französische Anhängerkupplung für Rekord B, Rechtsfrage

      französische Anhängerkupplung für Rekord B, Rechtsfrage

      Moin,

      Ich habe eine gebrauchte französische Anhängerkupplung ohne Typenschild für meinen Rekord B gekauft. Ich brauche die Kupplung nicht um einen Anhänger zu ziehen, das kann meine Alltagsrübe besser. Ich will die Anhängerkupplung unter meinen Wagen schrauben, damit ich ihn im Notfall (Starkregen, Deichbruch, und der Motor springt nicht mehr an) rückwärts aus der Tiefgarage ziehen kann.
      Eine reguläre Eintragung scheitert vermutlich am fehlenden Typenschild und fehlenden Papieren. Kann ich die Anhängerkupplung als Bergungshilfe, nur für den eigenen Wagen, deklarieren und montieren? Z.B ohne Steckdose und ohne Kugel? ;( (Die Kugel kann man abschrauben). Statt der Kugel kann man dann einen Schäkel nehmen.

      Gruß
      Michael

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      Ohne Eintragung geht nur bei Bauteilen mit EG-Betriebserlaubnis (gab´s damals noch nicht).
      Für diese spezielle Eintragung braucht es auch einen speziellen Prüfer.
      Einen "amtlich anerkannten Sachverständigen" an einer technischen Prüfstelle,
      das wäre bei uns hier (Raum Düsseldorf) der TÜFF-Rheinland.
      Bei DEKRA gibt es mittlerweile auch Menschen die sowas dürfen.
      Regionaler Begutachter beim technischen Dienst - oder so - heißen die.
      Viel Glück
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C