Historischer Bericht: Lenkradschloss am Auto wird Pflicht 60er Polizeikontrolle

      Der Schornsteinfeger kann dir die Heizung nicht stilllegen :D

      Er meldet aber den Mangel an die Stadt und von Dort bekommst du eine Fristsetzung zur Mängelbehebung und wenn das nicht binnen Frist passiert, eine Ordnungsverfügung und wenn du dann die Heizung weiter betreibst, neben entsprechender Strafe Besuch vom Gerichtsvollzieher, Schlüsseldienst, Heizungsbauer und Schornsteinfeger und die bauen dir deine Heizung dann ab.
      Wenn nötig nimmt dich die Polizei dann auch in Gewahrsam, damit du die Handwerker die in hoheitlichem Auftrag kommen, nicht störst.
      Theoretisch, praktisch ist das Bußgeld vorher wahrscheinlich schon so hoch, dass du die Mängel selbst behoben hast.
      Hört sich so an, als schreibt hier einer aus eigener leidvoller Erfahrung.

      Wenn Ihr meint, der Staat sei zu solchen Eingriffen berechtigt, dann wäre ich an eurer Stelle aber mit der Silikonbremsflüssigkeit um so vorsichtiger! Ein Auto stillzulegen wäre in jedem Fall einfacher als mit einem Rollkomando ganze Heizungsanlagen abzubauen.

      Um aber auf das eigentliche Thema zurückzukommen, nämlich zwangsweise Nachrüstungen an Fahrzeugen, muß ich in der Erinnerung einmal gut 30 Jahre zurückgehen.

      Schon einige Jahre bevor das H-Kennzeichen in Sichtweite kam und die Kat-Pflicht immer mehr im Focus stand, geriet die deutsche Oldtimerszene in Bewegung. Es würde jetzt zu weit führen, in allen Details zu erzählen, was in den 1990er Jahren gelaufen ist. Auf dem langen, steinigen Weg zu einer Regelung, die historische Fahrzeuge vor zu erwartenden Restriktionen bewahren sollte, habe ich den Deuvet bei seinen Bemühungen unterstützend begleitet, durfte an Vorstandssitzungen des Verbands teilnehmen und konnte meinen Input einbringen, auch wenn ich an den Verhandlungen mit maßgeblichen Politikern und Ministerialräten nicht unmittelbar beteiligt war.

      Besonders lobend erwähnen muß ich die damaligen Deuvet-Vorstände Peter Schneider (von der AOIG) und Martin Kraut (vom Citroen-Club), doch ebenso den damaligen Bundesverkehsminister Matthias Wissmann, der im Jahr 1997 schließlich die Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen ab einem Fahrzeugalter von ursprünglich 25 (!) Jahren ermöglichte und eine KM-Beschränkung noch im letzten Moment fallen ließ. Zwei Jahre zuvor war bereits die Regelung mit der "Roten 07" über Wissmanns Ministerialdirigenten Dr. Jagow zustandegekommen, in der ersten Zeit sogar noch steuerfrei und als "Ministerieller Erlaß" an der Zustimmung des Bundesrates vorbeigeschleust. Die Integration in die FZVO erfolgte erst Jahre später.

      In der Zeit davor gab es in der schwarzgelben Kohl-Regierung einige Herrschaften, die tatsächlich eine zwangsweise Stillegung von allen Fahrzeugen ohne G-Kat forderten, z.B. ein gewisser Burkhard Hirsch (FDP) und eine gewisse Angela Merkel (CDU), zu dieser Zeit noch Umweltministerin. Diese gab in einem Interview mit der Redaktion von Oldtimer-Markt auf die Frage nach Zwangsnachrüstungen von G-Kat bzw. Zwangsstillegungen im Falle von nicht bestehender Möglichkeit an, "die rechtlichen Voraussetzungen würden derzeit gerade geprüft".....

      Wäre das rechtlich machbar gewesen, hätten sich die hohen Herrschaften in Bonn bestimmt nicht auf Jahre lange Verhandlungen mit uns eingelassen!

      Am Ende wurde doch nicht alles so heiß gegessen wie gekocht und es hat sich gezeigt, daß der Bürger eben doch Rechte gegen den Staat hat, die sich mit geschickter Verhandlungstaktik, guten Argumenten und entsprechend langem Atem auch durchsetzen lassen.

      Nebenbei: Als Diebstahlsicherung genügten schließlich doch Zubehörgeräte statt Lenkradschlösser und Klappwinker durften später wieder in Betrieb gehen.
      Vom TÜV einst verbannte Olympia-Zeppeline und Ponton-Gurkenraspeln durften wieder auf die Hauben und erst verbotene Felgenschlösser mußen nun gar mühsam wiederbeschafft werden, um die H-Zulassung zu bekommen.

      Tschüß
      Klaus

      altopelfreak schrieb:

      Alles nicht verfassungskonform! Bestandsschutz und Rückwirkungsverbot sind unabänderliche Grundsätze. Aber wenn niemand dagegen auf die Barrikaden geht......?
      Dann hilft auch kein Jammern über die Demokratie in Gefahr!

