Was man selbst am Auto darf und was nicht

      Denn sind wir mal ehrlich, selbst wenn die Bremsteile alle eine Bauartgenehmigung haben würden, würden die aller meisten Autos hier im Forum trotzdem unrechtmäßig auf der Straße fahren. Die die aller meisten hier bauen die Teile selber ein ohne einen offiziellen Kenntnisnachweis haben, ( also gelernte KFZ-ler oder ähnliches sind )

      Genauso darf man ohne Schweißfachnachweis nicht einmal einen Schweißpunkt an die Fahrzeugstruktur setzen.

      Also, wie hoch soll die ganze Sache gehängt werden ???????

      Harry Vorjee
      Ich habe das mal aus dem Thema raus genommen...
      Die die aller meisten hier bauen die Teile selber ein ohne einen offiziellen Kenntnisnachweis haben, ( also gelernte KFZ-ler oder ähnliches sind )


      Es gibt da 3 Felder die zu unterscheiden sind:

      1) Der gewerbliche Bereich: Da reicht es nicht, "gelernter KFZler" zu sein sondern das KFZ Handwerk hat Meisterpflicht. Ein KFZler darf ohne Meister im Rücken auch kein Auto gewerblich reparieren. Das erfordert grundsätzlich -im gewerblichen Bereich- einen KFZ Meister oder einen Dipl. Ingenieur.

      2) Der private Bereich: Im Privaten Bereich darf man an seinem eigenen PKW ALLES reparieren außer 2 Dinge. Natürlich nur nach den anerkannten Regeln der Technik, also fachgerecht, sprich du darfst keinen Achsschenkel oder einen Radbremszylinder schweißen. Das darf der KFZ Meister aber auch nicht, weil das generell nicht fachgerecht ist... Was wie zu geschehen hat steht in der VDI (anerkannte Regeln der Technik), bzw. den Herstellervorgaben zur Instandsetzung des KFZ.
      Es gibt nur 2 Dinge, die dem entsprechend geschulten Fachmann vorbehalten sind und die nebenbei auch nur im gewerblichen Umgang erlaubt sind (also einen KFZ Meisterbetrieb o.ä. erfordern) und nebenbei einen zusätzlichen Sachkundenachweis und das ist a) der Umgang mit Pyrotechnischen Sicherheitssystemen, sprich alles wo Sprengstoff drin ist wie Airbags, Gurtstraffer, Batteriepole, etc. Das ist dem Privatmann verboten. Also auch am eigenen Auto n Airbag ausbauen ist verboten.
      b) Der Umgang mit klimaschädlichem Kältemittel. Das heißt, Befüllen, Evakuieren von Klimaanlagen, etc. ist dem Privatmann ebenfalls verboten.

      3) Nachweise für Schweißarbeiten / Fähigkeiten.
      Die gibt es am KFZ nicht. Das ist kein Geländer. Schweißfachnachweis oder ähnliches brauchst du um n Geländer oder nen Balkon zu schweißen, incl. der weiteren Auflagen wie regelmäßiger Prüfung, etc. aber nicht für ein KFZ.
      Das Thema "Schweißen" ist schon seit 15 Jahren aus der Gesellenprüfung raus und seit über 10 Jahren aus der Meisterprüfung. Ein Auto darf -abgesehen von der Meisterpflicht in gewerblichem Umgang- jeder schweißen der meint er könnte das. Es gibt dabei keinerlei Nachweise...
      Und weiter gesponnen betrifft das nicht nur PKWs, sondern auch LKWs. Auch ein Bäcker darf sich nen kompletten LKW Aufbau in 10m Länge und 3m Höhe selbst zusammen schweißen. Wenn das nicht so aussieht als würde das abfallen, dann interessiert der TÜVler sich nur für L/B/H, Gewicht, Beleuchtung, Kantenrundung und die Anbindung von selbigem auf dem Fahrzeugrahmen.
      Auf die Frage: Kann ich die Bremsen selbst wechseln? kam folgende Suchantwort:
      Es ist zwar nicht verboten, aber auch nicht empfehlenswert, die Bremsen selbst zu wechseln – es sei denn, Sie sind ein erfahrener Mechaniker. Denn bereits kleine Fehler beim Einbau können zu einer Einschränkung der Sicherheit führen.03.02.2023
      Quelle:
      bussgeldkatalog.org

      Gruß aus Werl
      Rudi
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      Man kann einen Oldtimer nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Oldtimer braucht Zuwendung! :alt002:
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      Opel Olympia P1 CarAvan, EZ 06.1960, Koralle/Alabastergrau, 1,7l
      Opel Olympia P1 "nackter Spatz", EZ 18.06.1959, Birkengrau
      Opel Olympia Rekord P1 Cabriolet von Autenrieth, EZ1959, rot
      Mit der Schweißthematik hatte ich mich auch schonmal beschäftigt und keinen Hinweis darauf gefunden das Schweißungen an einer selbsttragenden Karosserie eines besonderen Nachweises in Bezug auf den Ausführenden bedürfen. Die Ausnahme bilden wohl Schweißungen an Achsen und am Rahmen wenn die Karosserie nur aufgesetzt ist.

      Das Thema ist aber uralt wie man in diesem Auszug aus dem vom TÜV herausgegebenen Büchlein, Auflage 1981 sehen kann.

      Unbenannt2.jpg

      Unbenannt.jpg

      Gruß
      Frank
      Das sieht doch "alles in allem" gut aus und entspricht m.E. der Realität.

      TÜV'ler und Entsprechende machen in der Regel auch nur ihre Arbeit und sind Menschen "wie du und ich". Auch hier gibt's natürlich solche und solche.

