Rotes Oldtimerkennzeichen

      altopelfreak schrieb:

      Trotzdem müssen die Fahrzege mal warmgefahren und bewegt werden. Z.B. für Ölwechsel etc. oder Einstellfahrten. All das sind Probefahrten, bei denen das Auto keinen Zwecknutzen erfüllt und damit im Rahmen der Bestimmungen liegen. Ausserdem müssen die Autos ja auch ggfs. für die HU vorbereitet werden können, falls wieder eine reguläre Zulassung geplant ist. Auch dazu müssen im Vorfeld Probefahrten stattfinden können.

      Tschüß
      Klaus


      Das sehe ich für mich immer als das größte Problem. Ich habe in den letzten sechs Jahren einen Fendt Farmer 2d, einen Rekord C einen Rekord D Caravan und zuletzt den Blitz komplett aufgebaut und mußte eine Vollabnahme machen lassen. Seid dem es die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr ohne gültiger HU gibt, hast du keine Möglichkeit ein frisch aufgebautes Fahrzeug mal mehr als ein paar Meter auf dem eigenen Grundstück Probe zufahren. Du hast eigentlich keine Möglichkeit zu testen, ob irgend klappert, schleift oder ob die Bremsen gleichmäßig ziehen, Ob ein Radlager Geräusche macht oder im Getriebe ein Lager breit ist kann man auch nicht testen.
      Man muß mit mulmigen Gefühl das Fahrzeug mit dem Trailer beim TÜV auf den Hof stellen und hoffen das alles passt.
      Und wenn das alles gut gegangen ist, meldest du das Fahrzeug an und stellst bei der ersten Probefahrt fest, dass wie bei meinem Blitz der Motor unter Last dermaßen Geräusche macht, dass sich ein kapitaler Motorschaden ankündigt.
      Das hätte ich schon gern vorher mal rausgefunden.

      Ich meine, es ist mir bewusst, warum die HU Regelung eingeführt worden ist, es sind halt einfach zu viele original 55PS Golf mit umgebauten VR6 Motor kontrolliert worden. Natürlich mit noch originalem 55PS Fahrwerk und Bremsen.

      Und zu dem Thema mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen bewegen, da gibt es in der Schweiz ein super Konzept. Da kannst du bis zu ( ich glaube ) 4 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen bewegen und zahlst Steuern und Versicherung jeweils nur für das teuerste Fahrzeug. Den TÜV braucht trotzdem jedes Fahrzeug ( das finde ich auch ok). Man darf halt nur immer mit einem der Fahrzeuge fahren, es dürfen nicht zwei oder mehr der Fahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sein. Darum zahlt man auch nur für das teuerste Fahrzeug.

      Ich finde das richtig gut !!! Und auch die deutsche Regierung findet das Thema im großen und ganzen nicht schlecht, darum hat man das in Deutschland auch eingeführt. Mit dem einzigen Unterschied, dass man hier für alle Fahrzeuge die Steuer und Versicherung voll zahlen muß, trotzdem darf natürlich nur jeweils ein Fahrzeug bewegt werden. :wut002:

      Also macht voll Sinn das Ding.

      Gruß

      Stephan

      Koralle60 schrieb:

      nach der §23 Vorführung und Anmeldung der 07 gibt es ja keine technische Überprüfung mehr, abgesehen von sporadischen Polizeikontrollen

      Deshalb werden ja mittlerweile bei der §23er Untersuchung Fotos von den Autos gemacht.
      So kann der Prüfer nachweisen, dass bei der Abnahme kein Airride-Fahrwerk, VR6-Motor,
      oder Flip-Flop-Lack vorhanden war. Das muss der Halter dann alleine ausbaden. :seatsch002:
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C
      Stephan

      Das Schweizer wechselnummernsystem ist tatsächlich was tolles . Im normalfall kannst du 2 autos auf ein kennzeichen einlösen . Du zahlst für das hubraumgrössere auto die steuer und versicherung . Dazu kommen 60.- Fr. wechselnummerngebühr .
      Seid etwa 25 gibts ja den Veteranenstatus für oldtimer . Das ist ähnlich wie euer H-schild , nur sind die anforderungen strenger . Wenn die fahrzeuge veteranenstatus haben , kannst du je nach kanton 9 oder 99 veteranen auf ein kennzeichen einlösen . Das hängt vom verwendetem pc-system ab , ob 1 oder 2 stellig . Die bedingungen sind aber genau gleich , wie mit normalen 2 autos . Als veteran muss man nur alle 6 jahre zur kontrolle und man darf nur 3000km pro jahr fahren . Für das alltagsauto muss man dann aber ein 2tes schild lösen .

      Ich fahre alle meine Opels seid jahrzehnten mit dem ein und dem selben schild .

