altopelfreak schrieb:
Es geht nicht um Verschwörungstheorien!
Mich interessiert, ob diese Nachrüstvorschriften jemals einem Normenkontrollverfahren unterzogen wurden, etwa im Rahmen eines Klageverfahrens unter o. g. Begründungen. Gibt es darüber evtl. etwas im Netz?
Sicherheit und Umweltschutz waren und sind doch immer die Totschlagargumente, um sich im Rahmen von neuen Vorschriften über elementare Grundsätze der Rechtssetzung hinwegzusetzen. Aktuell gibt es ebenfalls Beispiele (Habeck/Heizung). In Wahrheit geht es doch immer nur letztendlich ums Geld!
Und serlbst wenn es um Umweltschutz geht - schon vergessen der Dieselskandal? Die Autokonzerne haben nachweislich betrogen und trotzdem müssen noch immer die Geschädigten um ihr Recht kämpfen! Autoindustrie ist angeblich ein so wichtiger Wirtschaftsfaktor, dass die Justiz am Ende doch Gnade vor Recht ergehen lässt! Wer hat hier eigentlich die Finger im Spiel?
Weiteres Beispiel in eigener Sache: Wir müssen jetzt zu Hause mehr als 2500,- EUR für eine neuen Kaminofen investieren, obwohl der alte noch voll funktionstüchtig ist. Aber der Schornsteinfeger will ihn stillegen. Mit welchem Recht??
Tschüss
Klaus
Hallo Klaus,
das mit dem Stilllegen stimmt nicht so ganz, wenn dieser besagte Ofen von einem Markenhersteller ist kannst du dort ein Zertifikate BImSchV und 15aB-VG bekommen.
Da stehen die Emission Messwerte usw. drin. Gibt zwei Stufen, 1 Stufe, der Ofen darf weiterbetrieben werden aber nicht neu angeschlossen werden (Bestandsschutz), Stufe zwei, der Ofen kann mit dir "umziehen" und wieder angeschlossen werden.
VG
Kai-Uwe
Wägelchen:
Rekord P1 Limosine 06/1960 1.7 55 PS. EX; Alabastergrau-Comograu
Astra K ST CDTI 01/2019 1.6 136 PS. Tiefseeblaumetallic.
Rekord P1 Limosine 06/1960 1.7 55 PS. EX; Alabastergrau-Comograu
Astra K ST CDTI 01/2019 1.6 136 PS. Tiefseeblaumetallic.