Historischer Bericht: Lenkradschloss am Auto wird Pflicht 60er Polizeikontrolle

      altopelfreak schrieb:

      Es geht nicht um Verschwörungstheorien!

      Mich interessiert, ob diese Nachrüstvorschriften jemals einem Normenkontrollverfahren unterzogen wurden, etwa im Rahmen eines Klageverfahrens unter o. g. Begründungen. Gibt es darüber evtl. etwas im Netz?

      Sicherheit und Umweltschutz waren und sind doch immer die Totschlagargumente, um sich im Rahmen von neuen Vorschriften über elementare Grundsätze der Rechtssetzung hinwegzusetzen. Aktuell gibt es ebenfalls Beispiele (Habeck/Heizung). In Wahrheit geht es doch immer nur letztendlich ums Geld!

      Und serlbst wenn es um Umweltschutz geht - schon vergessen der Dieselskandal? Die Autokonzerne haben nachweislich betrogen und trotzdem müssen noch immer die Geschädigten um ihr Recht kämpfen! Autoindustrie ist angeblich ein so wichtiger Wirtschaftsfaktor, dass die Justiz am Ende doch Gnade vor Recht ergehen lässt! Wer hat hier eigentlich die Finger im Spiel?

      Weiteres Beispiel in eigener Sache: Wir müssen jetzt zu Hause mehr als 2500,- EUR für eine neuen Kaminofen investieren, obwohl der alte noch voll funktionstüchtig ist. Aber der Schornsteinfeger will ihn stillegen. Mit welchem Recht??

      Tschüss
      Klaus


      Hallo Klaus,
      das mit dem Stilllegen stimmt nicht so ganz, wenn dieser besagte Ofen von einem Markenhersteller ist kannst du dort ein Zertifikate BImSchV und 15aB-VG bekommen.
      Da stehen die Emission Messwerte usw. drin. Gibt zwei Stufen, 1 Stufe, der Ofen darf weiterbetrieben werden aber nicht neu angeschlossen werden (Bestandsschutz), Stufe zwei, der Ofen kann mit dir "umziehen" und wieder angeschlossen werden.
      VG
      Kai-Uwe
      Wägelchen:
      Rekord P1 Limosine 06/1960 1.7 55 PS. EX; Alabastergrau-Comograu
      Astra K ST CDTI 01/2019 1.6 136 PS. Tiefseeblaumetallic.
      Hallo Kai-Uwe,

      danke für den Tipp, aber genau das war das Problem, dass der bisherige Ofen kein Typenschild hat und wir keinen Herstellernachweis haben. Sonst wäre der Schonsteinfeger evtl. kompromißbereit gewesen. Ein Ofen darf auch weiterbetrieben werden, wenn er vor 1950 eingebaut wurde oder er die einzige Heizquelle in der gesamten Wohnung darstellt. Ein fest in die Wohnung bzw. Haus eingebauter offener Kamin scheint auch kein Problem zu sein.

      Tschüß
      Klaus
      So, genug zu diesem Off-Topic-Thema, besprecht doch weitere Details bitte per PN. Hier nachfolgende Post bitte nur noch zum ursprünglichen Thema.
      Grüße aus dem Sauerland von Frankie, dem Lennecruiser!


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      Ort: 58119 Hohenlimburg a. d. Lenne
      Fahrzeug: Olympia Rekord P1, EZ 02/60, 1700 ccm
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      MOTTO: "LEBE SO, DASS SICH DEINE FREUNDE LANGWEILEN, WENN DU TOT BIST!"