      Gruss aus der Schweiz , Kurt
      Wohnort : 5108 Oberflachs / Schweiz

      div. P2`s und anderes Alteisen

      altopelfreak schrieb:

      Diese "Bastelbuden"-Erscheinung trifft dann aber auch -und viel häufiger- auf H-Kennzeichen zu. Denn die §23-Abhahme ist ja die gleiche. Frage mich oft, wie diese erlangt wurde. Allerdings muß mangelnder Originalzustand nicht zwingend Verkehrsunsicherheit bedeuten.


      Naja, das Bastelbudengeheule kommt aber auch oft von Leuten, denen ein gewisses kulturhistorisches Verständnis fehlt und die meinen, ein Oldtimer muss "Original" sein, im Sinne des Auslieferungszustandes.

      Unser Gesetzgeber war aber so weitsichtig, dass er nicht nur den Auslieferungszustand erhalten haben wollte, sondern auch den Zustand der Fahrzeuge im späteren Betrieb und hat deshalb die Vorgabe gemacht, dass die Fahrzeuge "Zeitgenössisch" sein müssen. Daraus ergibt sich dass alle Änderungen die 10 Jahre ab Erstzulassung möglich waren oder mindestens 30 Jahre her sind, ebenfalls zeitgenössisch sind.

      Und auch diese Zeit gehört zu Erbe des Automobilen Kulturguts. Dazu gehören eben auch die Veränderungen, die Autos im Laufe der Zeit erlebt haben. Und genau dazu gehört auch der Manta mit anderen Felgen, in Breit, mit der Katzentreppe, D&W Aufklebechrom, nem angebapptem Spoiler den Müller in der Garage mit ner Knickerdose lackiert und mit Blindnieten angenietet hat, dazu gehört auch der W201 in Tiefer mit Spoilern, Scheibentönung, Auspuff und Radlaufchrom, usw. usf.

      Auch die Oldtimerrei hat sich gewandelt, so hat man früher Autos weniger "Restauriert" wie heute, sondern renoviert, in dem man sie z.B. in aktuellen Farben lackiert hat. Grade im Opel Bereich waren da "höherwertige" Farben von Mercedes oder Porsche angesagt. Es wurden Fensterheber nachgerüstet, Sitze mit modernem Court Stoff bezogen, große Lautsprecher, Überblendregler, Casettenspieler und Zusatzbeleuchtung war Standard.

      Auch das alles gehört zum automobilen Kulturgut.

      Und auch die aktuelle Variante, Oldtimer in Zustand 1+ über Auslieferungszustand zu restaurieren, das ist eben AKTUELL so. Es gibt auch wieder deutliche Tendenzen, eine gewisse Patina und Gebrauchsspuren zu erhalten... Irgendwann werden die Nörgler mit fehlendem kulturhistorischen Verständnis sagen "oh weh, schon wieder so ne tot restaurierte BlingBling Bude, wie kann man für 1er Autos nur H Kennzeichen vergeben"...
      Hallo Mark,

      auch das dürfte den meisten hier bekannt sein. Es geht bei der Originalitätsfrage keinewegs nur um den Auslieferungszustand, sondern an der Orientierung an historischen Vorbildern. Und da hapert es leider, weil hier viel zu sehr nach persönlichem Geschmack modifiziert wird und nicht dem, was zu bestimmten Epochen im Straßenalltag typisch war.

      Vor beispielsweise einen Rekord A Coupe im typischen Letzthand-Zustand der frühen 70er, mit Fiberglas-Route, Hutze auf der Haube, Keiper-Spiegel auf den Kotflügeln, Rallye-Streifen, weggelassenen Radkappen, Auspuffblende in Düsenform, Plüschbezug am Lenkrad und natürlich den damals obligatorischen Aufklebern "STP", "lubral", Gasolin-Männchen oder auch Roter Punkt in der Frontscheibe (frühe Mitfahrzenrale wegen Straßenbahnfahrpreisprotesten) und hinten den durchkreuzten Tempo-100-Aufkleber (Spikes waren wieder runter) hinbekommt und damit den Erinnerungswert weckt, dann ziehe ich davor genau so den Hut!

      Tschüß
      Klaus

      Koralle60 schrieb:

      @altopelfreak: Melde dich zur Unterstützung der Petition an. Für wen schreibe ich das denn sonst....


      Das gilt auch für alle anderen!

      DEUVET unterstützt Petition gegen EU-Bleiverbot 0724/2023

      alt-opel.eu/deuvet-unterstuetz…-eu-bleiverbot-0724-2023/

      Ohne Blei bekommen wir künftig keine originalen Oldtimer-Batterien mehr!
      Aber das interessiert hier ja wieder keinen!