Frage zu gebraucher Hebebühne

      Frage zu gebraucher Hebebühne

      Hallo liebe Hobby Kollegen

      Einige haben ja mitbekommen das ich in meiner Garage nicht mehr Schrauben darf (Untersagungsverfügung seitens des Bauamts ) Daraufhin habe ich eine Halle gesucht und habe jetzt auch eine in Aussicht. Jetzt könnte ich eine gebrauchte von Consul aus den 80 ern ersteigern die noch dieses Jahr vom TÜV überprüft wurde. Hat jemand Erfahrungen mit Bühnen von Consul taugen die was ? ,auf was muss ich achten. Wären 600€ Sofortkaufpreis ok. Oder sollte ich wegen dem alten besser die Finger davon lassen. Neue Kosten mindestens knapp 2000€ und das werden ja dann wohl nicht die besten am Markt sein

      Ein paar Tipps von Euch wären toll
      Ich hatte vor einigen Jahren ähnliche Fragen, und damals viel recherchiert, siehe meinen damaligen Thread:

      Hebebühnen-Aufbauservice: Adressen und Erfahrungen?

      Seit ziemlich genau 5 Jahren nutze ich eine damals neu gekaufte Twinbusch-Bühne, die einfache mit mechanischer Verriegelung plus 4 Steckadaptererhöhungen für die Aufnahmeteller (die regelmäßig für die "hochbeinigen" Oldies zur Anwendung kommen). Hat mich einschließlich Lieferung, Aufbau und UVV-Abnahme knapp 2.000,- € brutto gekostet. Das Ding macht was es soll, defekt war noch nichts. Ich würde es wieder genau so machen.

      Das "2cm Hochfahren" vor dem Ablassen stört mich nicht im geringsten, ebensowenig dass man das Auto nach dem Hochfahren ein paar cm Ablassen muss, damit es auf der nächsten Verriegelung aufsitzt. Man kann auch zentimetergenau hoch- und runterfahren (ohne vorher hochzufahren) wenn das Auto nicht auf der Verriegelung (auf)sitzt. Platzt dann aber ein Hydraulikschlauch, rauscht das ganze in den Keller, also eher nicht empfehlenswert (aber möglich, z.B. in ganz geringen Höhen).

      Für den Hobbyschrauber ist diese Bühne aus meiner Sicht geeignet. Was einige mit ihren gebraucht gekauften Bühnen für einen Ärger haben, liest man am besten bei motor-talk.de (so lange es das Forum noch gibt) nach. In der Rubrik "Werkzeugforum" (motor-talk.de/forum/werkzeug-b863.html) findet man "zig" Erfahrungsberichte mit Bühnen aller Art.

      "Sofortkauf" klingt nach einer Auktion. Da weiß man dann eigentlich kaum etwas, und sollte sich immer fragen: "warum gibt jemand eine gute Bühne für (nur?) 600€ ab"? Oder ist vielleicht doch was defekt? Abgebaut würde ich sowas nicht kaufen, nur aufgebaut, wo man zumindest mal ein Fahrzeug 10x hoch unter runterfahren kann...

      Grüße, Jörg
      Ich kann Jörg nur bestätigen, die Twin Busch Hebebühnen sind sogar in gar nicht so wenigen Werkstätten im Einsatz.
      Bei den gebrauchten Bühnen, speziell die mit den Hebemuttern ist die Ersatzteilversorgung fraglich. Meist werden die Bühnen ausgetauscht wenn diese an der Verschleissgrenze sind.
      Das Anheben vor dem Absenken ist eine Sicherheitseinrichtung, die, wenn man zum Beispiel ein Getriebe ein- oder ausbaut, gezielt übersteuern kann. Im Normalfall bleibt diese Sicherheitseinrichtung aber aktiv
      Wenn bei einer gebrauchten Bühne dann noch der eigene Abbau, der Transport und der Aufbau ohne Anleitung dazukommt ??
      Gruß
      Johannes
      Garagen sind Abstellplätze für KFZ, laut Baurecht. Jeder der andere Dinge als direkt zum KFZ gehörende Dinge dort einstellt ist potentiell gefährdet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren "geschenkt" zu bekommen. Widerspricht der Realität kommt aber neuerdings öfter vor, speziell angestossen durch "liebe" Nachbarn.
      Gruß
      Johannes
      Leider ist es so wie Johannes schreibt.
      Baugenehmigung einer Garage beinhaltet nur das Abstellen eines Fahrzeugs, kein Schrauben.
      Bei gelegentlichem Schrauben wird keiner was sagen, aber wenn sich Nachbarn gestört fühlen ist das in aller Regel der Auslöser. Dem Ordnungsamt ist das bis dahin ziemlich egal.

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Nachbarn stören, etwa durch Lärm, womöglich noch am Sonntag, muß jeder natürlich unbedingt vermeiden. Aber war das bei Opf oder in vergleichbaren Fällen denn der Auslöser?