      .wir können uns gerne mal in deiner Gegend zum Mittagstisch treffen, und anschließend machen wir eine Demo vor der örtlichen Zulassungsstelle und verlangen die Abschaffung der Diebstahlsicherungspflicht.

      Bin mal gespannt...

      Johannes_P2 schrieb:

      mit Einführung der Keyless-Go Technik ist das doch schon geschehen - und die Hersteller dürfen das weiterhin verkaufen, vielleicht um die Nachfrage nach Neuanschaffungen hoch zu halten(?)


      Das ist wohl wahr, eine Erfindung die es dem Autofahrer einfacher machen sollte. Ende vom Lied, man muss die Karte jetzt in einer Aluhülle aufbewahren damit das Signal nicht abgefangen und das Auto geklaut wird....und wieder rausfummeln wenn man selbst fahren will. Ein echter Fortschritt.
      Es geht nichts über ein mechanisches Schloss, das ist heute schon so oldschool das die üblichen Autodiebe das nicht mehr knacken können....hehe.

      Gruß
      Frank
      Und wie haltet Ihr es denn mit den Lenkradschlössern in Euren Opels? Habt Ihr bzw. Eure Vorbesitzer sie alle nachgerüstet?
      Der P1 hatte bis auf den 4-Türer serienmäßig noch kein Lenkschloß und frühe P2 ebenfalls nicht.

      Fummelt ihr bei jedem Parken den zweiten Schlüssel heraus und lasst es einrasten?

      altopelfreak schrieb:

      Und wie haltet Ihr es denn mit den Lenkradschlössern in Euren Opels? Habt Ihr bzw. Eure Vorbesitzer sie alle nachgerüstet?
      Der P1 hatte bis auf den 4-Türer serienmäßig noch kein Lenkschloß und frühe P2 ebenfalls nicht.

      Fummelt ihr bei jedem Parken den zweiten Schlüssel heraus und lasst es einrasten?


      Meiner war damals ordnungsgemäß bei Opel zur Nachrüstung, klar...
      Ich fahre meistens ohne Schlüssel ^^ Dafür ist die Garagenstellung doch da...
      Um das Ganze abzukürzen, im Anhang die Übergangsfristen. So wie ich das sehe müssen nur eine Diebstahlsicherung, Blinker und eine Warnblinkanlage zwingend nachgerüstet werden.

      Diebstahlsicherung ist auch als "loses" Zubehör zulässig.

      Leider steht dort nicht, wie genau die Diebstahlsicherung beschaffen sein muss um akzeptiert zu werden.

      Vor dem Problem stand ich auch schon einmal als ich ein Direktimportmotorrad aus Japan gekauft hatte. Da das verbaute Lenkungsverriegelungsschloß angeblich nicht den Vorschriften entsprach, sollte ich ein "geprüftes" Zusatzschloß verwenden...allerdings konnte mir niemand sagen was "geprüft" genau bedeutet und wo ich so etwas beschaffen kann.
      Es hat aber letztendlich nie mehr jemand danach gefragt, auch der TÜV nicht.

      uebergangsvorschriften.pdf

      Gruß
      Frank
      Also bei meinem P2,6 funktioniert das Lenkschloss tadellos, (Unter den 550 Schlüsseln die ich erworben habe, war tatsächlich ein passender dabei), ist schon beruhigend auf kleinen Treffen die Fenster offen zu lassen und wissen, damit fährt keiner mal so eben weg :)

      @ Alt Opel Fan: Meinen Hydra-Matic könnte man bis Bogota schieben, der springt nicht an… ;)
      Ich bin jetzt mal ganz ehrlich, ich habe an unserem P2 Coupé das Lenkradschloss noch NIE ausprobiert. Hatte immer Angst, das geht dann nicht mehr auf, oder der Schlüssel bricht ab, oder ... Ich werde es auch in Zukunft nicht ausprobieren.
      97650 Fladungen/Rhön - Opel Rekord P2 Coupe 04/1962 und Opel C Kadett Limousine 03/1979 - AOIG #4509
      Das Leben ist hart, aber ein Opel Rekord P 2 ist härter !!!
      Jürgen mit Diana
      :thumbup: :saint:

      Alt Opel Fan schrieb:

      Ich denke wir könnten unsere "Dreigangkaleschen" offen, mit in Parkstellung stehendem Zündschloß stehnlassen und kein "moderner Mensch" würde mit denen vom Fleck kommen.
      Der Ahnungslose würde ebenfalls an der Handbremse scheitern und/oder spätestens an der Gangschaltung.
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"
      Man könnte sich evtl. die Sache vereinfachen, indem man nur mit dem Lenkschloss arbeitet, da dieses ja auch die Zündung unterbricht. Dazu lässt man das Zündschloss über die Garagenstellung immer auf Zündung stehen und benutzt es ohne Schlüssel nur zum Anlassen.

      Ich habe immer etwas Angst, dass das Lenkschloss einmal nicht aufgehen könnte, wenn ich irgendwo in der Pampa stehe. Ist mir beim Commo A nämlich mal passiert: Der Schlüssel ließ sich drehen, der Motor starten, aber das Lenkschloss blieb trotzdem blockiert!