ( müssen immer gelbes Licht haben, auch hinter weißem Glas möglich ) hier = nein, rote hinten ja bis zum genannten Datum.

      Grüße

      Tom