      Und wie sieht es dann mit dem Platz vor der Garage aus? Als z.B. wir noch den Golf 1 im Alltagsbetrieb hatten, mußte ich fast täglich irgendetwas schrauben. wenn jemand ein reparaturanfälliges Auto hat, kann einem niemand verbieten es an Ort und stelle wieder fahrbereit zu machen!
      vor der Garage geht das, in der Garage nicht. Selbst ein Fahrrad in der Garage kann ein Bussgeld kosten , dieses gehört in den Abstellraum. Ich verstehe so etwas auch nicht. Dafür darfst du bis zu 200 Liter Diesel in der Garage lagern. Die meisten Bundesländer haben die Garagenordung wohl abgeschafft, dafür zählen die jetzt als Sondernutzungsgebäude - was es verordnungsmässig auch nicht besser macht.

      -- es muss ja nicht der direkte Nachbar sein den es stört dass da ein Auto restauriert wird, es reicht ein Spinner 20 Strassen weiter weg der kein anderes Hobby hat.
      Gruß
      Johannes
      ..um wieder beim Bühnen Thema anzukommen kann ich auch nur schreiben das es im Regelfall keinen Sinn macht sich eine gebrauchte zu kaufen da dort immer die Gefahr besteht das man recht schnell schrauben muß. Spindelbühnen haben zudem einen relativ hohen Wartungsbedarf den die wenigsten beherzigen und TÄGLICH!!! durchführen. Will heißen man kauft immer die Katze im Sack. Weiterhin gilt es bei einer gebrauchten Bühne sich auf jeden Fall vorher schlau zu machen was es noch an Ersatzteilen gibt...kann nämlich gut sein das man bei einem Exoten in die Röhre guckt und sich die Teile nachher teuer fertigen lassen oder das Teil direkt in die Tonne befördern. Am Preis Leistungs Angebot der Twinbusch Teile gibts nix zu meckern...ist zwar auch schnell gefertigte China Ware aber die Hydraulikvarianten mit den Ablastsperrklinken haben schon einige Vorteile gegenüber den herkommlichen Spindelbühnen. Das ist ja der Grund warum soviele gebrauchte Bühnen abgebaut herumliegen und angeboten werden. :)

      Gruß aus WZ Stephan
      en eschte Hessebub fäärt immer Obbl :modo:
      Also der Twinbushkram hebt n Auto hoch und runter, ist im Handling aber ziemlich daneben.
      Wenn die Bühne erst hoch muss um runter zu fahren, ist das bei Montage von Achsen, Motoren, etc. schlecht. Auch ist die Technik grobschlächtig, Spass macht das nicht...

      Ich habe noch ne 2 Säulen Hebebühne mit Grundrahmen über, guter Zustand, kannst du für 450€ haben...

      Was in eine Garage darf, steht bei uns in NRW in der GarVO.
      Wichtig ist, das das Auto rein passt.
      Darüber hinaus darf man alles in eine Garage stellen, was zum Betrieb des Kraftfahrzeuges gehört.

      Genauer definiert ist das nicht.
      In einer Garage darf ein Auto geparkt werden und natürlich das "Zubehör" stehen.
      Also Hebebühne, Drehbank, Winterräder, Schweißgerät, usw. usf.

      Wichtig ist, das das Auto rein passt und alles was drin ist, zum Auto gehört...

      altopelfreak schrieb:

      Ich Werd noch verrückt in diesem Überwachungsstaat! Und das nennt sich dann "Freiheitlich-demokratiche Grundordnung"! Eine Schande ist das!

      So Mark, jetzt darft Du mich wieder für 4 wochen sperren!

      o


      sorry, das ist die falsche Sichtweise!

      warum diese Verordnung so gemacht worden ist, vor vielen Jahren, weiß ich nicht. Fakt ist es gibt sie. Fakt ist es hat sich kaum jemand darum geschert, das Ordnungsamt oder das Bauamt von selbst schon mal gar nicht.

      Das Problem sind die selbsternannten neuen "Blockwarte" die überall aus dem Boden sprießen, denn wo kein Kläger da kein Richter. Nur muß bei einer Anzeige dem Sachverhalt nachgegangen werden.
      Gruß
      Johannes
      In meinem Fall ist das so das mich wohl der liebe Nachbar nach nunmehr 20 Jahren denunziert hat keine Ahnung was dem plötzlich für ein Hirnfurz entwichen ist .Aber Fakt ist habe die Nutzungsuntersagung vom Bauamt bekommen. Einzige Möglichkeit wäre von einem Architekten einen Nutzungsänderungsantrag stellen zu lassen. So die Aussage meines Anwalts.

      altopelfreak schrieb:

      Ich Werd noch verrückt in diesem Überwachungsstaat!