      Ton und Auftreten des "Kunden" spielen natürlich auch eine Rolle ....

      Sonst kann's sein, dass er beisst, der Prüf-Ing.

      Gruß
      Dieter
      Fährt der alte Lord fort, fährt er im Rekord fort :)
      Mit der Schweißthematik hatte ich mich auch schonmal beschäftigt und keinen Hinweis darauf gefunden das Schweißungen an einer selbsttragenden Karosserie eines besonderen Nachweises in Bezug auf den Ausführenden bedürfen. Die Ausnahme bilden wohl Schweißungen an Achsen und am Rahmen wenn die Karosserie nur aufgesetzt ist.


      Die gibt es auch nicht.
      Achsteile (Gussteile) dürfen in der Regel generell nicht geschweißt werden.
      Auch Rahmen dürfen "grundsätzlich" gemäß Herstellervorgabe in der Regel nicht geschweißt werden.

      Wird ein Rahmen doch geschweißt, dann muss ein AAS (Amtlich anerkannter Sachverständiger) das abnehmen, obwohl der Hersteller sagt "darf nicht" und dafür kann er natürlich entsprechende Nachweise fordern.. Das Thema obliegt ihm selbst, welches er ob seiner Ausbildung und der anerkannten Regeln der Technik zu rechtfertigen hat und zu verantworten hat.
      Ich bilde mir ein, dass im Lkw-Bereich größtenteils der Kopf eingeschaltet wird und da nur Leute mit entsprechender Ahnung ran gehen (Zum Glück). Da spreche ich von deutschen Lkw, die auch hier gewartet/repariert/umgebaut werden. Aber schwarze Schafe gibt es natürlich auch hier. Manchmal vermute ich aber auch einfach Formfehler. Wenn in den Papieren nur "Lkw-Fahrgestell" steht und vor einem parkt ein Absetzcontainer-Fahrzeug, dann wurde da nichts gebastelt. Da wurde schlicht vergessen das in die Papiere zu übertragen. Mit "Fahrgestell" kann kein Unternehmer Geld verdienen, warum sollte man sowas spazieren fahren?

      Rahmen-schweißtechnischer Unsinn begegnet einem eher bei kleinen Pkw-Anhängern. Da wird beim Rangieren die Deichsel krumm gefahren und dann wird haarsträubend "repariert". Heiß zurück gebogen was zu lustigen Wellen führt, oder im Streck-Bereich eingeschnitten und wieder zugeschweißt, oder zusätzliche Profile aufgeschweißt. Und das obwohl die Holme manchmal geschraubt sind und einfach zu ersetzen wären. Die meisten Baumarkt-Anhänger kann man dann aber einfach nur wegschmeißen.

      Machen wir uns nichts vor. Wer unsachgemäße Reparaturen ordentlich durchführt und gut kaschiert, kommt damit auch durch den TÜFF. Keiner hat Superman-Röntgenaugen.

      RexA-Fahrer schrieb:

      TÜV'ler und Entsprechende machen in der Regel auch nur ihre Arbeit und sind Menschen "wie du und ich"
      Schöne Grüße

      Dirk
      "Tausi" :wink:

      aus Meerbusch am Niederrhein (zwischen Krefeld und Düsseldorf)
      "P2"-Käpt´n seit Studientagen (so sieht er auch aus) und seit Ende 2015 auch Diplo-A-C

      Mark schrieb:

      Auch Rahmen dürfen "grundsätzlich" gemäß Herstellervorgabe in der Regel nicht geschweißt werden.

      Wird ein Rahmen doch geschweißt, dann muss ein AAS (Amtlich anerkannter Sachverständiger) das abnehmen


      Das kann so nicht sein, denn dann wären ja viele Unfallreparaturen gar nicht möglich. Bei Oldtimern gilt das auf keinen Fall, zumal in den Opel-WHBs Karosserie auch viele Rahmenreparaturen erklärt werden.

      Es ist ja nicht einmal eine neue HU nach Unfallreparaturen erforderlich. Auch wenn der ADAC das Anfang der 70er mal gefordert hat.

      altopelfreak schrieb:

      Mark schrieb:

      Auch Rahmen dürfen "grundsätzlich" gemäß Herstellervorgabe in der Regel nicht geschweißt werden.

      Wird ein Rahmen doch geschweißt, dann muss ein AAS (Amtlich anerkannter Sachverständiger) das abnehmen


      Das kann so nicht sein, denn dann wären ja viele Unfallreparaturen gar nicht möglich. Bei Oldtimern gilt das auf keinen Fall, zumal in den Opel-WHBs Karosserie auch viele Rahmenreparaturen erklärt werden.


      Wenn an einem LKW ein Rahmenschaden vorliegt, ist der im Regelfall Schrott.
      Es gibt einige ganz wenige Betriebe in Deutschland, die Rahmen in Stand setzen.
      Das geht dann aber in der Regel immer einher mit einer Einzalabnahme über §21, entsprechende Ingenieure und Sachverständige.
      Wir reden aber über einen Rahmen, Opel hat 1936 die Selbsttragende Karosserie eingeführt, Mercedes 1955... Im PKW Bereich...
      Als ich 2019 meiner Werkstatt den Auftrag gab, den Stützwinkel für den Arbeitszylinder von der Servo in meinen P-Kapitän an den Rahmenlängsträger zu schweißen, hatte der Meister auch Bedenken… Zusammen mit dem TÜV-Prüfer und unter Vorlage der Technischen Nachrichten zum nachträglichen Einbau der Hilfskraftlenkung war das dann kein Problem mehr…

      Mit einem Finger am Lenkrad grüßt
      Markus