      Lieber Klaus
      Bitte nicht gleich wieder rum stänkern sondern zuerst die GarVo durchlesen.
      recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_te…562&aufgehoben=J&anw_nr=2
      Die GarVO hat nicht mit Überwachungsstaat zu tun.
      Die Kleingaragen (bis 100m2) werden nebensächlich behandelt.
      Die Verordnung für Mittel und Großgaragen haben durchaus eine Berechtigung.
      Wer der Meinung ist die BRD ist ein Überwachungsstaat darf gerne auswandern, in China soll es schön sein hab ich mal gehört.
      Gruß Werner
      P1 mit Olymat & Faltschiebedach / P1 PickUp Rechtslenker aus Kreis Paderborn
      Einzige Möglichkeit wäre von einem Architekten einen Nutzungsänderungsantrag stellen zu lassen. So die Aussage meines Anwalts.


      In der Praxis klappt auch das nicht, weil die Garage üblicherweise einen genehmigten und erforderlichen Stellplatz für ein Haus oder eine Wohnung abdeckt. Es müsste dann anderswo auf dem Grundstück ein Stellplatz geschaffen werden.

      Und wenn es dumm läuft, müssen nach Stellplatzsatzung der Gemeinde für einen "Werkstattplatz" zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden...

      Am besten die Garage einfach Garage sein lassen...
      @Rostallergie

      Das sehe ich vollkommen anders.

      Wie im Zhg. mit dem abgesagten Rüsselsheimer Treffen: Die Schlinge um den Bürger zieht sich immer enger!
      Treibt alles nur Wähler in die Arme der Afd. Und die merken nicht einmal, daß sie damit am Ende vom Regen in die Traufe kommen.

      Das Schlimme ist dabei, daß die politischen Parteien gar keinen Einfluß auf solche hirnrissigen Verordnungen haben!

      Tschüß
      Klaus
      Aber Fakt ist habe die Nutzungsuntersagung vom Bauamt bekommen. Einzige Möglichkeit wäre von einem Architekten einen Nutzungsänderungsantrag stellen zu lassen. So die Aussage meines Anwalts.


      Ich kenne jetzt natürlich den konkreten Fall nicht und die Infos sind auch sehr dürftig, deshalb sage ich dazu mal nichts.

      Der Grund für die "Garagenverordnung" obliegt zum einen im Bereich Brandschutz & Co, zum anderen im Bereich "Gewässerschutz" und zum letzten im Kleinbereich Nachbarschaftsschutz.
      'Wann immer man neuen Wohnraum schafft, egal ob durch Anbau, Umbau oder Neubau muss man den Nachweis erbringen, dass für die Bewohner entsprechende Parkplätze vorhanden sind. Ist glaube ich ne ganz gute Idee, grade in städtischer Umgebung...

      Nun ist es nun mal so, das eine Garage eine Garage ist und dazu dient, ein Auto rein zu stellen.
      Der Staat will nun sicher stellen, das dies auch geschieht...

      Zusätzlich dürfen KFZ Zubehör wie Räder, Kindersitze, Dachboxen und Werkzeug in der Garage gelagert werden.
      Tja, wo nun Werkzeug anfängt und aufhört steht natürlich nicht im Gesetz...

      openjur.de/u/535444.html

      https://openjur.de/u/132454.html

      Der geltenden Rechtssprechung nach dürfen in einer Garage keine "größeren" Reparaturarbeiten durchgeführt werden und es darf auch nicht der "Charakter" einer Werkstatt entstehen. Das Aufbewahren von KFZ Werkzeug ist erlaubt, aber wie eine Werkstatt darf es nicht aussehen?

      Zum anderen ist zumindest in NRW in der Garagenverordnung ein eigener Paragraf drinnen, der den Bau von Arbeitsgruben in Garagen regelt. Komisch. Man darf in einer Garage nicht arbeiten, aber es ist gesetzlich erlaubt eine Arbeitsgrube zu bauen, wenn diese bei Gefahr verlassen werden kann und Personen nicht hineinstürzen können? Hm.
      Also eine Arbeitsgrube darf man einbauen, eine Hebebühne gibt dem ganzen den Charakter einer Werkstatt und ist nach gängiger Rechtsprechung nicht erlaubt...

      Das ganze Thema und die zugehörigen Verordnungen und Rechtssprechungen sind allerdings älter als die Parteigründung einer gewissen blauen Partei und auch älter als die aktuelle Regierungsbildung... Ich bitte, hier politische Parteiwerbung zu unterlassen.

      Um zum Thema zurück zu kommen:
      Wenn die Tragmuttern in Ordnung sind, machst du mit ner gebrauchten Spindelbühne wenig verkehrt. Das funktioniert besser und länger als der neue Twinbusch Kram...
      Ich ärgere mich gerade das ich meine Situation in meinem geschildert habe. Ich wollte nicht das da ein Politikum draus gemacht wird das hier nichts zu suchen hat . Ich wollte nur erklären warum ich wohl in eine Halle umziehe wo dann auch Platz für eine Bühne ist. In erster Linie geht es mir um Tipps zum Thema Hebebühnen.